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KLAUSENS zum Siegburger Foltermord bzw. beim FOLTERMORDPROZESS, auch WEGHÄNGPROZESS zu nennen 

KLAU|S|ENS ALPHABETISCH


 
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LIVE-GEDICHTE

Klausens hört und sieht von allem, wenn es denn sein muss. Manchmal muss es sein. Denn an den Abgründen der Welt stehen wir selber immer wieder. Oft aber sind es andere, die für uns diese Abgründe betreten und in diese fallen. Opfer wie Täter. Klausens (also als Klau|s|ens und Klau/s/ens und welche Schreibwaisen und -weisen er noch hat oder haben wird) besuchte das Bonner Landgericht, um auch einmal etwas von dem zu spüren, was das Verbrechen ausmacht. Ein Foltermord im Knast, geschehen am/vom 11.11.2006 bis 12.11.2006, über mehr als 12 Stunden. Der Foltermord-Prozess. Das Gericht, die Täter, die Tat: Dieses Alltägliche, was zugleich so voller Schrecken ist oder sein kann. Der Mensch, der sich umverwandelt in sein tierisches Extra, wie es schon so oft in der Literatur beschrieben wurde. Ja, so ist es.

 

Der Prozess um den Foltermord von Siegburg, genauer: der JVA Siegburg, ausgeführt im Bonner Landgericht, bot dazu wieder einmal hinreichend Material.

PROZESSTAGE: 1.8.2007, Mittwoch | 7.8.2007, Dienstag | 8.8.2007, Mittwoch | 14.8.2007, Dienstag | 15.8.2007, Mittwoch | 21.8.2007, Dienstag | 22.8.2007, Mittwoch | 28.8.2007, Dienstag | 31.8.2007, Freitag | 20.9.2007, Donnerstag | 24.9.2007, Montag | 4.10.2007, Donnerstag: URTEIL!

Das Urteil sagt: Pascal I. __________15 Jahre,  Ralf A. __________14 Jahre, Danny K. __________10 Jahre (bei ihm Höchststrafe nach Jugendstrafrecht)  

Landgericht Bonn – Urteil vom 4. Oktober 2007 – Az. 8 KLs 16/07

(Revision der Staatsanwaltschaft ist bereits am nächsten Tag nach dem Urteil erfolgt. Die 3 Angeklagten legten über ihre Verteidiger circa eine Woche nach dem Urteil auch jeweils Revision ein!)

Am 13.8.2008 hat der BGH das Urteil des Bonner Landgerichtes aufgehoben. Das Strafmaß für Pascal I. muss neu bewertet werden. Siehe dazu den Wortlaut des BGH:
juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&anz=1941&pos=0&nr=44898&linked=pm&Blank=1
Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08

Der erneute Prozess gegen Pascal I. fand ab dem 24.4.2009 statt.  Und zwar am 24.4.2009, am 27.4.2009, am 28.4.2009, am 5.5.2009 und am 8.5.2009. Das Urteil blieb bei 15 Jahren Haft für Pascal I., allerdings: MIT ANSCHLIESSENDER PRÜFUNG AUF SICHERHEITSVERWAHRUNG. Das bedeutet, dass er evtl. nie mehr freikommt, weil er als zu gefährlich für die Menschheit eingeschätzt wird. 

Die anderen beiden Urteile gegen Danny und Ralf bleiben/blieben bestehen. Gegen sie wird/wurde nicht neu verhandelt.

Klausens = Klau|s|ens schrieb Gedichte ... wie so oft. (siehe weiter unten!) Die Gedichte spiegeln den Prozess, aber auch die Gedanken, die Klau/s/ens während des Prozesses kommen. Es sind keine DOKU-Gedichte, sondern sie verlassen teilweise – durchaus auch phantasievoll – die Fakten-Realität des Prozesses. Viele Gedichte sind aber auch real und quasi prozessdokumentierend. – Das obige und weiter untige, bei jedem Gedicht auftauchende, Kunstwerk "Weghängprozess" (neben anderen Kunstwerken) stammt auch von Klau/s/ens = Klau.s.ens.

Die Justizgedichte schließen an, wo

                       Klau|s|ens mit seinen Prozess-LIVE-Gedichten (vor Ort war er) zum Michaela-G.-Prozess (2006) in Bonn anfing. Und mit

den Gedichten zum Siegburger Foltermord (2007) oder dem Bonner "Ehrenmord"-Prozess (2007/2008) oder dem Aachener Heinrich-Boere-NS-Kriegsverbrecherprozess (2009/2010) weitermachte. Und auch Der große Kölner Kunstfälscherprozess ||| u. a. gegen Beltracchi
(2011), zudem auch der Oppenheim-Prozess = Oppenheimprozess

                            (2013 bis 2015) sowie der LOVEPARADEPROZESS

(2018) sowie der PROZESS GEGEN den KZ-Wachmann in STUTTHOF (Prozess war in Münster) (2018) gehören dazu. Ebenso der Prozess um die Tötung der Trudel Ulmen (2012). Klausens inhaliert Justizgeschehen, um es dichtend-kritisch wieder "auszudrücken".





MENSCH HERMANN – DU STOLZER ARMER GUTER BOTE


Ein Opfer warst du, gänzlich unverheilt,
Ziehst weiter du ... durch all die Welten,
Und bist schon oben ... fast wie ungeteilt,
Weil: Böses scheint ja immer noch zu gelten.

Doch wir erschrocken und mit dir vereint,
Woll'n, dass alles, was bislang zu selten
Uns zum Guten noch auf Erden hier erscheint,
Soll endlich wieder ... baldigst wieder gelten.

Für jede Träne, die so sinnenlos um dich geweint!



----
9.5.2009, Samstag, von KLAUSENS, Hermann H. und allen gewidmet, die Opfer sinnloser Verbrechen wurden. (Aber eigentlich auch den so sinnlos dies wieder und wieder Tuenden. Höret endlich damit auf!)
©  Klau|s|ens
ĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

Klausens Kunstwerk zum SIegburger Foltermord bzw. zum Foltermordprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009

siehe auch:

https://www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm

https://www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm
https://www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm

https://www.klausens.com/michaela-g.htm


und Einträge in Klausens Blog(g) bzw. WEBLOG:

klau|s|ens zum urteil II beim foltermord siegburg bzw. foltermordprozess bonn - www.klausens.com

... gedicht URTEIL'SCHE GLEICHUNG. auf meiner gedichtseite zu dem prozess: www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm und das bild hier unten?... heißt "lange dunkelheit". es erinnert an all das, an das opfer, an die strafe der täter, und an das immer noch farbige in all dem schwarz. auch helligkeit ist dabei. aber wenig !!!mehr scheint nach diesem verbrechen auch nicht...
9.05.2009 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1109 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens zum wiederbegonnenen siegburger foltermordprozess - www.klausens.com

...klau|s|ens, was kannst du noch schreiben? was noch bewegen? was noch tun? bei jenem "siegburger foltermordprozess" im bonner landgericht, der jetzt wieder angelaufen ist - erneut!ich glaube: nichts - deshalb bin ich ja auch nicht mehr beim prozess. gibt es keine sühne?was ist "sühne"? - das opfer ist ja tot. wir sollten immer wieder an das opfer erinnern. an hermann h...
25.04.2009 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1095 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens hört von der urteilsaufhebung (siegburger foltermordprozess) - www.klausens.com

klau|s|ens, der BGH hat entschieden und das urteil kassiert. zweitklausens, du meinst das urteil zu diesem prozess über den foltermord im gefängnis (jva) siegburg? ja, den mord meine ich. wenn ich es richtig verstehe, müssen die strafen überprüft werden. bzw. nur eine, die von pascal.
14.8.2008 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=866" Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens urteil'sche gleichung - www.klausens.com

klau|s|ens, willst du uns nicht doch lieber deine URTEIL'SCHE GLEICHUNG hier abdrucken?du meinst, dann braucht man nicht lange danach zu suchen.genau das!aber halt: das urteil ist sehr komplex, denn es gibt das jugendgerichtsgesetz (JGG).na und?das hat anwendung auf danny k., pascal i. und ralf a.wieso?ich zitiere: "Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht ach...
5.10.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=608 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen


klau|s|ens und das urteil im foltermordprozess JVA siegburg bzw. landgericht bonn - www.klausens.com

...s gedicht URTEIL'SCHE GLEICHUNG. auf meiner gedichtseite zu dem prozess: www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htmund das bild hier unten?... heißt "lange dunkelheit". es erinnert an all das, an das opfer, an die strafe der täter, und an das immer noch farbige in all dem schwarz. auch helligkeit ist dabei.aber wenig !!!mehr scheint nach diesem verbrechen auch nicht ange...
4.10.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=607 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens vergleicht brillenbügel mit foltermord - www.klausens.com

...rer bügel.aha!ja, aber jetzt kommt der schwenk zum prozess, zum prozess im bonner landgericht um den foltermord in der JVA siegburg.was willst du uns sagen?die angeklagten zeigten gestern ihre reue.ist eine brillenbügelreue denn mit dem einem ermordeten zu vergleichen? zumal: man kann einen ermordeten nicht mehr "reparieren".ich weiß, ich weiß! - aber ich empfand reue um den ab...
25.09.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=606 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens überträgt die "documenta" auf den foltermordprozess - www.klausens.com

... "schlüssel zur documenta" und schreibst zugleich von den letzten plädoyers zum siegburger foltermord bzw. zum siegburger foltermordprozess, der eigentlich der bonner foltermordprozess ist, weil dort das landgericht sitzt?das war eine lange frage!entschuldigung, ich dachte, du bist recht klug, klau|s|ens. und du wirst damit umgehen können.also, zweitklausens, die dinge der welt...
24.09.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=605 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens hört erste plädoyers im foltermordprozess - www.klausens.com

klau|s|ens, geht der prozess gegen die foltermörder von siegburg, in der JVA dort, nun langsam zuende?es sieht danach aus, als könnten wir bald das urteil erwarten.welches urteil?da will ich mich nicht festlegen. aber: heute gab es die ersten 4 plädoyers, und zwar 1 vom staatsanwalt und 3 von den insgesamt 4 nebenklägern (ein vierter nebenkläger kommt noch am montag zum zuge).was fiel dir a...
20.09.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=602 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens berichtet vom brüsten im knast - www.klausens.com

...zt im moment ist pause bis 13:30 uhr.und?du meinst, was es heute so gab?ja, sicher: ich will von dem foltermordprozess in bonn im august 2007 über das geschehen in der jva siegburg vom november 2006 wissen.heute gab es zuviel, um es alles zu erzählen. ich lasse es bei einer sache.welcher sache.das ist die sache der "brüstung".brüstung?ja, nicht die vom fenster, sondern wenn sic...
28.08.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=582 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens hört gutachter im foltermordprozess - www.klausens.com

...orden, klau|s|ens. du schreibst gedichte vom prozess auf deine homepage. www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm und künstler bin ich auch noch - wie findest du [unten] mein gutachterbild, das dem des realen gutachters aus dem prozess nachgearbeitet wurde?ich glaube, bei dir wäre auch von einer person zu sprechen, die "dissozial" ist und "eine schwer gestörte per...
23.08.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=578 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens und die gesichtslosen täter - www.klausens.com

...frecht unterliegen.)sie werden nun öffentlich. so wie in unserer homepagewww.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm?ja, aber auch nicht.wie geht das: "aber auch nicht"?sie machen es nun so, dass sie die gesichter mit einem kreis aus milchglas unkenntlich machen. (das war früher anders.)das ist aber auffällig.gewiss, aber es schützt die angeklagten, die ja erst einmal ihr...
16.08.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=572 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens erneut im landgericht - www.klausens.com

...sem dialektischen prozess geht es immer weiter. aber ja doch!und was bringt dir der prozess über die foltermorde in siegburg?er bringt genau dieses schere von wissen und unwissen. beides steigt immer weiter an. in mir, in dir, in uns allen.was ist mit den angeklagten?sie wurden heute als "umgänglich" bezeichnet. zweitklausens, höre: "umgänglich"!was sagt das?es waren ...
14.08.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=571 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen

klau|s|ens beim foltermordprozess als "weghängprozess" - www.klausens.com

...nd den haben sie vorher noch mit shampoo eingeschmiert - wahrscheinlich, damit er besser gleitet.der foltermordprozess erschüttert dich?der erschüttert, aber ja. - am schlimmsten ist dieses wort, was ich gestern so oft hören musste.welches wort denn?weghängen, zweitklausens ... WEGHÄNGEN ... sie sprachen immerzu von weghängen: die akten, die verhöre, die täter, der ganze knast. am ende a...
9.08.2007 klausens.blogg.de/eintrag.php?id=567 Die Plattform blogg.de wurde aber 2016 geschlossen



NUN DIE Klausens-LIVE-GEDICHTE VOM UND ZUM PROZESS



TRÜGERISCHER BLICK

|

Warum nur

Warum sieht

Das Verbrechen

So oft so

Furchtbar

Belanglos aus?

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
©  Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens



EINDRUCKSWEISHEIT

|

Sie sitzen in

ihrer ureigenen

Inszenierung

lachend bisweilen

sehen sie den

weggeschlossenen

Jahren entgegen

dem Leben also

in aller Naivität

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Copyright Klau|s|ens
in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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UNTEN – AUS DEM GELADENENWÖRTERBUCH

|

Unten haben wir noch jemanden sagt der

Gerichtsdiener zum Richter woraus wir

folgern dass ein Gefangener als Zeuge 

aussagt und jenes "unten" durchaus als 

ein Synonym für Zelle zu gelten habe

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. + Kleine Korrektur am 13.8.2007, Königswinter-Oberdollendorf. - Copyright Klau|s|ens
in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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11.11.: DES MENSCHEN ANDERE ZEIT 

|

Natürlich denkt man an

Karneval wenn man vom

Datum des Mordes hört

|

Dann überlegt man ob

der Ausdruck "einen

Menschen weghängen"

|

Irgendwie in Verbindung

mit einer närrischen Zeit

vielleicht zu bringen sei

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. + Kleine Korrektur am 13.8.2007 in Königswinter-Oberdollendorf. - Copyright Klau|s|ens
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VON DER SPRACHOFFENHEIT

|

Er habe ihnen das nicht zugetraut ,

sagt der unbeteiligte Mitgefangene 

zu dem bösartigen Mord

der anderen.

---------------------------------------------

Wir wissen nun aber nicht, ob

daraus Verachtung

oder Anerkennung spricht.

---------------------------------------------

Und was bedeutet 

"der Unbeteiligte"?

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Gerade spricht ein Mitgefangener aus der JVA Siegburg, der aus seiner Haftzeit die Täter kannte und zum Zeitpunkt des Prozesses selber inhaftiert ist. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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FOLTERFAHRUNG

|

Es ist grausig

einem Menschen

zur reinen Qual

einen Fegerstiel

in den Arsch

zu stoßen wie

in der JVA

|

--- S i e g b u r g ---

|

Zu klären wäre

ob das Bestreichen

des Stiles mit

Shampoo als

besondere Milde

der Folterer zu

bewerten sei

|

8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Es läuft gerade die Befragung eines Polizeibeamten der Mordkommission. (ANMERKUNG: Im Titel "Folterfahrung" fehlt natürlich extra und mit Absicht des Dichters einmal die Silbe "er".) - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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ANDER-TAT-KONSTRUKT


Ein Gefangener ruft Rassistisches

aus dem Fenster, was "andere"

(dort gefangene Ausländer) hören.

-------

"Die anderen" rufen erbost

zurück, man solle diesen "anderen"

zum Schweigen bringen.

-------

Der Gefangene wird nun

von den "anderen" Mitgefangenen 

der Zelle folgsam geschlagen.

-------

Hätten sie ihn nicht geschlagen,

wären sie selber am nächsten

Tag "von anderen"  geschlagen 

worden, sagen sie "anderen".

-------

Und am "anderen" Morgen

war der Gefange einfach

tot, sagen wiederum "andere".

|



8.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Beamter des KK 11 wird befragt. + Korrekturen am 13.8.2007 in Königswinter-Oberdollendorf. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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FERTIGKEITSPRÜFUNG

|

Bei den Juristen

gibt es Menschen

die "fertig" sind

|

Das schließen wir

aus den Äußerungen

des Verteidigers

|

Leider bezieht sich

"fertig" nicht auf den

Reifestatus

|

Vielmehr meint "fertig"

eine Person die

rettungslos ist

|

Also die "Achtung" (fertig) "los"


14.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn
,
im 

Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. + Korrektur am 21.8.2007, Königswinter-Oberdollendorf  - Der Anwalt eines Angeklagten befragt eine Sozialarbeiterin als Zeugin - Copyright Klau|s|ens
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ZUFÄLLIGE WORTNÄHEN

|

Der für befangen

gehaltene Gutachter

wunderte sich und

dachte an eine

Verwechslung mit 

dem Wort "gefangen"

was ja doch auf die

Angeklagten zutraf

|

14.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Der Befangenheitsantrag  (der Verteidigung) gegen den Gutachter/Psychiater, der die 3 Angeklagten untersucht hat, ist gerade vom Gericht abgelehnt worden. - Copyright Klau|s|ens
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AUSSAGUNGSREICHE OPFERINNERUNG

|

Er war ein recht zurückhaltender

netter freundlicher Mann - und 

das war es eigentlich, was ich 

dazu sagen wollte.

|

14.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Justizvollzugsbeamter berichtet gerade über seinen Eindruck vom Opfer Hermann H. - Das Fehlen der Silbe "er" im Titel des Gedichtes ist natürlich Absicht. - Copyright Klau|s|ens
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MEDIENTAUGLICHE OPFERTYPDEFINITION

|

Jemand der seinen

Fernseher abgibt

Wenn ein anderer

Gefangener sagt

Meiner ist kaputt

Ich muss jetzt

Deinen haben

Sind wir nun

Im Bilde

|

14.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Justizvollzugsbeamter berichtet über starke und schwache Häftlinge, und woran man das u.a. erkennen kann. - Copyright Klau|s|ens
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VOM GEFÄNGNIS GOTTES

|

Der Pfarrer sprach:

Alle Mörder

sind in unsere 

Gebete eingeschlossen

|

14.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Justizvollzugsbeamter berichtet über starke und schwache Häftlinge, und woran man das u.a. erkennen kann. - Copyright Klau|s|ens
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VON DER VIELDEUTIGKEIT DER ZAHLEN

|

Er war auf 105.

Die anderen auf 104.

Das bekannte Hotel

Firmiert unter dem Namen

JVA

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pasal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. 
Ein Ex-Mithäftling (allerdings aus der Nachbarzelle) berichtet, u.a. von der von 2 der Angeklagten selbstgebauten Tätowiermaschine. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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TÄTOWIERMASCHINE

|

Was ich hier

schreibe ist für

alle Tage in

die Geschichte

von den Prozessen

des Mordes nun

eingebrannt als

sei Papier die

Haut möglicher

Täter von Morgen

zukünftige Taten 

überdeutlich markierend

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Ex-Mithäftling (allerdings aus der Nachbarzelle) berichtet, u.a. von der von 2 der Angeklagten selbstgebauten Tätowiermaschine. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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JUSTIZVOLLZUG

|

Wenn einer der Gefangenen

Über die Rufanlage meldet

Dass sich da welche

Im Zimmer über ihm

Schlagen muss das

Noch lange kein Grund

Für ein Eingreifen sein.

|

Jemanden zu ergreifen,

War dem Öffentlichen Dienst Befriedigung genug.

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. + Korrektur am 21.8.2007, Königswinter-Oberdollendorf. Ein Ex-Mithäftling (allerdings aus der Nachbarzelle) berichtet, u.a. von der von 2 der Angeklagten selbstgebauten Tätowiermaschine. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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AUS DEM FRÜHEREN BERICHT ÜBER DEN SPÄTEREN  TÄTER

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Einzelgänger

zündelnd

aggressiv

stehlend

lügend

Mädchen mit Messer bedroht

weinerlich

unruhig

in der Psychatrie

Selbstschilderung: extrovertiert

Selbsteinschätzung: minderwertig

Tendenz zur Selbstaufwertung

Kompensatorische Selbstaufwertung

Scheidung der Eltern

kombinierte Störung des Sozialverhaltens und gestörte Emotion

gewalttätig

dominante Stellung

provokokantes Verhalten

störend

gezielte Kontaktsuche

mangelndes Selbstwertgefühl

abnormales Elternverhältnis

kam wiederholt zu falschen Schlüssen

nachgiebiges, inkonsequentes Erziehungsverhalten der Eltern

|

BERUFSWUNSCH: Polizeikommissar


15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn
,
im 

Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Richter verliest Berichte und Stellungnahmen zu einem Angeklagten, und zwar z.B. von Ärzten/-innen, Betreuern/-innen, Psychologen/-innen, Heimleitungen, etc. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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DAS PARADOXON DES NICHTS

|

Dass er einfach nichts tat

Ärgerte sie mehr als

Jede andere mögliche 

Reaktion woraus eine 

Untat semantisch

Viel zu leicht noch

Abzuleiten wäre

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Der Gutachter spricht. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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AUS DEM KATALOG DER MENSCHEN ODER DINGE?

|

Wir haben eben mit

Köln telefoniert 

und Köln hat ihn nicht.

