Klau|s|ensĦķ7 HOME mailto:info@klausens.com WEBLOG von KLAUSENS


Hier links mit dem weißen Feld ausschließlich die gesamte Homepage / Website von Klausens durchsuchen! Umlaute für ältere Sites mit anderem Zeichensatz auch als ae und ue und oe schreiben! Und dann "ß" auch als "ss" schreiben!
KLAU"S"ENS und KARL-THEODOR ZU GUTTENBERG

Copyright für das Foto und die Montage = Kunstwerk: Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen. 26.2.2011

AUF DIESER HOMEPAGE u.a.: Blog-Einträge von KLAUSENS zu ZU GUTTENBERG, die Promotionsordnung der zu-Guttenberg-Fakultät in Bayreuth, die Inhaltsangabe seiner Doktorarbeit, der Wortlaut seiner Rücktrittsrede vom 1.3.2011, Medienmitteilung Universität Bayreuth 1 / 2 Nr. 089 / 2011 // 6. Mai 2011 zum Kommissionsabschlussbericht, etc.
Kommissionsbericht 6.5./11.5.2011 DOWNLOAD
Am Mittwoch, 11. Mai, hat die Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth ihren Bericht aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, veröffentlicht.
DOWNLOAD HIER: DOWNLOAD

====================================================================

PLAGIATAT - Ichich schreibebe jedede Endend-Silbebe doppeltpelt / Weilweil wirwir nurnur soso weiterkommenmen / inin Tiefenfen desdes Dada
KLAUSENS, 25.2.2011, auf TWITTER, http://twitter.com/klausens
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
====================================================================


DOKTORENEI - Doktoren sind sich alle gleich / Viele davon klüglich reich / Im Häufen von Kopien / Was manches Mal wird nimmermehr verziehen
KLAUSENS, 20.2.2011, auf TWITTER, http://twitter.com/klausens
© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
====================================================================
ICH HABE ALL DAS
NIENIMMERNICHT GEWUSST


Gewiss habe ich da und dort etwas
Geschrieben was nicht stimmte und
Das mag sein ohne es zu wollen eventuell
Standards guter wissenschaftlicher
Praxis evident grob verletzt und hierbei
Vorsätzlich getäuscht heißt es aber wieso
Vorsätzlich sagt diese Da-Kommission
Sei es gewesen was nicht so stimmt
Denn ich hatte ja über die Vorsätze
Noch nachgedacht woraus sich eine
Aufhebung des Vorsätzlichen per se
Ergibt bin ich mir dessen nicht bewusst
Wie ich überhaupt unbewusst in den
Ministerposten gelangen musste weil
Ich nie vorsätzlich in diese Position
Gelangen konnte muss man mich doch
Prinzipiell als an an jeder Misstat für
Immer vorsätzlich unschuldig ansehen

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens


Copyright Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder KlauVORSATZsVORSATZens, am SAMSTAG, 7.5.2011, gegen 12.04 bis 12.07 Uhr + 12:26 Uhr + 12:31 Uhr MESZ.

"nienimmernicht" und "Da-Kommission" ist ein Kunstwort von KLAUSENS. Siehe dazu: KLAUSENS EIGENWORTLEXIKON.


====================================================================

WIE MAN'S UND FRAU'S MACHT

-- ein Silvana Koch-Mehrin-Gedicht --

Erwischt
Erst dann
Zurückgetreten
"Das ist aber anständig!"


Copyright Klau|s|ens am 12.5.2011 in Königswinter-Oberdollendorf, gegen 7:02 Uhr morgens. Donnerstag. Und noch gegen 17:46 Uhr abends.

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

====================================================================

klau|s|ens stellt den bericht der zu-guttenberg-kommission zur verfügung - www.klausens.com

klau|s|ens, warum stellst du uns den bericht der kommission zur verfügung. aus bayreuth? von jener pressekonferenz am 11.5.2011?

ich möchte, dass alle welt ihn liest.

über die taten und untaten des herrn plagiateurs?

gewiss, der bericht ist sacht und weich und dezent. so war auch die pressekonferenz. alles in vorsicht, niemandem auf die füße treten, schon gar nicht dem doktorvater. auch die journalisten waren weichtiere. niemand will niemandem etwas böses. ich fand es irgendwie beklemmend.

am ende gab es aber doch eine verurteilung von zu guttenberg.

sie konnten nicht anders. sie mussten ihre uni reinwaschen. den doktorvater schützen. und herr zu guttenberg hatte so viel schaden angerichtet. da musste dann die wahrheit auch formuliert werden, irgendwie.

du hast die pressekonferenz verfolgt?

gestern die?

ja, die.

die hatte ich verfolgt. und hier ist der bericht samt anlagen: DOWNLOAD.

schön. wer war diese kommission?

# Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth ist durch
Beschluss des Senates der Universität Bayreuth in seiner 198. Sitzung am 17. 11. 1999 eingesetzt
worden. Die Aufgaben der Kommission richten sich nach den „Regeln zum Umgang
mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ (im Folgenden: Regeln),
die der Senat der Universität Bayreuth in seiner 196. Sitzung am 23. 6. 1999 verabschiedet
hatte.#

wer gehört dazu?

# Die Kommission, der zurzeit als ordentliche stimmberechtigte Mitglieder
- Frau Prof. Dr. Wiebke Putz-Osterloh (Lehrstuhl für Psychologie),
- Herr Prof. Dr. Nuri Aksel (Lehrstuhl für Technische Mechanik und Strömungsmechanik),
- Herr Prof. Dr. Paul Rösch (Lehrstuhl für Biopolymere, Projektleiter u.a. des Internationalen
Doktorandenkollegs „Leitstrukturen der Zellfunktion“ im Rahmen des
Elitenetzwerks Bayern),
- Herr Prof. Dr. Stephan Rixen (Lehrstuhl für Öffentliches Recht I, Vorsitzender der
Kommission)
sowie beratend
- Herr Prof. Dr. Diethelm Klippel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte,
Sprecher des DFG-Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“,
als Ombudsman „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität
Bayreuth ständiger Gast der Kommission)
angehören, kam am 16. 2. 2011 zu einer turnusgemäßen Sitzung zusammen. Die Kommission
tagte außerdem am 8. 3. 2011, am 23. 3. 2011 sowie am 7. 4. 2011 und beriet in diesen
Sitzungen ausschließlich über den gegen Herrn Freiherrn (im Folgenden: Frhr.) zu Guttenberg
gerichteten Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie mögliche Empfehlungen. #

und gestern? diese betont zahme pressekonferenz?

die wurde abgehalten von präsident professor dr. rüdiger bormann, professor dr. stephan rixen, vorsitzender der kommission "selbstkontrolle in der wissenschaft", professor dr. markus möstl, dekan bei den juristen.

was bleibt?

ein total angeschlagener zu guttenberg - trotz der zahmheit der kommission, die ja ursprünglich alles verzögern sollte, weshalb man die dinge eben dieser zugeschoben hatte, in bayreuth.

und noch?

ein präsident, der stolz von so hohen einschreibungen in jura kündet - jetzt - eine lächerliche inszenierung der selbstmutzusprache dort in bayreuth. die führung der uni hat sich mehr als unglaubwürdig gemacht. gestern war es nicht viel besser. es hatte etwas peinliches und peinsames.

was noch?

vieles, zu vieles. das alles hier zu diskutieren, dass ...

... und diese koch-mehrin?

die hat sich gesagt: ich gebe keine falschen und lügenhaften erklärungen ab, wie der zu guttenberg, ich sage einfach gar nix ... und: wenn es nicht mehr geht, gehe ich einfach.

das war geschickt.

gewiss, sie hat sich von den posten zurückgezogen, aber nicht von ihrem sitz im europaparlament.

eben.

sie hat sich gesagt: ich kriege die kurve. so blöde wie der zu guttenberg agiere ich nicht.

hat sie damit recht?

wir müssen abwarten. ich sehe es so:

WIE MAN'S UND FRAU'S MACHT

Erwischt
Erst dann
Zurückgetreten
"Das ist aber anständig!"

Copyright Klau|s|ens am 12.5.2011 in Königswinter-Oberdollendorf, gegen 7:02 Uhr morgens. Donnerstag. Und noch gegen 17:46 Uhr abends.

du denkst, die menschen honorieren das nun?

gewiss, das sind die neigungen des menschen. zu guttenberg hat dreist gelogen, von wegen "nicht wissentlich ..." oder so, aber die silvana hat nichts gesagt, nada, die hat geschwiegen. und nun denkt man: die ist aber anständig.

eben, nur weil die nicht sooooooo blöd und sooooooo dreist wie herr zu guttenberg gehandelt hat.

na und. trick 17!

dann muss man immer "a bisserl" weniger machen, als andere, an verfehlungen, und dann hoffen, die kurve noch zu kriegen?

noch ist ja für koch-mehrin nichts ausgestanden.

kommt zu guttenberg zurück?

gewiss, er wird es versuchen. und es wird genug geben, die ihn verteidigen.

aber wehe nebenan wird eine goldene uhr geklaut.

dann schreien diese leute, die den hochstapler schützen, auf einmal "dieb! dieb!"

es gibt also zweierlei maß?

es gibt hunderterlei maß.

auch bei uns, klau|s|ens?

leider auch bei uns.

sag mal: hast du nicht mal demonstriert?

ja, gewiss.

und hast du da nicht mal etwas getan, was nicht rechtens ist.

was denn?

einen polizisten geprügelt vielleicht.

heiße ich joschka fischer, oder wie?

dann bist du also ganz rein?

gewiss, man nennt mit mich ja ...

wie denn?

fällt mir gerade nicht ein. ich kann mich nicht erinnern. aber ich habe keinesfalls getäuscht. keinesfalls! zweitklausens, wir beide sind eine person! wir haben nie getäuscht. wahrheit und unwahrheit gehen bei uns im blog(g) oft durcheinander. aber das ist kunst! kunsttäuschung! glaube mir!

und die tochter von herrn dr. edmund stoiber?

jetzt gib doch mal ruhe. etwas täuschung gehört im leben dazu. hast du denn noch nie gelogen?

aber was ist das? "etwas täuschung"?

etwas täuschung ist nach neuerem rechtsverständnis eine absichtlich gefälschte doktorarbeit. nicht mehr, und nicht weniger.

ob er dafür in den knast kommt?

vielleicht wird er zu einer führung eingeladen, vom gefängnisdirektor persönlich. danach bekommt zu guttenberg noch das bundesverdienstkreuz.

karl may hat ja auch lange in haft gesessen.

winnetou wäre ohne einen karl may als strafbaren nie denkbar gewesen. es lebe phantasien, das reich der gerechten.

klausens-zu-guttenberg-pressekonferenz-11-5-2011-uni-brayreuth-950-pix



klau|s|ens wusste ja (wie alle), dass zu guttenberg absichtlich gefälscht hat - www.klausens.com

@ Samstag, 07. Mai, 2011 12.46:03

klau|s|ens, nun wissen wir es!

wir wussten es doch immer schon.

ja, aber nun ist es amtlich.

das ist ein unterschied, gewiss. die universität wollte sich an allem vorbeimogeln, sich rumwinden ... hat dann schnell den doktortitel aberkannt, aber sich nicht weiter geäußert ... aber sie hatten dort auch eine sehr vage kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ eingerichtet, mit der man lavieren und zeit gewinnen wollte.

aber sie kamen damit nicht durch.

nun haben sie sich entschieden, in und über diese kommission reinen tisch in der bösen sache "zu guttenberg" zu machen.

genau das. sie haben sich gesagt: was sollen wir weiter zu guttenberg decken, das schadet unserer universität ja noch mehr und noch mehr.

sie haben sich gesagt. nur wenn wir radikal mit diesem mann jetzt brechen ... oder zumindest so tun ...  (aber nicht mit der CSU! nein, nein, nicht mit der CSU! das sind doch unsere freunde. nur mit zu guttenberg. und nur, weil der so blöde auffiel) ...  dann wird alles gut ... für die uni bayreuth ... also nun der bericht.

erst am mittwoch werden wir alles brühwarm erfahren.

aber schon jetzt das urteil aus bayreuth. ich zitiere:

Medienmitteilung Universität Bayreuth
1 / 2 Nr. 089 / 2011 6. Mai 2011

http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/091-089-guttenberg.pdf

# Fall zu Guttenberg:
Kommission legt ihren Abschlussbericht vor

3226 Zeichen
60 Zeilen
ca. 60 Anschläge/Zeile
Abdruck honorarfrei
Beleg wird erbeten

Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ihr Bericht, der auf gut 40 Seiten und in mehreren Anlagen die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit von Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg aufarbeitet, liegt jetzt der Hochschulleitung der Universität Bayreuth vor.

Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen
Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es:

„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien - etwa
Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.

Die Kommission hat im Fall zu Guttenberg auch das konkrete Promotionsverfahren untersucht und eine Mitverantwortung des Doktorvaters und des Zweitgutachters für das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn zu Guttenberg verneint. Sie stellt allerdings fest, dass die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Begründung bedurft hätte.

Die Gutachten gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien.

Die Kommission hat der Hochschulleitung der Universität Bayreuth zudem Empfehlungen übermittelt, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden weiter verbessert werden kann. Sie
hat bei ihrer Arbeit insgesamt die „Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ angewandt, die den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen.

Die Kommission weist darauf hin, dass Herr zu Guttenberg mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet hat.

Im Rahmen einer Pressekonferenz, die am Mittwoch, 11. Mai, ab 11.30 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth (Gebäude Zentrale Verwaltung) stattfinden wird, werden der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, der Vorsitzende der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Professor Dr. Stephan Rixen, sowie der Dekan der Rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Markus Möstl, über die Arbeit der Kommission berichten. Die Universität Bayreuth wird den
endgültigen Bericht am Mittwoch, 11. Mai, vollständig im Internet veröffentlichen (www.uni-bayreuth.de). #

UNSER KLAUSENS-INFO: Pressestelle Leiter: Frank Schmälzle
Zentrale Universitätsverwaltung, Büro 3.07
Universitätsstr. 30
95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5323 Fax: 0921 / 55-5325
E-mail: pressestelle ÄTT uni-bayreuth.de
Iris Kaiser und Ursula Küffner
Tel.: 0921 / 55-5324

toll, wie einfach nun alles ist.

die uni, die sich vorher mehr als verschlossen gab, gibt sich nun ganz offen und radikal. "Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht" sagt die kommission. aber hallo! wenn das nicht knallhart ist. nur das verbrechen wird nicht formuliert, obwohl auch das zu formulieren wäre: herr zu guttenberg hat verbrecherisch gehandelt oder: er hat ein verbrechen begangen, so etwas. das wäre noch ehrlich und sauber.

man merkt immerhin, was proteste bewirken können.

das stimmt, das stimmt. man kann immer wieder auf eine bessere welt hoffen, eine etwas bessere.

was sagst du denn dazu?

ich? ich schreibe jetzt ein gedicht:

ICH HABE ALL DAS
NIENIMMERNICHT GEWUSST

Gewiss habe ich da und dort etwas
Geschrieben was nicht stimmte und
Das mag sein ohne es zu wollen eventuell
Standards guter wissenschaftlicher
Praxis evident grob verletzt und hierbei
Vorsätzlich getäuscht heißt es aber wieso
Vorsätzlich sagt diese Da-Kommission
Sei es gewesen was nicht so stimmt
Denn ich hatte ja über die Vorsätze
Noch nachgedacht woraus sich eine
Aufhebung des Vorsätzlichen per se
Ergibt bin ich mir dessen nicht bewusst
Wie ich überhaupt unbewusst in den
Ministerposten gelangen musste weil
Ich nie vorsätzlich in diese Position
Gelangen konnte muss man mich doch
Prinzipiell als an an jeder Misstat für
Immer vorsätzlich unschuldig ansehen

Copyright Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als Klausens oder Klau/s/ens oder KlauVORSATZsVORSATZens, am SAMSTAG, 7.5.2011, gegen 12.04 bis 12.07 Uhr + 12:26 Uhr + 12:31 Uhr MESZ.

"nienimmernicht" und "Da-Kommission" ist ein Kunstwort von KLAUSENS. Siehe dazu: KLAUSENS EIGENWORTLEXIKON.