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Eine Zeuge, offenbar ein Gefanger, ist nicht oder noch nicht da - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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DER SCHREI DES STILLEN

|

Der hat überhaupt

nicht geschrieen

vielleicht gestöhnt

bei der Handfegeraktion

hat er mal geschrieen

aber sonst nicht

vielleicht bei der 

Fensteraktion aber

sonst hat der gar 

nicht geschriien

sondern gestöhnt

berichtet der eine

der Angeklagten

nüchtern und faktisch

als sei er der Kommissar

und nicht der Täter

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Angkelagter zum Verhalten des Opfers. Es geht um den Lärm aus Zelle 104 und was andere davon wahrgeommen haben oder wahrnehmen konnten. Das Wort "Handfekeraktion" verhamlost das Einführen eines Gegenstandes in den After des Opfers. bei der "Fensteraktion" ging es um angebliche Rufe des Opfers aus dem Fenster der Zelle, mit rassistischen, andere Häftlinge beleidigende Inhalten.  - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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GLÜCKSFRAGEN (POLTERNDE ROMANTIK)

|

Bei der Sendung

Julia - Wege zum Glück

wackelte beim

Eingeschlossenen die Decke

bis selbst der Ton

des Fernsehers wegblieb

so dass ein tonloser Kuss

den geräuschvollen

Mord in der Zellle

darüber begleitete

also den Weg  ins unwiderrufliche 

Unglück

|

15.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Landgericht Bonn, im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. Ein Gefanger aus Zelle 4 bzw. 004 berichtet, was er von den Vorgängen in 104 (der Zelle über seiner) mitbekommen hat.  +  Korrektur am 21.8.2007 in Königswinter-Oberdollendorf - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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WELTLEBENSGERECHTIGKEITSSKANDAL

|

Der Mörder 

Lebt weiter

Doch

Nur das Opfer 

Bleibt weiter

Tot

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, Rheinbrücke (Kennedybrücke) Bonn, im Stau, im Auto, im Regen, und auch: Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de
beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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VOR- UND NACHPROZESSUALE RANDPLAUDEREIEN

|

Wenn Anwalt in

die Medien kommt

erscheint Justiz uns

als gekonnt

|

Wenn Anwalt vor

der Kamera steht

es letztlich nur um

die Öffentlichkeit geht

|

Wenn Anwalt sich

                                                                   zur Presse setzt

wird  damit keine

Schweigepflicht  verletzt

|

Wenn Anwalt

Dichters Zeilen kennt

er höhnisch durchs

Gericht noch rennt

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, noch vor offiziellem Beginn des Prozesstages, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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ANTWORTERHEISCHUNG

|

Wir im Publikum

Studieren die Gesichter

Der Angeklagten als

Sei das Verbrechen

Eine Universalität

Deren Professuren

Überaus intellektuell wären

Da so vollkommen unverständlich

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, noch vor offiziellem Beginn des Prozesstages, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den
Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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DER MOMENT DES GUTACHTERS

|

In Gruppen neigen

die Menschen zu

Vereinfachungen und

zur Reduktion

der Komplexität

schrieb der Dichter

im Reich seines

hochdiffizilen Alleinseins

vom Schwarz-Weiß-Denken

weiter denn je entfernt

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der psychologische Gutachter spricht. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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PSYCHOPATHISCHE LEBENSERKLÄRUNG

|

Es dürften die

größten Momente

im Leben eines

Mörders sein wenn

|

Der psychologische 

Gutachter alles

erklärt was ihm

je passierte

|

Stück um Stück 

fügt sich das

Erklärungsmodell

eines ICH zusammen

|

Aber wir wissen 

nicht ob die

konzisen Worte

in die Hirnschalen

|

Einzudringen verstehen

|

So eindringlich sie sind 

|

Fast wie ein Gedicht

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der psychologische Gutachter spricht. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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LITERATUR BEWEIST SICH IM GERICHT

|

Imre Kerecz

der Nobelpreisträger

wird nun vom

Psychologen zitiert

als seien nur

die Dichter und

Literatur in der

Lage etwas vom

Schrecken des

Unerklärlichen

zu erfassen

- diesen Text eingeschlossen

|

22.8.2007, Mittwoch, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der psychologische Gutachter spricht. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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LÄUTERUNGSLOSIGKEIT BEI GROSSER KLAPPE 

(Innerer Prozess im äußeren Prozess)

|

Am 12. August steht einer der Angeklagten 

Am Fenster der Zelle und verkündet wieder 

Und wieder die Tat

|

Den haben wir dann fertiggemacht

Sagt er oder auch wenn der kleine Wichser

Der 17-jährige nicht geplappert hätte

|

Dann könnten die ihnen gar nichts

Sagt überraschend ein Justizvollzugsbeamter

Der spioniert hatte Monate nach der Tat.

|

Du brauchst den nur anzugucken

Und der hat schon gemacht 

Was du wolltest

|

|28.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Ein neuer Zeuge sagt aus, wie sich Patrick I. mit der Tat in der JVA Wuppertal gebrüstet haben soll, während parallel der Prozess gegen ihn schon begonnen hatte. (3 Prozesstage, darunter die Geständnisse der Angeklahgten) - + kl. Korrektur am 29.8.2007, Königswinter-Oberdollendorf - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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SCHLICHTES BILD-REGIE-VERSTÄNDNIS

|

Bei den großen Prozessen teilen

wir die Tage ein in solche

mit Kameras und solche

ohne so dass auch Laien

ermessen können wann es mehr

und weniger wichtig sei

im Publikum der Mordsbande

zu sitzen rücke ich nun

auf Geheiß der Justizangestellten

noch einige Plätze auf

|

28.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Prozess hat noch nicht begonnen. Eigentlich wurden für heute die Plädoyers erwartet. Eine Kamera, offenbar vom WDR, ist da. Alle Plätze im Zuschauerraum sind belegt. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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BRÜSTUNG

|

Weil nun alles zuende schien

Jegliches Leben in der normalen

Welt entschied sich der innere

Schweinehund des Mörders

Dazu nun seine Tat stolz in alle 

|

Welt hinaus zu schreien oder

Posaunen zumindest in den 

Hof seines Gefängnisses den

Mithäftlingen zur Freude

Ewigen Unterganges

|

Leider durfte er sich wegen der 

Gitterstäbe nicht weiter aus dem

                                                                   Fenster lehnen

|

28.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Ein neuer Zeuge spricht, ein Justizvollzugsbeamter aus Wuppertal, der Pascal I. im August 2007 (also parallel zum laufenden Gerichtsprozess) belauschte. Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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LES-REUE-RAP
|

Wenn einer textet

was kein anderer

textet weil er Mörder

ist und keine

Zeit vergisst etwas

an die Mama schreibt

als RAP

der bleibt weil

er dann im

Gericht als Beweis

für den Charakter

spricht den er

habe bei der

Klage dass er

kein Reue

zeige bringe aber

diesen RAP

singe dass es

leid ihm tue

dass der eine

Mensch da ruhe

tot in einer

Schlinge weil

ich dieses Lied

doch singe legen

wir dann "hepp!"

das Gewicht

auf diesen RAP

wie 'nen Bericht

das ich

keine Reue

scheue

keine Reue

scheue

keine Reue

scheue

kein Reue

...

|

28.8.2007, Dienstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Ein RAP-Text wird vom Richter verlesen, den Pascal I. nach der Tat selber verfasst hat. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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VOM STUTZEN
|

Mit frisch geschnittenen

Haaren sitzen sie

heute da diese

Angeklagten in aller

Normalität eines

geregelten Lebens lässt

mich das bei so

einem Verbrechen

unerwartet stutzen

|

20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Prozesstag beginnt jeden Moment. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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MENSCHEN ENTSCHEIDEN ÜBEREINANDER
|

Es geht um die

Persönlichkeitsstruktur

Des Angeklagten

|

Wobei vergessen

Wird dass auch

Diejnigen welche

|

Urteilen eine

S T R U K T

 P E R S Ö N

|

K E I T S

 L I C H

U R

|

Vorzuweisen haben

Woraus sich die

Komplexität

|

Des Ganzen ergibt

20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - An diesem Prozesstag sagt noch eine weitere Diplom-Psychologin aus Iserlohn als Expertin aus. Später am Vormittag gibt es Scharmützel zwischen dem Hauptgutachter und der Verteidigung - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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URTEIL'SCHE GLEICHUNG

(Vorstadium)

|

                                                                   LEBENSLANG  __________15  10  (Staatsanwalt)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  10  (Nebenkläger 1)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  10   (Nebenkläger 2)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  10   (Nebenkläger 3)

????........................................................(Nebenkläger 4)

????........................................................(Verteidigung)

___________________________________________

                                                                    ????                                                        (GERICHTSURTEIL)

muss noch beendet werden !!!

20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Die Beweisaufnahme ist nun abgeschlossen. Es beginnen die Plädoyers, und zwar vom Staatsanwalt und dann von drei Anwälten, die als Nebenkläger auftreten, u.a. für den Bruder, für den Vater und die Mutter des Opfers Hermann H.  Das Gedicht befindet sich hier in einem Vorstadium. Es kann erst nach den restlichen Plädoyers und dem Urteil des Gerichts (voraussichtlich am 4.10.2007) beendet werden. LINKS die Angaben sind für PASCAL I., in der Mitte die Angaben sind für RALF A. und rechts die Angaben, jeweils senkrecht, sind für DANNY K. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens  
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URTEIL'SCHE GLEICHUNG

(Mittelstadium)

|

                                                                   LEBENSLANG  __________15  __________10   (Staatsanwalt)

                                                                   LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 1)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 2)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 3)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 4)

__________10  .......................................................    (Verteidigung 1)

__________10 ........................................................    (Verteidigung 2)

............................__________12.............................    (Verteidigung 3)

.........................................................________10-X     (Verteidigung 4)  

___________________________________________

                                                                   ????                                                                               (GERICHTSURTEIL)

muss noch beendet werden !!!

20.9.2007, Donnerstag, + 24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Die Beweisaufnahme ist nun abgeschlossen. Wirhatten die Plädoyers, und zwar vom Staatsanwalt und dann von drei Anwälten, die als Nebenkläger auftreten, u.a. für den Bruder, für den Vater und die Mutter des Opfers Hermann H.  Am 24.9. folgten die Plädoyers von Nebenkläger Nr. 4 (für die Schwester des Opfers) und von den Anwälten 1 und 2 (jeweils für Pascal I.) und dem Anwalt 3 (für Ralf a.) und dem Anwalt 4 (für Danny K.), der für weniger als 10 Jahre, aber mit unbestimmter Zahlenangabe plädierte. Das Gedicht befindet sich hier in einem Mittelstadium. Es kann erst nach dem Urteil des Gerichts (voraussichtlich am 4.10.2007) beendet werden. Als Besonderheit sei zu bemerken, dass die Anwälte von Pascal I. die Anwendung der Jugendstrafe fordern, und sich in diesem Zusammenhang auch die Forderung nach 10 Jahren Höchststrafe nach Jugenstrafrecht ergibt. Der Verteidiger von Ralf A. fordert hingegen für Ralf Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes, und in diesem Rahmen aber 12 Jahre. Das Gedicht "Urteil'sche Gleichung" muss und will diesen überaus komplexen Sachverhalt vereinfachen. LINKS die Angaben sind für PASCAL I., in der Mitte die Angaben sind für RALF A. und rechts die Angaben, jeweils senkrecht, sind für DANNY K.- Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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URTEIL'SCHE GLEICHUNG

(Vorläufiges Endstadium)

|

                                                                   LEBENSLANG  __________15  __________10   (Staatsanwalt)

                                                                   LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 1)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 2)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 3)

LEBENSLANG  LEBENSLANG  __________10   (Nebenkläger 4)

__________10  .......................................................    (Verteidigung 1)

__________10 ........................................................    (Verteidigung 2)

............................__________12.............................    (Verteidigung 3)

.........................................................________10-X     (Verteidigung 4)  

___________________________________________

                                                                   __________15 __________14 __________10      (GERICHTSURTEIL)


20.9.2007, Donnerstag, + 24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn
,
im 
Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Es gab  die Plädoyers, und zwar vom Staatsanwalt und dann von drei Anwälten, die als Nebenkläger auftreten, u.a. für den Bruder, für den Vater und die Mutter des Opfers Hermann H.  Am 24.9. folgten die Plädoyers von Nebenkläger Nr. 4 (für die Schwester des Opfers) und von den Anwälten 1 und 2 (jeweils für Pascal I.) und dem Anwalt 3 (für Ralf a.) und dem Anwalt 4 (für Danny K.), der für weniger als 10 Jahre, aber mit unbestimmter Zahlenangabe plädierte. - Als Besonderheit sei zu bemerken, dass die Anwälte von Pascal I. die Anwendung der Jugendstrafe forderten, und sich in diesem Zusammenhang auch die Forderung nach 10 Jahren (= Höchststrafe) nach Jugendstrafrecht ergibt. Der Verteidiger von Ralf A. fordert hingegen Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes, für Ralf, und in diesem Rahmen aber nur 12 Jahre, nach § 106 JGG (= Jugendgerichtsgesetz).
§ 106
Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung


(1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen.
Das Gedicht "Urteil'sche Gleichung" muss und will diesen überaus komplexen Sachverhalt vereinfachen. + Gedicht beendet am 4.10.2007, Donnerstag: Der Staatsanwalt erwägt Revision ... die Angehörigen des Opfers sind empört, weil sie die Strafen für zu milde halten. LINKS die Angaben sind für PASCAL I., in der Mitte die Angaben sind für RALF A. und rechts die Angaben, jeweils senkrecht, sind für DANNY K.- Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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BLUTES GRÜNDE

|

                                                                   Dem noch Lebenden
                                                                   und Hechelndem
                                                                   Wurden vom späteren
                                                                   Mörder die Tropfen
                                                                   Des Blutes edel
                                                                   Weggewischt
                                                                   Weil es doch um
                                                                   Gewissensbisse
                                                                   Gehe den Auslöser
                                                                   Der Tat fletschte
                                                                   Er noch die
                                                                   Roten Zähne
                                                                   |
20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Begriff "Gewissensbisse" spielt neben "Reue" an diesem Vormittag eine Rolle: Hatte Pascal welche oder nicht? Bzw. hat er welche oder nicht? War sie gespielt? An diesem Tag sprach als neue Zeugin eine Psychologin aus Iserlohn, die Pascal in letzter Zeit betreute. Außerdem waren Aussagen von Mithäftlingen / Zeugen aus dem Gefängnis gefaxt worden, in dem Pascal nun einsitzt. - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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WORTVERLUSTIGKEIT

 | 

                                                                    Im Streit von
                                                                    Verteidigung
                                                                    Und Gutachter
                                                                    Wer den besser
                                                                    Über die Moral
                                                                    Des Mörders
                                                                    Bescheid wisse
                                                                    Gerät das Opfer
                                                                    In Vergessenheit.
                                                                    |
                                                                    Vergessen .... was?
                                                                    |
20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, kurz vor der zweiten Pause dieses Tages, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Begriff "Gewissensbisse" spielt neben "Reue" an diesem Vormittag eine Rolle: Hatte Pascal welche oder nicht? Bzw. hat er welche oder nicht? War sie gespielt? An diesem Tag sprach als neue Zeugin eine Psychologin aus Iserlohn, die Pascal in letzter Zeit betreute. Außerdem waren Aussagen von Mithäftlingen / Zeugen aus dem Gefängnis gefaxt worden, in dem Pascal nun einsitzt. Die Verteidung streitet sich mit dem Hauptgutachter. In den Plädoayers wird der Anwalt des Bruders von Hermann H. an das Opfer Hermann H. erinnern und einen kurzen Lebenslauf vortragen - Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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                                                                      FULL METAL JACKET
|  
                                                            Alles war wie
                                                            Im Film würde
Man sagen der
|
Film war aber

Offenbar nur
die präszise
|
Vorlage des

Mörderischen
Geschehens

|
Lauter! Los!
Die Szene
Nochmals!

|
Jemand schlägt
Mit der Seife
Im Handtuch zu
|

20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - In seinem Plädoyer erinnert der Staatsanwalt nochmals an den Film, der im Prozess von den Angeklagten / einem der Angeklagten als Vorbild für die schrecklichen Taten genannt wurde. Der Film "FULL METAL JACKET" ist von dem berühmten Stanley Kubrick und eigentlich eine Anklage gegen die unmenschliche Unterdrückung und das sadistische Quälen von Menschen, hier am Beispiel eines Ausbildungslagers von US-Marines, welche dann (im Laufe des Filmes) im Vietnam-Krieg (samt aller Scheusslichkeiten) kämpfen werden. Ein anderer Stanley-Kubrick-Film, "Clockwerk Orange", wird im Übrigen von einem der Vertreter dem Hauptgutachter vorgehalten werden. Filme sind offenbar DIE Bezugsgröße unserer Realität.  -  Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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UNLÖSBARE CHEMIE
|
Kann er zu
Einem wiedereingliedbaren
Element der Gesellschaft
Werden fragt der Staatsanwalt
|
Zweifelnd
|
Denn wie soll
Ein Mensch
Zu einem Element
Werden?  
                                                            |

20.9.2007, Donnerstag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Staatsanwalt hält sein Plädoyer. -  Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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                                                                                KREIDEFRESSERTAKTIK
|
Wenn der Verteidiger
die Plädoyers des
Staatsanwaltes
seit je her als
stringent lobt
wartet man sehr
gespannt auf welche
Lücke oder welchen
Mangel er sich gleich
beziehen wird  
                                                            |

24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Verteidiger Ohm hält sein Plädoyer im Sinne von Pascal I. und widerspricht dann (nach anfänglichem Lob) ganz deutlich den Ausführungen des Staatsanwaltes -  Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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WAS UNS BEWEGT
|
Der Anwalt des Mörders
Akzeptiert 2 Tatmerkmale
Des Mordes und zwar
Grausamkeit und
|
Verdeckungsabsicht
Aber 2 andere nicht
Die Mordlust und
Sonstige Beweggründe
|
Was wird ihn dazu bewogen haben? 
                                                            |

24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Verteidiger Krechel hält sein Plädoyer im Sinne von Ralf A. Laut § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt:
"(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
 (2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
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105 und 106 (Juristencodes)
|
Die Gunst des 105 verschließt sich uns,
so der Anwalt,
|
Wenn wir entsprechende Urteile
mit Google gesucht haben.
|
Es bleibt nur noch der 106,
um die Juristencodes verstehen zu wollen.
|
Denn in diesem Paragraphen
geht es um die Prospektanz.
|
Das sollte alles klären.
|
Erwachsenenstrafrecht, aber nur 12 Jahre.
                                                            |

24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Verteidiger Krechel hält sein Plädoyer im Sinne von Ralf A. und fordert 12 Jahre Haft, der Staatsanwalt hatte 15 Haft gefordert. Der Verteidiger bezieht sich auf das JGG = Jugendgerichtsgesetz, §§ 105 und 106. SIEHE HIER:  https://dejure.org/gesetze/JGG/106.html
Auszug aus
§ 106
"Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung


(1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen."  
"Prospektanz" leitet sich um vom lateinischen "prospectare" ab und meint, welche Entwicklungsaussichten uns der Angeklagte für seine Persönlichkeit in Zukunft gibt. -  Copyright Klau|s|ens
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STRAFMASSVERKLAUSULIERUNG
|
Die Schulderhöhung
ist etwas anderes
als die vom Geber
der Gesetze und
Paragraphen erforderte
gravierende Erhöhung
der Schuld um nicht
zu sagen erwünschte
gravierende Erhöhung
meint ganz unbedarft
der zuschauende Dichter  
                                                            |

24.9.2007, Montag, LIVE geschrieben, im Landgericht Bonn, im Gerichtssaal S 0.11 des Landgerichtes Bonn, www.lg-bonn.nrw.de beim Prozess gegen Danny K., Ralf A. und Pascal I., die den Mithäftling Hermann H. am 11.11.2006/12.11.2006 (samt "Weghängen") bis zum Tode gequält haben. - Der Verteidiger Trode hält sein Plädoyer im Sinne von Pascal I. Es geht nun um eine rechtliche Deutung, die auf einen Unterschied in den Recht-Deutungs-Ansichten von Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger Trode hinweist. Rechtsdeutung ist beständige Arbeit des Gerichtswesen. Rechtsdeutung ist zu großen teilen auch Sprachdeutung und Wortauslegung. -  Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder Klau(s)ens oder Klau[s]ens oder Klau$s$ens oder Klau§s§ens
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Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermord bzw. zum Foltermordprozess Bonn vom Mai 2009



Die Justizgedichte schließen an, wo

                       Klau|s|ens mit seinen Prozess-LIVE-Gedichten (vor Ort war er) zum Michaela-G.-Prozess (2006) in Bonn anfing. Und mit

den Gedichten zum Siegburger Foltermord (2007) oder dem Bonner "Ehrenmord"-Prozess (2007/2008) oder dem Aachener Heinrich-Boere-NS-Kriegsverbrecherprozess (2009/2010) weitermachte. Und auch Der große Kölner Kunstfälscherprozess ||| u. a. gegen Beltracchi
(2011), zudem auch der Oppenheim-Prozess = Oppenheimprozess

                            (2013 bis 2015) sowie der LOVEPARADEPROZESS

(2018) sowie der PROZESS GEGEN den KZ-Wachmann in STUTTHOF (Prozess war in Münster) (2018) gehören dazu. Ebenso der Prozess um die Tötung der Trudel Ulmen (2012). Klausens inhaliert Justizgeschehen, um es dichtend-kritisch wieder "auszudrücken".



VIDEOS zu Prozess II:
April und Mai 2009:
www.welt.de/videos/vermischtes/article3618260/Foltermord-in-JVA-erneut-vor-Gericht.html

video.web.de/watch/6397456/15_Jahre_Haft_im_Foltermord_Prozess


WDR-FERNSEHBEITRÄGE, 

waren früher abrufbar IM INTERNET:

wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/10/aks_01.xml;jsessionid=92BBEF83C4ACADB4DA648DDAA325D10E.mediathek2?mzadd=20821

 

Die Mörder sind inzwischen verurteilt, der Anstaltsleiter ausgewechselt. Wie aber geht es den Angehörigen? Wer belegt nun die Zelle? Ist der Mord heute noch bei den Betroffenen ein Thema?


www.wdr.de/themen/_config_/mediabox/index.jhtml

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Einige ZEITUNGSARTIKEL bzw. INTERNET-ZEITUNGSARTIKEL:



QUELLE: SPIEGEL-ONLINE 17.11.2006: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449208,00.html


FOLTERMORD HINTER GITTERN

"Vor dem Siegburger Knast zittern die schwersten Jungs"


Von Julia Jüttner


Ignorante Wärter, träge Aufseher, rechtsradikale Insassen: Die JVA Siegburg, in der ein 20-jähriger Häftling von Mitgefangenen zu Tode gefoltert wurde, gilt als eine der härtesten im Land. Der Gefängnisleiter soll laut Insidern das Faustrecht unter Gefangenen geduldet haben.


Siegburg - Vor wenigen Jahren hing im Gefängnisflur neben der roten, verriegelten Zellentür 413, direkt über dem Lichtschalter, ein Poster: Darauf die Comic-Figur Garfield, zähnefletschend, aufgehängt an eisernen Handfesseln. Darüber steht in schwarzen Buchstaben: "Denk dran: Jeder Tag könnte dein letzter sein."


"Man muss nicht Psychologie studiert haben, um zu wissen, welche Botschaft dahinter steckt, ausgerechnet solch ein Plakat in einem Knast aufzuhängen", sagt einer, der die Anstalt damals besucht hat, zu SPIEGEL ONLINE. Ob das Poster noch heute hängt, ist nicht bekannt. Aus den Gefängnismauern darf nach der Ermordung des 20-jährigen Hermann H., Häftling in Haus 2, nichts mehr nach außen dringen. .


Ein 25-Jähriger, der ebenfalls im Haus 2 des Jugendvollzugs einsitzen musste, hat den brutalen Gefängnisalltag dort vor sechs Jahren kennengelernt. "Unter den drei Schlägern ist hundertprozentig ein Rechter dabei", behauptet er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Gerade die JVA Siegburg habe ein Problem mit Rechtsextremen hinter Gittern. Überall schwirre Propagandamaterial der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG), eine der größten Neonazi-Vereinigungen in Deutschland, herum.


"Wenn die einen Junkie zu einem Nazi stecken, ist der Stress programmiert", sagt der Ex-Häftling, dessen Drogenkarriere ihn hinter Gitter brachte. Im Drogenmilieu Nordrhein-Westfalens fürchte man sich speziell vor der Siegburger Jugendstrafanstalt. "Da zittern sogar die ganz schweren Jungs. Man kann echt froh sein, wenn man im Erwachsenenvollzug landet. Dort wollen die Gefangenen ihre Ruhe und sind nicht so auf Krawall gebürstet."

Die jüngsten Häftlinge werden "Piccos" genannt. "Wenn es gut läuft, stecken sie zwei Piccos zusammen in eine Zelle. Das hilft nicht immer, aber sie sind wenigstens zu zweit, wenn die anderen durchdrehen", sagt der 25-Jährige. "Auf die Fresse gibt's aber immer. Manchmal hatte ich das Gefühl, das finden die Zuständigen auch absolut okay."

Verantwortlich für die Zustände ist Anstaltsleiter Wolfgang Neufeind. Er hat deshalb aber nicht nur viele Insassen zum Feind - auch den Großteil seines Mitarbeiterstammes. "Er sieht nicht nur aus wie ein Gefängnisdirektor aus den fünfziger Jahren - er verhält sich auch so", beschreibt ihn ein ehemaliger Beamter der JVA Siegburg im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: "Der duldet das Faustrecht unter den Häftlingen und die innere Hierarchie. Der hat allerhand unterm Deckel zu halten: Allein in den letzten zwei Jahren soll es sechs brutale Übergriffe gegeben haben."

Sein Ex-Mitarbeiter wundert sich nicht, dass der Gefängnisleiter nicht zum Tatort in der Nasszelle erschienen ist, wo der 20-Jährige aufgefunden wurde: "Die Knackis sind weit unter seinem Niveau. Was meinen Sie, wie es zum Teil in den Zellen stinkt? - Viele putzen sich keine Zähne, geschweige denn den Rest. Herr Neufeind lässt sich nie in den Zellentrakten blicken. Das ist unter seiner Würde."

Trotz mehrfacher Anfrage von SPIEGEL ONLINE wollte sich Neufeind nicht zu den Vorwürfen äußern.

Umgangston hinter Gittern mehr als respektlos

"Personalmangel ist das größte Problem in deutschen Haftanstalten", sagt Friedhelm Sanker, Vizechef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland (BSBD) - gerade an Wochenenden und Feiertagen herrscht absolute Notbesetzung. Das wissen auch die Gefangenen. Hermann H. wurde am vergangenen Samstag zu Tode geprügelt. Seine Peiniger hatten abgewartet, bis das Mittagessen gebracht wurde. Samstags und sonntags werden zwischen 12 und 13 Uhr mittags das Mittag- und das Abendessen auf einmal geliefert. Wenn die Gefangenen keinen Kontakt mehr mit dem Personal wünschen, sind sie von mittags bis zum nächsten Morgen auf sich alleine gestellt. Das nutzten die drei Häftlinge aus - und quälten Hermann H. auf bestialische Weise und zwangen ihn zum Selbstmord.

"Die Beamten sind wie die meisten Vollzugsbediensteten zum großen Teil unmotiviert. Oft sind sie krank geschrieben, weil es die einzige Möglichkeit ist, sich von dem Psychostress eine Auszeit zu nehmen", sagt der ehemalige Angestellte der JVA Siegburg. "Unter den Bediensteten sind auch viele sehr einfache Leute, die nur ihre acht Stunden absitzen und sich nicht wirklich um die Gefangenen kümmern. Viele haben selbst private Probleme, die meisten sind geschieden oder haben einfach andere Baustellen in ihrem Leben. Je länger man im Dienst ist, desto abgestumpfter wird man dabei auch."