Siehe auch: http://www.klausens.com/klausens-und-karl-theodor-zu-guttenberg.htm

klausens-foto-und-k-werk-briketts-2-2-2011-und-7-5-2011 [1024x768]


klau|s|ens und die tragik vom diebstahl des selten wahrlich geistigen eigentums / replik auf hajo steinert - www.klausens.com

@ Freitag, 04. Mär, 2011 10.12:52


klau|s|ens, gestern dann die entlassung durch den bundespräsidenten.

endlich, endlich. dieser zu guttenberg, der hat mich schon zu viele blog(g)-einträge gekostet.

aber klauen nicht alle "geistiges eigentum"?

sicher, wir alle klauen voneinander und zueinander - das ist ein zweites problem. man kann nicht leben, ohne zu klauen. es passiert unbewusst, aber dauernd. oder auch bewusst, beides.

na also.

das andere problem ist die verharmlosung des betruges, den zu guttenberg begangen hat. man darf beides nicht verwechseln.

aber wir heißen doch klau|s|ens und zweitklausens?

sicher, sicher, das ist die idee, aber als eine idee der kunst. diese kunst sagt: die welt ist voller botschaften. wir werden mit diesen botschaften "beschossen", und so bleibt es nicht aus, dass wir als individuum gar nicht funktionieren. wir sind schon ein mischgewächs aus allem. der "freie mensch" ist per se eine lüge. ein wunschkonstrukt. eine hoffnung.

und darauf willst du aufmerksam machen?

ich möchte, dass alle welt diesen unterschied begreift:
a) wir leben in einer welt, wo die informationen so zahlreich und so schnell sind, dass sie jeden von uns manipulieren. andauernd.
b) dennoch ist das, was herr zu guttenberg tat, nicht mit dem anderen zu vergleichen. betrug mit vorsatz, täuschung mit vorsatz -- das ist eine andere dimension, als wenn mein hirn "unfrei" ist, weil es in der informationsgesellschaft ständig malträtiert wird.

wem sagst du das?

ich sage das unter anderem hajo steinert vom deutschlandfunk.

warum?

weil ich von ihm einen kommentar zur zu-guttenberg-affaire hörte ... und da empörte er sich, dass überall schadlos geistiges eigentum kopiert und gestohlen wird.

darf man sich nicht darüber empören?

doch, aber es ist "klein gedacht".

inwiefern?

weil der traum da ist, der "freie mensch" denkt / denke ganz allein.

aber?

dem ist nicht so, wir manipulieren uns alle gegenseitig. schneller und mehr. diesen gedanken muss man auch mal denken und denken dürfen. ja man muss das mal denken! die affaire "zu guttenberg" als skandal sollte uns auch den blick anders auf die problem der zeit lenken lassen. offener.

copy und paste?

copy und paste ist eine geisteshaltung des modernen menschen, insbesondere seitdem es internet gibt. aber im prinzip ist das schleichende (um)formen der gedanken durch die umwelt ein grundproblem des menschen, auch in einem 40-seelen-dorf.

es wird allerding immer schlimmer!

ja, es wird immer schlimmer. keiner weiß mehr, was er selber denkt oder was ihm gerade eingepflanzt wird. internet samt facebook-twitter-und-co haben das alles immens befördert. immens!

je mehr die menschen sich den medien öffnen, ...

... um so schlimmer wird das. man muss davon ausgehen, dass das denken der welt eine diffuse masse ist, die schwimmt, die fliegt, die sich ständig verändert ... und von einem hirn ins andere springt. tock, tock, tock, zooooom.

dann bin ICH nicht ICH?

genauso. unser name klau|s|ens alias zweitklausens alias klausens alias X-klausens (und wie wir alles noch heißen) drückt das doch aus.

dann sind unsere texte nicht von uns?

doch, irgendwie schon. aber auch irgendwie nicht.

man kann es also nicht trennen?

genau das: das kollektive in uns ... und das individuelle in uns ... beides ist nicht zu trennen.

das sagst du leuten wie hajo steinert?

ja, denn diese denken doch überaus eng und begrenzt. rein rechtlich muss es das urheberrecht geben, um die kreativen zu schützen. realiter aber leben die kreativen in dem humus, der sie umgibt. und in der internetgesellschaft löst sich das individuum mehr und mehr auf ... in die signale der massen, wobei das individuum auszüge dieses massengebräus dann (wider)spiegelt, in seinen texten, in seinen werken. aber diese idee von HEHREN ICH, und vom HEHREN KÜNSTLER und vom HEHREN AUTOR; die funkioniert heute nicht mehr so ... wie früher.

ich verstehe.

du verstehst nichts, weil wir selber diesen vorgang nicht überblicken. wir befassen uns damit, aber richtig durchschaut haben wir alles noch nicht.

du wolltest damit aber nicht zu guttenberg enstchuldigen.

oh nein. über diesen mann rege ich mich so auf, weil sein tun ja vorsätzlich war, absichtsvoll .... zudem mit bösartigem interesse.

und bei uns? wenn wir SENSE KLAUEN, klau|s|ens?

unser kopieren und dann neu verarbeiten geschieht aus einem künstlerischen impuls heraus, sehr absichtsvoll, meist sehr bewusst, und dient der erkenntnis. zugleich wissen wir, wie sich das individuum mehr und mehr auflöst. wir geben nichts anderes vor, als unser name sagt: wir sind individuell kollektiv. unsere verarbeitung kollektiver ströme geschieht auf unsere individuelle art. aber vielleicht ist unser individuum nur noch eine wunschhülle.

das verschwinden des ICH: ist es das? im jahr 2011? und eigentlich seit einführung des internets?

so kann man es fast sagen. jedes neue medium beschleunigt den prozess. mit dem foto fing es an. nein: schon mit dem bild. heute aber ist alles überbeschleunigt. fernsehen, handy, satellit, internet, etc. - das ICH ist etwas vermeintliches, was sich alle paar minuten oder gar sekunden neu konstituiert. auch unsere gedanken. das ergibt sich einfach aus dieser welt.

und leute wie hajo steinert? vom deutschlandfunk? vom "büchermarkt"? ein über literatur schreibender?

die sind auf eine liebenswerte weise irgendwie altmodisch. - urheberschaft, ja, ja. die kunst muss leben, sie braucht geld. wir ja auch! aber: die wollen nicht sehen, was alles passiert, deshalb kämpfen sie mit durchhalteparolen. sie klammern sich an das urheberrecht. aber sie gehen leider nicht an den kern des problems. sie haben angst, die dinge mal wirklich zu durchdenken.

die moderne technik und die kopiergesellschaft, der beschuss mit informationen und meinungen, das ICH als sich ständig neu zusammensetzendes ...

... und das auflösen des urheberrechtes durch die technik selbst. das wäre dann noch ein anderes, extra thema. man müsste also auch die technik unterbinden. aber wer kann das schon?

dann hat zu guttenberg recht?

nein, aber er liegt im trend ... seine absichten waren betrügerische. da gibt es nichts zu deuteln.

und sein abgang?

war höchste zeit. vielleicht weiß dieser mann auch nicht, wer er überhaupt ist. in diesen zeiten ist alles möglich. wir "verlieren" uns.

vielleicht bin ich, also: zweitklausens, in wirklichkeit klau|s|ens, und du, klau|s|ens, du bist in wirklichkeit zweitklausens?

wer weiß es? vielleicht sollten wir mal wieder etwas googlen.

schöne idee. mein sich ständig änderndes ICH braucht neuen stoff.

entlassung-zu-guttenberg-am-3-3-2011-beim-bundespraesidenten-collage-klausens-4-3-2011-950-pix


klau|s|ens lässt "nach zu guttenberg" den straßenkarneval beginnen - www.klausens.com

@ Donnerstag, 03. Mär, 2011 09.34:50


klau|s|ens, heute morgen ab 10.00 uhr werden die beiden minister vereidigt (halt:ernannt!), also der verteidigungsminister ... und der innenminister. der eine wechselt nur, der andere wird minister neu. (de mazière und friedrich sind die beiden.)

und der alte wird "enteidigt" (halt:entlassen!), zweitklausens.

wer?

karl-theodor zu guttenberg.

ach so, der name beginnt schon, mir zu entfallen.

so schnell kann es gehen. aber heute gibt er alle ministerlöffelchen ab.

nachdem wir nun unser ziel erreicht haben, den rücktritt des herrn zu guttenberg, darf der straßenkarneval endlich losgehen.

gewiss: heute ist der beginn des straßenkarnevals ... und wo heute der herr zu guttenberg enteidigt wird, gibt es viel grund für wilde partys.

aber dann kommt wieder der ernst des lebens.

leider. neue gestalten betreten die bühnen, neue masken werden erschaffen, lug und trug gehen unvermindert weiter.

aber das aussehen der masken und ihrer träger verändert sich.

davon kann und soll man ausgehen. wie ist dein kostüm?

ich denke: "der mensch, 'ne ewig miese ratte". und deines?

sieht man das nicht?

foto-klausens-und-der-beginn-des-strassenkarnevalsfoto-klausens-und-der-beginn-des-strassenkarnevals


klau|s|ens sieht die "popularität" des zurückgetretenen zu guttenberg wie die von heiratsschwindlern - www.klausens.com

@ Mittwoch, 02. Mär, 2011 15.00:58


klau|s|ens, er ist zurückgetreten.

aber sie reden schon, das er bald wieder da sein könne oder gar da sei.

wieso nur?

weil er doch so "populär" ist.

aber wieso? er hat betrogen, gelogen, seine fehler immer noch nicht alle eingestanden ... und in seiner abschiedsrede hat er noch pseudo-anstand verbreitet, wie: man müsse das haus anständig bestellt zurücklassen ... und erst noch die toten soldaten zu grabe tragen.

selbst im rücktritt geht sein unangenehmes und unehrliches und hohlpathetisches spiel weiter.

schändlich ist das!

gewiss. aber er ist immer noch "populär".

das verstehen wir nicht.

das verstehen wir doch. wir lesen so etwas immer wieder von heiratsschwindlern. selbst nachdem aufgeflogen ist, dass sie die frauen nur benutzten und diese belogen haben, um an das geld heranzukönnen, selbst danach ... halten immer noch viele frauen an ihrer liebe fest. selbst nach dem auffliegen würden viele frauen den heiratsschwindler sogar noch heiraten wollen.

wieso?

... weil der heiratsschwindler in seiner rolle von erfundenem und gelogenem so überzeugend war, dass sich die überzeugung tief eingegraben hat, in diese frauen.

wirklich?

ja, man liest davon immer wieder.

und so tat es zu guttenberg?

zu guttenberg hat ja eigentlich nichts getan ... außer zu betrügen. auf hohem niveau. sonst hat seine bilanz nichts aufzuweisen.

dennoch ...

... finden ihn viele toll. oder gerade deswegen. man hört so oft, dieser mann sei ein ausgemachtes politisches talent, ...

... ja? ...

... und dann frage ich mich, worin das talent eigentlich bestand, außer zu schauspielern oder schauzuspielern ... und so viele menschen an der nase herumzuführen. worin?

bis heute spielt er spiele!

eben, da sind wir wieder beim heiratsschwindler. übrigens: auch im fall kachelmann wollten es viele der vielen freundinnen nicht wahrhaben, dass herr kachelmann ...

so schwach sind die menschen!

genau das: der popanz "zu guttenberg" strahlt eigentlich nur die schwäche der menschheit auf uns alle zurück. es gibt ja auch falsche grafen, die mit ungedeckten scheckkarten in hotels einchecken ...

... und dann sagen auch alle: "ich kann es gar nicht glauben, er war so überzeugend. der falsche graf. und so anständig!"

genau das ist der zu-guttenberg-effekt ... und so viel wir auch dagegen anschreiben, wir werden es kaum verhindern können. genauso wie wenn ein arzt 1000 x mal sagt: "sie müssen mehr sport treiben!", die menschen es dann aber doch nicht tun.

wie war denn seine abschiedsrede, wo er wieder nichts eingestand und dann doch wieder die toten soldaten für seine zwecke ausnutzte?

... und immer wieder diese beschimpfungen, dass andere die wirklichkeit verzerren, z.b. "die medien".

ach ja, man kann an diesem fall lernen und lernen ...

... und doch werden wieder und wieder lügner und betrüger die throne der welt erklimmen.

schade aber auch! und: shakespeare hat schon alles gewusst.

was meint eigentlich die idee vom "guten menschen"?

sie ist eng angelehnt an die idee vom paradies.

ich verstehe. nun sein wortlaut, gestern abgerufen von seiner eigenen homepage:

"Erklärung zum Rücktritt

Statement BM am 01.03.2011 im BMVg Berlin, Bendlerblock

Grüß Gott, meine Damen und Herren,

ich habe in einem sehr freundschaftlichen Gespräch die Frau Bundeskanzlerin informiert, dass ich mich von meinen politischen Ämtern zurückziehen werde und um meine Entlassung gebeten. Es ist der schmerzlichste Schritt meines Lebens. Ich gehe nicht alleine wegen meiner so fehlerhaften Doktorarbeit, wiewohl ich verstehe, dass dies für große Teile der Wissenschaft ein Anlass wäre.

Der Grund liegt im Besonderem in der Frage, ob ich den höchsten Ansprüchen, die ich selbst an meine Verantwortung anlegen, noch nachkommen kann. Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt, Verantwortung die möglichst ungeteilte Konzentration und fehlerfreie Arbeit verlangt. Mit Blick auf die größte Bundeswehrreform in der Geschichte, die ich angestoßen habe, und mit Blick auf eine gestärkte Bundeswehr mit großartigen Truppen im Einsatz, die mir engstens ans Herz gewachsen sind.

Wenn allerdings, wie in den letzen Wochen geschehen, die öffentliche und mediale Betrachtung fast ausschließlich auf die Person Guttenberg und seine Dissertation statt beispielsweise auf den Tod und die Verwundung von 13 Soldaten abzielt, findet eine dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit zu Lasten der mir Anvertrauten statt.

Unter umgekehrten Vorzeichen gilt Gleiches für den Umstand, dass wochenlang meine Maßnahmen bezüglich der Gorch Fock, die weltbewegenden Ereignisse in Nordafrika zu überlagern schienen. Wenn es auf dem Rücken der Soldaten nur noch um meine Person gehen soll, kann ich dies nicht mehr verantworten. Deswegen ziehe ich, da das Amt, Bundeswehr, die Wissenschaft und auch die mich tragenden Parteien Schaden zu nehmen drohen, die Konsequenz, die ich auch von anderen verlangt haben und verlangt hätte.

Ich habe wie jeder andere auch zu meinen Schwächen und Fehlern zu stehen, zu großen und kleinen im politischen Handeln bis hin zum Schreiben meiner Doktorarbeit. Mir war immer wichtig, diese vor der Öffentlichkeit nicht zu verbergen. Deswegen habe ich mich aufrichtig bei all denen entschuldigt, die ich auf Grund meiner Fehler und Versäumnisse verletzt habe und wiederhole dies auch ausdrücklich heute.

Manche mögen sich fragen, weshalb ich erst heute zurücktrete. Zunächst ein möglicherweise für manche unbefriedigender aber allzu menschlicher Grund. Wohl niemand wird leicht, geschweige denn leichtfertig das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt, ein Amt das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben beinhaltet.

Hinzu kommt der Umstand, dass ich mir für eine Entscheidung dieser Tragweite jenseits der hohen medialen und oppositionellen Taktfrequenz die gebotene Zeit zu nehmen hatte. Zumal Vorgänge in Rede stehen, die Jahre vor meiner Amtsübernahme lagen. Nachdem dieser Tage viel über Anstand diskutiert wurde, war es für mich gerade eine Frage des Anstands, zunächst die drei gefallenen Soldaten mit Würde zu Grabe zu tragen und nicht erneut ihr Gedenken durch Debatten über meine Person überlagern zu lassen. Es war auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber diesen und ja gegenüber allen Soldaten.

Es gehört sich, ein weitgehend bestelltes Haus zu hinterlassen, weshalb letzte Woche noch einmal viel Kraft auf den nächsten entscheidenden Reformschritt verwandt wurde, der nun von meinem Nachfolger bestens vorbereitet verabschiedet werden kann. Das Konzept der Reform steht.

Angesichts massiver Vorwürfe meiner Glaubwürdigkeit ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen. Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des Doktortitels bereits Konsequenzen gezogen habe.

Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all denen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität, sollte dies noch erforderlich sein, zeitnah geführt werden können. Die enorme Wucht der medialen Betrachtung meiner Person, zu der ich selbst viel beigetragen habe, aber auch die Qualität der Auseinandersetzung bleiben nicht ohne Wirkung auf mich selbst und meine Familie. Es ist bekannt, dass die Mechanismen im politischen und medialen Geschäfte zerstörerisch sein könnten. Wer sich für die Politik entscheidet, darf, wenn dem so ist, kein Mitleid erwarten. Das würde ich auch nicht in Anspruch nehmen. Ich darf auch nicht den Respekt erwarten, mit dem Rücktrittsentscheidungen so häufig entgegengenommen werden. Nun wird es vielleicht heißen, der Guttenberg ist den Kräften der Politik nicht gewachsen. Das mag sein oder nicht sein. Wenn ich es aber nur wäre, wenn ich meinen Charakter veränderte, dann müsste ich gerade deswegen handeln.

Ich danke von ganzem Herzen der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung, den vielen Mitglieder der Union, meiner Parteivorsitzenden und insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die mir bis heute den Rücken stärkten, als Bundesverteidigungsminister nicht zurückzutreten.

Ich danke besonders der Frau Bundeskanzlerin für alle erfahrene Unterstützung und ihr großes Vertrauen und Verständnis. Es ist mir aber nicht mehr möglich, den in mich gesetzten Erwartungen mit dem mir notwendigen Maß an Unabhängigkeit in der Verantwortung gerecht zu werden.

Insofern gebe ich meinen Gegner gern Recht, dass ich tatsächlich nicht zum Selbstverteidigungs- sondern zum Minister der Verteidigung berufen wurde.

Abschließend ein Satz, der für einen Politiker ungewöhnlich klingen mag. Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht.

Vielen Dank."

fotos-collage-klausens-ruecktritt-zu-guttenberg-1-3-2011-950-pix


klau|s|ens mag keine zu-spät- und nach-entschuldiger wie bürgermeister peter wirtz oder karl-theodor zu guttenberg - www.klausens.com

@ Dienstag, 01. Mär, 2011 09.55:04


klau|s|ens, was hat der eine mann mit dem anderen zu tun?

es ist die idee: a) es läuft etwas falsch, ungesetzlich falsch. und es fällt auf! b) das ziehen wir dennoch durch. ich tue so, als wüsste ich von nix c) das ganze fliegt auf: der rücktritt naht d) jetzt spiele ich auf "es tut mir leid", hole das büßergewand raus ... und so kriege ich vielleicht die kurve.

peter wirtz?

das ist doch die sache, wo in bad honnef ein armes mädchen starb, anna, getötet ... oder gar gemordet ... von den pflegeeltern, und wo dann akten innerhalb der stadtverwaltung königswinter vernichtet und umgetextet wurden.

ach, dieser tragische "fall anna".

tragisch? alles hat seine gründe. alles hat seine ursachen. und in diesem fall ist die stadt königswinter eine mitursache. der gerichtsprozess gegen die pflegeltern wurde ja gestern ausgesetzt, er wird nun unter neuen vorzeichen am 2. mai von vorne aufgerollt. der verdacht der vorsätzlichen tötung des kindes steht im raum, was etwas anderes ist ... als körperverletzung mit todesfolge.

und in königswinter wird geschummelt?

ich denke, dass das eingreifen in die akten, um spuren zu verwischen, und das aus den reihen der mitarbeiter der stadtverwaltung selbst ... kein "kavaliersdelikt" ist.

und der bürgermeister? peter wirtz? von königswinter?

... steht unter dringendem verdacht, in dieser sache aktiv oder zumindest passiv beteiligt zu sein.

jetzt hat er sich entschuldigt?

das hättest du gestern sehen müssen, ich sah es im WDR: auch wenn man kein trainer für gesichtssprache und körpersprache ist ... dieses gesicht, wo er in die kamera die entschuldigung aussprach, das müsste man analysieren. für mich war das gesicht "selbstredend": eine theaterposse der unschuld, wobei die schuld aus allen zügen des gesichtes spricht. ich würde für alle schulungen von mimiktrainern dieses video in meinen unterricht übernehmen: wirtz entschuldigt sich in die kamera vom WDR ... was sagen die worte, was sagt das gesicht?!

das ist aber sehr weit interpretiert.

ich weiß, ich weiß: man muss und soll immer vorsichtig die dinge bewerten. aber der kern ist doch: ein mädchen starb, u.a. weil man in königswinter, zuvörderst im jugendamt, versagt hat .. und dann noch mehr: akten wurden vernichtet und zugleich gefälscht ... und das alles liegt schon monate zurück. jetzt fliegt die sache auf ... und dann geht der bürgermeister, der nun um sein amt fürchtet, auf einmal hin und entschuldigt sich.

was denkst du?

ich kann es nicht hören und sehen und glauben. es ist immer so: man spielt alle möglichen fiesen spiele, und erst wenn alle felle davonschwimmen ... dann "entschuldigt" man sich, dann "tut es einem leid". der "anstand" erwacht! haha!

wie bei zu guttenberg.

genau: bei dem ist der eigene anteil am unrecht schon sehr deutlich, aber bislang gilt noch noch nicht "offiziell" als erwiesen, dass er mit absicht betrogen und getäuscht hat.

die fakten sprechen aber dafür.

eben: deshalb wird wohl auch die zweite (noch existente) verzögerungs-kommission in bayreuth kaum darum herumkommen, so zu urteilen. aber man wollte ja für die kanzlerin und die CSU dort in bayreuth zeit gewinnen, und hat erst in einer ersten kommission schnell den titel entzogen, was aber den druck auf die uni dann doch nicht gesenkt hat.

vielleicht entschuldigt sich auch noch der präsident der uni in bayreuth, der herr prof. dr.  bormann.

genau: wenn es für die uni bayreuth ganz schlimm ausgehen sollte, erst dann ... dann wird sich vielleicht auch noch der entschuldigen. dabei könnte man jetzt schon seinen rücktritt fordern.

den von herrn prof. dr. bormann.

aber ja.

und der herr prof. dr. lepsius, auch aus bayreuth, geht nun in die offensive, klagt zu guttenberg wegen der täuschung öffentlich an?

das ist vorweg-verteidigung, weil sonst der makel, der auf bayreuth lastet, noch größer wäre. seine stragie ist wohl die einzige rettung für bayreuth: sich jetzt an die spitze der empörer zu stellen.

wie komplex doch alles ist.

man könnte ja auch die schwäche von prof dr. bormann ausnutzen, um den abzusägen. solche dinge spielen auch noch mit.

was du alles herdenkst! es ging doch "nur" um die paar fußnoten.

vor allen dingen: "die paar"!!! - und in bad honnef / königswinter ging es "nur" um das leben eines kindes und "nur" um eine stadtverwaltung, die monatelang gemauert hat, dabei auch akten vernichtete, und sich jetzt, wo alles stinkt, stinkt, stinkt, stinkt ... zu entschuldigen zu müssen meint.

ich las im bonner general-anzeiger, der bürgermeister peter wirtz (ein bekannter karnevalsfeierer) habe sich entschlossen, die weibersitzungen im stadtgebiet in diesem jahr nicht zu besuchen. (und wohl noch andere aus der stadt wie andrea milz, landtagsabgeordnete, oder zweit-bürgermeister wie herr theodoridis, herr gola, frau mazur-flöer werden nicht teilnehmen.) wirtz wird auch nicht an der erstürmung des rathauses in königswinter-oberpleis teilnehmen, im karneval! hört, hört!

wie sensibel man doch ist!

ja, wenn alles zu spät ist, dann werden sie "sensibel", weich, herzvoll ... und alles tut einem leid. und man entschuldigt sich. erst dann. erst dann. erst dann. man will noch verzweifelt die kurve kriegen. auf einmal sind alle konservativen werte sehr präsent: sich entschuldigen! ein großartiger wert.

mörder entschuldigen sich oft erst dann, wenn der verteidiger sagt: "tun sie das. es wird ihnen etwas strafreduktion bringen. ein etwas milderes urteil." erst dann entschuldigen sich oft die mörder vor gericht. und nur deshalb.

dann ist die idee von "schuld und sühne" auch nicht in allen fällen so ganz klar, wie man denkt.

klausens-kunstwerk-zeichnung-die-entschuldiger-25-2-2011klausens-kunstwerk-zeichnung-die-entschuldiger-25-2-2011



klau|s|ens präsentiert das "karl-theodor-zu-guttenberg-mit-dem-BILD-logo-sponsor-hemd" für alle anlässe samt bundestag - www.klausens.com

@ Samstag, 26. Feb, 2011 11.24:14


klau|s|ens, du hast es gemacht?!

ja, zweitklausens, oh du mein plagiat: was ich gestern ankündigte, habe ich heute getan.

wir haben herrn zu guttenberg nun mit einem sponsor-logo-hemd der BILD-zeitung. man kann unseren vorschlag sich nun optisch vorstellen.

ja, es sieht gut aus. richtig klasse!

damit kann er nun überall auftreten.

ja, das kann er.

schön. wie hast du es gemacht?

ich habe ein foto vom fernseher gemacht und dann das logo der BILD hineinoperiert.

aha, du klaust also auch!

ich bin doch künstler. ich arbeite u.a. im geiste von john heartfield und co.

bei euch künstlern ist immer alles anders!

genau, das ist es auch.

ich hasse die linken, ich hasse euch alle.

und frau schavan?

wieso frau schavan?

gehört die nicht zur regierung?

doch, aber wieso?

diese frau schavan kann doch nirgendwo mehr auftreten!

wieso?

wie will diese "die wissenschaft" oder "eine wissenschaft" vertreten, wenn sie einer regierung angehört, die jeglichen schein von wissenschaft misskennt. die also selbst das spiel des scheins nicht mehr spielen kann. die deutsche wissenschaft ist korrumpiert. nach zu guttenberg und der akzeptanz seiner "fehlerchen". schavan ist auch erledigt! (sie weiß es nur nicht, aber das ist die folge!)

was machen wir mit frau schavan?

wir nennen sie nun "die-wissenschaft-lügt-doch-ministerin".

aber sie könnte doch direkt neue BILD-sponsor-ministerin nun werden!

und dann?

dann verwaltet sie ein warenlager im bundestag und gibt die zu-guttenberg-BILD-sponsor-hemden nun kostenlos an alle abgeordneten des deutschen bundestages aus.

du hast recht. warum nicht der ganze bundestag?! was die nationalmannschaft im fußball kann, sponsoring, das müsste der bundestag doch auch dürfen.

die wissenschaft erst recht, die ist ja in vielen fällen schon von der wirtschaft abhängig.

siehst du: dann haben wir die dinge ja mal wieder in schön bewegung gebracht. ES LEBE DIE KUNST! ES LEBE DAS PLAGIAT IN DER KUNST!

aber das künstler solche collagen herstellen dürfen?! ts,ts,ts!

dann tritt doch zurück, zweitklausens, oh du mein plagiat! tritt doch als künstler zurück und sage allen, wie herrlich du wegen deines collage-plagiats-versagens bist.

dann mache ich lieber weiter zu-guttenberg-empörungstexte. http://www.klausens.com/klausens-und-karl-theodor-zu-guttenberg.htm

ja,ja! ich mag deinen anstand, deine fehlleistungen in salamitaktik unter druck erst einzugestehen. das ist wirkliche größe! du verdienst den verdienstorden am dicksten bande, das es je gab. du bist toll! oh großer täuscher und blender. werde bundeskanzler. eines tages! werde es! bitte!

klausens-gibt-karl-theodor-zu-guttenberg-das-bild-logo-sponsorhemd-fuer-den-bundestag-et-al-950-pix




QUELLE:
http://www.rw.uni-bayreuth.de/de/committees/downloads/Promotionsordnung_nichtamtliche_Gesamtfassung_des_Dekanats_Mai_07.pdf
abgerufen am 26.2.2011

Promotionsordnung
für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
der Universität Bayreuth

in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994
in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 5. März 2007
Der Text dieser Promotionsordnung ist nach dem aktuellen Stand des Dekanats sorgfältig erstellt; gleichwohl ist
ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtlich veröffentlichte Text (KWMBl II 1994 S. 258, 1999
S. 546, 2000 S. 657, 2004 S. 1093 sowie auf den Internetseiten der Universität Bayreuth unter Amtliche
Bekanntmachungen 2007-87).

Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Doktorgrade
§ 2 Prüfungsberechtigung
§ 3 Promotionskommission
Zweiter Abschnitt: Die ordentliche Promotion
§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur rechtswissenschaftlichen Promotion
§ 6 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur wirtschaftswissenschaftlichen Promotion
§ 6 a Promotionseignungsprüfung
§ 7 Dissertation
§ 8 Antrag auf Zulassung zur Promotion
§ 9 Entscheidung über die Zulassung zur Promotion
§ 10 Berichterstattung über die Dissertation
§ 11 Einsichtnahme in die Dissertation
§ 12 Entscheidung über die Dissertation
§ 13 Prüfungsausschuss für das Kolloquium
§ 14 Kolloquium
§ 15 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
§ 16 Ungültigkeit der Promotionsleistungen
§ 17 Pflichtexemplare
§ 18 Urkunde und Vollzug der Promotion
§ 19 Einsichtsrecht
Dritter Abschnitt: Ehrenpromotion
§ 20 Antrag auf Ehrenpromotion
§ 21 Begutachtung
§ 22 Beschluss und Vollzug der Ehrenpromotion
§ 23 Übergangsregelung
Vierter Abschnitt: Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität/Fakultät
§ 24 Voraussetzungen
§ 25 Promotion in Bayreuth
§ 26 Berichterstattung über die Dissertation
§ 27 Fortgang des Verfahrens
§ 28 Kolloquium
§ 29 Disputation
§ 30 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
§ 31 Beendigung des gemeinsamen Promotionsverfahrens
§ 32 Ausländische mündliche Prüfungen
§ 33 Vollzug der Promotion
§ 34 Titelführung
§ 35 Ungültigkeit der Promotionsleistungen
§ 36 Entziehung des Doktorgrades
§ 37 In-Kraft-Treten


Erster Abschnitt:
Allgemeine Regelungen
§ 1
Doktorgrade
(1) Die Universität Bayreuth verleiht durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät die akademischen
Grade eines Doktors der Rechte (Dr. jur.) und eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer.
pol.). Der Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität oder Fakultät auf Grund eines
nach §§ 24 ff. durchgeführten Verfahrens verliehen werden.
(2) Durch die Promotion wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Die Promotion
zum Dr. jur. setzt Promotionsleistungen mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, die Promotion
zum Dr. rer. pol. Promotionsleistungen mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaft
voraus.
(3) Die Promotionsleistung besteht aus einer von dem Kandidaten verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation)
und einer mündlichen Prüfung (Kolloquium).
(4) Die Universität Bayreuth verleiht durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gemäß §§
20 ff. den Grad eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. jur. h. c.) und den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft
ehrenhalber (Dr. rer. pol. h. c.). Sie zeichnet damit hervorragende wissenschaftliche Leistungen
oder andere besondere Verdienste ideeller Art um die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften aus.
§ 2
Prüfungsberechtigung
(1) Prüfungsberechtigt im Sinne dieser Promotionsordnung sind Hochschullehrer und Professoren im Ruhestand.
Vor Annahme eines Doktoranden soll nach Möglichkeit geklärt werden, wer aus der Fakultät das Zweitgutachten
erstellen wird.
(2) Prüfungsleistungen für das Gebiet der Rechtswissenschaft werden grundsätzlich von Hochschullehrern
der Rechtswissenschaft, Prüfungsleistungen für das Gebiet der Wirtschaftswissenschaft von Hochschullehrern
der Wirtschaftswissenschaft beurteilt.
§ 3
Promotionskommission
(1) Für die Durchführung des Promotionsverfahrens sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften der Dekan
und die Promotionskommission zuständig. Ehrenpromotionen werden durch die erweiterte Promotionskommission
gemäß §§ 20 ff. durchgeführt.
(2) Die Promotionskommission wird vom Prodekan als Vorsitzendem geleitet. Ihr gehören außerdem an:
zwei Professoren der Rechtswissenschaft, je ein Professor für Betriebswirtschaftslehre und für Volkswirtschaftslehre,
sowie ein hauptberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter, der nach den Vorschriften der Hochschulprüferverordnung
in der jeweils geltenden Fassung zur Abnahme der Promotion berechtigt ist. Die Mitglieder
der Promotionskommission nach Satz 2 werden für die Dauer von zwei Jahren vom Fachbereichsrat gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die Promotionskommission ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder mindestens eine Woche vor
Zusammentritt der Promotionskommission unter Angabe der Tagesordnungspunkte geladen wurden und die
Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Stimmenthaltungen, geheime Abstimmungen und Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(4) Die das Verfahren betreffenden Entscheidungen trifft der Dekan. Gegen seine Entscheidungen und die
des Prüfungsausschusses kann die Promotionskommission angerufen werden.
(5) Entscheidungen des Dekans und der Promotionskommission sind dem Bewerber mit Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich mitzuteilen. Für die Begründungspflicht gilt Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544). Der Verwaltungsrechtsweg bleibt unberührt.
(6) Bezüglich des Abschlusses wegen persönlicher Beteiligung gilt Art. 37 BayHSchG.