Schuld sei auch der rüde, aggressive, respektlose Umgangston zwischen den Häftlingen und dem Personal. "Das kann sich keiner vorstellen, wie man da angebrüllt, beschimpft und behandelt wird", so der ehemalige JVA-Angestellte. Rückblickend muss er zugeben: "Die Häftlinge werden immer gewaltbereiter. Sie erleben ja auch den ganzen Tag nichts, langweilen sich und bekommen manchmal zur Strafe auch noch den Hofgang oder die Sporteinheit gestrichen."

Sein erschütterndes Resümee: "Bis zu einem gewissen Punkt hat der tragische Vorfall eine gewisse Normalität, denn es herrscht eine klare Unterordnung, was die körperlich und emotional Schwächeren in einer Zelle aushalten müssen. Alles bekommen die Wärter nicht mit."

Das bestätigt auch ein 21-Jähriger, der sechs Monate Haft im Jugendvollzug Siegburg abbüßte: "Gerade an den Wochenenden gibt es keine Form der Betreuung oder Beschäftigung. Und das soll Resozialisierung sein?", sagt er SPIEGEL ONLINE. Er selbst habe mitbekommen, wie Häftlinge einem Mitgefangenen auf dem Handrücken Zigaretten ausgedrückt hätten. Eingemischt habe er sich nicht. "Ich bin doch nicht lebensmüde!"

Wenn ein Insasse aufgrund einer Prügelei oder eines Folterexzesses nicht an der Arbeit der Gefangenen teilnehmen konnte oder wollte, ließ er sich krank melden.

Hermann H. kam an letzter Stelle in der Hierarchie

Der zu Tode gefolterte Hermann H. stand in der Häftlingshierarchie als Neuzugang ganz unten. So schockierend das Leben von Hermann H. endete, so traurig begann es in Leverkusen am 7. März 1986: Sein Vater soll wegen Missbrauchs seiner Stieftochter im Gefängnis gesessen haben, seine Mutter mit Drogen herumexperimentiert haben. Mit sechs Jahren kam er das erste Mal in ein Heim, wechselte diese des Öfteren. Mit 17 haute er ab, zog für kurze Zeit zu seinem Vater - und endete schließlich auf der Straße. Mit 16 stand er erstmals vor dem Jugendrichter: Insgesamt beinhaltet sein Strafregister 22 Eintragungen - Verbrechen, die er beging, um sich Geld für Drogen zu beschaffen - eine typische Diebstahlskarriere wegen Drogenabhängigkeit.

In die JVA Siegburg kam er letztendlich, weil er dabei erwischt wurde, wie er die Scheibe eines Kaugummi-Automaten einschlug - zu lang war das Register seiner Straftaten, zu oft hatte er gegen Bewährungsauflagen verstoßen, Sozialstunden nicht geleistet.

"Hermann war keiner, der alles aufmischte. Eigentlich war er einer, dem man helfen musste, weil er mit dem Leben nicht zurechtkam", erinnert sich Rainer Gurk, Leiter des Fachbereichs Kinder und Jugend im Jugendamt der Stadt Leverkusen im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Staatsanwalt prüft Ermittlungsverfahren gegen Personal

Noch immer laufen die Ermittlungen, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Haftpersonal ein Verfahren einleiten wird. Zwei Punkte stünden dabei im Zentrum der Ermittlungen, so Fred Apostel, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft. Zum einen gehe es darum zu klären, warum kein Aufseher die Gemeinschaftszelle betrat, als Hermann H. den Knopf zum Rufen der Wärter gedrückt hatte; zum anderen ist noch immer unklar, warum wenige Stunden danach die beiden Vollzugsbeamten, die die Zelle betraten, sich nicht vom Zustand des misshandelten Häftlings überzeugten - sondern ihn in seinem Bett, unter seiner Decke liegen ließen.


(17.11.2006)


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QUELLE: Bonner General-Anzeiger 18.4.2007: 


www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=301282&page=1

Vor Mord lasen sie Opfer aus Bibel vor


Staatsanwaltschaft beschuldigt drei Häftlinge der Justizvollzugsanstalt des grausamen Mordes aus Mordlust und der mehrfachen Vergewaltigung


Von Rita Klein


Siegburg.
Zahlreiche Kameras sind auf die Männer gerichtet, die ihre Ermittlungsergebnisse zum Foltermord in der Siegburger Justizvollzugsanstalt (JVA)

Staatsanwaltschafts-Sprecher Fred Apostel und Staatsanwalt Robin Faßbender, der am 11. November 2006 in Zelle 104 Zweifel an der Selbstmordversion bekam, stehen im Mittelpunkt eines außergewöhnlichen Medieninteresses.

Es ist das Interesse an einem Fall, der zum Politikum wurde, der die NRW-Jugendgefängnisse auf den Prüfstand stellte - und Missstände und Versäumnisse vor allem bei der Siegburger JVA aufdeckte (der GA berichtete). Wohl deshalb sitzt NRW-Justizministeriumssprecher Ulrich Hermanski dabei und schreibt mit.

Oberstaatsanwalt Apostel beginnt mit einer ungewöhnlichen Einleitung: "Man sollte an dieses Verfahren nicht mit überschießenden Emotionen herangehen." Es sei ein schwieriges Verfahren gewesen, und man habe es mit "Neutralität, Engagement, wenn auch mit innerer Beteiligung" bearbeiten müssen.

"Das hat Herr Faßbender in hervorragender Weise getan", sagt er über den Kollegen, der dann das unvorstellbare Verbrechen schildert - so, wie es sich aus den Angaben der drei Angeklagten, den rechtsmedizinischen Befunden und der Spurensicherung ergab. Es begann, so Faßbender, an jenem Tag nach dem Mittagessen.

Da hatte der 19-jährige Pascal I. die Idee, ein Stück Seife in ein Handtuch zu wickeln und damit auf den im Bett liegenden Hermann H. (20) einzuschlagen. Er habe das in einem Film gesehen, so die Erklärung. Die es nicht wirklich erklärt: Noch tags zuvor hatte Hermann H. zu einer Sozialarbeiterin gesagt, er fühle sich wohl mit den drei anderen, mit denen er seit kurzem auf einer Zelle war.

Nun schlug Pascal auf ihn ein, der 17-jährige Danny K. und der 20-jährige Ralf A. taten es ihm gleich, und es begann eine stundenlange Folter mit Misshandlungen, Vergewaltigungen und Erniedrigungen. Hermann H. musste Wasser mit scharfem Pulver und Salz trinken, Zahnpasta essen, dann sein Erbrochenes essen und den Inhalt des Toilettenbürstenhalters trinken.

Die Misshandlungen zogen sich bis 15.30 Uhr hin, als ein Beamter in die Zelle kam, um sich zu verabschieden. Warum Hermann H., der im Bett lag, sich nicht an ihn wandte, was ihm den Ermittlungen zufolge möglich gewesen sein soll, finden die Ermittler "unerklärlich".

In der Folgezeit vergewaltigten die drei Täter ihr Opfer mehrfach. Als Hermann H. die Zelle putzen sollte, drückte er die Lichtrufanlage, doch die Angeklagten bemerkten es und erklärten, man habe sich "verdrückt". Dann wurde das Opfer gefesselt, geknebelt und wieder geschlagen.

Bis die Idee aufkam, ihr Opfer "wegzuhängen". Sie schrieben eine Liste, pro und contra Tötung. Contra: Zu viert könne man mehr einkaufen. Und: "fünf Jahre wegen Körperverletzung und zehn Jahre wegen Mord." Pro: "Tote können nichts mehr erzählen." Sie entschieden sich dafür.

Als Nachbarn sich über Lärm beschwerten und zwei Beamte kamen, erklärten die drei, sie hätten Möbel gerückt. Es waren Möbel verrückt. Hermann H. lag im Bett und schwieg. In den folgenden Stunden versuchten sie ihr Opfer zu erhängen, viermal rissen die Kabel. Beim fünften Mal verlor Hermann H. das Bewusstsein.

Sie schlugen ihn wach, fragen ihn nach seinen Nahtod-Erfahrungen, gaben ihm ein Zigarette und erhängten ihn endgültig. Vorher hatten sie ihm noch aus der Bibel vorgelesen. Hermann H. starb kurz nach 23 Uhr. Am Morgen schlugen die drei Alarm und sprachen von Selbstmord.

Dass den Beamten und auch dem Leiter kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen sei, begründet Apostel damit, dass es sich bei den drei Tätern nicht um "extrem gefährliche Gewalttäter oder um Häftlinge mit erheblichen Auffälligkeiten im Vollzug" gehandelt habe.

"Es gab keine Anzeichen dafür, dass sich da etwas anbahnt", so Apostel. Das Verhalten der Beamten habe der seit Jahren im Vollzug geübten Praxis entsprochen. Dass die Beamten sich mit der Erklärung zufrieden gegeben hätten, man habe sich "verdrückt", sei nicht strafwürdig.

Denn dieser Sensor sei kein Alarmknopf, sondern diene der Kommunikation zwischen Häftlingen und Beamten, sei sehr störanfällig und führe häufig zu Fehlrufen. Und auch den Beamten, die in die Zelle gesehen hätten, sei kein Vorwurf zu machen, da Hermann H. nichts gesagt und es keine Anzeichen für Gewalt gegeben habe.

"Auch vor dem Hintergrund des unbegreiflichen Verbrechens ist strafrechtlich relevant nicht festzustellen, welche Regelungen die Leitung hätte treffen müssen, um es zu verhindern", so Apostel. Das Verfahren gegen die Beamten sei einzustellen gewesen. Der Mordprozess vor dem Landgericht soll im Sommer stattfinden.
(18.04.2007)
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QUELLE:  www.rp-online.de/public/article/regional/bergischesland/leverkusen/nachrichten/leverkusen/382291


Leverkusen


JVA-Mord: Trauerfeier für Hermann H.


VON DETLEV HÜWEL, ANDREA RÖHRIG UND TOBIAS KRELL


(RPO) Der vor drei Wochen in der JVA Siegburg von Mithäftlingen zu Tode gefolterte 20-jährige Leverkusener ist gestern unter Ausschluss der Presse beigesetzt worden. Gleichzeitig hat der politische Druck auf NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) weiter zugenommen.

Für sein Leben nach der Entlassung aus der JVA Siegburg hatte sich Hermann H. viel vorgenommen. „Er wollte sein Leben in den Griff bekommen, seinen Job bei der Zeitarbeitsfirma wieder aufnehmen“, erzählt Stefan B., ein Freund von Hermann. Doch so weit kam es nicht. Drei Mithäftlinge folterten den 20-jährigen Leverkusener zu Tode.

Gestern wurde Hermann in seiner Heimatstadt unter großer Anteilnahme seiner Familie und seiner Freunde beigesetzt. Die Presse war nicht zugelassen. Hermanns Vater (70) hatte mit Hilfe seines Anwaltes die Stadt aufgefordert, den städtischen Friedhof zu sperren, um würdig von seinem Sohn Abschied nehmen zu können. An allen Eingängen zum Friedhof gab es Taschenkontrollen, auch für die Familie. Niemand sollte eine Kamera mit in die Kapelle schmuggeln können.

Eltern zerstritten

Über die Form der Beerdigung hatten sich die seit einigen Jahren geschiedenen Eltern heillos zerstritten. Hermanns Mutter (53) hatte eine Erdbestattung gewollt, sein Vater setzte durch, dass sein Sohn verbrannt wird. Nach Ende der Trauerfeier bestellte Hermanns Mutter per Handy Fotografen zum Grab.

Knapp drei Wochen nach dem Gefängnismord in Siegburg bleibt NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) unter Druck der Opposition. SPD und Grüne kritisieren massiv das von der Ministerin veranlasste Untersuchungsverfahren zur Aufklärung von Gewaltdelikten in NRW-Justizvollzugsanstalten. „Es kann nicht sein, dass die Ministerin, die selbst ein Teil des Problems ist, jetzt die Kommission einberuft, den Untersuchungsauftrag definiert und den Vorsitzenden bestimmt“, so Fraktionschefin Sylvia Löhrmann. Ähnlich argumentiert die SPD. Es gebe so viele Ungereimtheiten, die dringend von einem wirklich unabhängigen Gremium untersucht werden müssten, meint der SPD-Politiker Ralf Jäger.Die Mutter des Ermordeten bei der Beerdigung in Leverkusen. Foto: Uwe Miserius

Am Mittwoch wollen beide Oppositionsparteien im Landtag die Einsetzung einer solchen Kommission beantragen, für die jede Landtagsfraktion Experten benennen würde. Allerdings bedarf es dazu einer parlamentarischen Mehrheit - die ist derzeit nicht in Sicht.

SPD und Grüne fordern weiterhin den Rücktritt der Ministerin. Mit ihren jüngsten Einlassungen im Rechtsausschuss des Landtags habe sie sich als „nicht handlungsfähig“ erwiesen, sagt Löhrmann. Deswegen sei Müller-Piepenkötter für die Grünen nur noch eine „Ministerin auf Abruf“.

Anders als die Grünen behält sich die SPD zudem noch einen förmlichen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) vor. Für die Grünen wäre ein PUA „das schlechtere Instrument, weil das Thema nicht in die parteipolitische Auseinandersetzungen gehört“. Außerdem müssten rasche Lösungen her. Löhrmann: „Es gibt Stimmen, dass gravierende Gewaltdelikte in den Zellen nahezu an der Tagesordnung sind. All das muss schnellstens aufgeklärt werden.“

Das Justizministerium verweist darauf, dass die Ministerin schon im Frühjahr eine systematische wissenschaftliche Untersuchung über die Ursache von Gewalt in sämtlichen Haftanstalten des Landes in Auftrag gegeben habe. Letzten Ausschlag dafür habe die Mitteilung einer Richterin aus Aachen gegeben. Diese hatte es abgelehnt, jugendliche Straftäter in Untersuchungshaft zu schicken, weil diese dort mit Übergriffen rechnen müssten.

(18.4.2007)

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QUELLE: www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/420/126226/

Prozess um Mord in JVA Siegburg



"Komm, lass uns den weghängen"



Der Prozess um den Foltermord im Jugendgefängnis beginnt mit einem erschütternden Geständnis: Einer der drei Angeklagten schildert die Behandlung des zu Tode gefolterten Mitgefangenen so lapidar, als handle es sich um eine Bastelarbeit.


Von Hans Holzhaider, Siegburg


Danny K. ist der jüngste der drei Angeklagten. Im September wird er 18 Jahre alt. Pascal I. ist 19, und Ralf A. ist vor vier Monaten 21 Jahre alt geworden.

Pascal ist sehr blass, sein schmales Gesicht wirkt noch länger, weil er sich die Schläfen und den Hinterkopf kahl rasiert und die verbleibenden Haare in die Höhe frisiert hat. Ralf ist ein kleiner, magerer Kerl mit halblangen, hübsch geföhnten Haaren, an jeder Kinokasse würde man ihn nach dem Alter fragen. Danny ist etwas stabiler, ein dunkler Typ, seine Mutter, sagt er, sei "fast schwarz".

Nichts ist außergewöhnlich an ihnen. Nichts außer der Tat, die sie gemeinsam auf die Anklagebank gebracht hat.

Am 11. November 2006, einem Samstag, haben sie zwischen Mittag- und Abendessen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg den vierten Mann in ihrer Zelle, den 20-jährigen Hermann H., stundenlang auf denkbar grausame und erniedrigende Art gequält und ihn schließlich mit einem zum Strick gedrehten Bettlaken an der Toilettentür erhängt.

Am Mittwoch begann der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Bonn mit einem ausführlichen Geständnis. Danny K., als erster zur Sache befragt, beschönigte nichts und versuchte keinen Augenblick lang, seine eigene Rolle bei der Tragödie kleinzureden.

"Das war für uns nur so ein Spaß"

Die Geschichte beginnt harmlos, mit einem Kartenspiel, bei dem es darum geht, dass derjenige, der eine falsche Karte rät, einen Schlag auf die Finger bekommt. Dann, sagt Danny, kam der Pascal "auf so ne Idee mit der Seife". Man wickelt eine Seife in ein Geschirrtuch und schlägt damit zu. Das hat Pascal in dem Film "Full Metal Jacket" gesehen.

Sie haben alle drei abwechselnd auf Hermann eingeschlagen. Warum? Keine Ahnung. "Das war für uns nur so ein Spaß", sagt Danny. Dann hatte Danny eine andere Idee: den Herrmann zum Erbrechen zu bringen. Man mixt ein Gebräu aus Wasser, Salz und Chili, das muss er trinken. Dann noch eine Tube Zahnpasta hinterher. Was dann folgt, ist bei Weitem zu unappetitlich, um es zu erzählen.

Aber die Gewalt eskaliert zusehends. Sie prügeln auf ihn ein, mit Fäusten und Füßen. Sie vergewaltigen ihn mit dem Stiel eines Handfegers. Sie prügeln weiter. Irgendwann gelingt es dem Gefolterten, die Lichtalarmanlage zu betätigen. Sie fesseln ihn ans Bett, knebeln ihn mit einem Geschirrtuch, und als sich ein Beamter über die Gegensprechanlage meldet, sagt Danny, er habe sich "verdrückt". Später schauen sie dann Sportschau im Fernsehen. "Ich hatte schon vorher mal gesagt, komm, lass uns den weghängen", sagt Danny, "aber nur so aus Spaß".

Nach der Sportschau schreiben sie dann eine Liste mit Argumenten für und gegen das "Weghängen". Das Pro überwiegt. "Der Pascal und der Ralf wollten auf ’psychisch kaputt‘ machen", sagt Danny, "damit sie früher rauskommen". Hermann musste einen Abschiedsbrief schreiben. "Wir haben ihm gesagt, er soll ordentlich schreiben", sagt Danny. Den Brief haben sie aber danach verbrannt.

Dann schildert Danny K., wie er und seine beiden Kumpane versuchten, Hermann H. aufzuhängen. Er schildert das so lapidar und nüchtern, als ging es um irgendeine Bastelarbeit.

Wie sie es viermal hintereinander mit einem Elektrokabel versuchten, erst mit dem vom Fernseher, dann vom Tauchsieder, wie Pascal I. jedes Mal den Knoten knüpfte, weil keiner der anderen das konnte, wie Hermann sich zuerst auf einen Stapel Bücher und dann auf einen umgekippten Putzeimer stellen und sich die Schlinge immer selbst über den Kopf ziehen musste und wie das Kabel immer wieder riss - "das hat immer nicht geklappt", sagt Danny.

Schließlich schnitten sie dann ein Bettlaken in Streifen, und damit klappte es endlich. Dann machten sie noch einen Plan für den nächsten Morgen: Ralf A. sollte die Tür aufmachen, hinter der der tote Herrmann hing, dann sollte er anfangen zu schreien, und dann den Alarmknopf drücken. So machten sie es auch, aber schon bei der zweiten Vernehmung hielt Danny das Theater nicht mehr durch und erzählte alles.

"Eigentlich", sagt Danny dann auf die Frage des psychiatrischen Sachverständigen, "wollte es in Wirklichkeit keiner von uns. Immer wieder mal hat einer gesagt, wir sollen aufhören. Aber dann haben die anderen gesagt, das geht nicht. Keiner wollte als Feigling dastehen."

(SZ vom 2.8.2007)
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QUELLE: Bonner General-Anzeiger 2.8.2007: 

www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=339893


Geständnisse im Prozess um Siegburger Foltermord


Angeklagte schildern, wie sie ihren Mithäftling stundenlang folterten, bevor sie beschlossen, "ihn wegzuhängen"


Von Rita Klein


Bonn.
Schon morgens um 6 Uhr postieren sich die ersten Übertragungswagen der Fernsehstationen vor dem Landgericht. Als um halb neun die Tür zum Sitzungssaal 0.11 geöffnet wird, strömen so viele Journalisten und Fotografen hinein wie noch nie bei einem Prozess in Bonn. Alle wollen die drei jungen Männer sehen, die am 11. November im Siegburger Gefängnis ihren 20-jährigen Mithäftling fast zwölf Stunden lang folterten, bevor sie beschlossen, "ihn wegzuhängen". 


Um kurz nach neun werden zwei blasse, unscheinbare und sehr jung wirkende Männer von Wachtmeistern im Blitzlichtgewitter der Fotografen in den Saal gebracht, Ralf A. (21) und Pascal I. (19) sind mit der Ablichtung einverstanden.

Der 17-Jährige Danny K. erscheint erst, nachdem die Fotografen auf Anordnung des Jugendschwurgerichts den Saal verlassen haben - und sieht sich den Angehörigen seines Opfers gegenüber: Auf der Bank der Nebenkläger sitzen Hermann H.`s Mutter, Schwester und Bruder mit ihren Anwälten.

Und während die Geschwister den Blick nicht von den Mördern ihres Bruders wenden, sitzt die Mutter mit starrem Blick neben ihrem Anwalt. Sie habe morgens vom Arzt etwas zur Beruhigung bekommen, teilt sie vor Prozessbeginn mit. Vielleicht der Grund für ihre scheinbare Teilnahmslosigkeit. Der Vater ist nur durch seinen Anwalt vertreten. Er könne, so heißt es, den Prozess psychisch nicht durchstehen.

Es ist nicht die Familie, wie Hermann H. sie sich gewünscht hat: die Mutter hatte mit ihm kaum Kontakt, der vorbestrafte Vater indes schon. Das beste Verhältnis soll er mit seinem Bruder und dessen Frau gehabt haben. Weder Bruder noch Schwester wechseln an diesem Tag mit der Mutter einen Blick oder ein Wort.

Dann eröffnet Kammervorsitzender Volker Kunkel die Verhandlung, Staatsanwalt Robin Faßbender verliest die Anklage. Und selbst diejenigen, die die Vorwürfe schon kennen, haben Mühe, die Fassung zu wahren, als Faßbender die Misshandlungen, Erniedrigungen, Demütigungen schildert, die Hermann H. bis zu seinem Tod kurz vor Mitternacht erleiden musste.

Laut Anklage schlugen sie ihn immer wieder, zwangen ihn, sein eigenes Erbrochenes zu essen, nachdem sie ihm eine Mischung aus Salz und Chilischoten und Zahnpasta hineingezwungen hatten. Sie zwangen ihn, den Inhalt des Toilettenbürstenhalters zu trinken, nötigten ihn sexuell, vergewaltigten ihn mit dem Handfeger und schlugen zu, nachdem er den Alarmknopf gedrückt hatte.

Am Nachmittag wurde, so der Staatsanwalt, die Idee, ihn "wegzuhängen", konkret. Sie erstellten eine Liste Pro und Contra. Und am Abend setzten sie die Idee um: Vier Mal hängten sie Hermann H. mit Kabeln an der Tür der Nasszelle auf, jedesmal rissen die Kabel.

Dann rissen sie Hermann H.`s Betttuch in Streifen, verknoteten es und hängten ihn damit auf. Das Opfer musste jedesmal selbst die Bücher oder Eimer unter seinen Füßen wegtreten - und erdulden, dass sie ihm aus der Bibel vorlasen.

Der fünfte Versuch gelang, aber sie hängten den schon Bewusstlosen wieder ab, schlugen ihn wach, gaben ihm eine Zigarette und fragten ihn, was er gesehen habe. "Meine Familie", soll Hermann H. gesagt haben. Dann hängten sie ihn endgültig auf, warteten zehn Minuten. Danny K. fühlte nach eigenen Angaben das Herz ab. Es schlug nicht mehr. Am nächsten Morgen verkündeten sie entsetzt den Selbstmord ihres Mithäftlings. Warum?

Es ist diese Frage, die alle am meisten beschäftigt. Warum haben sie einen Menschen, eingesperrt wie sie, auf so grausame Weise gequält und getötet? Alle drei gestanden wenige Tage nach der Tat, nach Worten von Staatsanwalt Faßbender so detailliert und unverblümt, dass er es nicht fassen konnte.

Auch jetzt gestehen sie alle drei, und Danny K., bei dessen Aussage zur Person aus Jugendschutzgründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, berichtet als erster freimütig, wie es dazu kam.