Zweiter Abschnitt

Die ordentliche Promotion
§ 4
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:
1. den Nachweis der Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung vom 10. Oktober
1978 (GVBl S. 712) in der jeweils geltenden Fassung;
2. die Vorlage einer Dissertation;
3. dass die Dissertation nicht bereits bei einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades
eingereicht wurde;
4. dass der Kandidat nicht diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer anderen Hochschule endgültig
nicht bestanden hat;
5. dass sich der Bewerber nicht durch sein Verhalten als zur Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.
(2) Das Promotionsverfahren darf nur einmal wiederholt werden.
§ 5
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung
zur rechtswissenschaftlichen Promotion
(1) Für die Promotion im Fach Rechtswissenschaft ist zusätzlch erforderlich, dass der Bewerber das Referendarexamen
(erste Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 DRiG) oder das Assessorexamen (zweite Staatsprüfung im
Sinne des § 5 Abs. 1 DRiG) in der Bundesrepublik Deutschland mindestens mit „voll befriedigend“ beziehungsweise
mit einer Note bestanden hat, die der Bewertung „voll befriedigend“ im Sinne der Bayerischen Justizausbildungs-
und Prüfungsordnung entspricht. Ein juristischer Hochschulabschluss im Ausland kann als Promotionsvoraussetzung
nach Satz 1 anerkannt werden, wenn es nach seiner Art und im Hinblick auf die erzielte Bewertung
einer mit „voll befriedigend“ im Sinne der Bayerischen Justizausbildungs- und Prüfungsordnung bestandenen
Prüfung im Sinne des Satzes 1 entspricht oder wenn an der Universität Bayreuth der Grad eines Magister
Legum (LL.M.) mit mindestens der Note „magna cum laude“ für die Magisterarbeit erworben wurde.
(2)Ausnahmsweise kann der Dekan einen Bewerber zur Promotion zulassen, wenn
1. der Bewerber ein Examen im Sinne von Abs. 1 mit einer Note bestanden hat, die nicht schlechter als „befriedigend“
ist oder dieser Notenstufe entspricht, und
2. eine prüfungsberechtigte Lehrperson die Betreuung der Dissertation übernimmt und
3. der Bewerber in zwei Seminaren Leistungen erbracht hat, die mindestens mit „gut“ benotet worden sind;
von diesen Seminarleistungen muss mindestens eine an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fa5
kultät der Universität Bayreuth bei einer anderen prüfungsberechtigten Lehrperson als dem Betreuer der
Dissertation erbracht worden sein; eine Seminarleistung kann auch an einer anderen deutschen rechtswissenschaftlichen
Fakultät erbracht worden sein.
(3) Über die Frage der Gleichwertigkeit von Examen und Prüfungsnoten nach den Absätzen 1 und 2 entscheidet
der Dekan. Bei ausländischen Examen und Prüfungsnoten soll er bei seiner Entscheidung die von der
Kultusministerkonferenz und der Westdeutschen Rektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen
berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.
(4) In Ausnahmefällen kann der Dekan einen Bewerber zur rechtswissenschaftlichen Promotion zulassen,
der kein juristisches Examen im Sinne der Absätze 1 und 2 abgelegt hat, wenn er
1. ein Examen abgelegt hat, das ihn zur Promotion in seinem Fachgebiet berechtigt, und
2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen seinem Fachgebiet und der Rechtswissenschaft behandelt, und
3. zwei prüfungsberechtigte Lehrpersonen der Fakultät die Promotion befürworten und einer von ihnen die
Betreuung der Dissertation übernimmt.
§ 6
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur
wirtschaftswissenchaftlichen Promotion
(1) Für die Promotion in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern ist zusätzlich erforderlich, dass der Bewerber
eine wirtschaftswissenschaftliche Diplom- oder Masterprüfung, das Staatsexamen für das Höhere Lehramt an
Gymnasien mit Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss mindestens
mit der Note „gut“ oder einer gleichwertigen Beurteilung bestanden hat. § 5 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
(2) Ist der Bewerber nicht Mitglied der Universität, soll er nach Abschluss des dem Examen vorausgehenden
Studiums mindestens zwei Semester an der hiesigen Fakultät ein wirtschaftswissenschaftliches Fach studiert
haben.
(3) Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur wirtschaftswissenschaftlichen Promotion erfüllt
auch, wer die Promotionseignungsprüfung gemäß § 6 a bestanden hat.
(4) In Ausnahmefällen kann der Dekan einen Bewerber zur wirtschaftswissenschaftlichen Promotion zulassen,
der kein wirtschaftswissenschaftliches Examen i. S. der Absätze 1 und 2 abgelegt hat, wenn er
1. ein Examen abgelegt hat, das ihn zur Promotion in seinem Fachgebiet berechtigt, und
2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen seinem Fachgebiet und den Wirtschaftswissenschaften behandelt,
und
3. zwei prüfungsberechtigte Lehrpersonen der Fakultät die Promotion befürworten und einer von ihnen die
Betreuung der Dissertation übernimmt.
Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 6 a
Promotionseignungsprüfung
(1) Die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung setzt voraus, dass der Bewerber
1. eine sonstige Abschlussprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Universität
oder Fachhochschule mit dem Notendurchschnitt 1,7 oder besser abgelegt hat,
2. in einem betriebswirtschaftlichen und in einem volkswirtschaftlichen Seminar bei zwei prüfungsberechtigten
Lehrpersonen der Fakultät Leistungen erbracht hat, die mindestens mit der Note „gut“ bewertet worden
sind,
3. sich nicht bereits einer wirtschaftswissenschaftlchen Promotionseignungsprüfung oder einer vergleichbaren
Prüfung an einer anderen Hochschule ohne Erfolg unterzogen hat.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Promotionseignungsprüfung ist schriftlich beim Dekan einzureichen. Der
Bewerber hat seinem Antrag beizufügen
1. die Nachweise über das Vorliegen der in Absatz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Zulassungsvoraussetzungen,
2. eine Erklärung darüber, ob er sich bereits einer wirtschaftswissenschaftlichen Promotionseignungsprüfung
oder einer vergleichbaren Prüfung an eier anderen Hochschule unterzogen hat,
3. eine Erklärung, ob die Promotion im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre oder im Fachgebiet Volkswirtschaftslehre
angestrebt wird,
4. die in § 8 Satz 2 Nrn. 3 bis 5 für die Zulassung zur Promotion geforderten Unterlagen und Erklärungen.
(3) Über die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung entscheidet der Dekan. Er kann die Zulassung versagen,
wenn die in Abs. 2 geforderten Unterlagen nicht vorliegen oder unvollständig sind. Die Zulassung ist zu
versagen, wenn die in Absatz 1 geforderten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn der Bewerber
sich auf Grund seines Verhaltens als zur Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.
(4) Die Promotionseignungsprüfung dient dem Nachweis, dass der Bewerber über die für die Promotion bedeutsamen
wirtschaftswissenschaftlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Forschung
verfügt.
(5) Die Promotionseignungsprüfung besteht aus einer einstündigen mündlichen Prüfung vor einem Prüfungskollegium.
Das Kollegium setzt sich zusammen aus drei prüfungsberechtigten wirtschaftswissenschaftlichen
Lehrpersonen der Fakultät. Wird eine Promotion im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre angestrebt, gehören
ihm zwei Vertreter der Betriebswirtschaftslehre und ein Vertreter der Volkswirtschaftslehre an; wird eine
Promotion im Fachgebiet Volkswirtschaftslehre angestrebt, gehören ihm zwei Vertreter der Volkswirtschaftslehre
und ein Vertreter der Betriebswirtschaftslehre an. Der Dekan bestellt das Prüfungskollegium und bestimmt
einen der Prüfer zum Vorsitzenden. Dieser setzt den Termin der Prüfung fest und lädt die Mitglieder des Prüfungskollegiums
und den Bewerber mit einer Frist von einer Woche zu dem Termin. § 14 Abs. 8 gilt entsprechend.
(6) In der Promotionseignungsprüfung werden keine Noten vergeben. Entspricht die Leistung des Bewerbers
den Anforderungen nach Abs. 4, stellt der Dekan darüber eine Bescheinigung aus. Genügen die Leistungen
diesen Anforderungen nicht, erteilt der Dekan dem Bewerber hierüber einen schriftlichen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
versehenen Bescheid.
(7) Die Promotionseignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb
eines Jahres nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens der Prüfung beim Dekan einzureichen. Der Dekan kann
wegen besonderer, vom Bewerber nicht zu vertretender Gründe eine Fristverlängerung gewähren.
§ 7
Dissertation
(1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher
Fragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen. Die Arbeit wird in der
Regel von einer prüfungsberechtigten Person betreut (Doktoranden-Verhältnis).
(2) Berechtigt zur Betreuung von Dissertationen (Begründung des Doktorandenverhältnisses) sind die prüfungsberechtigten
Mitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Promotionskommission
kann auf Antrag des Doktoranden zulassen, dass die Dissertation zusätzlich durch einen Hochschullehrer
aus einer anderen Fakultät der Universität betreut wird, wenn das Thema der Dissertation wesentliche Bezüge zu
dem von diesem Hochschullehrer vertretenen Fachgebiet aufweist.
(3) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll gebunden oder geheftet sowie paginiert sein
und außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse
darlegt. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich
dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.
(4) Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann der Dekan
dem Bewerber gestatten, sie in einer anderen als der deutschen Sprache vorzulegen. In diesem Falle ist eine
ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache beizulegen.
§ 8
Antrag auf Zulassung zur Promotion
Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich beim Dekan zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 beziehungsweise § 6;
2. drei gleichlautende Exemplare der Dissertation;
3. ein handschriftlich verfasster Lebenslauf des Kandidaten, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss
gibt;
4. ein amtliches Führungszeugnis, falls die Exmatrikulation mehr als drei Monate zurückliegt und der Bewerber
nicht im öffentlichen Dienst steht; bei Mitgliedern der Universität Bayreuth kann auf das amtliche Führungszeugnis
verzichtet werden;
5. eine Erklärung des Bewerbers darüber, ob gegen ihn wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen
Vergehens ein Ermittlungs- oder ein Strafverfahren anhängig oder ob er wegen einer solchen Tat rechtskräftig
verurteilt ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt;
6. eine ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die Dissertation selbständig verfasst und
keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat; dass er die Dissertation
nicht bereits einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades eingereicht hat; dass er
nicht bereits diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden
hat.
§ 9
Entscheidung über die Zulassung zur Promotion
(1) Der Dekan kann die Zulassung ablehnen, wenn
1. die in § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 5 beziehungsweise § 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
oder
2. keine prüfungsberechtigte Person sich für die Begutachtung der Dissertation für fachlich zuständig erklärt,
3. die in § 8 geforderten Unterlagen nicht vorliegen oder unvollständig sind.
(2) Die Zulassung muss versagt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2
nicht erfüllt sind oder wenn der Kandidat zur Führung eines Doktorgrades gemäß § 4 Abs. 1 b und c des Gesetzes
über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (BayBSErgB, S. 11) unwürdig ist.
(3) Auf Antrag des Bewerbers hat der Dekan eine verbindliche Teilentscheidung über die besonderen Zulassungsvoraussetzungen
nach § 5 beziehungsweise § 6 zu treffen.
(4) Der Dekan soll innerhalb eines Monats über den Antrag des Bewerbers schriftlich entscheiden. Bei der
Berechnung der Monatsfrist wird die unterrichtsfreie Zeit jedoch nicht berücksichtigt.
(5) Der Bewerber kann den Zulassungsantrag zurücknehmen, solange ihm keine ablehnende Entscheidung
über die Zulassung zur Promotion zugegangen ist oder die mündliche Prüfung begonnen hat. In diesem Fall gilt
der Antrag als nicht gestellt.
(6) Auf Antrag kann der Dekan die Entscheidung zur Durchführung eines gemeinsamen Verfahrens nach §
24 ff. schon vor Einreichung der Dissertation treffen.
§ 10
Berichterstattung über die Dissertation
(1) Nach der Zulassung bestellt der Dekan zur Berichterstattung über die Dissertation unverzüglich zwei
Gutachter, von denen einer Ordinarius sein soll. Wurde die Dissertation im Rahmen eines Doktorandenverhältnisses
angefertigt, so ist in der Regel der erste Berichterstatter die prüfungsberechtigte Person, die die Dissertation
betreut hat. Der Dekan kann als Gutachter auch Prüfungsberechtigte anderer wissenschaftlicher Hochschu8
len bestellen.
(2) Jeder Berichterstatter gibt innerhalb einer angemessenen Frist ein schriftliches Gutachten über die Dissertation
ab und schlägt dem Dekan die Annahme, die Rückgabe zur Verbesserung oder die Ablehnung der Dissertation
vor. Der Berichterstatter kann auch Auflagen zur Verbesserung der Arbeit machen, die vor der Veröffentlichung
gemäß § 17 Abs. 1 erfüllt werden müssen. Der Annahmeantrag ist mit einem Notenvorschlag der
folgenden Skala zu verbinden:
summa cum laude = 1 = eine ganz hervorragende Leistung;
magna cum laude = 2 = eine besonders anzuerkennende Leistung;
cum laude = 3 = eine den Durchschnitt überragende Leistung;
rite = 4 = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen genügt;
insufficienter = 5 = eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung.
(3) Der Dekan bestellt einen dritten Berichterstatter, wenn die zwei Berichterstatter bei ihrer Bewertung um
mehr als eine Note voneinander abweichen, einer der Berichterstatter die Ablehnung der Dissertation vorschlägt
oder einer der Berichterstatter die Bestellung eines weiteren Berichterstatters verlangt. Die Promotionskommission
kann auch von sich aus bis zu zwei weitere Gutachter bestellen, sofern sie es für erforderlich hält, um eine
sachgerechte Beurteilung zu gewährleisten.
(4) Der Dekan kann die Dissertation dem Bewerber zur Verbesserung zurückgeben; er muss dies tun, wenn
einer der Berichterstatter die Rückgabe der Arbeit zur Verbesserung verlangt. Die überarbeitete Dissertation ist
binnen eines Jahres erneut vorzulegen. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Wird die Dissertation nicht fristgerecht vorgelegt, so gilt sie als abgelehnt. Eine überarbeitete
Dissertation ist nach dem Sach- und Wissensstand zur Zeit der Neuvorlage zu beurteilen.
(5) Die Arbeit ist abgelehnt und das Verfahren beendet, wenn beide Berichterstatter oder einer und ein nach
Absatz 3 bestellter weiterer Berichterstatter die Ablehnung der Arbeit vorschlagen.
(6) Das Promotionsverfahren kann nicht wiederholt werden.
§ 11
Einsichtnahme in die Dissertation
(1) Die Dissertation und die Gutachten liegen innerhalb der Vorlesungszeit zwei Wochen beim Dekanat zur
Einsichtnahme für die prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät aus. Bei einer wirtschaftswissenschaftlichen
Promotion kann die Auslegung der Dissertation und der Gutachten auch außerhalb der Vorlesungszeit erfolgen;
die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei einer rechtswissenschaftlichen Dissertation beträgt die Auslegungsfrist
außerhalb der Vorlesungszeit vier Wochen. Der Dekan teilt den Beginn der Auslegungsfrist und den
Vorschlag der Berichterstatter mit.
(2) Stellungnahmen prüfungsberechtigter Mitglieder der Fakultät können innerhalb einer angemessenen Frist
erfolgen, sofern die Abgabe einer Stellungnahme rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist nach Abs. 1 Satz 1
dieser Vorschrift angekündigt worden ist.
§ 12
Entscheidung über die Dissertation
(1) Die Gesamtnote der Dissertation ergibt sich grundsätzlich aus dem arithmetischen Mittel der von den Berichterstattern
vorgeschlagenen Noten. Sie wird vom Dekan festgestellt. Beim Vorliegen schriftlicher Stellungnahmen
nach § 11 Satz 4 trifft die Promotionskommission die Entscheidung; diese kann – insbesondere unter
Beachtung der schriftlichen Stellungnahmen – um eine halbe Notenstufe vom arithmetischen Mittel abweichen.
(2) Ein Dissertationsexemplar und die Gutachten der Berichterstatter sind im Dekanat zu archivieren.
§ 13
Prüfungsausschuss für das Kolloquium
(1) In angemessener Frist nach Annahme der Dissertation findet ein wissenschaftliches Kolloquium vor dem
Prüfungsausschuss statt. Dem Prüfungsausschuss gehören an:
1. ein Ordinarius als Vorsitzender;
2. der Erstberichterstatter;
3. eine weitere prüfungsberechtigte Lehrperson, die in der Regel der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät angehören soll; in Ausnahmefeällen kann sie auch einer anderen Fakultät der Universität Bayreuth
oder einer anderen Universität angehören.
(2) Ist der Erstberichterstatter verhindert, am Kolloquium teilzunehmen, so wird für ihn eine andere prüfungsberechtigte
Lehrperson zum Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt; sie muss der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät angehören.
(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Absatz 1 Nrn. 1, 3 und Absatz 2 werden vom Dekan bestellt.
(4) § 3 Abs.3 bis 6 gelten entsprechend.
(5) Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wird dem Bewerber mit der Ladung zum Kolloquium
mitgeteilt.
§ 14
Kolloquium
(1) Das Kolloquium ist eine kollegiale Einzelprüfung. Es besteht in einer wissenschaftlichen Aussprache und
bezieht sich vor allem auf die Grundlagen der Dissertation sowie auf Probleme, die sachlich oder methodisch mit
der Dissertation zusammenhängen. Die wissenschaftliche Aussprache soll darüber hinaus zeigen, ob der Bewerber
im Falle der rechtswissenschaftlichen Promotion weitere Bereiche und neuere Entwicklungen des Fachgebiets,
aus dem die Dissertation entnommen ist, im Falle der wirtschaftswissenschaftlichen Promotion wesentliche
Problemstellungen und neuere Entwicklungen der Grundlagen seines Fachgebiets beherrscht.
(2) Der Termin des Kolloquiums wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt. Der Bewerber
ist schriftlich mindestens 14 Tage vor Beginn des Kolloquiums zu laden. Der Bewerber kann auf die Einhaltung
der Ladungsfrist verzichten.
(3) Das Kolloquium dauert 60, höchstens 90 Minuten. Es wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
geleitet. Das Kolloquium ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann mit Zustimmung des Bewerbers
Personen, die sich im Promotionsverfahren befinden, als Zuhörer zulassen. Als Zuhörer teilnehmen können
außerdem alle prüfungsberechtigten Lehrpersonen der Fakultät, der Universitätspräsident sowie der für Forschung
und wissenschaftlichen Nachwuchs zuständige Vizepräsident.
(4) Über den Gang des Kolloquiums ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss Angaben
enthalten über
1. den Tag des Kolloquiums,
2. die Namen des Vorsitzenden und der übrigen Prüfer,
3. den Namen des Bewerbers,
4. den Gegenstand der Prüfung,
5. die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Gesamtnote der Kolloquiumsleistung.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(5) Die Benotung des Kolloquiums erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach gemeinsamer Aussprache der
Prüfer und richtet sich nach der Notenskala gemäß § 10 Abs. 2. Jeder Prüfer gibt eine Einzelnote. Die Gesamtnote
des Kolloquiums errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten.
(6) Ist die Gesamtnote im Kolloquium schlechter als „rite“ oder beurteilen zwei Prüfer die Leistungen des
Kandidaten als „insufficienter“, so ist die Prüfung nicht bestanden.
(7) Ist das Kolloquium nicht bestanden, so kann es frühestens nach drei Monaten, spätestens nach einem halben
Jahr wiederholt werden. Beantragt der Bewerber nicht innerhalb dieser Frist die Wiederholung oder wird das
Kolloquium erneut als nicht bestanden gewertet, so gilt die gesamte Promotion als endgültig nicht bestanden.
(8) Das Kolloquium gilt als nicht bestanden, wenn der Bewerber ohne zureichende Entschuldigung den Termin
des Kolloquiums versäumt oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung
zurücktritt. Die für den Rücktritt oder die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Dekan
unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Bewerbers kann der Dekan
die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Erkennt der Dekan die Gründe an, so wird ein neuer Termin
anberaumt.
§ 15
Geamtbeurteilung der Promotionsleistungen
(1) Die Doktorprüfung ist bestanden, wenn die Dissertation angenommen und das Kolloquium bestanden ist.
(2) Die Gesamtnote der Promotion ergibt sich aus der Summe der doppelten Note der Dissertation und der
einfachen Note des Kolloquiums geteilt durch drei. Für die Gesamtnote gilt folgendes Bewertungsschema:
bis 1,5 = summe cum laude
über 1,5 bis 2,5 = magna cum laude
über 2,5 bis 3,5 = cum laude
über 3,5 bis 4,0 = rite
(3) Das Ergebnis der Beschlussfassung über die Gesamtnote der Promotion ist dem Bewerber im Anschluss
an das Kolloquium unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mündlich zu
eröffnen. Die Gesamnote, die Benotung der Dissertation und des Kolloquiums sind schriftlich festzuhalten und
vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung erteilt der Dekan dem Bewerber einen schriftlichen Zwischenbescheid.
Dieser Zwischenbescheid berechtigt nicht zur Führung des Doktorgrades.
(5) Der Tag des Kolloquiums gilt als Datum der Promotion.
(6) Ist die Prüfung nicht bestanden, so wird die Entscheidung dem Bewerber vom Dekan mit Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich mitgeteilt. Für die Begründungspflicht gilt Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
vom 23. Dezember 1976 (GVBl S. 544).
§ 16
Ungültigkeit der Promotionsleistungen
(1) Ergibt sich vor der Aushändigung der Urkunde, dass sich der Bewerber im Promotionsverfahren einer
Täuschung schuldig gemacht hat, so erklärt die Promotionskommission alle bisher erworbenen Berechtigungen
für ungültig und stellt das Verfahren ein.
(2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung
für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.
(3) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion nicht erfüllt, ohne dass der Kandidat hierüber
täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so wird dieser
Mangel durch das Bestehen der Doktorprüfung geheilt.
(4) Wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt, ist die Promotionsurkunde einzuziehen.
(5) Im übrigen richtet sich der Entzug des Doktorgrades nach dem Gesetz über die Führung akademischer
Grade vom 7. Juni 1939 (BayBSErgB, S. 115).
§ 17
Pflichtexemplare
(1) Nach Bestehen des Kolloquiums hat der Bewerber beim Dekan binnen eines Jahres unentgeltlich gegen
Quittung abzuliefern:
1. Pflichtexemplare
- 60 gedruckte oder druckähnlich vervielfältigte Exemplare der Dissertation oder
- 15 Exemplare, sofern die Dissertation als selbständige Veröffentlichung im Buchhandel beziehungsweise
als Monographie in einer Schriftenreihe erscheint oder über die Universitätsbibliothek in elektronischer
Form im Internet veröffentlicht wird.
2. Zusammenfassung (Abstract)
Eine vom Erstgutachter genehmigte Zusammenfassung (Abstract) im Umfang von nicht mehr als einer Seite
für die Zwecke der Veröffentlichung.
Der Dekan kann die Ablieferungspflicht auf Antrag bis zu zwei Jahren verlängern.
(2) Vorder- und Rückseite des Titelblattes müssen der von der Fakultät festgelegten Gestaltung entsprechen.
Der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf anzufügen.
(3) Der Bewerber hat dem Dekan eine Bestätigung des Erstberichterstatters darüber vorzulegen, dass etwaige
von einem Berichterstatter geforderte Auflagen erfüllt und sonstige Abweichungen von der eingereichten Fassung
nur mit Zustimmung des Erstberichterstatters erfolgt sind. Im Übrigen ist die Dissertation in der Fassung zu
veröffentlichen, in der sie endgültig bewertet wurde.
§ 18
Urkunde und Vollzug der Promotion
(1) Sind die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt, so stellt die Fakultät eine Urkunde über die bestandene
Doktorprüfung aus.
(2) Die Urkunde bestätigt die erfolgreiche Promotion mit Angabe des Titels der Dissertation und der Gesamtnote.
Das Datum der Urkunde ist der Tag des Kolloquiums. Sie wird vom Dekan und vom Präsidenten der
Universität Bayreuth unterzeichnet.
(3) Die Urkunde wird vom Dekan ausgehändigt. Mit der Aushändigung ist die Promotion vollzogen; dadurch
erhält der Bewerber das Recht, den Doktorgrad zu führen.
(4) Der Dekan kann gestatten, dass der Bewerber den Doktorgrad befristet bereits vor der Aushändigung der
Urkunde führt, wenn der Bewerber die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt hat, die Aushändigung der
Urkunde sich jedoch verzögert oder wenn die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare
durch eine verbindliche Erklärung des Verlags ausreichend gesichert sind.
§ 19
Einsichtsrecht
Nach Abschluss des Promotionsverfahrens kann der Bewerber gemäß Art. 29 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 23. Dezember 1976 (GVBl S. 544) Einsicht in die Promotionsunterlagen nehmen.

Dritter Abschnitt:
Ehrenpromotion
§ 20
Antrag auf Ehrenpromotion
Das Ehrenpromotionsverfahren ist auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens zwei Dritteln der rechtsoder
wirtschaftswissenschaftlichen Ordinarien einzuleiten. Der Antrag ist an den Dekan zu richten.
§ 21
Begutachtung
(1) Der Dekan hat den Antrag innerhalb angemessener Frist der erweiterten Promotionskommission vorzulegen.
Dieser gehören alle Hochschullehrer der Fakultät an.
(2) Die erweiterte Promotionskommission bestellt zwei Professoren zur Begutachtung der Leistungen, die die
zu ehrende Persönlichkeit erbracht hat.
(3) Die Gutachten sind den Mitgliedern der erweiterten Promotionskommission vorzulegen. Diese können
innerhalb eines Monats eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
§ 22
Beschluss und Vollzug der Ehrenpromotion
(1) Über den Antrag auf Erteilung des Ehrendoktorgrades entscheidet die erweiterte Promotionskommission.
Die Entscheidung erfolgt unter Würdigung des Antrags und der Gutachten sowie der vorgelegten Stellungnahmen.
(2) Dekan und Präsident vollziehen die Verleihung des Ehrendoktorgrades durch Überreichung einer Urkunde.
In der Urkunde sind die Leistungen der geehrten Persönlichkeiten zu würdigen.
§ 23
Übergangsregelung
(1) Für Bewerber, die ein neuberufenes Fakultätsmitglied an der Hochschule angenommen hat, der es vor
seiner Berufung an die Universität Bayreuth angehörte, gelten die Zulassungsvoraussetzungen der anderen
Hochschule.
(2) Für Bewerber, die vor Inkrafttreten dieser Promotionsordnung als Doktoranden von einem
Fakultätsmitglied angenommen wurden, finden die Zulassungsvoraussetzungen in § 5 beziehungsweise § 6 keine
Anwendung.

Vierter Abschnitt:
Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen
Universität/Fakultät
§ 24
Voraussetzungen
(1) Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren i. S. d.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 setzt voraus, dass
1. mit der ausländischen Universität oder Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende gemeinsame
Betreuung von Promotionen abgeschlossen wurde,
2. eine Zulassung zur Promotion sowohl nach Maßgabe der §§ 4, 5 und 8 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth als auch nach deren Vorschriften an der ausländischen
Universität oder Fakultät erfolgte.
(2) Bei der Zulassung zur Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität/Fakultät
kann von der Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Satz 2 abgesehen werden, wenn die Vereinbarung nach Abs. 1 Nr. 1
dies vorsieht.
§ 25
Promotion in Bayreuth
(1) Die Dissertation kann nach näherer Regelung in der Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 an der Rechtsund
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth oder an der ausländischen Universität oder
Fakultät vorgelegt werden. Eine Dissertation, die bereits an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt
und dort angenommen oder abgelehnt wurde, kann nicht erneut an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegt werden. Die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 stellt
sicher, dass eine an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegte
und dort angenommene oder abgelehnte Dissertation nicht erneut an der ausländischen Universität/Fakultät vorgelegt
werden kann.
(2) Für die an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegten
Dissertationen gilt § 7.
(3) Das Promotionsvorhaben wird durch jeweils einen prüfungsberechtigten Hochschullehrer der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität oder Fakultät
betreut. Die Durchführung der Betreuung ergibt sich aus der Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1
(4) Für die Zulassung zur Promotion an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Bayreuth gelten die §§ 4 und 5.
§ 26
Berichterstattung über die Dissertation
(1) Nach der Zulassung zum Promotionsverfahren bestellt der Dekan zur Berichterstattung über die Dissertaton
zwei Gutachter, die in der Regel die Hochschullehrer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät sind, die die Arbeit betreut haben.
(2)Wird die Dissertation an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
eingereicht, so gelten § 10 Abs. 2 und 4 entsprechend.
(3) Weichen die beiden Berichterstatter um mehr als eine Note voneinander ab oder schlägt einer der Berichterstatter
die Ablehnung der Dissertation vor, so bestimmen der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth und der Dekan oder der Leiter der ausländischen Universi14
tät/Fakultät gemeinsam einen weiteren Berichterstatter.
(4) Lehnen beide Berichterstatter oder einer und der nach Abs. 3 bestellte zustäzliche Berichterstatter die Annahme
ab, so ist das Verfahren damit beendet.
(5) §§ 11 und 12 gelten entsprechend.
§ 27
Fortgang des Verfahrens
(1) Wird die Dissertation von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
angenommen, so wird dies der ausländischen Universität/Fakultät zur Bestimmung des weiteren Prüfers i.
S. d. § 28 Abs. 1 mitgeteilt.
(2) Benennt die ausländische Universität/Fakultät den weiteren Prüfer i. S. d. § 28 Abs. 1, so finden an der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth entweder ein Kolloquium oder,
wenn dies mit der ausländischen Universität/Fakultät vereinbart worden ist, eine Disputation statt. Liegt keine
Vereinbarung dieses Inhalts vor, kann der Bewerber zwischen einem Kolloquium und einer Disputation wählen.
§ 28
Kolloquium
(1) Wird vom Kandidaten ein Kolloquium gewählt (§ 27 Abs. 2), so gelten für die Durchführung die Bestimmungen
der §§ 13 und 14. Abweichend von § 13 Abs. 1 setzt sich die Prüfungskommission aus den beiden
Berichterstattern und je einem weiteren prüfungsberechtigten Mitglied der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät zusammen, die vom Dekan
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bzw. vom Dekan bzw. Leiter
der ausländischen Universität/Fakultät benannt werden.
(2) Ist ein Berichterstatter verhindert, am Kolloquium teilzunehmen, so wird für ihn eine andere prüfungsberechtigte
Lehrperson aus der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bzw.
aus der ausländischen Universität/Fakultät durch den jeweiligen Dekan bzw. Leiter bestellt. Die Ersatzmitglieder
müssen der jeweiligen Fakultät bzw. Universität angehören.
(3) Den Vorsitz führt der vom Dekan gem. Abs. 1 benannte weitere prüfungsberechtigte Hochschullehrer der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth, wenn die Dissertation hier eingereicht
wurde.
(4) Die Zusammensetzung der Kommission wird dem Bewerber mit der Ladung zum Kolloquium mitgeteilt.
(5) Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache. Im Einvernehmen mit der Prüfungskommission kann die Prüfung
ganz oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden.
§ 29
Disputation
(1) Wird eine Disputation gewählt, so findet diese vor einer Disputationskommission statt, deren Zusammensetzung
der der Prüfungskommission nach § 28 entspricht. § 28 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
(2) Die Disputation ist öffentlich. Vor der Disputation ist ein Exemplar der Dissertation zur Einsicht für die
Mitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth auszulegen. Die
Disputation wird von dem gem. § 28 Abs. 3 benannten Vorsitzendem der Kommission geleitet. An der Disputation
dürfen alle Hochschullehrer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
und der ausländischen Universität/Fakultät teilnehmen. Über die Durchführung der Disputation wird eine
Niederschrift über ihre wesentlichen Gegenstände angefertigt. Die Disputation beginnt mit einem Bericht des
Bewerbers über die Dissertation, dessen Dauer zuvor mit dem Vorsitzenden der Kommission festgelegt wurde.
An den Bericht schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das sich auf die Grundlagen der Dissertation sowie auf
Fragen erstreckt, die sachlich oder methodisch mit ihr zusammenhängen. Frageberechtigt sind alle teilnahmeberechtigten
Professoren sowie alle habilitierten Mitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät. Bei unentschuldigter Versäumnis des Termins
der Disputation gilt die Promotion als abgelehnt. Ob die Säumnis entschuldigt ist, entscheidet die Promotionskommission
(§ 3) auf der Grundlage der schriftlich und unverzüglich vorzutragenden Säumnisgründe. § 14
Abs. 8 gilt entsprechend.
(3) Nach der Disputation bewertet jeder Prüfer die Leistung mit einer der in § 10 Abs. 2 bezeichneten Noten.
Aus diesen Noten wird der Durchschnitt errechnet.
(4) Für die Benotung und Wiederholung der Disputation gelten § 14 Abs. 5- 7 entsprechend.
§ 30
Geamtbeurteilung der Promotionsleistungen
Für die Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen gilt § 15 im Falle eines Kolloquiums wie im Falle einer
Disputation entsprechend.
§ 31
Beendigung des gemeinsamen Promotionsverfahrens
(1) Wurde die Dissertation gem. § 26 Abs. 4 abgelehnt oder sind Kolloquium bzw. Disputation schlechter als
rite bewertet worden, so ist das gemeinsame Promotionsverfahren beendet. Ein erneutes gemeinsames Promotionsverfahren
ist ausgeschlossen. In der Vereinbarung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 ist festzulegen, dass die abgelehnte
Dissertation nicht erneut an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt werden darf.
§ 32
Ausländische mündliche Prüfungen
(1) Wird die Dissertation an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt, so findet dort auch die
mündliche Prüfung bzw. die Disputation statt.
(2) Ist an der ausländischen Universität oder Fakultät über die Annahme der Dissertation bzw. den Fortgang
des Verfahrens positiv entschieden worden, so teilt jene die Entscheidung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth mit. Der Dekan benennt aus dem Kreis der prüfungsberechtigten
Hochschullehrer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth den weiteren
Prüfer i. S. d. § 28 Abs. 1 entsprechend der dortigen Promotionsordnung.
(3) Hat die ausländische Universität oder Fakultät die Dissertation abgelehnt, so ist das gemeinsame Verfahren
beendet. Die abgelehnte Dissertation darf nicht erneut an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegt werden.
§ 33
Vollzug der Promotion
Bei einer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegten Dissertation
gilt § 17 entsprechend.
§ 34
Titelführung
(1) Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens wird ein Diplom über die Verleihung
des Doktorgrades (Dr. jur.) ausgehändigt. Die Urkunde bringt zum Ausdruck, dass die Promotion in gemeinsamer
Betreuung mit der ausländischen Universität/Fakultät erfolgte. Sie trägt die Unterschriften und Siegel, die
nach den für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth und für die ausländische
Universität/Fakultät maßgeblichen Vorschriften erforderlich sind. Wird zugleich eine Urkunde im Ausland
erstellt, so wird in beiden Urkunden durch Verbindung oder auf sonstige Weise zum Ausdruck gebracht,
dass beide Urkunden ein gemeinsames Diplom darstellen und der Promovierte berechtigt ist, in Deutschland den
deutschen Doktorgrad und im Ausland den entsprechenden Doktorgrad zu führen. Das Nähere über die Ausgestaltung
der Urkunden regelt die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1. Der Vereinbarung ist auch die Notenäquivalenz
zu entnehmen. Die der deutschen Note äquivalente ausländische Note kann in Klammern hinzu gesetzt
werden.
(2) Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens an der ausländischen Universität/
Fakultät wird nach der Ausstellung der Urkunde durch die ausländische Universität/Fakultät eine Urkunde
über die Verleihung des Doktorgrades (Dr. jur.) von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Bayreuth ausgehändigt. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass beide Urkunden ein gemeinsames
Diplom darstellen und der Promovierte berechtigt ist, in Deutschland den deutschen Doktorgrad und im ausländischen
Staat den dort verliehenen Doktorgrad zu führen. Für die Gestaltung und Verbindung der Urkunden
sowie die Notenäquivalenz gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Bei einer an der ausländischen Universität/Fakultät erfolgten Promotion richten sich die Drucklegung der
Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare nach den für die ausländische Universität/Fakultät maßgeblichen
Bestimmungen. Die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 legt fest, wieviele Exemplare der Dissertation
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth zu übergeben sind. Die
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth kann die Aushändigung der von ihr
gem. Abs. 2 auszustellenden Urkunde von der Ablieferung dieser Exemplare abhängig machen.
§ 35
Ungültigkeit der Promotionsleistungen
Für die Ungültigkeit der Promotionsleistungen gilt § 16 entsprechend.
§ 36
Entziehung des Doktorgrades
Die Entziehung des Doktorgrades richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Führung akademischer
Grade.
§ 37
Inkrafttreten *)
Diese Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


* Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Promotionsordnung in der ursprünglichen Fassung vom 27.

November 1979 (KMBl 1980 S. 28). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus
den jeweiligen Änderungssatzungen.


EINTRAG DER DISSERTATION IM KATALOG DER DEUTSCHEN NATIONALBIBLIOTHEK, abgerufen am 1.3.2011

Link zu diesem Datensatz http://d-nb.info/992131669
Titel Verfassung und Verfassungsvertrag : konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU / von Karl-Theodor zu Guttenberg
Person(en) Guttenberg, Karl-Theodor zu
Verleger Berlin : Duncker & Humblot
Erscheinungsjahr 2009
Umfang/Format 475 S. ; 24 cm
Gesamttitel Schriften zum internationalen Recht ; Bd. 176
ISBN 978-3-428-12534-0
Einband/Preis kart. : EUR 88.00
Schlagwörter Europäische Union ; Verfassungsrecht ; Rechtsvergleich ; USA
Europäische Union / Verfassung <Entwurf, 2003> ; Präambel ; Gott ; USA / Verfassung <1787>
DDC-Notation 342.73029 [DDC22ger]; 342.24029 [DDC22ger]
Sachgruppe(n) 340 Recht ; 320 Politik
Links Inhaltsverzeichnis

Frankfurt Signatur: 2008 A 106503
entliehen
Vormerken in Frankfurt
Leipzig Signatur: 2009 A 12638
entliehen
Vormerken in Leipzig

Erstprüfer:
Prof. Peter Häberle, Dr. jur. Dr. h.c. mult., em. o. Professor für
Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und
Kirchenrecht, Universität Bayreuth
Dienstlich:
Tel. 0921 55-7087
E-Mail: peter.haeberle [ÄTT] uni-bayreuth.de

Zweitprüfer:
Prof. Dr. jur. Rudolf Streinz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht,
E-Mail: Sekretariat.streinz [ÄTT] jura.uni-muenchen.de, Prof.-Huber-Platz 2,
80539 München , Tel: +49 (0)89 / 2180 - 2326 (Dekanat)

weiter lesen: http://web.de/magazine/beruf/bildung/12278994-ich-habe-zu-sehr-vertraut.html#.A1000145


Inhaltsverzeichnis  (von: Verfassung und Verfassungsvertrag : konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU / von Karl-Theodor zu Guttenberg) / rechts jeweils die Seitenzahlen

A. Einleitung 15


B. Verfassungserweckung und Verfassungsbestätigung - konstitutionelle Entwicklungslinien

in den USA und der Europäischen Union 19

I. Eckpunkte der US-amerikanischen Verfassungsentwicklung 20
1. Augenblicke und Marksteine des europäischen kulturellen Einflusses .. 20
2. Die „Declaration of Independence" - eine Abkehr von Europa? 22
3. Der Modellcharakter einzel- wie bundesstaatlicher Verfassungen 23
4. Die Entstehung des Verfassungsstaates - der „Vorabend" der Bundesverfassung 24
a) Wege zur Emanzipation - von den , .Fundamental Orders of Connecticut"
zur Unabhängigkeitserklärung 24
b) Wege zum Konsens - von den„Articles of Confederation" zum „Great
Compromise" 27
c) Der Verfassungskonvent 29
d) Ratifizierung und „Federalists" gegen „Antifederalists" 33
e) Die Schlüsselrolle der Verfassung Virginias - Römerin der Menschenrechte;
konstitutionelle „Morgendämmerung" - die Bill of
Rights 35
5. „We, the People" - Souveränität (in) der US-Verfassung 38
6. Eine (ge)zeitenfeste Verfassung 40
7. Wendepunkte amerikanischer Verfassungsgeschichte - Strukturierungsansätze 41
8. Konstitutionelle Selbstfindung und kulturelle Selbstverwirklichung 45
9. Der Kompromiss als Ankerpunkt amerikanischen Verfassungsverständnisses 47
10. Eine dynamische Verfassung - „living constitution" 48
11. Einige Grundgedanken und Strukturelemente des amerikanischen Verfassungsstaates 49
n. Eckpunkte und Grundlagen der europäischen Verfassungsentwicklung sowie
des Verfassungsverständnisses 51
1. Eingrenzung eines vielschichtigen Prozesses 52
2. Stationen eines Konstitutionalisierungsprozesses 53
a) Von Paneuropa zur Europa-Union (1923-1944) 53
b) Verfassungsentwürfe nach 1945 59
aa) Hertensteiner Programm (1946) 59
Inhaltsverzeichnis
bb) Entwurf einer föderalen Verfassung der Vereinigten Staaten von
Europa (1948) 59
cc) Vorentwurf einer europäischen Verfassung (1948) 60
dd) Entwurf einer europäischen Bundesverfassung (1951) 61
c) Wege zum Europarat 61
d) „Verfassungsentwürfe" ab 1952 64
aa) Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952) . . . 64
bb) Entwurf eines Vertrages über die Satzung der Europäischen
Gemeinschaft - Entwurf der ad-hoc Versammlung der EGKS
(1953) 65
cc) Römische Verträge (1957) 67
e) Mythos und Ergebnis der 1950er Jahre 68
f) Stationen zur Europäischen Verfassung - eine Auswahl aus 40 Jahren 69
aa) Der Entwurf von Max Imboden (1963) 69
bb) Die Verfassungsdiskussion 1984 - Das Europäische Parlament
als Akteur 70
(1) Ausgangspunkte der Debatte 70
(2) Grundgedanken des Verfassungsentwurfs des Europäischen
Parlaments 71
(3) Verlauf und Ergebnisse der Diskussion 74
cc) Die Einheitliche Europäische Akte (1986) 75
dd) Der Verfassungsvertrag der Gemeinschaft der Vereinigten Europäischen
Staaten von F. Cromme (1987) 76
ee) Der Vertrag von Maastricht (1992) 77
ff) Die Verfassungsdiskussion 1994 - der Herman-Bericht 79
(1) Ausgangspunkte der Debatte 79
(2) Grundgedanken des Verfassungsentwurfs des Europäischen
Parlaments 80
(3) Verlauf und Ergebnisse der Diskussion 82
gg) Der Vertrag von Amsterdam (1997) 84
hh) Verfassungsbemühungen um die Jahrtausendwende 84
ii) Konstitutionelle „Morgendämmerung" in Europa - die Grundrechtecharta 87
(1) Die Sachlage vor dem Herzog-Konvent 88
(2) Gestaltung und Erfolg des ersten Konvents 90
jj) Mit „Humboldt" nach Nizza? 94
(1) Gründe für ein Debatten-Crescendo 97
(2) Die politische Dimension der Verfassungsdebatte 100
(3) Leitbilder und europäische Ideale in der politischen Auseinandersetzung 102
(a) Das Ideal einer „Föderation von Nationalstaaten" . . . 103
(b) Das Ideal eines „Europas der Nationen" 106
(c) Das Ideal eines „Europas der Regionen" 108
(d) Ein offenes Leitbild mit Gemeinschaftsansatz 109
(e) Zwischenfazit 110
(4) Das Wechselspiel zwischen Verfassungsfunktionen und politischer
Diskussion 111
(a) Die Legitimationsfunktion als Gradmesser der (politischen)
Verfassungsdebatte - das US-Modell als Vorbild? 111
(b) Organisations- und Begrenzungsfunktion in der Verfassungsdebatte 114
(c) Integrations- und Identifikationsfunktion: Transparenz
und Bürgernähe, EU-Skepsiskultivierung 116
kk) Folgerungen aus vier Jahrzehnten Verfassungsentwicklung .. 118
11) Die Verfassungsqualität der Gemeinschaftsverträge 120
(1) Ausgewählte Verfassungsattribute 122
(2) Die Qualifikation der Verträge durch den EuGH - ein „europäisches
Marbury vs. Madison" 124
(3) Völkerrechtliche Qualifikationen 129
(4) Konstitutionelle Defizite der Verträge 131
mm) Aus der Nizzastarre zum Konvent 135
(1) Der Post-Nizza-Prozess - parlamentarische Einflusssphären 135
(2) Die Erklärung von Laeken - eine „stille Revolution" der Integrationsgeschichte 139
nn) Inkurs: Verfassungsbegriff und Verfassungsverständnis 140
(1) Das Verfassungsverständnis - allgemeine Überlegungen . 141
(2) Der „europäische" Verfassungsbegriff 142
(a) Zwei Vorfragen 143
(b) Allgemeine Eingrenzungsversuche des Verfassungsbegriffes 145
(c) Verfassungsfähigkeit und deren Voraussetzungen . . . 147
(d) Staat und Verfassung im „wechselseitigen Korsett"? . 149
(e) Fazit 153
(3) Das Verfassungs-Vorverständnis in anderen EU-Ländern 154
(a) Nationale Erfahrungswerte in der Verfassunggebung 159
(b) Das Vorverständnis von Demokratie, Gewaltenteilung
und Kompetenzverteilung 160
oo) Begleitend zum Verfassungskonvent vorgestellte (Privat-)Entwürfe 164
pp) Der Europäische Konvent 166
(1) Auftrag und Zusammensetzung - das innovative Konventsmoment 166
(2) Die Gestaltung der Konventsarbeit 167
(3) Inkurs: Der Konvent als Zentralisierungsplattform? 169
(4) Zeitgemäße Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit? 172
(5) Beratung der Verfassungstexte, die Rolle des einzelnen Mitglieds 174
(6) Schlussphase der Konventsarbeit, Abstimmung(sprobleme)
im Europäischen Rat 175
qq) Einige Gedanken zum Ergebnis des Verfassungskonvents ... 180
(1) Systematische Ergänzungen zur Frage: Verfassung oder
Verfassungsvertrag? 180
(2) Inhaltliche Anmerkungen, Präambel und „Leitmotto", Plädoyer
für eine „Europäische Gesprächskultur" 185
rr) Elemente einer Ratifikationskrise 188
3. Drei Folgerungen 192
III. Der Einfluss der amerikanischen Verfassung und des Verfassungsverständnisses
auf europäische Rechtskultur(en), Rechtskulturzusammenhänge ... 194
1. Die Vereinigten Staaten von Amerika - ein Faktor des europäischen
Einigungsprozesses 197
2. Die konkrete Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess 199
a) Eine neue amerikanische Europapolitik nach dem zweiten Weltkrieg? 199
b) Die 60er Jahre: amerikanische Europapolitik im doppelten Spannungsfeld
zwischen Kooperation und Ambivalenz 204
c) Die 70er Jahre: Das Abfedern von transatlantischen Rivalitäten und
Friktionsfeldern 207
d) Die 80er Jahre: Konflikt und Kooperation 210
e) Die Folgejahre nach 1989/90 sowie ein Ausblick 213
3. Europäische Einflusssphären im amerikanischen Rechtsdenken - Schlaglichter 215
4. Inkurs: Teilaspekte einer Europäischen Rechtskultur, Europaverständnis 217
5. Ein historisch gewachsenes „transatlantisches Verfassungsfundament" 219
IV. Die Bestätigung und Festigung des Verfassungsstaates (USA) bzw. der Verfassungsgemeinschaft
(EU) durch Verfassunggebung, Verfassungsinterpretation
und Verfassungsprinzipien 221
1. Gebundene Verfassunggebung - Wege zur Verfassungsergänzung und
Verfassungsänderung 222
a) USA: Die Amendments als Abbilder einer Verfassungsergänzung
- Spiegelung amerikanischer Kulturgeschichte 222
aa) Artikel V der Bundesverfassung - ein Faktor der Stabilität und
Flexibilität 223
bb) „Self-Restraint" in der Verfassunggebung 226
cc) Initiative und Ratifikation-das Verfahren 229
(1) Das Modell „congtessional proposal" - der Regelfall ... 229
(2) Das Modell „constitutional Convention" - Option zur Totalrevision? *. 231
(3) Versuche zur Begrenzung von „amending power" 235
(4) Ratifikationserfordernisse und Problemlagen - das Kuriosum
27. Amendment 236
(5) Beendigung des Amendment-Verfahrens 242
dd) Möglichkeit der Interpretation von Amendments 243
ee) Die generellen Wirkkräfte des Amendment-Verfahrens 245
b) Europäische Union: von der Vertragsänderung zur Verfassungs-
(vertrags)änderung 248
aa) Verfassunggebung in der Supranationalen Union 249
bb) Europäische Rechtsetzung als Spiegelbild der institutionellen
Ordnung, der dynamische Charakter des Unionsrechts 251
cc) Die Abänderbarkeit der Europäischen Verträge 252
dd) Verfassungsänderung nach dem Verfassungs vertrag - die neuen
Verfahren 256
(1) Das Fünfstufenmodell des Verfassungsvertrages 256
(2) Gemeinschaftsautonome Verfassungsänderung betreffend
einen Übergang in die Mehrheitsentscheidung 260
2. Kreative Verfassunggebung - Verfassungsinterpretation, insbesondere
die Rolle der Obersten Gerichte 260
a) Allgemeine Erwägungen zur Verfassungsinterpretation 262
b) Der US-Supreme Court als ständiger Verfassungskonvent - die Wiege
der Verfassungsgerichtsbarkeit 271
aa) Die Geburtsstunde der Verfassungsgerichtsbarkeit - Marbury
vs. Madison 271
bb) Anmerkungen zum Wesen des , judicial review" 277
cc) Der Supreme Court als erheblicher Bestandteil von Rezeption
und Bestätigung gesellschaftlichen Wandels 279
(1) Momentaufnahmen einer Verfassungsgerichtshistorie ... 279
(2) Der Verfassungsrichter zwischen Recht und Politik - Anmerkungen
zur „political question doctrine" 285
(3) Inkurs: „counter-majoritarianism" 289
c) Übergreifende Funktionen und Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Richtwerte für den EuGH? 290
aa) Verfassungsgerichtliche Interpretationspotentiale im Verfassungsstaat
- Entwicklungsstufen und Komponenten 291
bb) Charakteristika selbständiger Verfassungsgerichtsbarkeit . . . . 297
d) Der EuGH als Verfassungsgericht, Verfassungsrechtsprechung ... 301
aa) Das Rollengeflecht des EuGH 303
bb) Der EuGH als „Motor der europäischen Integration"? 308
cc) Europäische Rechtsprechung als Spiegelbild einer offenen Gesellschaft 311
e) Die Frage der Abhängigkeit zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und
Verfassung 312
f) Vergleichende Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit - Kongruenz
der Aufgaben 313
3. Grundgedanken und Strukturelemente eines Verfassungsstaates (USA)
und einer Verfassungsgemeinschaft (Europäische Union) 317
a) Konzeptionen der Repräsentation - die Vertretung von Bürgern und
Einzelstaaten 318
b) Die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Einzelstaaten 318
aa) Grundlagen des amerikanischen Föderalismus 318
(1) Charakter eines Bundesstaates 321
(2) Funktionsweise des US-Föderalismus 322
(3) Inkurs: Der institutionelle Aspekt auf einzelstaatlicher Ebene 323
bb) Europäischer Föderalismus: Einzelaspekte 324
cc) Ergänzungen aus vergleichender Sicht 329
c) Das Prinzip der Gewaltenteilung 331
aa) Vorbemerkung 331
bb) Die Ausgestaltung in den USA 332
cc) Die Ausgestaltung in der Europäischen Union 335
d) Identität und der Begriff der Nation 338
e) Das Demokratieprinzip - Anmerkungen 343
f) Inkurs: Verbreitung direktdemokratischer Elemente 349
g) Das Verhältnis zwischen Recht und .Moral", Souveränitätsverzicht 350
h) Finalität - die Bedeutung von Grenzen und Erweiterung 353
i) Ausgewählte institutionelle Aspekte 354
j) Europäische Grundrechtecharta - Bill of Rights 356
k) Wertegemeinschaft Europa und USA - „ever closer union" und „ever
strenger union" 357
V. Zwei Verfassunggebungsprozesse: ein Resümee 358
1. Vergleichende Anmerkungen zum Konventsverfahren 359
2. Vergleichende Anmerkungen zu den Konventsergebnissen 364
3. Lehren für die Europäische Union aus dem Vergleich der Verfassunggebungsprozesse 369