Wie man Hermann H., mit dem man erst seit kurzem auf Zelle war und der so anders war als sie drei, immer nur still auf dem Bett gelegen habe, nach dem Mittagessen zunächst mit in Handtüchern gewickelter Seife geschlagen habe. Alle zusammen vielleicht 30 Mal. Hermann habe nur gestöhnt. "Er hat den ganzen Tag über nur zwei Mal gesagt: hört auf", sagt er. "Am Anfang", sagt er, "war es nur ein Spaß."

Ob denn keiner mal gesagt habe, man solle aufhören, will der Richter wissen. Doch, das habe immer mal einer gesagt, aber dann hätten die anderen weitermachen wollen. Und wann entstand die Idee, ihn zu töten? "Das habe ich mal aus Spaß gesagt, 'kommt, lass uns den weghängen'", antwortet der 17-Jährige.

Und: "Irgendwie wollten wir das alle drei nicht, aber keiner wollte vor den anderen als Weichei dastehen." Hermann habe mitgekriegt, als sie ihre Liste gemacht hätten, und auf ihre Frage, ob er sterben wolle, gesagt: "Ja, wenn ihr mich dann in Ruhe lasst."

Ruhig, fast technisch, schildert er, wie das mit dem Aufhängen war. Aber auch: "Ich habe Schiss gehabt, aber ich wollte kein Weichei sein." Danny K. bleibt ruhig, bis der Anwalt von Hermann H.`s Mutter ihn fragt, warum er nie Kontakt mit Hermanns Familie aufgenommen habe.

Da bricht es aus ihm heraus: "Wenn ich in der Lage der Mutter wäre, wie sollte die sich fühlen?" Nach dem, was passiert sei. "Da kann ich doch nicht mit einer Entschuldigung kommen, wenn ich da an meine eigene Mutter denke."

Auch Pascal I. versichert, alle hätten ans Aufhören gedacht: "Aber es war alles Gruppenzwang." Und hinterher? "Für mich war das ein Schock, und ich glaube, für die anderen auch." Warum überhaupt diese Gewalt gegen einen, der einem nichts getan hat, wird er gefragt. Als es passiert sei, habe er nicht darüber nachgedacht.

Aber wie Danny meint er nun: Das waren die Aggressionen, die sich im Knast ansammelten, wo man selbst nur Gewalt erfahre und keiner einem helfe: "Einfach draufschlagen, gar nicht daran denken, dass das ein Mensch ist." Ralf A. sagt nur: Alle Vorwürfe stimmen.

Wie diese Tat unter staatlicher Obhut möglich war, erfährt auch der Abgesandte der Landtags-SPD, der im Saal sitzt, an diesem Tag nicht.

(02.08.2007)  

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QUELLE:  SPIEGEL-ONLINE: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,497725,00.html
HIER, bei dieser Homepage-Adresse, gab es auch ein Reuter-VIDEO (VOM ERSTEN PROZESSTAG)


"Ich habe schließlich keinen Bock, in der Hölle zu landen"



Gequält, vergewaltigt, zum Selbstmord gezwungen: Mehr als zwölf Stunden lang haben drei junge Männer ihren Mithäftling Hermann H. gefoltert. Auf die Frage nach dem Motiv für die Schreckenstat sagte einer von ihnen jetzt vor Gericht: "Wir haben uns nichts dabei gedacht."

Bonn - "Irgendwann wollte niemand mehr derjenige sein, der den Rückzieher macht", sagte der 19-jährige Pascal I. heute zu Beginn des Mordprozesses vor dem Bonner Landgericht. Mit ihm angeklagt sind der 17-jährige Danny K. und der 21-jährige Ralf A. Die drei Häftlinge hatten bereits bei früheren Vernehmungen gestanden, den 20-Jährigen in der Nacht zum 12. November 2006 zunächst gequält und schließlich gezwungen zu haben, sich mit einem Bettlakenstreifen selbst zu erhängen.

Nach eigenen Aussagen malträtierten die drei unscheinbar wirkenden jungen Männer den Mithäftling nach dem gemeinsamen Mittagessen ohne Grund stundenlang mit Schlägen und Tritten. Auch vergewaltigten sie ihn mehrfach mit einem Gegenstand und zwangen das Opfer, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken, eine Tube Zahnpasta und Erbrochenes zu essen. Gegenüber den Justizbeamten behaupteten sie zunächst, ihr Zellengenosse habe sich umgebracht.

Wütend seien sie nicht auf ihren Mithäftling gewesen, erklärten die Angeklagten. "Er war eher ruhig und zurückhaltend, hat immer im Bett gelegen und nicht viel geredet", sagte der 17-Jährige. "Ein Außenseiter-Typ eben." Die Staatsanwaltschaft begründete die Mordanklage mit der grausamen Tötung und den Motiven Mordlust und Vertuschung der vorangegangenen Straftaten.

Zum Prozessauftakt gaben die Angeklagten außerdem zu, dass sie aus Berechnung töteten. Sie hätten auf eine "Blitzentlassung" spekuliert. Die kann gewährt werden, wenn Haftinsassen wie bei einem Suizid psychisch angeschlagen sind. "Wir wollten einen auf psychisch krank machen", sagte der 19-Jährige.

Dabei sei die Idee, das Opfer "wegzuhängen", zunächst gar nicht ernst gemeint gewesen, sagte der 17-Jährige. "Ich hatte das nur so aus Spaß in den Raum geworfen. Dann haben wir aber gemerkt, was wir getan haben und mussten da durch." Gemeinsam mit Pascal und Ralf habe er schließlich eine Liste mit Argumenten geschrieben, die für und gegen die Tötung sprächen. Darin wird laut Anklage unter anderem das Motiv genannt, "dass Tote nichts mehr erzählen können".

Fünf Mal hätten sie versucht, den Zellengenossen, der wegen Diebstahls im Gefängnis saß, zu erhängen. Drei Mal riss das Kabel. Beim vierten Versuch drehten sie den Aussagen zufolge einen Henkerstrick aus Bettlaken, weckten das Opfer jedoch mit Ohrfeigen wieder aus seiner Bewusstlosigkeit, um ihn zu seinen Nahtod-Erfahrungen zu befragen. "Erst nachdem wir ihm dann eine Zigarette zum Rauchen gegeben haben, haben wir es endgültig getan", sagte der 17-Jährige, der nervös stotternd die schrecklichen Details des Verbrechens wiedergab.

Zu seiner Person wollte der Minderjährige vor Publikum nicht aussagen. Daher schloss der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer die Öffentlichkeit kurzzeitig aus. Die beiden übrigen Angeklagten dagegen gaben Einblick in eine zerrüttete Kindheit und Jugend. Seit dem zwölften Lebensjahr, so erklärten sie, nähmen sie bereits regelmäßig Drogen. Der 21-Jährige ist in mehreren Heimen groß geworden, der 19-Jährige war zwei Mal in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht. Beide sind während ihrer Haftzeit Vater geworden.

Unvorstellbar schien, dass das Gefängnispersonal die Folter-Vorgänge in der Siegburger Gemeinschaftszelle nicht bemerkt hatte, obwohl die Wärter mehrere Male in der Zelle nachschauten. Ermittlungen gegen den Leiter der Justizvollzugsanstalt und vier Beamte wurden im April eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Dienstverletzungen feststellen konnte. Der Gefängnisleiter und sein Stellvertreter wurden aber versetzt. Nordrhein-Westfalen beschloss Verbesserungen im Strafvollzug, und in den Ländern werden Jugendstrafvollzugsgesetze reformiert.

Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Dem 17-Jährigen droht die höchst mögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Falls die beiden anderen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, droht ihnen lebenslange Haft. Das Urteil wird für den 28. August erwartet.

Entschuldigt habe er sich bislang nicht bei den Angehörigen, sagte der 17-Jährige. "Ich kann doch nicht einfach sagen, es tut mir leid. Das bringt doch nichts", sagte er. Für sich persönlich habe er allerdings Konsequenzen aus dem Geschehen gezogen. "Ich habe schließlich keinen Bock, in der Hölle zu landen."

jdl/AP - 1. August 2007

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QUELLE: Bonner General-Anzeiger 8.8.2007:

www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=341982


Siegburger Foltermord: "Hilfe, holt uns hier raus, hier hängt ein Toter"


JVA-Bedienstete schildern, mit welcher Schauspielkunst die drei Angeklagten sich nach dem Mord als traumatisierte Opfer ausgaben - Verteidigung lehnt Gutachter ab


Von Rita Klein


Siegburg/Bonn.
War es nur berechnende Schauspielkunst oder auch echtes Entsetzen über das eigene Tun, mit dem die drei Siegburger Häftlinge nach dem Foltermord an ihrem Mithäftling aufwarteten? Die Antwort kennen nur Danny K. (17), Pascal I. (19) und Ralf A. (21) selbst.


Aber etwas wird am Dienstag im Mordprozess vor dem Bonner Jugendschwurgericht sehr klar: Was immer in ihnen vorging am Morgen des 12. November, sie waren in ihrem zur Schau gestellten Schock über den angeblichen Selbstmord ihres Mithäftlings sehr überzeugend. So überzeugend, dass sie plangemäß zunächst als traumatisierte Opfer gesehen wurden.

Im Zeugenstand schildern vier JVA-Bedienstete, wie gegen 6.15 Uhr der Notruf der Angeklagten einging. Aus der Gegensprechanlage habe man nur ein aufgeregtes Stimmengewirr gehört: "Hilfe, holt uns hier raus, hier hängt ein Toter." Mehrere Beamte seien zu der Zelle gerannt, hätten aufgeschlossen, und die drei jungen Männer seien ihnen entgegengestürmt und hätten sich in einer Ecke zusammengekauert. "Sie wirkten völlig verstört und haben gezittert", sagt ein Beamter. Man habe sie zu anderen Häftlingen gesperrt, damit sie ihr "Redebedürfnis ausleben" konnten.

Auch für einen der sofort alarmierten Polizisten passte alles zu dem angeblichen Selbstmord. Und der Gefängnisarzt, der gerufen wurde, um Hermann H.'s Tod festzustellen, kann nun im Zeugenstand nur sagen: "Es fügte sich alles mit der Anfangsvermutung eines Selbstmords zusammen." Äußere Verletzungen habe er an dem bekleideten Toten nicht festgestellt, und ausgezogen habe er ihn nicht, um keine Spuren zu verfälschen. Eine Umsichtigkeit, für die ihm Staatsanwalt Robin Faßbender dankbar ist, wie der sagt.

Faßbender hatte die Obduktion des angeblichen Selbstmörders angeordnet, und schon wenige Tage später hatten die drei angeblich Traumatisierten den Mord im Detail geschildert - und die Folter, die Demütigungen, Erniedrigungen und mehrmaligen Versuche, ihr Opfer aufzuhängen, bevor sie ihn gegen 23 Uhr endgültig an der Tür der Nasszelle erhängten. Und nach wie vor steht die Frage nach dem Warum im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses.

Die Angeklagten selbst sprechen von Gruppenzwang und davon, dass sich angestaute Aggressionen entladen hätten auf einen Außenseiter, der immer nur still auf dem Bett gelegen habe. Danny K. hatte aber auch erklärt, man habe schon morgens darüber gesprochen, einen "wegzuhängen". Und: "Es war klar, dass das der H. sein musste, der war der Schwächste."

Diese Einschätzung teilt nun auch ein JVA-Bediensteter: "Hermann H. war ein Opfertyp", sagt er spontan. Und antwortet auf die Frage, ob man in der JVA besonders auf so jemanden achte: "Nein, wenn der nicht sagt, ich werde unterdrückt. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden." Als dominant hingegen wird der 17-jährige Danny K., eingestuft. Er sprach demnach als erster von "Weghängen", und er soll derjenige gewesen sein, der die Liste Pro- und Contra-Mord aufstellen wollte.

Auf der Pro-Mord-Seite: nach dem angeblichen Selbstmord könne man als Traumatisierte auf eine "Blitzentlassung" hoffen. Sein Geständnis, so schildert ein Polizist, habe Danny K. sehr flüssig abgegeben. Betroffen, so der Beamte auf die entsprechende Frage, nein, betroffen sei K. nicht gewesen. Auch an diesem Tag ist nicht zu erkennen, was in den drei jungen Männern vorgeht. Sie antworten auf alle Fragen nach allen grausigen Einzelheiten - wieder und wieder, ruhig und gefasst.

Pascal I. geht es ohnehin nur um eines: dass er als Jugendlicher bestraft wird. Und so lehnt seine Verteidigung den Psychiater Dr. Wolfgang Schwachula, der Pascal I. in seinem vorläufigen Gutachter im Reifegrad einem Erwachsenen gleichstellt, wegen Befangenheit ab. Schwachula, so die Anwälte in ihrem einstündigen Vortrag, habe nicht die nötige Sachkunde in Jugendpsychiatrie, sei unprofessionell vorgegangen und habe I. bei der Begutachtung eine "Standpauke" gehalten. Die Verteidigung fordert ein Gutachten von einem Jugendpsychiater. Dem schließt sich Ralf A.'s Verteidigung an.

Einig sind sich Gericht und Verteidigung: Es ist zu wenig bekannt über die Angeklagten und ihre Vorgeschichte. Das Gericht hat bereits mit Nachforschungen begonnen, wie Kammervorsitzender Volker Kunkel mitteilt.

Und noch eine Einschätzung teilen Verteidiger und Kammer: Fragen der Nebenklägeranwälte, die auf Missstände in der JVA und die Verantwortung der Politik abzielen, dürfen in diesem Prozess keine Rolle spielen. Zumal die entsprechenden Verfahren gegen JVA-Bedienstete und die Anstaltsleitung eingestellt seien. Der Prozess wird am Mittwoch mit der Vernehmung von Mithäftlingen und Polizisten fortgesetzt.

(08.08.2007)
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QUELLE: Bonner General-Anzeiger 9.8.2007:

www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=342382


Siegburger Foltermord: "Wenn du wüsstest, was wir mit dem gemacht haben"


Im Prozess sagen damalige Mitgefangene der drei Angeklagten und des Opfers als Zeugen aus - Sie bezweifelten sofort nach der Tat die Selbstmordversion


Von Rita Klein


Siegburg/Bonn.
Als die Häftlinge in der Siegburger Justizvollzugsanstalt am Morgen des 12. November hörten, dass sich nachts in einer Viererzelle jemand an der Toilettentür erhängt habe, kamen ihnen sofort Zweifel. 


Am Mittwoch schildern einige von ihnen vor dem Bonner Jugendschwurgericht jenen Morgen, an dem die drei scheinbar völlig verstörten Gefangenen Danny K. (17), Pascal I. (19) und Ralf A. (21) nach dem angeblichen Selbstmord ihres Zellengenossen zu ihnen verlegt worden waren.

Die Zweifel waren berechtigt: Hermann H. war grausam gefoltert und ermordet waren. Die Selbstmordgeschichte war erlogen, die vorgegebene Traumatisierung reines Kalkül der Täter, um Vorteile zu erhalten. Nun sitzen Danny K., Pascal I. und Ralf A. wegen Mordes vor Gericht und erleben ihre ehemaligen Mithäftlinge als Zeugen.

Ein 22-Jähriger schildert, wie er zu dem angeblichen Selbstmord an der Tür zu Pascal I. gesagt habe: Die Tür sei viel zu kurz, da hätten sie dem Jungen wohl die Beine hoch gehalten und am Seil gezogen. Pascal habe gelacht und gesagt: "Wenn du wüsstest, was wir mit dem alles gemacht haben."

Als dann die Wahrheit ans Tageslicht kam, seien die drei sofort verlegt worden. "Und das war auch gut so", sagt der Zeuge mit Blick zu den Angeklagten. Und: "Ich hätte ihnen das nicht zugetraut." Das Opfer habe er als sehr still erlebt. Ein Eindruck, den auch ein anderer Häftling bestätigt: "Der konnte keinem was zuleide tun." Und: "Der Junge tut mir echt leid."

Der dritte Zeuge kennt Ralf A. schon lange, sie waren vor sechs Jahren zusammen im Heim. A. sei damals "ein netter Junge" gewesen. Am Morgen des 12. November waren alle drei Angeklagten zu ihm auf die Zelle verlegt worden und hatten ihn gebeten wegen des Selbstmords ein ruhiges, trauriges Lied auf der Gitarre zu spielen. "Die haben traurig geguckt, aber ich habe gemerkt, da war was im Busch. Die waren komisch drauf." Bevor der 17-Jährige wieder in Handschellen aus dem Saal geführt wird, sucht er den Blick seines alten Kumpels - vergebens. Ralf A. blickt nicht hoch.

Der 21-Jährige sitzt meistens auf der Anklagebank, als sei er innerlich nicht da. Er hat bisher am wenigstens zu der Tat gesagt, die er in seiner ersten Vernehmung genauso bestritten hatte wie Pascal I., was nun durch die damals vernehmenden Polizisten im Zeugenstand deutlich wird. Und als beide später erfuhren, dass Danny K. ein volles Geständnis abgelegt und Folter sowie Erhängung von Hermann H. gestanden hatte, schoben sie den jeweils anderen die Haupttäterschaft zu.

Wieder und wieder muss sich der Bruder des Opfers als Nebenkläger aus dem Mund der Polizisten anhören, wie die drei die Folter und den Mord an Hermann H. in ihren Vernehmungen schilderten; wie Pascal I. auf die Frage, ob denn keiner von ihnen irgendwann einmal gesagt habe, jetzt reiche es aber mit den Misshandlungen, antwortete: Doch, das habe man gesagt. Denn wenn H. zu schlimm aussähe, könne man ihn nicht mehr "weghängen" und einen Selbstmord vortäuschen.

Und der Bruder hört, wie I. zu den Polizisten sagte: "Wer sich nicht wehrt, bekommt immer mehr Schläge. Hätte er sich gewehrt, wäre es vielleicht nicht soweit gekommen." Ralf A. habe auf die Frage, warum man Hermann H. am Ende aus der Bibel vorgelesen habe, geantwortet: "Das macht man doch, wenn einer stirbt." Der Prozess wird kommenden Dienstag fortgesetzt.

(09.08.2007)  
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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=344626


Im Prozess um Mord im Siegburger Gefängnis hat Sozialarbeiterin das Wort


Auch Vollzugsbeamte sagen aus - Opfer fühlte sich in Viererzelle wohl - Wärter schöpften keinen Verdacht, als sie abends Zelle 104 inspizierten


Von Benjamin Jeschor


Siegburg/Bonn.
Eine Sozialarbeiterin und drei Wärter sagten am Dienstag am vierten Verhandlungstag im Prozess um den Mord an dem 20 Jahre alten Hermann H. im Siegburger Gefängnis aus.

Gerade zu Pascal I. habe sie regelmäßig Kontakt gehabt, schilderte die 51 Jahre alte Sozialarbeiterin. Er sei keine "ausgereifte Persönlichkeit", habe sie oft angesprochen und um Hilfe gebeten. Mit seinen 17 und 21 Jahre alten Mitangeklagten Danny K. und Ralf A. quälte und missbrauchte Pascal I. das Opfer am 11. November 2006 über mehrere Stunden. Dann zwang das Trio den 20-Jährigen, sich an der Toilettentür zu erhängen.

"Selbstverständlich" sei sie von der Tat immer noch berührt und mitgenommen, antwortete die Sozialarbeiterin auf die Frage eines Verteidigers. Oft habe sie sich gefragt, wie es so weit kommen konnte.

Und: "So etwas hätte ich ihnen nicht zugetraut." Sie habe "viel nachgegrübelt, ob es Hinweise gab", doch ergebnislos. "Wenn ich eine Erklärung hätte, wäre ich froh." Mit Pascal I. habe sie schon über konkrete Vorbereitungen für die Haftentlassung gesprochen, denn lange hatte der 19-Jährige, der bis zu jenem Samstag "nichts Gravierendes" in der JVA anstellte, nicht mehr abzusitzen.

Durchaus positive Ansätze seien in ihren Augen bei Ralf A. zu sehen gewesen. Er sei ein eher "ruhiger Typ", den sie als "zurückhaltend und vorsichtig" erlebt habe. Über Danny K., den zuletzt einer ihrer Kollegen betreute, konnte die 51-Jährige nur berichten, dass er ihr gegenüber immer freundlich gewesen sei.

Besonderes Augenmerk legte die Jugendschwurgerichtskammer dann auf die Frage, wie sich das spätere Mordopfer über die wenige Tage vor der Tat wegen Renovierungsarbeiten erfolgte Zusammenlegung auf eine mit vier Häftlingen belegte Zelle äußerte.

"Mehrfach", so berichtete die Sozialarbeiterin, habe sie Hermann H. gefragt, ob er sich wohlfühle, und er habe dies stets "ausdrücklich bejaht". Sogar noch einen Tag vor dem Mord.

Der Neuling im Gefängnis habe sich vielmehr darüber gefreut, dass er mit Deutschen auf einer Zelle liege und mit diesen Karten spielen könne. Im Nachhinein hatte die Zeugin "nicht den Eindruck", dass Hermann H. ihr etwas mitteilen wollte.

Zufrieden registrierten die Verteidiger von Pascal I., dass die Zeugin ihren Mandanten "auf gar keinen Fall" als Erwachsenen sehe: "Der ist für mich ein Jugendlicher." Zuvor hatte das Gericht den Antrag der Anwälte abgeschmettert, den psychiatrischen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen.

In einem vorläufigen Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit verneint dieser bei den beiden Heranwachsenden ein Reifedefizit und stellt sie in seiner Beurteilung Erwachsenen gleich. Dies bedeutet, dass Pascal I. und Ralf A. mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen müssen - und nicht mit der im Jugendrecht höchsten Strafe von zehn Jahren.

In den Zeugenstand traten am Dienstag zudem Justizvollzugsbeamte, die am 11. November Dienst hatten. Einem 39-Jährigen war nichts Außergewöhnliches aufgefallen, als er sich am Nachmittag von den Häftlingen verabschiedete. Er habe "etwa einen Schritt" in der Zelle gestanden, während die drei Angeklagten am Tisch saßen. Hermann H. habe angezogen mit dem Gesicht zur Wand in seinem Bett gelegen. Auch die beiden Wärter, die am Abend nach Beschwerden anderer Häftlinge wegen Lärms aus der Zelle 104 angerückt waren, schöpften keinen Verdacht.

Die Beschuldigten gaben an, "Möbel gerückt" zu haben. Daraufhin wurden sie ermahnt und zur Einhaltung der Nachtruhe aufgefordert. Hermann H. habe wiederum im Bett gelegen. Diesmal soll er die Beamten angeschaut, aber erneut nichts gesagt haben.

(15.08.2007)

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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=345034

Siegburger Foltermord: Mithäftling will Schläge gemeldet haben


Damaliger Mitgefangener macht überraschende Angaben im Prozess - Bei der Zeugenaussage seiner Mutter bricht der 21-jährige Angeklagte in Tränen aus


Von Rita Klein


Siegburg/Bonn.
Und plötzlich ist sie wieder da, die Frage, die nach dem Foltermord in der Siegburger JVA mit der Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen die damals diensthabenden Vollzugsbeamten beantwortet zu sein schien: Hätte die Ermordung des 20-jährigen Hermann H. durch seine drei Mithäftlinge am 11. November 2006 doch verhindert werden können? Denn was ein damaliger Mithäftling am sechsten Tag im Prozess gegen die drei jungen Männer vor dem Bonner Jugendschwurgericht im Zeugenstand aussagt, lässt alle im Saal aufhorchen.  

Der 20-Jährige, der seine Haft verbüßt hat und damals in der Zelle unter derjenigen der Angeklagten und des Opfers eingesperrt war, behauptet: Als er an jenem Abend den Alarmknopf gedrückt habe, habe er sich bei den Beamten nicht nur über Krach in der Zelle über sich beschwert, sondern auch gesagt, dass dort jemand geschlagen werde.

Und dabei bleibt der Zeuge auch, als er darauf hingewiesen wird: Keiner der Beamten jener Nacht, die tags zuvor im Zeugenstand saßen, habe davon etwas gesagt. Also müsse hier jemand lügen. Doch der 20-Jährige sagt ohne zu zögern: "Was hätte ich davon, jetzt hier zu lügen?" Er schildert auch, dass der Krach in der Zelle über ihm bereits fünf Tage vor dem Mord angefangen habe.

Da waren die drei Angeklagten und ihr späteres Opfer auf eine Zelle gekommen. Und der Zeuge behauptet nun: Immer wieder habe man aus seiner Zelle auf den Krach da oben hingewiesen - vergeblich.

Und das sei auch der Grund, warum er nicht noch einmal den Alarm gedrückt habe, als er in der Tatnacht plötzlich Schreie von oben gehört habe: "Wir haben doch die ganze Woche den Beamten Bescheid gegeben, und es ist nichts passiert. Das wäre doch wieder so gewesen."

Die drei Angeklagten Pascal I. (19), Ralf A. (21) und Danny K. (17) aber hatten bisher erklärt, ihr Opfer habe so gut wie gar nicht geschrien, nur zwei- oder dreimal gestöhnt während der gesamten stundenlangen Folter bis zum endgültigen Erhängen (der GA berichtete). Und das wiederholen sie auch jetzt wieder nach der Aussage ihres damaligen Mithäftlings.

Nun wollen sowohl das Gericht als auch die Verteidiger als auch die Anwälte der Angehörigen des Opfers unbedingt noch einen Zellengenossen des Zeugen hören, der an diesem Prozesstag nicht erscheint.

Erschienen aber sind Mutter und Bruder des 21-jährigen Angeklagten Ralf A., und beide sind zur Aussage bereit. Wie werden sie damit fertig, was ihr Sohn und Bruder getan hat? Diese Frage steht im Raum, und die Mutter beantwortet sie auf ihre Weise. Sie steht spürbar unter Druck und unter dem Zwang zu erklären, dass sie alles, aber auch alles für dieses Kind getan hat.

Seit zwei Jahren hat sie ihn nicht mehr gesehen, diesen Sohn, der bereits im Alter von drei Jahren schwierig geworden sei. Damals habe sie sich endgültig von dessen leiblichem Vater, einem gewalttätigen Mann, der getrunken und sie und die Kinder geschlagen habe, getrennt.

Ralf sei immer aufsässiger geworden, habe im Kindergarten, später in der Schule nur gestört. Er sei zu normalem Sozialverhalten nicht fähig gewesen, habe gelogen, gestohlen, und schließlich habe sie Hilfe beim Jugendamt gesucht und Ralf in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gebracht.

Er sei in immer neue Heime gekommen, habe überall Probleme gemacht und sei so aggressiv gewesen, dass ihr neuer Mann ihn nicht mehr zu Hause haben wollte. Die ganze Zeit sitzt ihr Sohn mit starrem Gesichtsausdruck auf der Anklagebank und hält den Blick gesenkt. Auch als seine Mutter mit tränenerstickter Stimme sagt: "Ich hatte Angst vor meinem Sohn."

Zuvor habe sie vergeblich versucht, Ralfs leiblichen Vater zum Kontakt mit seinem Sohn zu bewegen. Und plötzlich brechen die Dämme - bei Mutter und Sohn. Der 21-Jährige kann nicht aufhören zu weinen, und auch seine Mutter verliert völlig die Fassung. Das Gericht unterbricht, die 42-Jährige macht einen Schritt auf den Sohn zu - und wendet sich dann doch ab.

Auch der Bruder, so wird deutlich, hat sich von Ralf A. abgewandt. Will man dem 23-Jährigen nun glauben, so hat der strenge Stiefvater, unter dem sie beide litten, zu Recht zugeschlagen. Und Ralf war alles selber schuld.

Dessen Verteidiger hält dem Bruder schließlich vor: "Sie kommen mir vor wie zwei Menschen, die mal ganz eng beieinander waren, und nun wollen Sie nicht mehr bei ihm sein." Da antwortet der 23-Jährige: "Der hat einen Menschen umgebracht, was denken Sie denn?".

(16.08.2007)
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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=347270

Siegburger Foltermordprozess: "Es ist mir ein Rätsel, wie es dazu kommen konnte"


Jugendgerichtshelfer sagen aus - Staatsanwalt bringt Sicherungsverwahrung ins Spiel


Von Rita Klein


Siegburg/Bonn.
Auch am sechsten Verhandlungstag ist die Fassungslosigkeit über das, was die drei jungen Männer auf der Anklagebank getan haben, nicht weniger geworden. Und Rechtsmediziner Dr. Reinhard Dettmeyer macht es nun in seiner ganzen Tragweite deutlich: Im Detail schildert er die Verletzungen, die er bei der Obduktion des gefolterten und erhängten Hermann H. fand. Der Bruder des Opfers verlässt den Saal.

Dettmeyers Gutachten beantwortet genau, was die drei mit dem Opfer machten. Die Frage nach dem Warum kann es nicht beantworten. Vielleicht gibt es sie auch nicht, die Antwort auf die Frage, warum Danny K. (17), Pascal I. (19) und Ralf A. (21) ihren Mithäftling Hermann H. (20) am 11. November in Zelle 104 in der Siegburger JVA so quälten, demütigten, vergewaltigten und nach fünf Erhängungsversuchen endgültig "weghängten", wie sie es nannten.

Es ist eine monströse Tat, und es wäre wohl am einfachsten, könnte man die drei als Monster bezeichnen und einfach wegsperren. Aber so einfach ist es nicht, wie immer klarer wird, je mehr vor dem Bonner Jugendschwurgericht über die Täter ans Tageslicht kommt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Volker Kunkel hat sich viel Mühe gegeben, so viel wie möglich über die drei zu erfahren - von Zeugen, aus Akten und Unterlagen.

Und langsam vervollständigt sich das Bild der Angeklagten - und zeigt erschreckende Parallelen: Sie alle wuchsen mit Gewalt auf, erlebten sie am eigenen Leib durch ihre Väter. Sie erlebten als Kinder, wie auch ihre Mütter Opfer der gewalttätigen Väter wurden - und vermissten diese Väter plötzlich, weil die Mütter sich von ihnen getrennt hatten. Und genau zu diesem Zeitpunkt begann das, was die Mütter dann bezeichneten als: "mit dem Jungen nicht mehr fertig werden".

Schon als Strafunmündige verstießen die drei gegen das Gesetz, Danny K., so heißt es, "war hinterhältig und brutal", über Pascal I. steht in einem Bericht, er habe gelogen, gestohlen und gezündelt. Ralf A. lief weg - immer wieder hin zu einem Onkel, der mit Drogen dealte. Die Mütter waren hoffnungslos überfordert, hatten Angst vor ihren Söhnen und wandten sich an die Jugendämter um Hilfe.

Sie brachten die Jungen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, weil sie andere gefährdeten wie Pascal, der zündelte und als Elfjähriger ein Mädchen mit einem Messer angriff. Sie machten Suizidversuchen, dann stahlen und drohten, beraubten und schlugen sie Menschen und handelten mit Drogen. Kein Klinikaufenthalt half, keine Erziehungshilfe, auch nicht die teuren Aufenthalte mit 1:1-Betreuung in einem spanischen Bergdorf, die mit Danny K. und Pascal I. veranstaltet wurden.

Am Ende landeten sie alle in der Siegburger JVA und zusammen in einer Zelle mit Hermann H. - ein Opfer desaströser Familienverhältnisse wie sie. Und dennoch ganz anders. Ein Opfertyp, heißt es nun. Was soll mit diesen drei Angeklagten geschehen? Was rät die Jugendgerichtshilfe? Der für Ralf A. zuständige Jugendhelfer macht es kurz und knapp: A. sei emotional verroht und nicht mehr erziehbar. Er empfiehlt Erwachsenenstrafrecht.

Sein Kollege aber empfiehlt für Pascal I., den 19-Jährigen, der dem vorläufigen psychiatrischen Gutachter zufolge einem Erwachsenen gleich stehen soll, Jugendrecht. Staatsanwalt Robin Fassbender hatte indes kurz vorher darauf hingewiesen, dass für Pascal I., der Hermann H. mehrfach vergewaltigt haben soll, im Anschluss an lebenslange Haft Sicherungsverwahrung geprüft werden müsse.

Danny K., der 17-Jährige, wird nach Jugendrecht nicht mehr als zehn Jahre bekommen. Sein Jugendgerichtshelfer sagt über ihn: "Niemand, der Danny kannte, hätte mit so einer Tat gerechnet. Es ist mir ein völliges Rätsel, wie es dazu kommen konnte." Zum Menschen Danny K. befragt, sagt er: "Ohne das Opfer zu vergessen, sage ich spontan: Danny ist eine arme Sau." Am Mittwoch hat der Psychiater das Wort.

(22.08.2007, morgens)

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QUELLE:
www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet09/siegburg_haeftling_getoetet/070822_reportage.jhtml?rubrikenstyle=panorama


Verhandlung über Siegburger Foltermord

Gutachter: Angeklagte voll schuldfähig


Von David Ohrndorf


Im Prozess um den Foltermord in der JVA Siegburg hatte am Mittwoch (22.08.07) der psychiatrische Gutachter das Wort. Er hält die beiden volljährigen Angeklagten für voll schuldfähig.


"Kreide wird das ja nicht sein", scherzte Gutachter Wolfgang Schwachula, als er von einem der Verteidiger der Angeklagten ein Hals-Bonbon entgegennahm. Rund eine Stunde lang hatte er bereits über seinen Werdegang und über theoretische Grundlagen seines Gutachtens gesprochen, aber die größte Anstregung für die Stimme des Gutachters folgte erst noch. In einem knapp elfstündigen Verhandlungs-marathon referierte er am Mittwoch (22.08.07) über die Psyche der drei Angeklagten.

Kreide war in dem Bonbon des Verteidigers offenbar tatsächlich nicht enthalten. Das Urteil des Gutachters: Ralf A. (heute 21) und Pascal I. (heute 19) sind beide von ihrem Entwicklungsstand her keine Jugendlichen mehr und waren am Tattag voll schuldfähig.

Ralf A. - der Mitläufer


Ralf A. am ersten Verhandlungstag

Man könne Ralf A. wohl als Mitläufer bezeichnen, begann der Gutachter sein Fazit. Seine Kindheit sei alles andere als normal verlaufen. Zwischen seiner Mutter und ihm habe eine "tiefe gegenseitige Ratlosigkeit" geherrscht, darüber wie man sich emotional näher kommen könne. Daraus sei eine dissoziale Persönlichkeitsstörung entstanden. Außerdem könne bei Ralf A. ein starkes Abhängigkeitssyndrom durch Drogen- und Alkoholmissbrauch festgestellt werden.

Trotz dieser "Störungen" habe er aber keine schuldmindernde Aspekte feststellen können, so der Gutachter. Außerdem sei Ralf A. zwar nicht auf dem Stand eine "durchschnittlichen Erwachsenen", aber deshalb keinesfalls als Jugendlicher zu betrachten. Sollte das Gericht der Ansicht des Gutachters folgen, würde Ralf A. also nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden.

Pascal I. - das Straßenkind


Pascal I. am ersten Verhandlungstag

In der Beschreibung des Pascal I. verwendet der Gutachter immer wieder den Begriff "Straßenkind". Als Idol habe der Angeklagte den umstrittenen Rapper "Bushido" genannt. Er habe in selbst geschriebenen Texten keinen Zweifel daran gelassen, dass sein Lebensweg "selbstgewählt" sei. Auch für Pascal I. kommt Schwachula zu dem Schluss, dass bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vorliegt. Trotzdem sei der Angeklagte aber voll schuldfähig und ebenfalls nach Erwachsenen-Strafrecht zu beurteilen.

Danny K. - der Aggressive


Bonner Landgericht

Der heute 17-jährige Danny K. fällt wegen seines Alters unter das Jugendstrafrecht. In seinem Gutachten beschäftigte sich Wolfgang Schwachula mit der Frage, ob K. unfähig war, das Unrecht zu erkennen. Nur für "einige Sequenzen" der Tat komme eine "erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit" in Betracht. Die meiste Zeit über habe K. seine Handlungen aber selbst kontrollieren können. Insgesamt stellt der Psychiater bei Danny K. eine "Borderline-Persönlichkeitsstörung" fest. Er sei schon früh verhaltensauffällig gewesen, "mit einem hohen Ausmaß an Aggressivität".

Viererzelle begünstigte Tat



Schwachula ging in seinem Gutachten am Rande auch auf die Organisation in der JVA Siegburg ein. Die Unterbringung der drei Angeklagten und des späteren Opfers in einer Viererzelle sei ein "interessantes pädagogisches Modell", sagt er in ironischem Ton. Eine Gruppensituation sei immer mit "emotionaler Komplexität" verbunden. Die Unterbringung in der Viererzelle habe die "Destruktivität der Geschehnisse" erheblich beeinflusst.

Niederlage für Verteidigung



Die Verteidiger der beiden volljährigen Angeklagten hatten sich für diesen Prozesstag gut gerüstet. Nicht zuletzt das grün-leuchtende Buch "Psychiatrische Begutachtung" auf dem Tisch der Verteidiger des Pascal I. ließ darauf schließen. Dennoch: Der erneute Befangenheitsantrag gegen den Gutachter wurde vom Gericht genauso abgewiesen, wie die Anträge, einen zweiten Gutachter hinzuzuziehen.

Der Prozess wird am Dienstag (28.08.07) mit den Plädoyers fortgesetzt.


(22.8.2007, abends)

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QUELLE: www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet09/siegburg_haeftling_getoetet/070828_reportage.jhtml


Zusätzliche Zeugin soll gehört werden

Folterprozess geht in Verlängerung


Von David Ohrndorf


Im Prozess um den Foltermord in der JVA Siegburg soll auf Antrag der Verteidigung eine weitere Zeugin vernommen werden. Weil die zur Zeit in Urlaub ist, kann der Prozess erst am 21. September 2007 fortgesetzt werden.


"Noch weitere Anträge?" Volker Kunkel, der Vorsitzende Richter im Prozess um den Foltermord in der JVA Siegburg, ahnt vermutlich, dass die Verteidigung noch etwas zu sagen hat. Immerhin richtet er seinen Blick zuerst auf die beiden Verteidiger des Pascal I., die zuletzt vergeblich versucht hatten, das psychiatrische Gutachten über ihren Mandaten anzugreifen. Die Verteidiger stellen insgesamt drei Anträge. Zwei zielen darauf ab, die Kompetenz des Gutachters zu hinterfragen und einer soll Pascal I. in ein besseres Licht rücken.


Nachdem ihr Antrag, ein zweites Gutachten einzuholen, bereits vom Gericht abgelehnt worden war, wollen sie nun einen Gutachter als Zeugen laden. Diesen benennen die Verteidiger gleich namentlich und erklären, er würde dem wissenschaftlichen Vorgehen des gerichtlich bestellten Gutachters widersprechen. Um diesem seine Kompetenz abzusprechen, wollen sie zusätzlich drei Richter des Bonner Landgerichts als Zeugen laden und sie zu früheren Expertisen des Gutachters befragen. Außerdem soll die Anstaltspsychologin der JVA Iserlohn geladen werden. Ihre Aussage könne für die Frage entscheidend sein, ob Pascal I. nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde, so die beiden Verteidiger.


Prozess wird in drei Wochen fortgesetzt


Ulrich Rimmel, der Anwalt der Mutter des Opfers, sieht hinter den erneuten Anträgen der Verteidigung eine "mögliche Verschleppungsabsicht". Der Prozess solle nur künstlich in die Länge gezogen werden, warf er der Gegenseite vor. Ursprünglich war für Dienstag (28.08.07) bereits die Verkündung der Urteile geplant. Wegen der umfangreichen Zeugenbefragungen und der vielen Anträge der Verteidigung war der Zeitplan aber durcheinander geraten.

Das Gericht benötigte anderthalb Stunden, um über die Anträge der Verteidiger zu beraten. Schließlich kam die Kammer zu der Entscheidung, dass die Anstaltspsychologin gehört werden soll. Da diese allerdings zur Zeit in Urlaub ist, kann die Vernehmung erst am 21. September erfolgen. Über die weiteren Anträge der Verteidiger will das Gericht bis dahin entschieden haben.

Pascal I. soll einen Rap geschrieben haben

Bereits am Dienstagvormittag (28.08.07) hatten die Verteidiger des Pascal I. dem Richter ein neues Beweisstück vorgelegt. "Egal, wie ich mich zeig, die Mutter tut mir Leid" - diese Zeilen sollen aus der Feder des 19-jährigen Angeklagten Pascal I. stammen. Der wackelige Reim sei Teil eines Rap-Textes, den I. am Abend des ersten Prozesstages zu Papier gebracht habe, sagen dessen Verteidiger. In diesem Text werde klar, dass ihr Mandant Reue zeige.Ein anderes Bild des heute 19-Jährigen zeichnete zuvor ein Angestellter der JVA Wuppertal. Dieser berichtete über ein Gespräch des Pascal I., das dieser am 12. August 2007 - also während der Prozess vor dem Bonner Landgericht bereits lief - mit einem Mitgefangenen geführt haben soll. Darin habe er sich mit der Tat gebrüstet und über das Opfer herablassend geäußert. Der Angeklagte erklärte, die Äußerungen seien aus dem Zusammenhang gerissen. Er räumte allerdings ein, er habe den ebenfalls Angeklagten Danny K. gegenüber anderen als "Wichser" bezeichnet, das sei "aber nicht als Schimpfwort gemeint" gewesen.

Wann das Urteil gesprochen wird, ist nun wieder offen. Das Gericht muss erst zusätzliche Verhandlungstermine vereinbaren, zu denen alle Prozessbeteiligte Zeit haben.

(28.8.2007)

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Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10001&detailid=351622


Siegburger Foltermord: Kein weiteres Gutachten


Richter weisen zwei Anträge der Verteidiger von Pascal I. ab


Siegburg/Bonn.
(jeo) Im Prozess um den Mord an dem 20 Jahre alten Hermann H. im Siegburger Gefängnis wird es kein weiteres psychiatrisches Gutachten geben. Am neunten Verhandlungstag am Freitag wiesen die Richter der Jugendschwurgerichtskammer einen entsprechenden Antrag der Verteidiger des 19 Jahre alten Angeklagten Pascal I. zurück.

Ein zweiter Beweisantrag zur angeblichen Ungeeignetheit des vom Gericht beauftragten Sachverständigen wurde ebenfalls abgewiesen.

Der Psychiater hatte sich dafür ausgesprochen, die 19 und 21 Jahre alten geständigen Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Damit droht ihnen eine lebenslängliche Haftstrafe. Der 17 Jahre alte Danny K. muss nach Jugendrecht verurteilt werden.

Schwierig gestaltet sich für das Gericht die weitere Terminierung des Prozesses, für den ursprünglich nur acht Verhandlungstage vorgesehen waren. Nach einer fast dreiwöchigen Pause geht es erst am Donnerstag, 20. September, weiter. Die Kammer plant derzeit, den Prozess dann am 24. September und 4. Oktober fortzuführen.

(01.09.2007)  
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QUELLE: http://www.ksta.de/html/artikel/1190059922897.shtml


Staatsanwalt fordert Höchststrafen


Bonn -Martin H. hat an jedem Verhandlungstag zwischen zwei Anwälten gesessen, unauffällig, still. Er ist ein junger Mann, der nicht viele Worte macht. Aber er hat einen Brief geschrieben, den Rechtsanwalt Wolfram Jesse in seinem Plädoyer als Vertreter der Nebenklage verliest: „Wir wurden mit der grausamen Tat mitten aus dem Leben gerissen“, schrieb der ältere Bruder von Hermann H., der nach jedem Prozesstag mit seiner Frau ans Grab des Ermordeten gefahren ist: „Jeden Tag, jede Stunde denken wir an Hermann, der lebenslustig und unheimlich lieb war. Wir haben auf unsere Fragen keine Antwort gefunden . . . Eine gerechte Strafe gibt es nicht, weil niemand uns Hermann wiedergeben kann.“ Im Saal des Landgerichts Bonn, in dem seit Anfang August der Häftlingsmord von Siegburg verhandelt wird, ist lautes Schluchzen zu hören.

Die Nebenklage hat nach dem Plädoyer von Staatsanwalt Robin Faßbender das Wort, der sich auf die Frage der Schuld des 19 Jahre alten Pascal I., des 21 Jahre alten Ralf A. und des gerade 18 Jahre alt gewordenen Danny K. konzentrierte. Faßbender fordert zehn Jahre Jugendstrafe für den jüngsten der Angeklagten, lebenslange Haft und die Feststellung der Schwere der Schuld für Pascal I. Ralf A. soll mit 15 Jahren Haft davonkommen, weil es bei ihm noch eine schwache Hoffnung auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft gebe.

Der Ankläger verzichtet darauf, noch einmal das Martyrium des 20 Jahre alten Hermann H. am 11. November 2006 in allen Details zu beschreiben. Das Verbrechen, das bundesweit eine heftige Debatte über die Zustände in deutschen Gefängnissen ausgelöst hatte, ist allen Prozessbeteiligten ohnehin gegenwärtig. Das Trio soll aus Mordlust, niederen Beweggründen und zur Verdeckung anderer Straftaten den Zellengenossen Hermann H. grausam getötet haben.

Danny K. war maßgebklicher Ideengeber

Faßbender charakterisiert Danny K. als maßgeblichen Ideengeber für die stundenlangen Quälereien. Da für ihn ohnehin nur die Verhängung einer Jugendstrafe in Frage kommt, bei der der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, betont der Staatsanwalt: „Der Erziehungsbedarf ist gigantisch.“ Faßbender hält es für fraglich, ob angesichts der schon zuvor verübten Gewaltdelikte eine Änderung der Persönlichkeit noch möglich sei. Aber nur durch Dannys frühes umfassendes Geständnis, „ohne Schwächung der eigenen Tatbeteiligung“, sei das gesamte Tatgeschehen aufgeklärt worden.

Für den zur Tatzeit 20 Jahre alten Ralf A. will der Staatsanwalt das Erwachsenenstrafrecht angewandt sehen. Das asoziale Verhalten sei nicht durch seine Jugend bedingt. Er habe sich nie an Regeln gehalten, fast alle erzieherischen Maßnahmen seien ohne Erfolg gewesen, er habe ein verfestigtes negatives Weltbild und unbehebbare Entwicklungsrückstände. Dass er trotz schlechter Zukunftschancen mit einer Zeitstrafe davonkommen soll, begründet Faßbender damit, dass Ralf A. nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft und „im wahrsten Sinne des Wortes ein Mittäter“ sei. Bei den sexuellen Übergriffen habe er sich zurückgezogen. Sein Pech: Er war mit zwei Gewalttätern in eine Zelle gesteckt worden.

Eiskaltes Taktieren

Den 19 Jahre alten Pascal I. hingegen charakterisiert Faßbender als ausgereifte hochkriminelle Persönlichkeit. Pascal habe noch versucht, aus dem Verbrechen Kapital zu schlagen. Der Ankläger bescheinigt ihm ein fest gefügtes destruktives kriminelles Verhalten, eiskaltes Taktieren. Er habe nur gestanden, was durch die Ermittlungen nachweisbar gewesen sei. Er habe wiederholt versucht, die Verantwortung auf die Mittäter zu schieben, versucht, mit der Staatsanwaltschaft zu handeln. Noch im Prozess habe er versucht, sich mit Lügen herauszureden. Faßbender: „Das Geständnis war nicht von Reue, sondern von Kalkül getragen.“

(20.9.2007)

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www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,507568,00.html


24. September 2007

FOLTERMORDPROZESS



Verteidiger fordern geringere Strafen


Im Prozess um den Foltermord in der JVA Siegburg haben die Anwälte der drei Angeklagten durchweg niedrigere Strafen für ihre Mandanten gefordert als die Staatsanwaltschaft. Das Urteil soll in der kommenden Woche gesprochen werden.


Bonn - Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll den 20-jährigen Hauptangeklagten im Prozess um den Foltermord in der Haftanstalt Siegburg nach dem Willen der Verteidigung vor lebenslanger Haft bewahren.


Verteidiger Thomas Ohm forderte heute in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Bonn für Pascal I. die nach dem Jugendstrafrecht dann mögliche Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem 20-jährigen Mithäftling Hermann H. hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt (mehr...).

Der angeklagte Ralf A., 21, soll nach Vorstellung seines Verteidigers für zwölf Jahre ins Gefängnis, drei Jahre weniger als die Forderung der Anklage vorsieht. Für den jüngsten Angeklagten, den zur Tatzeit 17-jährigen Danny K., bat sein Verteidiger Peter-René Gülpen das Gericht, von der nach dem Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren abzusehen.


Pascal I., Ralf A. und Danny K. wird vorgeworfen, im November 2006 in der Haftanstalt Siegburg ihren Zellengenossen stundenlang schwer misshandelt, vergewaltigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben. Sie hatten das Verbrechen zum Prozessauftakt gestanden (mehr...). Ein Gutachter hatte bei Pascal I. und Ralf A. die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts als angemessen gesehen.