C. Der Gottesbezug in den Verfassungen Europas und der USA 373


I. Einleitung 373

II. Der Gottesbezug in den Verfassungen Europas 374
1. Bisherige Regelungen im Primärrecht der Europäischen Gemeinschaft 374
2. Die Europäische Grundrechtecharta 375
a) Gottesbezug 375
b) Kirchen und Religionen 376
3. Der Entwurf des Europäischen Konvents 377
a) Änderungsanträge 379
Inhaltsverzeichnis 13
b) Die Beratungen der Regierungskonferenz 381
c) Bewertung 381
4. Der Gottesbezug in den Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) der
Europäischen Union sowie in den deutschen Bundesländern 382
a) Der Gottesbezug in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union 383
b) Der Gottesbezug in den Verfassungen der Beitrittskandidaten zur
Europäischen Union 388
c) Der Gottesbezug in den Verfassungen der 16 Länder der Bundesrepublik
Deutschland 388
HJ. Gottesbezug und US-Verfassung; die Rechtsprechung des US-Supreme
Court zur Trennung von Staat und Religion 391
1. Die Frage nach einem „Gottesbezug" in der Verfassung der Vereinigten
Staaten von Amerika 393
a) Entstehung und Entwicklung der „Establishment Clause" 393
b) Inhalt und Reichweite der „Establishment Clause" nach der Rechtsprechung
des Supreme Court 395
aa) Die Vertreter einer Trennung und einer Zusammenarbeit zwischen
Staat und Religionsgemeinschaften 395
bb) Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des
Supreme Court 396
2. Gottesbezug in den bundesstaatlichen Verfassungen 399
IV. Das US-Modell ein Vorbild für Europa? 402

Nachwort 403


Zusammenfassung 405


Anhänge 408

Literaturverzeichnis 416
Sachwortverzeichnis 465


========================================================================================

Wortlaut der Rede zum Rücktritt am 1.3.2011
- QUELLE: http://static.zuguttenberg.de/erklaerung.html - abgerufen am 1.3.2011, gegen 19:08 Uhr

"Erklärung zum Rücktritt

Statement BM am 01.03.2011 im BMVg Berlin, Bendlerblock

 

Grüß Gott, meine Damen und Herren,

 

 

ich habe in einem sehr freundschaftlichen Gespräch die Frau Bundeskanzlerin informiert, dass ich mich von meinen politischen Ämtern zurückziehen werde und um meine Entlassung gebeten. Es ist der schmerzlichste Schritt meines Lebens. Ich gehe nicht alleine wegen meiner so fehlerhaften Doktorarbeit, wiewohl ich verstehe, dass dies für große Teile der Wissenschaft ein Anlass wäre.

 

Der Grund liegt im Besonderem in der Frage, ob ich den höchsten Ansprüchen, die ich selbst an meine Verantwortung anlegen, noch nachkommen kann. Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt, Verantwortung die möglichst ungeteilte Konzentration und fehlerfreie Arbeit verlangt. Mit Blick auf die größte Bundeswehrreform in der Geschichte, die ich angestoßen habe, und mit Blick auf eine gestärkte Bundeswehr mit großartigen Truppen im Einsatz, die mir engstens ans Herz gewachsen sind.

 

Wenn allerdings, wie in den letzen Wochen geschehen, die öffentliche und mediale Betrachtung fast ausschließlich auf die Person Guttenberg und seine Dissertation statt beispielsweise auf den Tod und die Verwundung von 13 Soldaten abzielt, findet eine dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit zu Lasten der mir Anvertrauten statt.

 

Unter umgekehrten Vorzeichen gilt Gleiches für den Umstand, dass wochenlang meine Maßnahmen bezüglich der Gorch Fock, die weltbewegenden Ereignisse in Nordafrika zu überlagern schienen. Wenn es auf dem Rücken der Soldaten nur noch um meine Person gehen soll, kann ich dies nicht mehr verantworten. Deswegen ziehe ich, da das Amt, Bundeswehr, die Wissenschaft und auch die mich tragenden Parteien Schaden zu nehmen drohen, die Konsequenz, die ich auch von anderen verlangt haben und verlangt hätte.

 

Ich habe wie jeder andere auch zu meinen Schwächen und Fehlern zu stehen, zu großen und kleinen im politischen Handeln bis hin zum Schreiben meiner Doktorarbeit. Mir war immer wichtig, diese vor der Öffentlichkeit nicht zu verbergen. Deswegen habe ich mich aufrichtig bei all denen entschuldigt, die ich auf Grund meiner Fehler und Versäumnisse verletzt habe und wiederhole dies auch ausdrücklich heute.

 

Manche mögen sich fragen, weshalb ich erst heute zurücktrete. Zunächst ein möglicherweise für manche unbefriedigender aber allzu menschlicher Grund. Wohl niemand wird leicht, geschweige denn leichtfertig das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt, ein Amt das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben beinhaltet.

 

Hinzu kommt der Umstand, dass ich mir für eine Entscheidung dieser Tragweite jenseits der hohen medialen und oppositionellen Taktfrequenz die gebotene Zeit zu nehmen hatte. Zumal Vorgänge in Rede stehen, die Jahre vor meiner Amtsübernahme lagen. Nachdem dieser Tage viel über Anstand diskutiert wurde, war es für mich gerade eine Frage des Anstands, zunächst die drei gefallenen Soldaten mit Würde zu Grabe zu tragen und nicht erneut ihr Gedenken durch Debatten über meine Person überlagern zu lassen. Es war auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber diesen und ja gegenüber allen Soldaten.

 

Es gehört sich, ein weitgehend bestelltes Haus zu hinterlassen, weshalb letzte Woche noch einmal viel Kraft auf den nächsten entscheidenden Reformschritt verwandt wurde, der nun von meinem Nachfolger bestens vorbereitet verabschiedet werden kann. Das Konzept der Reform steht.

 

Angesichts massiver Vorwürfe meiner Glaubwürdigkeit ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen. Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des Doktortitels bereits Konsequenzen gezogen habe.

 

Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all denen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität, sollte dies noch erforderlich sein, zeitnah geführt werden können. Die enorme Wucht der medialen Betrachtung meiner Person, zu der ich selbst viel beigetragen habe, aber auch die Qualität der Auseinandersetzung bleiben nicht ohne Wirkung auf mich selbst und meine Familie. Es ist bekannt, dass die Mechanismen im politischen und medialen Geschäfte zerstörerisch sein könnten. Wer sich für die Politik entscheidet, darf, wenn dem so ist, kein Mitleid erwarten. Das würde ich auch nicht in Anspruch nehmen. Ich darf auch nicht den Respekt erwarten, mit dem Rücktrittsentscheidungen so häufig entgegengenommen werden. Nun wird es vielleicht heißen, der Guttenberg ist den Kräften der Politik nicht gewachsen. Das mag sein oder nicht sein. Wenn ich es aber nur wäre, wenn ich meinen Charakter veränderte, dann müsste ich gerade deswegen handeln.

 

Ich danke von ganzem Herzen der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung, den vielen Mitglieder der Union, meiner Parteivorsitzenden und insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die mir bis heute den Rücken stärkten, als Bundesverteidigungsminister nicht zurückzutreten.

 

Ich danke besonders der Frau Bundeskanzlerin für alle erfahrene Unterstützung und ihr großes Vertrauen und Verständnis. Es ist mir aber nicht mehr möglich, den in mich gesetzten Erwartungen mit dem mir notwendigen Maß an Unabhängigkeit in der Verantwortung gerecht zu werden.

 

Insofern gebe ich meinen Gegner gern Recht, dass ich tatsächlich nicht zum Selbstverteidigungs- sondern zum Minister der Verteidigung berufen wurde.

 

Abschließend ein Satz, der für einen Politiker ungewöhnlich klingen mag. Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht.

 

Vielen Dank."

===============================================================================

Kontakt-Adressen - STAND am 1.3.2011: nach Homepage www.zuguttenberg.de - abgerufen gegen 19:07 Uhr

Büro im Wahlkreis:

Fritz-Hornschuch-Str. 13
95326 Kulmbach

Tel.: 09221 / 76690
Fax: 09221 / 76677
E-Mail: kt [ÄTT] zuguttenberg.de
 

Büro in Berlin:

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 / 227-73290
Fax: 030 / 227-76090
E-Mail: karl-theodor.guttenberg [ÄTT] bundestag.de

===================================================================================

QUELLE: http://offenerbrief.posterous.com/
abgerufen am 1.3.2011, gegen 19:12 Uhr

" >61.00 Bürgerinnen und Bürger haben bisher den offenen Brief unterzeichnet (Stand, Dienstag 16:43 Uhr)." (GEMEINT IST WOHL DIENSTAG, DER 1. MÄRZ 2011, abgerufen von KLAUSENS gegen 19:12 Uhr. Und es waren wohl Unterschriften auch "abgestürzt", die reale Zahl könnte höher gewesen sein.)

Causa Guttenberg

Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin

"Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als Doktorandinnen und Doktoranden verfolgen wir die gegenwärtige Diskussion um die Plagiatsvorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl-Theodor zu Guttenberg, mit großer Erschütterung und noch größerem Unverständnis. Wir haben den Eindruck, dass Sie mit aller Macht versuchen, einen Minister zu halten, der trotz massiver Gegenbeweise immer noch die Behauptung aufrecht erhält, er habe in seiner Doktorarbeit nicht bewusst getäuscht.

Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr.

Zu Guttenberg musste bereits in der letzten Woche mehrfach Abstand von seinen zuvor beteuerten Aussagen in Bezug auf seine Dissertation nehmen. Die Internetgemeinde hat es in einer beispiellosen Art und Weise geschafft, eine Vielzahl von eindeutigen Plagiaten in der Dissertation von Herrn zu Guttenberg zu belegen. Diese Indizien sind von jedermann einzusehen und überprüfbar. Es nimmt kaum Wunder, dass sich Plagiatsexperten darüber einig sind, dass man hier nicht mehr von einigen „peinlichen Fehlern“ reden kann. Es handelt sich um massive, systematische Täuschung. Zu Guttenberg hat große Teile seiner Dissertation – und dies offenbar mit großem Ehrgeiz – zusammenkopiert und Quellen vertuscht, um sich den Doktortitel zu erschleichen, mit dem er dann nicht zuletzt auf Wahlplakaten geworben hat. Die Universität Bayreuth hat diesen Vorwurf nicht ausräumen können. Angesichts des Umfangs und der Anzahl der Plagiate wissen Sie genauso gut wie wir, dass am Ende der genauen Überprüfung durch die Universität nur ein Ergebnis stehen kann, was die Täuschungsintention des Ministers angeht. Man kann dies nicht „unbewusst“ tun.

Diese Täuschung als solche zu benennen, hat dabei nichts mit der Zugehörigkeit des Ministers zu einer bestimmten Partei zu tun. Auch von den Politikern der Opposition würden wir den Rücktritt als Minister fordern, hätten sie ihr Ehrenwort gegeben, ihre wissenschaftliche Leistung eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Hilfsmittel erstellt zu haben, und dann trotzdem in massiver Weise dagegen verstoßen.

Herr zu Guttenberg hat am 23. Februar 2011 in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag darauf verwiesen, er wolle nur nach seiner Tätigkeit als Verteidigungsminister beurteilt werden. Er hat dabei auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als „wissenschaftlichen Assistenten“ eingestellt hätten.

Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen. Sie legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das „akademische Ehrenwort“ im wirklichen Leben belanglos sei.

Bei der Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es nicht um „Fußnoten“, nicht um Kinkerlitzchen, die angesichts größerer politischer Probleme vernachlässigenswert sind. Es geht um die Grundlagen unseres Arbeitens und Vertrauenswürdigkeit. Wir bemühen uns daher in unserer eigenen Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen, diesen hohen Anforderungen jederzeit nachzukommen. Wenn wir dies nicht tun, laufen wir (zu Recht) Gefahr, von der Universität verwiesen zu werden.

Die meisten von uns unterrichten zudem jüngere Studierende. Nicht selten ist es unsere Aufgabe, ihnen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Wir halten die Studierenden dabei dazu an, von Anfang an sehr genau darauf zu achten, korrekt zu zitieren und jedes Hilfsmittel als solches kenntlich zu machen. Wir tun dies nicht, weil wir „Fußnotenfanatiker“ sind oder im „Elfenbeinturm“ sitzen und nicht wissen, was im wahren Leben zählt. Es geht uns schlicht darum, das Verständnis dafür weiterzugeben, dass wissenschaftlicher und damit gesellschaftlicher Fortschritt allein dann möglich ist, wenn man sich auf die Redlichkeit in der „scientific community“ verlassen kann. Verstoßen unsere Studentinnen und Studenten gegen diesen Kodex, sind wir gehalten, ihre Prüfungsleistung als ungenügend zu bewerten. Bei erneutem Verstoß droht in aller Regel die Exmatrikulation. Nach einer solchen Entscheidung bleibt der Eintritt der Betroffenen in viele Berufe zurecht verwehrt – auch in Berufe, in denen die persönliche Integrität weniger bedeutend sein mag als im Amt des Bundesverteidigungsministers.

Vielleicht sind wir altmodisch und vertreten überholte konservative Werte, wenn wir die Auffassung hegen, dass Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte sein sollten, die auch außerhalb der Wissenschaft gelten sollten. Herr zu Guttenberg schien bis vor kurzem auch dieser Meinung zu sein.

Forschung leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung. Redliche und innovative Wissenschaft ist eine Grundlage des Wohlstands in unserem Land. Wenn der Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft. Wir erwarten für unsere wissenschaftliche Arbeit keine Dankbarkeit, aber zumindest den Respekt, dass man unsere Arbeit ernst nimmt. Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und die Glaubwürdigkeit Deutschlands als „Land der Ideen“.

Möglicherweise aber halten Sie unseren Beitrag zur Gesellschaft schlicht für vernachlässigenswert. Dann möchten wir Sie aber bitten, in Zukunft nicht mehr von der von Ihnen selbst ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ zu sprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner*

*Anmerkung: Wir vertreten selbstverständlich nur unsere eigene Position, nicht die der Institution, der wir zugehörig sind."