In ihren Plädoyers zweifelten die Verteidiger von Pascal I. das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen erneut an. "Es ist nicht richtig, Pascal als entwicklungsunfähigen Menschen darzustellen, der sich wie ein sozialer Outlaw am Rande der Gesellschaft schon fest eingerichtet hat", erklärte Verteidiger Thomas Ohm.


Auch wenn das Opfer auf abscheuliche Weise zu Tode gekommen sei, bestehe für Pascal I. noch Hoffnung auf Besserung. Für den Fall, dass die Jugendstrafkammer dennoch nach Erwachsenenrecht urteilen sollte, plädierte die Verteidigung auf eine Haftstrafe von 13 Jahren.


Weder das junge Alter seines Mandanten noch die Gruppendynamik oder das umfassende Geständnis seien berücksichtigt worden, kritisierte Verteidiger Andreas Trude. [!!!Der SPIEGEL irrt: Der Anwalt heißt Andreas Trode mit "o" statt mit "u" - Anmerkung von Klausens = Klau|s|ens, 25.9.2007!!!] Auch die Tatsache, dass in der JVA Siegburg niemand etwas von dem Martyrium des Opfers bemerkt hatte, müsse in Betracht gezogen werden.


Der Verteidiger von Ralf A., Uwe Krechel, räumte ein, sein Mandant habe aus Grausamkeit gemordet und um die vorhergehenden Misshandlungen zu vertuschen. "Es ist aber keinesfalls Mordlust, die ihn dazu bewegt hat." A. habe sich vielmehr mitreißen lassen "und dem Bösen nachgegeben".


Kein konkretes Strafmaß nannte der Verteidiger von Danny K.: Er plädierte dafür, vor allem wegen der "schwierigen Familienverhältnisse" von der "ultimativen Höchststrafe von zehn Jahren" abzurücken. Der zur Tatzeit 17-Jährige sei mit einem alkoholkranken und prügelnden Vater aufgewachsen, habe Aufenthalte in Heimen und einen Selbstmordversuch hinter sich. "Aggression und Gewalt hat er als Abwehrmechanismus gelernt", betonte Verteidiger Peter-René Gülpen.

Die Angeklagten selbst erklärten am letzten Verhandlungstag, ihr Handeln zu bereuen. Alle drei betonten, von nun an das Beste aus ihrem Leben machen zu wollen. Sie wollten die Zeit in der JVA nutzen, um ihre Schulabschlüsse und eine Ausbildung nachzuholen. "Ich würde alles tun, um das Geschehene rückgängig zu machen", erklärte Pascal I. Das Urteil wird für den 4. Oktober erwartet.


jdl/AP


(24.9.2007)

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(4.10.2007)


QUELLE:  www.stern.de/politik/panorama/:Urteile-Foltermord-Prozess-Richter-Hoffnungsschimmer/599447.html


Urteile im Foltermord-Prozess

Richter sieht "Hoffnungsschimmer"

Von Tim Farin, Bonn


Die Urteile in dem Prozess um den Foltermord von Siegburg stehen fest: Einmal 15 Jahre Haft, einmal 14, einmal zehn. Es war eine grausame Tat - planvoller, befand der Richter, hätte man nicht töten können. Dennoch wollte er den drei Verurteilten eine Chance gegeben.

Am Ende sieht Pascal I., 20, erleichtert aus. Es scheint ganz kurz ein Lächeln durch sein Gesicht zu huschen, nachdem der Vorsitzende Richter der 8. großen Strafkammer am Bonner Landgericht erklärt hat, warum der schmächtige junge Mann im weißen G-Star-T-Shirt 15 Jahre hinter Gittern wird verbringen müssen: 15 Jahre, aber eben nicht lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte - und was eine vorzeitige Freilassung verhindert hätte. Sicher ist I. nicht erleichtert darüber, ein verurteilter Mörder zu sein. Doch sein Anwalt Andreas Trode bestätigte hinterher im Foyer vor Sitzungssaal 0.11, dass das Urteil für seinen Mandanten zufriedenstellend ausfalle. "So hat er die Aussicht, mit 35 wieder entlassen zu werden und ein Leben in Freiheit zu führen", sagte Trode. Hermann Heibach, das Opfer des "Foltermords" im Siegburger Gefängnis, wird dann bereits seit anderthalb Jahrzehnten tot sein.

Etwa elf Monate nach der brutalen Misshandlung und Ermordung eines Mithäftlings in ihrer Vierer-Zelle in Siegburg sind die drei Angeklagten vor dem Bonner Landgericht verurteilt worden. Pascal I. zu 15 Jahren Haft, der 21-jährige Ralf A. zu 14 Jahren, und Danny K., 17, zur maximalen Strafe für Mord nach Jugendstrafrecht - zehn Jahre. Der hagere Staatsanwalt Robin Faßbender rieb sich kurz nach der Verkündung des Urteils über die hohe Stirn. Zwar waren Pascal I. und Ralf A. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Und doch war die Kammer nicht der Argumentation der Ankläger gefolgt, wonach für A. 15 Jahre fällig und für I. eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld anzuwenden sei. Faßbender gab sich zwar besonnen, sprach nicht von milden Urteilen und warnte vor "blindem Aktionismus", doch hielt er sich nach der Urteilsverkündung die Option offen, in die Revision zu gehen, was das Urteil gegen Pascal I. anbelangt.
 

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Berichterstattung diskutabel ausgefallen

Richter Volker Kunkel verwehrte sich von Beginn an dagegen, auf die öffentliche Diskussion um den Mord in der Siegburger Zelle weiter einzugehen. Er deutete zu Beginn nur an, dass die Instrumentalisierung von Medien sowie das Verhalten von Journalisten gegenüber den Prozessbeteiligten, ihren Angehörigen und auch dem Gericht durchaus diskutabel ausgefallen seien. Stattdessen breitete Kunkel noch einmal die von Kriminalität, individuellen und sozialen Problemen durchsetzten Biographien der drei Angeklagten detailliert aus. Da alle drei Angeklagten bereits zu Beginn des Prozesses am 1. August ihre Taten vom 11. November gestanden hatten, stellte sich die Frage nach dem Tatverlauf und den Schuldigen gar nicht mehr.

Ralf A., ein dünner Junge, im weißen T-Shirt, mit hinter die Ohren geschobenen blonden Haaren, lauschte fast regungslos, während Kunkel auf die Trennung seiner Eltern, den Alkohol- und Drogenkonsum, Psychiatrie-Aufenthalte, Randale, Diebstähle und A.s Leben in einer Drücker-Kolonne einging. Bei Pascal I., zur Tatzeit 19 Jahre und zwei Monate alt, hatte das Kriminelle gar "gewerbsmäßige" Züge angenommen, wie Kunkel darstellte: Der junge Mann mit dem stoppeligem Haupthaar und kahlen Kopfseiten hatte schon mit 14 begonnen, Drogen zu verkaufen und erlangte später monatliche Umsätze von bis zu 5.000 Euro. Er ließ einen 24-jährigen Drogensüchtigen seine Ware an den Mann bringen und kassierte nebenher Hartz-IV-Zahlungen. Und da ist Danny K., der sich dazwischen warf, als sein Vater seine Mutter verprügelte, der aber nach der Trennung der Eltern seinen Vater idealisierte, gewalttätig wurde und bei einem Überfall auf einen Rentner gemeinsam mit einem Kumpel so lange auf das Opfer eindrosch, bis es fast gestorben wäre. "Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass der Angeklagte damals nicht schon einen Menschen getötet hat", fasste Richter Kunkel zusammen. Die Tatsache, dass Ralf A. und Pascal I. bereits Väter sind, wirft die Frage auf, was aus ihren Kindern wird und welche Chancen junge Menschen haben, der Hoffnungslosigkeit und Brutalität in den vernachlässigten Teilen dieser Gesellschaft zu entkommen.

Keine Reaktion der Angeklagten

Ohne Reaktion nahmen die drei Angeklagten noch einmal die detaillierte Aufarbeitung ihrer Taten hin: Sie hatten ihr Opfer an jenem Samstag im November mit Händen, Fäusten und in Handtüchern eingewickelter Seife geschlagen, hatten Hermann Heibach gezwungen, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu schlucken sowie danach das eigene Erbrochene. Sie hatten ihn mehrmals vergewaltigt. Sie hatten verhindert, dass er sein Martyrium meldet und einen gelungenen Notruf beim Personal abgewiegelt. Und sie hatten ihr Opfer nach einem Nachmittag der Brutalität, der Sportschau und einem Abend des Grauens "weggehängt", weil sie ihre Taten verschleiern und einen Selbstmord vortäuschen wollten, von dem sie letztlich profitiert hätten. Ziel war es, belastende Aussagen des Opfers zu verhindern und eine "Blitzentlassung" anzustreben. Gern hätten die drei Täter sich als Opfer eines scheinbaren Selbstmords dargestellt und spekulierten auf eine mögliche Haftverkürzung.

Doch sie scheiterten mit ihrem Plan, und sie sind nun verurteilte Mörder. "Alle Angeklagten haben grausam gehandelt", urteilte der Richter, in der Zelle habe ein Klima der Todesangst geherrscht, auch die Mordmerkmale "Verdeckung einer anderen Straftat" und "sonstige niedrige Beweggründe" wurden von der Kammer gewürdigt. Man könne kaum planvoller töten, sagte der Vorsitzende Richter mit Verweis auf eine "Für-und-Wider-Liste", welche die Drei vor der Tötung erstellt hatten.
 
Dennoch blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zwar reichten beim Jüngsten im Trio, Danny K., selbst strafmildernde Umstände nicht für eine Herabsetzung der Strafe. Aber bei Ralf A. habe die Tatsache, dass er sich nicht an der Analvergewaltigung des Opfers beteiligt hatte, für sein Bewusstsein von Grenzen gesprochen. Und selbst Pascal I., der ebenfalls eine ausgereifte Persönlichkeit besitze, sei noch "prägbar und sozialpräventiv ansprechbar", sagte Richter Kunkel. Also muss man ihm auch die Chance lassen, diesem "Hoffnungsschimmer" nachzugehen, auch wenn er "eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend" vorgegangen sei.
 
Das Gericht hält also fest am Leitgedanken der Resozialisierung, auch wenn draußen vor der Tür schon die Kamerateams auf die zornigen Statements über die "milden Strafen" warten, wie zum Beispiel der Bruder des Opfers auch eines abgibt. Er war als Nebenkläger aufgetreten, und sein Anwalt sagt, es sei "kaum nachvollziehbar", welches Strafmaß man am Ende gefunden habe. Er wolle vor weiteren Schritten die Reaktion der Staatsanwaltschaft abwarten. Und während man bei den Hinterbliebenen noch klares Unverständnis kundtut, geben sich auf der anderen Seite die Strafverteidiger zufrieden. Wie der Anwalt von Pascal I., der keinen Zweifel lässt: "Natürlich sind sie resozialisierbar."
 

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QUELLE: www.presseportal.de/pm/62556/1060098/westdeutsche_zeitung

04.10.2007 | 18:18 Uhr


Westdeutsche Zeitung:

Siegburger Foltermord

von Peter Kurz



Düsseldorf (ots) - Abscheulicher und grausamer lässt sich ein Mord
wohl kaum begehen. Dennoch verhängte das Bonner Landgericht in dem
Siegburger Fall nur einmal - beim jüngsten Täter - das Höchstmaß von
zehn Jahren Jugendstrafe. Dabei hätte bei den anderen beiden
Verurteilten ein "lebenslang" doch nahegelegen.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz dürfen die Richter trotz festgestellten
Mordes das eigentlich fällige "lebenslang" zwar unterschreiten. Doch
in einem Fall wie diesem, in dem das Opfer ein elfstündiges Martyrium
durchlitt, bevor es schließlich umgebracht wurde, erscheint das kaum
gerechtfertigt. Verständlich wird dies allenfalls unter einem Aspekt,
der in dem Satz des Vorsitzenden Richters anklingt: "Die Taten wurden
durch die Zellensituation begünstigt." Dahinter steht der Vorwurf,
dass die Täter nicht allein verantwortlich waren. Dass die
Gesellschaft ihnen einen Teil ihrer Schuld abnehmen muss: Vier junge
Leute auf engstem Raum in einer Zelle zusammenzupferchen darin kommt
auch eine Mitverantwortung des Strafvollzugs zum Ausdruck.

Der Staat hat gegenüber denjenigen, die er in seine Gewalt nimmt, die
Pflicht, diese vor Übergriffen zu schützen. Das Opfer von Siegburg
hingegen, ein zu sechs Monaten Haft verurteilter Kleinkrimineller,
wurde schmählich allein gelassen. Erst nach dem Fall Siegburg wurden
im NRW-Jugendstrafvollzug Dreier-und Viererbelegungen der Zellen
verboten. Demnächst gibt es das Recht auf Einzelunterbringung. Erste
Lehren sind also aus dem Fall gezogen. Doch es muss mehr geschehen.
Mehr Hafträume und Wachpersonal, Schul- und Ausbildungsangebote für
jugendliche Straftäter. All das kostet Geld. Wenn wir aber diesen
Preis nicht bezahlen, so wird uns das langfristig noch teurer zu
stehen kommen. Auch der nun abwinkende Steuerzahler, dem die Zustände
im Knast egal sind, weil er glaubt, mit dieser Welt werde er ja nie
in Berührung kommen, sollte sich klar machen: Mangelnde
Resozialisierungsbemühungen wirken sich nicht nur auf das
Zusammenleben der Häftlinge aus. Nicht resozialisierte, zusätzlich
verrohte Straftäter können jedem von uns nach der Haftentlassung über
den Weg laufen. Und dann kann deren zweifelhafte Karriere auch zu
unserem ganz persönlichen Schicksal werden.

4.10.2007

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5.10.2007

QUELLE: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,509752,00.html


SIEGBURGER FOLTERMORD

Staatsanwaltschaft legt Revision ein


Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Revision gegen eins der Urteile im Siegburger Foltermordprozess eingelegt. Die Strafe gegen Pascal I. sei zu milde, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte ihn zu 15 Jahren Haft verurteilt, während die Anklage eine höhere Strafe beantragt hatte. 


Bonn - Der 20 Jahre alte Angeklagte Pascal I. war gestern wegen der stundenlangen Folter und der anschließenden Tötung eines 20-jährigen Mitgefangenen zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.

Zwar erkannte die Jugendkammer wie beantragt auf Mord, wofür im allgemeinen Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Allerdings nutzt die Kammer eine Sonderregelung, die bei heranwachsenden Straftätern auch eine befristete Freiheitsstrafe möglich macht. Die Angehörigen des Opfers hatten sich empört über den Spruch der Richter gezeigt. (mehr...)


Die drei Angeklagten hatten in der Hauptverhandlung eingeräumt, am 11. November 2006 einen 20-jährigen Zellengenossen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg über Stunden gequält, vergewaltigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.

ffr/ddp


5.10.2007

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QUELLE: www.ksta.de/html/artikel/1191995325972.shtml

Angeklagte legen Revision ein


ERSTELLT 10.10.07, 18:47h


Bonn - Eine Woche nach den Schuldsprüchen im Foltermord-Prozess von Siegburg haben alle drei Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Bonn am Mittwoch. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Täter waren wegen Mordes zu 15 und 14 Jahren Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Angeklagten verhängte das Gericht mit zehn Jahren Jugendstrafe die Höchststrafe. Bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte für den 20-Jährigen lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.


Das Trio hatte im November 2006 im Jugendgefängnis Siegburg einen 20 Jahre alten Mithäftling in der gemeinsamen Zelle stundenlang gefoltert, vergewaltigt und ihn gezwungen, sich zu erhängen.

(dpa)

10.10.2007



RESULTAT DER REVISION:


Am 13.8.2008 hat der BGH das Urteil des Bonner Landgerichtes aufgehoben. Das Strafmaß für Pascal I. muss neu bewertet werden. Siehe dazu den Wortlaut des BGH:
juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&anz=1941&pos=0&nr=44898&linked=pm&Blank=1
Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08

Der erneute Prozess gegen Pascal I. fand ab dem 24.4.2009 statt.  Und zwar am 24.4.2009, am 27.4.2009, am 28.4.2009, am 5.5.2009 und am 8.5.2009. Das Urteil blieb bei 15 Jahren Haft für Pascal I., allerdings: MIT ANSCHLIESSENDER PRÜFUNG AUF SICHERHEITSVERWAHRUNG. Das bedeutet, dass er evtl. nie mehr freikommt, weil er als zu gefährlich für die Menschheit eingeschätzt wird. 

Die anderen beiden Urteile gegen Danny und Ralf bleiben/blieben bestehen. Gegen sie wird/wurde nicht neu verhandelt.

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 154/2008

Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene
Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden


Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten I. wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 5 Fällen, Vergewaltigung in 2 Fällen sowie besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zwei Mitangeklagte verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren bzw. einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren.


Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die drei Angeklagten gemeinsam mit dem späteren Tatopfer in einer Zelle der JVA Siegburg inhaftiert. Am 11. November 2006 beschlossen die Angeklagten, einer Idee des Angeklagten I. folgend, den Geschädigten zu misshandeln. Dieser war den Angeklagten unterlegen und leistete ihnen aus Angst keinen Widerstand. Während des gesamten Tages quälten und erniedrigten die Angeklagten ihr Tatopfer und brachten ihm erhebliche Verletzungen bei. Im weiteren Verlauf beschlossen die Angeklagten schließlich, ihren Mitgefangenen zu töten. Sie erhängten ihn in der Tür zum Toilettenraum. Am darauf folgenden Morgen meldeten sie den Tod des Opfers und gaben vor, dieser habe sich das Leben genommen.


Das Landgericht hat auf den Angeklagten I. als Heranwachsenden Erwachsenenstrafrecht angewendet, aber von der Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 106 Abs. 1 JGG abgesehen. Ob darüber hinaus ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nach § 106 Abs. 3 JGG anzuordnen war, hat die Jugendkammer nicht ausdrücklich geprüft.


Auf die zu Ungunsten des Angeklagten I. eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben, soweit das Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht verhängt und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht angeordnet hat, und die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach Ansicht des Senats sind die vom Landgericht für das Absehen von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe herangezogenen Gründe nicht hinreichend tragfähig. Es handele sich um bloße Hoffnungen auf eine Resozialisierung des Angeklagten, die durch Tatsachen nicht belegt seien. So sei z.B. die vom Landgericht festgestellte Anmeldung zu einem Anti-Aggressions-Training bereits vor der Tat erfolgt, so dass dieser Umstand nicht geeignet ist, auf ein nunmehr vorhandenes Problembewusstsein des Angeklagten zu schließen.


Darüber hinaus hat es das Landgericht auch zu Unrecht unterlassen, einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu prüfen. Die Voraussetzungen des § 106 Abs. 3 Satz 2 und 3 JGG liegen hier vor. Der Angeklagte ist wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Vorverurteilungen sind nicht erforderlich. Auch § 106 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 JGG begründet ein solches Erfordernis nicht. Die Regelung stellt nur für den Fall, dass es nach den allgemeinen Vorschriften auf solche Vorverurteilungen ankommt, besondere Anforderungen an diese. Daher ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung auch bei erstmals verurteilten heranwachsenden Mehrfachtätern anwendbar.


Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08

Landgericht Bonn – Urteil vom 4. Oktober 2007 – Az. 8 KLs 16/07

Karlsruhe, 13. August 2008


§ 106 Jugendgerichtsgesetz - Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung


(1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen.


(2) Das Gericht kann anordnen, dass der Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches), nicht eintritt.

 
(3) 1Sicherungsverwahrung darf neben der Strafe nicht angeordnet werden. 2Unter den übrigen Voraussetzungen des § 66 des Strafgesetzbuches kann das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn

1. der Heranwachsende wegen einer Straftat der in § 66 Abs. 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, durch welche das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wird,

2. es sich auch bei den nach den allgemeinen Vorschriften maßgeblichen früheren Taten um solche der in Nummer 1 bezeichneten Art handelt und

3. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu solchen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist.

3§ 66a Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.


(4) 1Wird neben der Strafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und hat der Verurteilte das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet, so ordnet das Gericht an, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist, es sei denn, dass die Resozialisierung des Täters dadurch nicht besser gefördert werden kann. 2Diese Anordnung kann auch nachträglich erfolgen. 3Solange der Vollzug in einer sozialtherapeutischen Anstalt noch nicht angeordnet oder der Gefangene noch nicht in eine sozialtherapeutische Anstalt verlegt worden ist, ist darüber jeweils nach sechs Monaten neu zu entscheiden. 4Für die nachträgliche Anordnung nach Satz 2 ist die Strafvollstreckungskammer zuständig.

 
(5) 1Werden nach einer Verurteilung wegen einer Straftat der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art begehen wird. 2War keine der Straftaten dieser Art, die der Verurteilung zugrunde lagen, nach dem 1. April 2004 begangen worden und konnte die Sicherungsverwahrung deshalb nicht nach Absatz 3 Satz 2 vorbehalten werden, so berücksichtigt das Gericht als Tatsachen im Sinne des Satzes 1 auch solche, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits erkennbar waren.

 

(6) Ist die wegen einer Tat der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn

1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 des Strafgesetzbuches wegen mehrerer solcher Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuches führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und

2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Vollzugs der Maßregel ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art begehen wird.


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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24.10.2007


QUELLE: www.stern.de/politik/panorama/:Foltermord-Siegburg-Die-Jugend-Pascal-I./600833.html


Foltermord von Siegburg


Die brutale Jugend des Pascal I.



Pascal I., hier bei der Verhandlung in Bonn, wurde wegen des Foltermordes von Siegburg zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt

Von Frank Gerstenberg

Pascal I. muss 15 Jahre hinter Gitter. So lange, weil er an dem Foltermord von Siegburg beteiligt war. So kurz, weil die Richter auf Besserung hoffen. stern.de hat mit Bekannten und Lehrern gesprochen: Sie zeichnen das Bild eines gefühllosen Jugendlichen, der nur die Sprache der Gewalt kennt.

Die Bonner Staatsanwaltschaft will sich im Fall des zu 15 Jahren Haft verurteilten "Foltermörders von Siegburg" Pascal I. nicht mit dem Urteil des Bonner Landgerichts abfinden und hat unmittelbar nach dem Prozess Revision eingelegt.

Das Urteil gegen die drei Mörder von Siegburg ist von Prozessbeobachtern und Angehörigen des Opfers Hermann H. scharf kritisiert wurden. Die drei Männer Danny K. (18), Pascal I. (20) und Ralf A. (21) hatten im November 2006 ihren Mithäftling in der Zelle 104 der Justizvollzugsanstalt Siegburg stundenlang gequält, erniedrigt und schließlich gezwungen, sich selbst zu erhängen.
 
 
Der Vorsitzende Richter der Achten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts, Volker Kunkel, bescheinigte den dreien angesichts der zwölf-stündigen sadistischen Misshandlungen "dissoziale und kriminelle Persönlichkeitsstrukturen". Der Sprecher der Bonner Staatsanwalt, Fred Apostel, schüttelte angesichts der Gewaltorgie den Kopf: "Das übersteigt alles, was man Menschen zutrauen kann", sagte er.

Verwunderung über mildes Urteil

Besonders Pascal I. hatte sich bei dem Gewalt-Exzess - etwa bei den Vergewaltigungen - gegen den 20-jährigen Hermann H. hervorgetan. Richter Kunkel hatte ihn daher während des Prozesses auf der "untersten sittlichen Stufe" angesiedelt. Staatsanwalt Robin Fassbender hatte für Pascal I. lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld gefordert, das hätte bedeutet: Der Angeklagte hätte 25 Jahre hinter Gittern gemusst und frühestens nach 18 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen können.

Umso größer war Anfang Oktober die Überraschung im Gerichtssaal gewesen, als der Vorsitzende Richter das Urteil und die Begründung verkündete: zehn Jahre Haft und damit Jugend-Höchststrafe für Danny K., der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, aber lediglich 15 Jahre Gefängnis für Pascal I. und 14 Jahre für Ralf A.. Es bestehe trotz "großer Bedenken" die begründete Hoffnung, dass beide wieder in die "Gesellschaft eingegliedert" werden könnten, zumal sie während der Untersuchungshaft Vater wurden, sagte der Richter.
 
Kunkel hatte beide damit zwar nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt aber eine Sonderregelung angewandt, die das Jugendgerichtgesetz für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren zulässt: Wenn begründete Hoffnung auf "Resozialisierbarkeit" besteht, kann das Gericht von der lebenslangen Freiheitsstrafe absehen, die für Mord vorgeschrieben ist.

Die Angehörigen des Getöteten - sein Bruder Martin H. sowie die Mutter und die Schwester - empörten sich über das Urteil, auch Staatsanwalt Robin Fassbender konnte es nicht nachvollziehen und legte Revision ein. Er hält Pascal I. für nicht therapierbar. Fassbender könnte mit seiner Einschätzung richtig liegen. stern hat ehemalige Nachbarn und Bekannte des Bottropers Pascal I. getroffen, die das Bild eines Menschen zeichnen, der als Kind bereits eine unfassbare Grausamkeit an den Tag legte.

Nachbarskinder ins Krankenhaus geprügelt

Toni K. bricht in Hohngelächter aus, als er den Urteilsspruch des Vorsitzenden Richters der Achten Großen Strafkammer am Landgericht Bonn hört: Pascal I. wieder in die Gesellschaft eingliederbar? "Das ist der beste Witz, den ich je gehört habe. Den kann man nicht mehr reparieren. Mich ärgert vor allem, dass seine Familiengeschichte kaum Notiz findet."

Toni K. (52) kennt den 20-jährigen Pascal besser und länger als ihm lieb sein kann - und wie kaum ein anderer Nachbar in einer Arbeiterwohngegend am Rande des Bottroper Stadtzentrums. Toni K. erzählt, sein Sohn Dominik sei als Kleinkind von dem drei Jahre älteren Nachbarsjungen Pascal auf dem Weg zum Kindergarten mit einem schweren Eichenknüppel bedroht worden. Im Schwimmunterricht an der Rheinbaben Grundschule habe Pascal K.s Tochter krankenhausreif geprügelt. Ein anderes Mal soll Pascal ihr mit der Faust derart brutal ins Gesicht geschlagen haben, dass sie erneut im Krankenhaus versorgt werden musste.

Ehemalige Lehrer haben bei dem Namen Pascal I. Prügeleien, weinende Kinder, Klassenkonferenzen, Elterngespräche, Erziehungsmaßnahmen vor Augen - und die eigene Hilflosigkeit. "Er traktierte fortwährend andere Kinder. Meist in Situationen, in denen er sich unbeobachtet fühlte", erinnert sich eine Lehrerin. Erziehungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Jugendamt und Polizei seien an ihm, vor allem aber an den Eltern, abgeprallt: "Die Mutter wies stets alle Vorwürfe zurück, ihr Pascal war grundsätzlich unschuldig", erinnert sich die Pädagogin. "Pascal I. war ein Kind, bei dem ich absolut an meine Grenzen gekommen bin", sagt eine andere Lehrerin der vielen Schulen und Fördermaßnahmen, die Pascal in all den Jahren in Bottrop und Umgebung durchlaufen hat. Sie sagt einen Satz, bei dem sie sich fast selbst erschreckt: "Zum ersten und einzigen Mal habe ich über ein Kind gesagt ´das kann man vergessen`." Das sagt eine Pädagogin, die seit Jahrzehnten in diesem Job arbeitet. Bei den Fernsehbildern vom feixenden, grinsenden Foltermörder hat sie den elfjährigen Schüler vor Augen. "Das Verhalten war typisch für ihn. Nichts annehmen, nie schuld sein. Es prallte alles an ihm ab."

Auch Tochter des Nachbarn bedroht

Pascal sei dieses Verhalten von Zuhause gewohnt gewesen, meint Toni K.. Sein Sohn Dominik, heute 16, sei als 13-Jähriger von dem 17-jährigen Schläger Pascal I. auf dem Nachhauseweg von der Schule angehalten, vom Fahrrad gezerrt, mit dem Kopf an die Wand gedrückt, wenige Meter vor der Haustür gewürgt und mit den Worten bedroht worden: "Ich fick dich in den Arsch." Die Tochter habe Angst gehabt, die 200 Meter von der Bushaltestelle allein nach Hause zu gehen.

Mutter Gertrud K. erleidet in den 15 Jahren, in denen sie neben der Familie I. wohnt, mehrere Nervenzusammenbrüche. Einmal sei sie im Hauseingang von den angetrunkenen Eltern Pascals in ihr eigenes Haus gedrückt, bedroht, geschlagen und getreten worden, erzählt Toni K.. Pascal habe ihm selber gedroht, ihn mit der "Axt zu erschlagen". Diese Familie "ist ein einziger Alptraum", sagt Toni K.. Häufig sei er von der Arbeit als Betriebselektriker bei der Firma DSKA nach Hause geeilt, um seine Familie zu schützen.

"Behörden haben versagt"

Vergeblich hat K. anderthalb Jahrzehnte lang den Staat um Hilfe gegenüber der gewalttätigen Familie ersucht, die mit drei Generationen in Bottrop in einer ehemaligen Zechen-Doppelhaushälfte unter einem Dach wohnte. Vom Jugendamt wurde er zur Polizei und umgekehrt geschickt: Gegen einen Vierzehnjährigen könne man nichts unternehmen, weil er noch nicht strafmündig sei, wurde ihm mitgeteilt, sagt K..

Sogar den örtlichen Bundestagsabgeordneten habe er eingeschaltet, eine Unterschriften- und Protestaktion gegen die Familie initiiert. Gebracht hat es nichts, im Gegenteil: "Nachbarschaften sind darüber zerbrochen", sagt K.. Pascal, Spitznamen "Kali" oder - wegen seines exzessiven Drogen- und Alkoholkonsums - "Stoni", wütet ungestört weiter, erzählt K.. Pascal habe Tiere getötet, Autos zerkratzt, einen kleinen Jungen mitten im tiefsten Winter in einen Teich geschmissen oder seinen Kot genüsslich mit dem Hintern an der Scheibe eines Ladens in Bottrop verrieben.

Ein junger Mann aus der Nachbarschaft war vor einigen Jahren mit Pascal zusammen in einer Skateboard-Clique. Seinen Namen will er nicht sagen, "weil ich Angst vor der Familie habe". Er habe miterlebt, wie der damals 13-jährige Pascal einem Gleichaltrigen "das Skateboard durch das Gesicht zog", erzählt er.

Höhepunkt der Gewaltexzesse sei der Überfall auf eine Hochzeitsgesellschaft gewesen, bei dem Pascal und seine Kumpels dem Brautpaar die Geschenke aus dem Auto gestohlen und einem der Hochzeitsgäste den Schädel gebrochen hätten. Selbst die Kumpels am Bottroper "Eigen", dem Treffpunkt der Gescheiterten, Stricher und Junkies, hatten zuletzt Abstand von "Stoni" genommen. "Er wurde immer brutaler". Der ehemalige Skateboard-Kumpel erfuhr es am eigenen Leib: "Er schlug sofort zu, wenn man sich gegen seine Pöbeleien zu wehren versuchte ."

Toni K. pfeffert eine 80 Seiten dicke Akte auf den Tisch: Schriftverkehr in Sachen I.. "Nichts hat der Staat unternommen, alle Behörden, Jugendamt, Polizei, Stadt, haben kollektiv versagt", sagt der kleine, energische Mann wütend. Von der zuständigen Sozialarbeiterin der Stadt Bottrop hörten die K.s, dass "Kinder sich nun mal prügeln". Wenn der Sohn "traumatisiert" sei, könne er sich an die Caritas wenden. Die böten eine "kostenlose Beratung" an. K. lehnte dankend ab und fühlte sich in seiner Überzeugung bestätigt, dass "für die Täter alles, für die Opfer nichts" getan werde. Das Jugendamt Bottrop äußerte sich auf Anfrage von stern.de nicht zu dem Fall.

Die vierköpfige Familie K. war derart am Ende, dass sie ihr Haus in der Arbeitersiedlung Rheinbaben-Kolonie verkaufen wollten. Als Toni K. erfährt, dass sich der gewalttätige Nachbarsjunge zu einem grausamen Mörder entwickelt hat, überrascht ihn das wenig: "Er war als Kind schon völlig emotionslos."

Briefe aus dem Knast

Auch Josef Olaf S., genannt J.O.S.T, ist "nicht überrascht, aber erstaunt." Denn dass Pascal zusammen mit zwei weiteren Zellennachbarn seinen Mithäftling Hermann H. vergewaltigte, schlug, erniedrigte und schließlich erhängte, sei eher untypisch für ihn. "Er ist eigentlich masochistisch veranlagt." Und J.O.S.T. (51) muss es wissen: Der bisexuelle Frührentner kennt Pascal seit Jahren.

"J.O.S.T" ist Pascals Geldgeber und offensichtlich einer der wenigen festen Bezugspunkte in seinem Leben, in dem er vom Kindergarten über die Grundschule und die Hauptschule Overberg sowie die Förderschule bis zum Knast eine einzige Spur der Verwüstung und Gewalt zog. Nur Jost vertraut er sich an, unter anderem in acht Briefen, die er zwischen September und November 2006 an ihn schickt. Fast immer geht es darum, dass Pascal Geld von ihm will, mal für Tabak, mal für einen Receiver, den er sich im Knast kaufen wollte.

Die beiden Männer tauschen in einem vorpubertären Jargon Banalitäten aus, in deren Verlauf eine weitreichende Veränderung im Leben des Folter-Mörders beinahe untergeht: Am 14. August, knapp zwei Monate vor der Horrortat, bestätigt Pascal I., dass er Vater wird: "Wer sagt den, das ich Vater werde Woher weiß du das und dann noch im November, mein 2/3 Termin ist an.01.03.07", (Rechtschreibfehler im Original) schreibt der Schulabbrecher, den man in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marl vergeblich versucht hatte zu therapieren.

Nie Autorität gespürt

Der Bonner Rechtsanwalt Thomas Ohm, der Pascal I. im Strafverfahren verteidigt, will die Vorwürfe aus der frühen Jugendzeit seines Mandanten zum ersten Mal gehört haben. "In den Akten stand darüber nichts." Verwundert zeigte sich der Strafverteidiger im Gespräch mit stern.de von den Gewalt-Exzessen seit frühester Kindheit nicht: "Ihm hat vermutlich nie jemand Grenzen gesetzt, er hat nie Autorität zu spüren bekommen. Seit dem 7. Schuljahr hat er keine Schule mehr besucht, und wenn, dann nur, um irgendwelche Kumpels zu treffen", sagt Ohm. "Wenn man jemanden wie ihm aber nicht mal irgendwann eins auf die Hörner gibt, dann wird der Terror dieser Jugendlichen uferlos. Die Eltern haben bei ihrem Erziehungsauftrag total versagt." Dafür spreche, so Ohm, dass sich die Eltern während des gesamten Strafverfahrens nicht erkennbar für ihren Sohn engagiert hätten: "Den Vater habe ich nie gesehen, die Mutter hat mit mir ein einziges nichtssagendes Gespräch geführt."

Dennoch hält Ohm seinen Mandanten "für veränderbar und damit für therapiefähig: Ich habe ihn weinen sehen, als ich ihn mit den Folgen seiner Tat konfrontierte, und das hat er nicht mir zuliebe getan", sagt Ohm, der in 20 Jahren als Strafverteidiger rund 7.000 Menschen verteidigt hat. "Solange jemand noch trauern kann, ist er noch therapiefähig."

Pascal I. resozialisierbar? "Da lache ich mich kaputt. Man sollte mal lieber an die Opfer denken", sagt Toni K.. Welche Strafe er für angemessen hielte? "Lebenslang mit Sicherheitsverwahrung. Man muss die Gesellschaft vor ihm schützen."

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Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009



Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009

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QUELLE: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,571923,00.html


Siegburger Foltermörder droht Sicherungsverwahrung


Von Dietmar Hipp, Karlsruhe


Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Siegburger Foltermordprozess aufgehoben: Über die Strafe des Haupttäters Pascal I. muss neu entschieden werden. Der zur Tatzeit 19-Jährige dürfte kaum mehr so milde davonkommen wie im ersten Verfahren.


Karlsruhe - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine späte Genugtuung für die Angehörigen des Opfers: Der Haupttäter im Mordfall von Siegburg, Pascal I., hat nun mit lebenslanger Freiheitsstrafe und dauerhafter Sicherungsverwahrung zu rechnen (mehr...). Der zweite Strafsenat des BGH unter Vorsitz von Ruth Rissing-van Saan folgte der Revision der Staatsanwaltschaft Bonn und hob das Urteil gegen Pascal I. im Strafausspruch von 15 Jahren Haft samt den dazugehörigen Tatsachenfeststellungen auf.

Das bedeutet, dass in einer neuen Verhandlung zwar die eigentliche Tat nicht mehr aufgerollt werden muss. Jedoch hat die neue Kammer zu prüfen, ob Pascal I. tatsächlich noch als resozialisierbar gelten darf. Falls dem nicht so sein sollte, müsste gegen den Heranwachsenden wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem wird das Landgericht Bonn in dem neuen Verfahren eine spätere Sicherungsverwahrung in Erwägung ziehen müssen: Es "wird zu prüfen haben", so Rissing-van Saan, "ob der Täter für die Allgemeinheit noch weiter gefährlich ist."

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Bundesgerichtshof Foltermord von Siegburg Sicherungsverwahrung

Das bedeutet, dass I. anders als andere "Lebenslängliche" wirklich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen könnte: Obwohl auch seine "lebenslange" Strafe nach 15 oder mehr Jahren als verbüßt gelten kann, dürfte er bei einer in einem neuen Urteil vorbehaltenen und später dann tatsächlich verhängten "Sicherungsverwahrung" nicht entlassen werden, sondern würde als Gefahr für die Allgemeinheit im sogenannten "Maßregelvollzug" weggesperrt. Ohne einen solchen Vorbehalt im Urteil darf bei Heranwachsenden - anders als bei Erwachsenen - später keine Sicherungsverwahrung verhängt werden.


Ein "Ausreißer" in der Kriminalitätsbiografie


Pascal I., der damals in der Justizvollzugsanstalt Siegburg einsaß, hatte zusammen mit zwei Mithäftlingen vor knapp zwei Jahren ihren damaligen neuen Zellengenossen Hermann H. auf
unglaublich grausame Weise ermordet. Sie verprügelten und vergewaltigten ihn, zwangen ihn, seinen eigenen Urin zu trinken, und brachten ihn schließlich dazu, sich selbst zu erhängen.

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Das Landgericht Bonn verurteilte darauf I. wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, Vergewaltigung in zwei Fällen sowie besonders schwerer Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren, die Mitangeklagten zu 14 und zehn Jahren.


Mit der Aufhebung des Urteils gegen I. ging der Bundesgerichtshof nun sogar über den Antrag der Bundesanwaltschaft hinaus: Deren Vertreter, Hartwig Duensing, hatte letztlich nichts gegen das verhängte eigentliche Strafmaß von 15 Jahren einzuwenden.


Das Gericht hätte sich auf den "Hoffnungsschimmer" gestützt, so Duensing, dass I. kurz vor dieser Tat sogar Besserungswillen gezeigt, sich etwa zu einem Antiaggressionstraining angemeldet habe, und damit vielleicht doch noch resozialisiert werden könne; zudem habe die Ermordung von H. in I.'s Kriminalitätsbiografie einen "absoluten Ausreißer" dargestellt.


Diese Betrachtung, so Rissing-van Saan in ihrer Urteilsbegründung, sei "nicht tragfähig": die Anmeldung zu der Therapie sei nicht geeignet, die Resozialisierbarkeit zu belegen, denn die darauffolgende Tat habe diese Erwartung ja "geradezu widerlegt". Und "bloße Vermutungen", so die Vorsitzende, "reichen nicht aus".


En passant hat der BGH damit auch eine bislang noch offene Rechtsfrage entschieden: Auch bei "erstmals verurteilten heranwachsenden Mehrfachtätern" kann prinzipiell Sicherungsverwahrung vorgesehen werden - also nicht nur bei Heranwachsenden, die schon zuvor wegen vergleichbar schweren Taten verurteilt worden sind, sondern auch bei Straftätern wie I., deren besonderes Strafkonto von mehreren Verurteilungen zu mindestens fünf Jahren aus einem einzigen Prozess resultiert.


Das Landgericht Bonn war davon ausgegangen, dass dies nach der 2004 erstmals ins Gesetz eingefügten Vorschrift für Heranwachsende bei Tätern wie I. nicht möglich ist.


Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009

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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=484262


Karlsruhe hält das Siegburg-Urteil für zu milde


Der Bundesgerichtshof hebt die Strafen im Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt auf - Dem Hauptangeklagten drohen jetzt eine lebenslange Haft und die Sicherungsverwahrung


Von Rita Klein

Bonn/Karlsruhe. Bei der Bonner Justiz gibt es an diesem Tag nur ein Gesprächsthema: Wie wird der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revisionsverhandlung zum Siegburger Foltermord entscheiden?

Am 4. Oktober 2007 hatte das Bonner Jugendschwurgericht die drei jungen Häftlinge der JVA Siegburg, die am 11. November 2006 ihren 20-jährigen Zellengenossen Hermann H. nach fast zwölfstündiger Folter erhängt hatten, verurteilt: den bei der Tat 17-jährigen Danny K. zu zehn Jahren Jugendhöchststrafe, den 20-jährigen Ralf A. zu 14 und Pascal I. (19) zu 15 Jahren Haft - nach einer Sonderregelung des Erwachsenenstrafrechts (der GA berichtete).

Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, der für Pascal I. als Initiator lebenslange Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert hatte, zog vor den BGH - und sitzt nun im Gerichtssaal, als der 2. Strafsenat verkündet: Das Urteil gegen Pascal I. wird auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Wie ein Lauffeuer spricht sich die Entscheidung der Karlsruher Kollegen im Bonner Landgericht herum, und auch bei der Staatsanwaltschaft hatte man mit Spannung auf den Anruf des Kollegen aus Karlsruhe gewartet. Doch nicht nur die Entscheidung des Senats, die Gründe des Bonner Gerichts, kein Lebenslänglich zu verhängen, als nicht tragfähig abzulehnen, sorgt für Aufregung.

Es ist die zum ersten Mal vom BGH getroffene Entscheidung über die Anwendung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, die für die Strafjustiz Signalwirkung hat: Die Gerichte können nun erheblich früher die Sicherungsverwahrung unter dem Vorbehalt verhängen, dass auch ein nicht einschlägig vorbestrafter Mehrfachtäter nach der Haftverbüßung gefährlich für die Allgemeinheit ist. Anders als bei Erwachsenen muss diese Gefährlichkeit jedoch vor der Haftentlassung geprüft werden.

Den bereits reichlich, allerdings nicht einschlägig vorbestraften Pascal I. hatte der psychiatrische Gutachter im Bonner Prozess als einen Menschen mit "verfestigter dissozialer Persönlichkeit" bezeichnet, von dem keine Entwicklung mehr zu erwarten sei. Trotz aller Strafen und auch Angebote, die dem damals 19-Jährigen seit der Jugend gemacht worden waren, hatte er an jenem 11. November die Idee gehabt, den völlig unschuldigen Hermann H. zu misshandeln.

Was er und seine beiden Mittäter dem Mithäftling in den folgenden Stunden antaten, hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und den gesamten Strafvollzug auf den Prüfstand gestellt: Zu dritt hatten sie den hilflosen Zellengenossen mit Handtüchern geschlagen, mehrfach brutal vergewaltigt und sadistisch gequält.

Das Opfer musste unter anderem Urin trinken, Erbrochenes und Kot essen und wurde mit einem Handfeger vergewaltigt. Aus Angst wagte der Mithäftling nicht, das Wachpersonal zu rufen. Um die schweren Misshandlungen zu verdecken und weil man "mal einen Menschen sterben sehen" wollte, wurde das Opfer schließlich in der Zelle erhängt und ein Selbstmord vorgetäuscht.

Tatsächlich teilte die Gefängnisleitung tags den Selbstmord eines Häftlings mit. Doch Oberstaatsanwalt Robin Faßbender schöpfte Verdacht, und ein Verbrechen kam ans Tageslicht, das es so noch nicht gegeben hatte. Nun droht dem Angeklagten Pascal I., dessen ungerührtes und kaltbltütiges Auftreten im Prozess vor dem Bonner Landgericht für Fassungslosigkeit gesorgt hatte, doch noch lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.

Denn wie Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Sann im Urteil erklärt, habe die Bonner Kammer Pascal I. zu nur 15 Jahren verurteilt, weil noch ein "Hoffnungsschimmer" für eine Resozialisierung bestehe. Doch diese positive Prognose stütze sich nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen.

Auch habe es die Bonner Kammer zu Unrecht unterlassen, den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu prüfen. Der Angeklagte habe neben dem Mord mehrere Vergewaltigungen und gefährliche Körperverletzungen begangen, da seien für die Androhung der Sicherungsverwahrung keine einschlägigen Vorverurteilungen mehr erforderlich.

Dass der 2. Strafsenat über den Antrag der Bundesanwaltschaft hinausging, die das Strafmaß von 15 Jahren nicht beanstandet, sondern lediglich die vorbehaltene Sicherungsverwahrung beantragt hatte, ist für Bundesanwalt Hartwig Duensing kein Problem. Wie er dem GA erklärte, begrüßt er die Entscheidung und ist der Meinung, dass dieser besondere Fall auf den Prüfstand gehörte "schon wegen der Öffentlichkeit".

Und die Entscheidung des Senats bezüglich der Sicherungsverwahrung gebe nun erstmals Rechtssicherheit. Auch die Bonner Staatsanwalt ist mit der Entscheidung, wie deren Sprecher Fred Apostel erklärt, zufrieden: "Alles andere als lebenslänglich kommt angesichts dieser Tat und dieses Täters nicht in Betracht."

Die Revisionen der Angeklagten verwarf der BGH. Nun muss die Bonner Jugendkammer über die Strafe für Pascal I. entscheiden. Viel Spielraum hat sie angesichts der Vorgaben des BGH nicht.

Aktenzeichen: 2 StR 240/08

(14.08.2008) 

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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=552497

Foltermord von Siegburg wieder vor Gericht


Bundesgerichtshof hatte Urteil des Landgerichts Bonn teilweise aufgehoben


Siegburg/Bonn.
(dpa/wrm) Fast zweieinhalb Jahre nach dem brutalen Foltermord in der Haftanstalt Siegburg (der GA berichtete) wird das Gerichtsverfahren im April noch einmal aufgenommen. Im Blickpunkt steht nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) der Haupttäter, dem nun statt 15 Jahren Freiheitsstrafe eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung drohen.

Das Landgericht Bonn setzte für die Neuauflage fünf Verhandlungstage zwischen dem 24. April und dem 8. Mai an, wie das Gericht am Dienstag in Bonn mitteilte.

Der BGH hatte am 12. August 2008 das auf 15 Jahre Freiheitsstrafe lautende Urteil des Landgerichts Bonn vom Oktober 2007 teilweise aufgehoben und einen neuen Prozess angeordnet. Darin soll es nicht mehr um den rechtskräftigen Schuldspruch, sondern nur noch um die Höhe der Strafe und die Frage gehen, ob zusätzlich eine "Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt" verhängt wird. Laut BGH waren dem Landgericht in diesen Punkten Rechtsfehler unterlaufen.

Das Urteil vom Oktober 2007 blieb im Übrigen bestehen, der Schuldspruch ist damit rechtskräftig. Die Revisionen des Angeklagten und seiner beiden Mittäter wurden vom BGH verworfen. Sie waren zu 14 Jahren Haft und zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Az: 2 StR 240/08 vom 13. August 2008).

Zusammen mit seinen beiden damals 17 und 20 Jahre alten Zellengenossen hatte der damals 19-jährige Haupttäter am 11. November 2006 einen Mithäftling fast elf Stunden lang auf unvorstellbar grausame Weise geprügelt, misshandelt, vergewaltigt und am Ende an der Tür zum Toilettenraum erhängt. Das Landgericht erkannte auf Mord sowie Körperverletzung und Vergewaltigung. Es wandte zwar kein Jugendstrafrecht an, verzichtete aber dennoch auf die mögliche Verhängung von lebenslanger Haft, weil bei dem Angeklagten noch ein "Hoffnungsschimmer" auf Resozialisierung bestehe.

Laut BGH war das "zu wenig". Das Landgericht hätte sich auch mit der Verhängung einer Sicherungsverwahrung - einer Dauerhaft, die über das Strafende hinausreicht - befassen müssen. Das Landgericht müsse prüfen, ob der Täter einen "Hang" zu besonders gefährlichen Straftaten hat, so dass er zum Schutz der Bevölkerung womöglich noch länger hinter Gittern bleiben muss.

Artikel vom 03.02.2009

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QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=583952


Foltermord von Siegburg erneut vor Gericht


Auf Weisung des Bundesgerichtshofs wird in Bonn ab Freitag die Strafe für Pascal I. überprüft


Von Rita Klein

Siegburg/Bonn. Der grausame Foltermord, den drei junge Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg am 11. November 2006 an ihrem 20-jährigen Mitgefangenen in staatlicher Obhut begingen, sorgte bundesweit für Entsetzen, stellte den Strafvollzug auf den Prüfstand und offenbarte Missstände, die nachhaltig die Politik beschäftigen (der GA berichtete).

Ab Freitag beschäftigt die Tat, und vor allem einer der drei Täter, noch einmal das Bonner Landgericht - auf Weisung des Bundesgerichtshofs (BGH) und erneut begleitet von einem großen Medieninteresse.

Der BGH hatte das erstinstanzliche Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft am 13. Oktober 2008 im Strafmaß gegen den zur Tatzeit 19-jährigen Pascal I. aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diesmal sitzt der heute 21-jährige Pascal I. allein auf der Anklagebank, und diesmal droht ihm die Höchststrafe: lebenslange Haft und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Am 4. Oktober 2007 hatte das Bonner Jugendschwurgericht die drei jungen Häftlinge der JVA Siegburg, die ihren 20-jährigen Zellengenossen Hermann H. nach fast zwölfstündiger Folter erhängt hatten, verurteilt: den bei der Tat 17-jährigen Danny K. zu zehn Jahren Jugendhöchststrafe, den 20-jährigen Ralf A. zu 14 und Pascal I. zu 15 Jahren Haft - nach einer Sonderregelung des Erwachsenenstrafrechts. Begründung der Kammer: Man sehe für den zwar reichlich, aber nicht einschlägig vorbestraften Pascal I. noch einen Hoffnungsschimmer.

Dagegen hatte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, der für Pascal I. lebenslange Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung gefordert hatte, Revision eingelegt - mit Erfolg. Denn der BGH befand: Die positive Prognose des Bonner Jugendschwurgerichts für den vom psychiatrischen Gutachter als "dissoziale" und nicht mehr sozialisierbare Persönlichkeit beurteilten Pascal I. stütze sich nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen.

Die Gründe des Bonner Gerichts, keine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, bezeichnete der BGH als nicht tragfähig. Auch habe es die Bonner Kammer, so der BGH, zu Unrecht unterlassen, den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu prüfen. Der Angeklagte habe neben dem Mord mehrere Vergewaltigungen und gefährliche Körperverletzungen begangen, da seien für die Androhung der Sicherungsverwahrung keine einschlägigen Vorverurteilungen mehr erforderlich.

Damit traf der BGH erstmals eine Entscheidung über die Anwendung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, die für die Strafjustiz Signalwirkung hat: Die Gerichte können nun erheblich früher die Sicherungsverwahrung unter dem Vorbehalt verhängen, dass auch ein nicht einschlägig vorbestrafter Mehrfachtäter nach der Haftverbüßung gefährlich für die Allgemeinheit ist.

Und so geht es ab Freitag fünf Verhandlungstage lang um die Suche nach der richtigen Strafe für Pascal I., den Oberstaatsanwalt Robin Faßbender als "hochkriminelle Persönlichkeit" bezeichnete. Und um die Frage: Wie gefährlich ist der heute 21-Jährige? Er wurde als Kind Opfer von Gewalt, wurde in Kliniken und Erziehungsheimen untergebracht und beging schon als Strafunmündiger Straftaten, bis er am 11. November 2006 in der Gefängniszelle in Siegburg als Initiator den Startschuss gab für den Beginn des zwölfstündigen Martyriums eines Mithäftlings.

Bei der Urteilsfindung sollen dem Gericht nicht nur zwei psychiatrische Gutachter, eine Gefängnispsychologin, mehrere Justizvollzugsbeamte aus Siegburg und Köln, wo Pascal I. derzeit einsitzt, helfen. Auch Pascals I.'s Mutter soll als Zeugin über ihren Sohn aussagen.

Zur Tat selbst wird nicht mehr verhandelt. Dass es Mord war, ist rechtskräftig festgestellt. Dennoch werden erneut alle grausame Details zur Sprache kommen: Wenn die Kammer das Urteil der ersten Instanz verliest.


Artikel vom 24.04.2009


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QUELLE:  www.rundschau-online.de/html/artikel/1238775223303.shtml


Foltermord


Dem Opfer einen Brief geschrieben


Von Ulrike Schödel, 24.04.09, 22:39h


Sie hatten Mithäftling Hermann H. stundenlang gefoltert und schließlich erhängt. Einer der drei Täter steht erneut vor Gericht, weil der BGH das Urteil kassiert hatte. Der 21-Jährige zeigt sich nun reuig und hat seinem Opfer einen Brief geschrieben.



 BONN - Die Siegerpose ist wie verflogen. Auch das lockere Grinsen, die coole Frisur, das blütenweiße T-Shirt mit dem Aufdruck „Star“. Und der gut gelaunte, fast herausfordernde Blick in die Kameras. So hatte sich der damals 19-Jährige, einer der drei Angeklagten im Foltermord-Prozess von Siegburg, vor anderthalb Jahren präsentiert. Gestern erschien ein ganz anderer Angeklagter. Überraschend medienscheu hielt sich der heute 21-Jährige eine Tageszeitung vors Gesicht, als er von Wachtmeistern zur Anklagebank geführt wurde. Auch sonst wirkte er - im Vergleich - sehr blass.


Für den Angeklagten steht im neu aufgerollten Prozess auch viel auf dem Spiel: Die 8. Bonner Strafkammer hatte ihn im Oktober 2007 wegen Mordes, drei Vergewaltigungen und fünf gefährlichen Körperverletzungen zu insgesamt 15 Jahren Haft verurteilt. Dabei wurde bei dem Heranwachsenden wegen seiner „ausgereiften, gefestigten kriminellen Persönlichkeit“ nicht mehr das Jugend-, sondern das Erwachsenenstrafrecht angewandt. Wie auch bei dem 20-jährigen Mittäter, der 14 Jahre Haft bekam. Nur der 17-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe verurteilt, allerdings zur Höchststrafe von zehn Jahren.

Am 11. November 2006 hatten die drei Häftlinge ihren 20-jährigen Mitgefangenen über elf Stunden in der gemeinsamen Zelle gequält, misshandelt, erniedrigt und wiederholt vergewaltigt. Am Ende hatten sie ihn an der Toilettentür der Zelle erhängt - und noch versucht, einen Selbstmord vorzutäuschen. An der Tat selber gibt es auch keinerlei Zweifel mehr. Sie ist bereits rechtskräftig, wie auch die Urteile gegen die beiden Mittäter. Im Fall des heute 21-Jährigen jedoch hält der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafmaß für zu milde und hat es aufgehoben: Eine zweite Bonner Kammer müsse prüfen, ob nicht doch eine lebenslange Haft in Frage komme. Zudem müsse wegen der Neigung des Angeklagten zu gefährlichen Straftaten Sicherungsverwahrung geprüft werden. Die Richter des ersten Urteils hatten die Hoffnung, dass er durch „die Strafe, durch Therapie und Ausbildung“ sozial wieder einzugliedern sei. Diese bloße Vermutung jedoch, so die obersten Richter, sei - bei einer solch dissozialen Persönlichkeit und solchen Straftaten - zu wenig.

Dieses alte Bild schien der Angeklagte gestern widerlegen zu wollen: Auf die Frage des Gerichts, wie er heute über die Tat denke, sagte er: „Was da geschehen ist, ist unglaublich. Das Schlimmste ist, ich kannte ihn gar nicht, er hat mir nichts getan.“ Dem Opfer habe er einen Brief geschrieben und alles aufgeschrieben. Sein Anwalt sollte es an seinem Grab vorlesen. Das ist bis heute aber nicht geschehen. Aus Zeitmangel, so der Anwalt gestern.

Die Verteidigung kämpft in diesem Prozess darum, dass der Angeklagte doch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Gestern stellte sie den Antrag auf einen dritten psychiatrischen Gutachter, was das Gericht mit dem Hinweis abwehrte, dass für dieses Verfahren bereits eine zweite Sachverständige bestellt sei. Als offizielle Beobachterin saß gestern auch die stellvertretende Leiterin der JVA Siegburg im Zuschauerraum.

Artikel vom 24.04.2009

Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009

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Artikel vom 28.04.2009

QUELLE: www.express.de/nachrichten/region/bonn/so-geriet-pascal-auf-die-schiefe-bahn_artikel_1235811582170.html


Bonn - Foltermörder-Prozess


So geriet Pascal auf die schiefe Bahn


 Von DIETMAR BICKMANN 

Foltermörder Pascal I. (21): Überraschend sagte am Montag im erneut aufgerollten Prozess die Mutter des Angeklagten aus.
 

Damit hatte keiner der Beteiligten gerechnet. Schon im ersten Prozess gegen die drei Foltermörder der JVA Siegburg vor anderthalb Jahren war die Mutter von Pascal I. geladen. Doch im Zeugenstand berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Das war am Montag anders. Die 40-Jährige berichtete, wie Pascal, ihr zweiter von drei Söhnen, auf die schiefe Bahn geriet.

Nach der Aufhebung des Urteils (15 Jahre Knast) durch den Bundesgerichtshof muss eine andere Kammer nun prüfen, ob Pascal I. lebenslänglich und Sicherungsverwahrung bekommen muss. Mit zwei Zellengenossen hatte I. im November 2006 den 21-jährigen Hermann Heibach in der Zelle stundenlang gefoltert und an der Toilettentür erhängt.

Pascal I. wuchs wie sein jüngerer Mittäter Danny K. (19, zehn Jahre Jugendknast) in Bottrop auf. Schon in der Grundschule wurde er auffällig. Seine Mutter: „Er war in Handgreiflichkeiten verwickelt, hat sich überall eingemischt.“ Als Pascal elf war, ließ ihn die Mutter in der Jugendpsychiatrie untersuchen, suchte Hilfe beim Jugendamt. Die Hausfrau: „Es kamen Anzeigen wegen Diebstählen und Körperverletzungen. Ich musste was machen.“ Pascals „Lieblingsbeschäftigung“: Zündeln. Die Mutter: „Er steckte Hecken an. Feuer fand er toll, Pascal wollte sogar Feuerwehrmann werden.“

Dann schwänzte Pascal die Schule. Sein Kommentar: „Keine Lust, auch nicht auf die Kloppereien.“ Drei Schulen besuchte I., am Ende ging er gar nicht mehr hin. Mit 17 gab es die erste Hausdurchsuchung wegen Drogen. Bis zum Foltermord hatte Pascal schon eine Latte an Vorstrafen.

Die Mutter zu Pascals Freizeitbeschäftigung: „Er hing oft mit Freunden im Garten ab, sang Rap, textete Lieder.“ Die Mutter besorgte ihm eine eigene Wohnung, als er 18 war. Die 40-Jährige: „Er kam mit dem Vater nicht klar. Darüber möchte ich nichts sagen. Wenn es Ehestreit gegeben hat, schlüpfte Pascal immer in die Rolle des Beschützers, nahm mich in den Arm.“

Am Dienstag hat Pascals Mutter schon wieder einen schweren Gang ins Gericht: Ihre Scheidung von Pascals Vater. Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 28.04.2009

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Artikel vom 8.5.2009, QUELLE:


www.rp-online.de/public/article/panorama/deutschland/706028/Gericht-bestaetigt-15-Jahre-Haft.html


Foltermord von Siegburg


Gericht bestätigt 15 Jahre Haft



zuletzt aktualisiert: 08.05.2009 - 14:10


Bonn/Siegburg (RPO).
Im zweiten Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat das Landgericht Bonn am Freitag den Angeklagten Pascal I. erneut zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Laut Medienberichten soll anschließend eine Sicherungsverwahrung für den Täter geprüft werden.


I. und zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter hatten eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.


Für diese Tat war I. 2007 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging.


Der Angeklagte Pascal I. und zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter hatten eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.


Für diese Tat war Pascal I. 2007 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging. So hatte die Zweite Große Strafkammer zu prüfen, ob gegen den damaligen Haupttäter eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" zu verhängen ist.


In dem neuen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft für den heute 21 Jahre alten Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und auch die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung gefordert. Nach 15 Jahren Haft sollten zwei Gutachter prüfen, ob es für Pascal I. eine positive Prognose gibt. Der junge Mann, dem ein Gutachter eine "schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung" bescheinigte, benötige eine langjährige Therapie, hieß es im Plädoyer.  Die Verteidiger von Pascal I. beantragten hingegen, ihren Mandanten nach dem Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft zu verurteilen.


Artikel vom 8.5.2009,

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Artikel vom 8.5.2009, QUELLE: www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet09/siegburg_haeftling_getoetet/090508.jhtml


Neuer Prozess um Mord in JVA Siegburg


Erneut 15 Jahre für Foltermörder


Im neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Siegburger Haftanstalt gegen einen der drei Täter ist am Freitag (08.05.09) das Urteil verkündet worden. Der heute 21-Jährige wurde zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt verurteilt.


Pascal I. hatte während der zurückliegenden vier Verhandlungstage versucht, Gutachter und Staatsanwaltschaft von seinem Weg der Besserung zu überzeugen. Trotzdem verurteilten die Richter ihn zu einer Haftstrafe von 15 Jahren. Doch ob Pascal I. danach tatsächlich in Freiheit kommt ist ungewiss. Denn die Richter folgten in ihrem Urteil auch der Forderung des Staatsanwalts nach einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt. Nach Verbüßung der Haftstrafe müssen zwei Gutachter überprüfen, ob der Verurteilte in eine sozialtherapeutische Anstalt eingewiesen wird.


Die Verteidiger hatten lediglich zehn Jahre Haft für ihren Mandanten gefordert. Er sei einsichtig und empfinde "tiefe Trauer". Außerdem habe er seit der Tat keine weiteren Straftaten begangen.


BGH hatte erstes Urteil aufgehoben


Pascal I. war bereits 2007 wegen seiner Beteiligung am grausamen Mord an einem Zellengenossen verurteilt worden. Das Gericht hatte damals eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und den Prozess an das Bonner Landgericht zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter kritisierten, das Urteil sei nicht ausreichend begründet.


Ulrich Rimmel, Anwalt der Nebenklage, erwartete, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen wird. Pascal I. sei ein "asozialer Hangtäter", der eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, erklärte Rimmel.


Gutachter: dissoziale Persönlichkeitsstörung


Die wichtigsten Zeugen in der Neuauflage des Prozesses dürften zwei Gutachter gewesen sein. Psychiater Wolfgang Schwachula, der über Pascal I. schon im ersten Verfahren ein Gutachten verfasst hatte, wiederholte seine damalige Einschätzung. Es liege eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vor und Pascal I. zeige wenig "Veränderungskompetenz". Eine weitere Gutachterin attestierte zwar eine leichte Besserung, trotzdem könne er ohne den Druck eines Gefängnisses "bald weitermachen wie zuvor". Beide Gutachter sprachen sich für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung aus.


Pascal I. hatte 2006 zusammen mit zwei weiteren Tätern einen Mitgefangenen in der JVA Siegburg über Stunden hinweg gequält, vergewaltigt und schließlich erhängt. Die Tat hatte eine intensive Diskussion über die Haftbedingungen in Jugendgefängnissen ausgelöst.


Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom April 2009Klausens Kunstwerk zum SIgeburger Foltermrof bzw. zum Foltermrodprozess Bonn vom Mai 2009


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Artikel vom 09.05.2009


QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=589792


Siegburger Foltermordprozess: "Keine Entscheidung, die man leichten Herzens fällt"


Gericht hält Angeklagten zwar für gefährlich, gibt 21-Jährigen aber nicht völlig auf


Von Rita Klein


Bonn.
Es ist der Tag des Urteils im neu aufgerollten Prozess um den Foltermord in der Siegburger Justizvollzugsanstalt, und in wenigen Minuten wird Pascal I. erfahren, ob das Gericht ihm noch eine Chance gibt, als junger Mann das Gefängnis zu verlassen.

Wieder versteckt der heute 21-Jährige, der an jenem 11. November 2006 in Zelle 104 der Initiator der Grausamkeiten gegen den 20-jährigen Mithäftling Hermann H. war, sein Gesicht vor den Kameras hinter einer Zeitung. Im Zuschauerraum sitzt seine Mutter und weint. Ihm gegenüber sitzt wie an jedem Verhandlungstag der Bruder des jungen Mannes, den er und seine beiden Mittäter zwölf Stunden lang grausam quälten und schließlich erhängten.

Mehr zu diesem Thema vom GENERAL-ANZEIGER: (einige Artikel sind auch auf dieser Homepage hier von
KLAUSENS abgelegt)


Dann verkündet die 2. Große Bonner Strafkammer ihr Urteil: 15 Jahre Haft und vorbehaltene Sicherungsverwahrung. Pascal I. erhält seine Chance, denn die von Oberstaatsanwalt Robin Faßbender geforderte und vom Angeklagten befürchtete lebenslange Haft plus vorbehaltener Sicherungsverwahrung bleibt ihm erspart.


Die hätte ihm nur die Hoffnung auf Entlassung nach frühestens 15 Jahren gelassen, und auch nur dann, wenn zuvor eine genaue Prüfung bei ihm keine weitere Gefährlichkeit erkennen lässt, da ansonsten die vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Dieses Urteil aber bedeutet für Pascal I.: Nach zehn Jahren kann er freikommen, sofern eine genaue Prüfung ergibt, dass er sich in die Gesellschaft eingliedern lässt und für niemanden mehr eine Gefahr darstellt.


Wie das Urteil beim Angeklagten ankommt, ist nicht zu erkennen. Er sitzt wie an allen Prozesstagen mit gesenktem Kopf zwischen seinen Verteidigern und blickt vor sich. Sein Äußeres und seine Haltung ähneln in nichts mehr dem ungerührten jungen Mann, der im ersten Prozess vor eineinhalb Jahren mit seinen Anwälten schwatzte und immer wieder lachte.


Er habe sich, so sagt er mittlerweile über sich selbst, geändert und begriffen, was er getan habe.


Warum er nicht, wie von seinen Verteidigern beantragt, nach Jugendrecht bestraft wird, erklärt Richter Theo Dreser, indem er die Tat selbst noch einmal in ihrer ganzen Grausamkeit nachzeichnet und erklärt: "Wir hatten es hier mit einem Fall zu tun, der an die Grenzen menschlichen Verhaltens rührt."


Und der zeige, wozu Menschen fähig seien - zu einer Tat, die im höchsten Maße verachtenswert sei und auf niedrigster Stufe stehe. In dem Prozess sei es nun auf Weisung des Bundesgerichtshofs darum gegangen, eine Strafe zu finden, die dem Sühnegedanken für Hermann H. gerecht werde und auch dem gesetzlichen Erziehungsgedanken Rechnung trage.


Und wenn man sich diese Tat, die einen sprach- und fassungslos mache, ansehe, stehe fest: "Das lange Quälen, Erniedrigen, Vergewaltigen, Abstimmen über Tod oder Leben und dann das Weghängen, Abhängen, nach der Nahtod-Erfahrung fragen und dann das endgültige Erhängen - das hat mit jugendtypischer Verfehlung nichts, aber auch gar nichts zu tun." Immer lauter und bestimmter wird die Stimme des Richters bei dieser Feststellung.


Die Kammer sei sich mit zwei Gutachtern einig, dass Pascal I. nach Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen sei. Und da stelle sich die Frage: Ist auf Pascal I., dem von den Gutachtern angesichts seiner bereits in der Jugend begangenen Straftaten eine verfestigte dissoziale Persönlichkeitsstörung bescheinigt werde, der einen Hang zu Gewalt habe, herz- und mitleidlos seine Ziele durchsetze, noch so einzuwirken, dass er nach der Haftentlassung wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden könne?


Die Antwort sei für die Kammer: Es gebe dafür mittlerweile tragfähige Anhaltspunkte wie sein Bemühen um einen Schulabschluss und sein Plan, einen Beruf zu erlernen. Aber vor allem nehme die Kammer ihm seine Reue und Einsicht ab, die sich deutlich in seinem Brief an den Toten zeige. Und deshalb habe man von lebenslanger Haft abgesehen.


Da der BGH die formalen Voraussetzungen bejaht habe und Pascal I. zurzeit ohne entsprechende Behandlung noch gefährlich sei, müsse auch die vorbehaltene Sicherungsverwahrung verhängt werden. Doch Richter Dreser stellt auch fest: "Niemand fällt eine solche Entscheidung bei einem so jungen Menschen leichten Herzens."


Oberstaatsanwalt Robin Faßbender ist vor allem froh, dass "das Primärziel erreicht ist", wie er anschließend erklärt: "Nun ist sichergestellt, dass er in Haft bleibt, wenn er sich nicht weiterentwickelt." Ob er noch einmal Revision einlegt, um doch noch lebenslange Haft zu erwirken, will Faßbender nun genauso prüfen wie die Verteidigung, die für ihren Mandanten Jugendrecht durchsetzen wollte. Den Anwälten zufolge hat sich Pascal I. jedoch schon mit dem Urteil abgefunden.


Nicht abfinden können sich hingegen der Bruder des getöteten Hermann H. und dessen Anwalt: "Wenn dieser grausame Mord kein Fall für lebenslange Haft ist, welcher soll es denn dann sein?"


Artikel vom 09.05.2009

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www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10027&detailid=589925


KOMMENTAR


Der Foltermord von Siegburg


Deutliches Signal


Von Rita Klein


Der Foltermord von Siegburg hat wie kaum ein anderer Fall gezeigt, wozu der Mensch fähig ist. Und er hat erschreckend offenbart, wie wenig der Staat sich um junge Menschen hinter Gittern kümmerte - und wie wenig sich die Gesellschaft darum scherte. Erst seit der grausamen Tat unter staatlicher Obhut steht der Strafvollzug auf den Prüfstand und mit ihm die Politik, die ihre Versäumnisse nicht länger ignorieren kann.


Nun hat der Fall auch noch Rechtsgeschichte geschrieben, denn noch nie zuvor hat ein deutsches Gericht einem so jungen Straftäter die Sicherungsverwahrung angedroht für den Fall, dass er vor Ablauf der Haftzeit einer Unbedenklichkeitsprüfung nicht standhält. Die gestrige Entscheidung des Bonner Gerichts war zwar keine Überraschung für alle, die den Beschluss des Bundesgerichtshofs kannten.

Denn nach Einführung dieser gesetzlichen Maßnahme für heranwachsende Straftäter Ende 2003 entschieden die Karlsruher Richter am 13. August 2008 auf die Revision der Bonner Staatsanwaltschaft: In einem Fall wie diesem, wo der Täter sein Opfer vor dem Mord so grausam quält, misshandelt und vergewaltigt, bedarf es keiner einschlägigen Vorstrafen, um die vorbehaltene Sicherungsverwahrung zu verhängen.

Damit hat der BGH für Rechtssicherheit gesorgt und zugleich ein deutliches Signal für eine härtere Gangart gesetzt. Doch die allein reicht nicht aus, um der zunehmenden Gewaltbereitschaft von Jugendlichen zu begegnen. Denn wenn die Justiz zum Zuge kommt, ist es zu spät.

Artikel vom 09.05.2009

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VIDEOS zum Prozess II:


www.welt.de/videos/vermischtes/article3618260/Foltermord-in-JVA-erneut-vor-Gericht.html

video.web.de/watch/6397456/15_Jahre_Haft_im_Foltermord_Prozess


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Homepage-Site begonnen am 9.8.2007, Königswinter-Oberdollendorf.


 

Die Justizgedichte schließen an, wo

                       Klau|s|ens mit seinen Prozess-LIVE-Gedichten (vor Ort war er) zum Michaela-G.-Prozess (2006) in Bonn anfing. Und mit

den Gedichten zum Siegburger Foltermord (2007) oder dem Bonner "Ehrenmord"-Prozess (2007/2008) oder dem Aachener Heinrich-Boere-NS-Kriegsverbrecherprozess (2009/2010) weitermachte. Und auch Der große Kölner Kunstfälscherprozess ||| u. a. gegen Beltracchi
(2011), zudem auch der Oppenheim-Prozess = Oppenheimprozess

                            (2013 bis 2015) sowie der LOVEPARADEPROZESS

(2018) sowie der PROZESS GEGEN den KZ-Wachmann in STUTTHOF (Prozess war in Münster) (2018) gehören dazu. Ebenso der Prozess um die Tötung der Trudel Ulmen (2012). Klausens inhaliert Justizgeschehen, um es dichtend-kritisch wieder "auszudrücken".

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