###############################################################################################################################

"Plagiat und dooppeeltee Weelt"

- Realgedicht -





Seite013 Seite 013 Seite 015
Seite 015/Differenzen Seite 016 Seite 017
Seite 030 Seite 032 Seite 033
Seite 034 Seite 035 Seite 037
Seite 038 Seite 045 Seite 048
Seite 053 Seite 053-054 Seite 053-054/Differenzen
Seite 054 Seite 054/Differenzen Seite 055
Seite 055-056 Seite 056 Seite 057
Seite 065 Seite 068 f Seite 072ff
Seite 073 Seite 078 Seite 079
Seite 080-081 Seite 084-085 Seite 088
Seite 093 Seite 094 Seite 095
Seite 099 Seite 102 Seite 102-110 Gliederung
Seite 103 Seite 104 Seite 105
Seite 106 Seite 107 Seite 108
Seite 109 Seite 110-111 Seite 111-117 Gliederung
Seite 113 Seite 115 Seite 116
Seite 117 Seite 118 Seite 119
Seite 120 Seite 121 Seite 122
Seite 122 (b) Seite 122a Seite 123
Seite 124 Seite 124/125/126 Seite 128/9
Seite 130 Seite 133 Seite 134
Seite 134 2 Seite 143 Seite 144
Seite 145 Seite 148 Seite 149
Seite 15
Seite 15/Differenzen Seite 151
Seite 153 Seite 154 Seite 156
Seite 158
Seite 16
Seite 169
Seite 17
Seite 175 Seite 179
Seite 180 Seite 181 Seite 184
Seite 184 b Seite 187 Seite 189
Seite 191 Seite 192 Seite 193
Seite 195 Seite 196 Seite 197
Seite 198 Seite 215 Seite 217
Seite 227 Seite 236 Seite 237
Seite 238 Seite 239 Seite 249f
Seite 256 Seite 257 Seite 259
Seite 261 Seite 263 Seite 264
Seite 27 Seite 271 Seite 272
Seite 273 Seite 274 Seite 282
Seite 285-286 Seite 288 Seite 288 (b)
Seite 30
Seite 303 Seite 304
Seite 306/307 Seite 308-309
Seite 309
Seite 310ff Seite 311 Seite 311-312
Seite 313 Seite 315 Seite 318
Seite 319
Seite 32
Seite 320
Seite 321 Seite 323 Seite 324
Seite 324 (b) Seite 325 Seite 326
Seite 327 Seite 328 Seite 328/329
Seite 329 Seite 330 Seite 331f
Seite 333 Seite 333-334 Seite 334
Seite 335 Seite 335 (b) Seite 335 (c)
Seite 337-338 Seite 338
Seite 34
Seite 340 Seite 341 Seite 342
Seite 344 Seite 345 Seite 346
Seite 347 Seite 348 Seite 349
Seite 35
Seite 350 Seite 350-351
Seite 351 Seite 352 Seite 353
Seite 354-355 Seite 355 Seite 356
Seite 357 Seite 358 Seite 359
Seite 369f
Seite 37
Seite 371
Seite 372
Seite 38
Seite 381
Seite 383 Seite 393 Seite 402
Seite 403 Seite 406 Seite 433
Seite 45

Seite 48
Seite 50
Seite 53

Seite 53-54

Seite 53-54/Differenzen
Seite 54

Seite 54/Differenzen

Seite 55-56
Seite 55 (b)
Seite 56

Seite 65
Seite 66f
Seite 72ff

Seite 73
Seite 79

Seite 80-81

Seite 84-85
Seite 93

Seite 95

Seite 99

©  Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

Copyright für dieses Realgedicht, also die Erklärung dieser Seitenzahlen in neuer Wirrordnung zum Realgedicht samt Titel, nur dafür also: Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als KlauPLAGIATsPLAGIATens oder KlauFALSCHsFALSCHens oder KlauRICHTIGsRISCHTICKens, am 18.2.2011, Freitag, gegen 21:20 Uhr, Königswinter-Oberdollendorf. Siehe auch: http://www.klausens.com/realgedichte.htm

####################################################

Medienmitteilung Universität Bayreuth
1 / 2 Nr. 089 / 2011 // 6. Mai 2011

http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/091-089-guttenberg.pdf 

###
Fall zu Guttenberg:
Kommission legt ihren Abschlussbericht vor

3226 Zeichen
60 Zeilen
ca. 60 Anschläge/Zeile
Abdruck honorarfrei
Beleg wird erbeten

Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth hat ihre Arbeit abgeschlossen. Ihr Bericht, der auf gut 40 Seiten und in mehreren Anlagen die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit der Doktorarbeit von Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg aufarbeitet, liegt jetzt der Hochschulleitung der Universität Bayreuth vor.

Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen
Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es:

„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

Über die ganze Arbeit verteilt fänden sich Stellen, die als Plagiat zu qualifizieren seien. Besonders deutlich lasse sich dies anhand der verwendeten Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages veranschaulichen. Herr zu Guttenberg habe sich immer wieder die Autorschaft angemaßt, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. Dafür sprächen eine Vielzahl von Indizien - etwa
Umformulierungen der Originaltexte, Umstellung der Syntax, Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen.

Die Kommission hat im Fall zu Guttenberg auch das konkrete Promotionsverfahren untersucht und eine Mitverantwortung des Doktorvaters und des Zweitgutachters für das wissenschaftliche Fehlverhalten von Herrn zu Guttenberg verneint. Sie stellt allerdings fest, dass die Benotung der Doktorarbeit mit dem Prädikat „summa cum laude“ einer ausführlicheren Begründung bedurft hätte.

Die Gutachten gäben nicht genügend Aufschluss darüber, welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien.

Die Kommission hat der Hochschulleitung der Universität Bayreuth zudem Empfehlungen übermittelt, wie die Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden weiter verbessert werden kann. Sie
hat bei ihrer Arbeit insgesamt die „Regeln zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Bayreuth“ angewandt, die den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsprechen.

Die Kommission weist darauf hin, dass Herr zu Guttenberg mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung des Berichts einen „entgegenkommenden Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ geleistet hat.

Im Rahmen einer Pressekonferenz, die am Mittwoch, 11. Mai, ab 11.30 Uhr im Senatssaal der Universität Bayreuth (Gebäude Zentrale Verwaltung) stattfinden wird, werden der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Dr. Rüdiger Bormann, der Vorsitzende der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“, Professor Dr. Stephan Rixen, sowie der Dekan der Rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Professor Dr. Markus Möstl, über die Arbeit der Kommission berichten. Die Universität Bayreuth wird den
endgültigen Bericht am Mittwoch, 11. Mai, vollständig im Internet veröffentlichen (www.uni-bayreuth.de). ###

UNSER KLAUSENS-INFO: Pressestelle Leiter: Frank Schmälzle
Zentrale Universitätsverwaltung, Büro 3.07
Universitätsstr. 30
95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5323 Fax: 0921 / 55-5325
E-mail: pressestelle ÄTT uni-bayreuth.de
Iris Kaiser und Ursula Küffner
Tel.: 0921 / 55-5324

KLAUSENS bei TWITTER Weblog von KLAUSENS Klausens trifft auf Literaten
START | GEDICHTE | VERÖFFENTLICHUNGEN | KUNST | SERIELLOS | AKTIONEN |
AUDIO-CDs | STARTSEITE | WEBLOG | SUCHE | KLAUSENS bei FACEBOOK
PROSA | VIDEOS | SONSTIGES | BÜCHER | ALPHABETISCH | DICHTBLOGGER | HOME |
KONTAKT: info [ÄTT] klausens.com | Alle meine Twitter-Gedichte, gesammelt
Siehe auch SCHNELLBUCHROMAN * STUNDENROMAN * HULSK-KURZUMROMAN * EINTAGESROMAN * JETZTROMAN

KLAUSENS TRIFFT AUF KÜNSTLER * KLAUSENS TRIFFT AUF LITERATEN * KLAUSENS TRIFFT AUF POLITIKER * KLAUSENS TRIFFT AUF PROFESSOREN * KLAUSENS TRIFFT AUF PROMINENTE SCHAUSPIELER SONSTIGE * KLAUSENS TRIFFT AUF SPORTLER * KLAUSENS TRIFFT AUF MUSIKER


HOMEPAGE-SITE begonnen am 26.2.2011

ALLE KLAUSENS-LINKS UND SITES: HOME | START | SEITE 1 | Klau|s|ens-Hauptseite Zwei | Gestreute Gedichte | Klausens neues Gesten- und Gästebuch | Altes Gäste- und Gestenbuch | Gedichte als Scan | Gedichte-1 | Gedichte-2 | Gedichte-3 | Gedichte-4 | Gedichte-5 | Gedichte-6 | Gedichte-7 | Gedichte-8 | Gedichte-9 | Gedichte-10 | Gedichte-11 | Gedichte-12 | Gedichte-13 | Gedichte-14 | Gedichte-15 | QUITTUNGEN als Tagebuch | Veröffentlichungen-Extra | Veröffentlichungen-1 | Veröffentlichungen-2 | Veröffentlichungen-3 | Veröffentlichungen-4 | Veröffentlichungen-5 | Veröffentlichungen-6 | Veröffentlichungen-7 | Veröffentlichungen-8 | Veröffentlichungen-9 | Veröffentlichungen-10 | Veröffentlichungen-11 | Veröffentlichungen-12 | Veröffentlichungen-13 | Veröffentlichungen-14 | Veröffentlichungen-15 | Veröffentlichungen-16 | Veröffentlichungen-17 | Veröffentlichungen-18 | Veröffentlichungen-19 | Veröffentlichungen-20 | Veröffentlichungen-21 | Veröffentlichungen-22 | Veröffentlichungen-23 | Veröffentlichungen-24 | Veröffentlichungen-25 | Veröffentlichungen-26 | Veröffentlichungen-27 | Veröffentlichungen-28 | Veröffentlichungen-29 | Veröffentlichungen-30 | Veröffentlichungen-31 | Hinweis | GEDICHT über Kenzaburo Oe | Tabellengedichte | Unmögliches Museum der Möglichkeiten | Aus dem Fenster meines Herzens | Weisschwarzheit | Verhütungen | Erkenntnis | GEDICHT Fehler | Buchmesser | Realgedicht | Briefumschlagskunst | VERGELASSEN | Axiome | SLAM | Die Große Liebe | Zensur | Lesung | Große Zitate | Mutiger Weltunternehmer | Hinweis | K-Werke 1 | K-Werke 2 | K-Werke 3 | K-Werke 4 | K-Werke 5 | K-Werke 6 | K-Werke 7 | K-Werke 8 | K-Werke 9 | K-Werke 10 | Mail+Info | Kontaktformular | Urheberrecht | Bio | Home | Haftungsausschluss | Stille-CDs | Live-Cams | Casting | ADEUM Otzenrath | I C E | Herbst | A44-Autobahngedenkstätte | Schattige Bilder Geschichten | Fundstellen | Tunnelbilder | Klau|s|ens-Arch.-Fotos | Tod als Kultur | Dorn | WEBLOG von Klau|s|ens | Klau|s|ens-Kunst-Fotos | MEIN BLAU | Berühmt werden | Klau|s|ens-Wegeskizze | Auf-Klau|s|ens-Suche | KLAUSUR | EXPOSÉ | Ampelschaltung | Klau|s|ens-Rosette | VOLKSTRAUER NACHHÄNGUNGEN | Abspann | 9.11. | JaJaJa! | AKTION GELBER PUNKT | Scheiterungen | TEXT | Kanzlerin | SERIELLO Rotes Tuch | Banner-Klau|s|ens | SERIELLO Klausens DASELBST | EINSCHRÄNKUNG | LINK-Seite | Klau|s|ens-Künstlerbriefe | zur STASI: KURZPROSA Relativierungstheorien | SERIELLO Klausens ZAPPA | SERIELLO Klausens SCHATTENVENUS | SERIELLO Klausens VOM WINDE VERWEHT | Klausens zu Gast| Klau|s|ens-DANK-Stiftung | SCHILLERN Leo Goethe Helga zum Abschied | Klausens-Forschungsinstitut | Michaela G.| LIVE-Cams | KLAU|S|ENS TABLOCHS zu Jörg Sasse | Klau|s|ens TABLÜCKEN | Klau|s|ens und Ammann | Klau|s|ens und Robert Gernhardt | Mein Verein | SERIELLO Abschied Johannes Rau | Casting | Unerklärte Klau|s|ens-Wollen-Partnerstadt | Klau|s|ens-Wallfahrtsort | Seiphisten | Büroklammermuseum | SERIELLO Berlin PALAST DER REPUBLIK | Balkenspiel | Dichtblogger = Dichterblog | DOKU-GEDICHTE z.B. BALL und STURM DER LIEBE und JULIA - WEGE ZUM GLÜCK | Seriello HELNWEIN | Justizgedichte | Klausens Bücher | Klau|s|ens liest für Inge | Haltbarkeitsgedichte | SERIELLO BUCHSTAPEL von Klau|s|ens Büchern | Klausens und das Goethe-Institut und DIE ZEIT | Bücher über Klausens | Seriello TROCKNER | SERIELLO Rücktritt Platzeck - Antritt Beck (SPD) | FANCLUBGEDICHT | SERIELLO 20. April | Preise-1 | Preise-2 | Preise-3 | Radioaktives Gedicht | Klau|s|ens und Bazon Brock : REAKTIVE GEDICHTE | Des Kaisers neue Kleider - JETZT ALS GEDICHT | Aussätzig | SERIELLO Frühling | PRESSESTIMMEN | Klausens WELT | LING-Lexikon | SERIELLO PUTIN MERKEL TOMSK | GEHEIMDIENSTSEITE | fischlesanekdote | SERIELLO DOWNLOAD |KLARSICHTHÜLLENGEDICHTE | Minimalkünstlermuseum | EILENDE WÖRTER | Kurze Anekdoten |GEWICHTANEKDOTE | Geistiges Eigentum | KLAU(S)ENS UND DANIEL KEHLMANN | SERIELLO LEHRTER BAHNHOF 26.05.2006| Der BND-Bericht von Schäfer | SERIELLO Umgehung Richard Deacon | Klau[s]ens Kunst Scans | Knitterungen| SERIELLO Nominierung | Klau/s/ens eröffnet das LiMo| NATIONALDICHTER | Klau{s}ens Nationalstadion | Klau-s-ens Nationalstadion gemäht | Nationalrasen | Nationalbrot | Klau_s_ens und Willy Brandt| KOMMENTIERTE GEDICHTE | Ankündigungsgedichte | DREHBUCH | Kühlschrankanekdote | DOKU-GEDICHT Melle Bachmannpreis Klagenfurt | SERIELLO PEN GRASS KÖHLER| Selbstbezichtigungen Selbsttitulierungen | Wortschöpfungen EIGENLEXIKON Neologismen | KURZPROSA Am Rande der gelebten Welt | Klau*s*ens und der UN-Campus Bonn | KLAUSENS und der SHOPBLOGGER | Klau§s§ens VERSCHLUSSGEDICHTE | Klau_s_ens Sprühgedichte | DOKU-Gedicht BMX MASTERS | ERSTARRTE GEDICHTE | Schumann, Klau/s/ens und Hrdlicka | Zuständigkeitsgedicht | ORGANOGRAMMGEDICHT | HARTZ4ROMAN = HARTZ-4-ROMAN = HARTZ 4 ROMAN = HARTZ IV ROMAN | HARTZ4-ROMAN | GELBE SEITEN | ONLINE-REGISTRIERUNG | Faked Letters | AIDA =Statistengedichte | Entsorgungshinweis | Klau!s!ens und Martin Kippenberger | Klau\s\ens und die documenta | Weltkunsthalle | SERIELLO Ankunft Papst Deutschland 9.9.2006 | SERIELLO 11 9 oder 9 11 | SERIELLO Clipfish | Klausens Alphabetisch | SERIELLO Autobahnbetonstreifen | SERIELLO Rückspiegel | MINIMAL STUESSGEN OTTO MESS PETZ ... ET AL ... ABSCHIED | Die Inseln der habseligen Muscheln | PAPIERCONTAINER | SERIELLO Aquarium | URIN-DIREKT-PAINTING | SERIELLO Herbstwolken | SERIELLO Arte Guckera (für die ART COLOGNE) und ART-Gedichte | Open Mike | SERIELLO Kardinal Meisner | Ausschreibungsgedicht | SERIELLO Christoph Daum | Klau(s)ens in der Zeitung | TÜBINGER-GEDICHTE-ZYKLUS | SERIELLO Dancing on Ice | SERIELLO Herbstabend | SERIELLO Bonner Kunstverein | Betriebssportvereinsgedicht | Kaufmannsgedicht und Schriftstellergedicht | Weihnachtsmarktgedicht | DOKU-Gedicht DSF LIVE "Bei Anruf Geld" | EINDRÜCKLICHE NOTIZEN (Aus dem Stadtrat) | 2007 | SERIELLO Beamer | SERIELLO Flippern | AKTION "Plexiglas für Schnee" | LITERATURKRITIK (Klau:s:ens und Denis Scheck und Gisa Funck) | Kurzprosa VOM SCHREIBEN | Kurzgeschichte KAMPF UND KAMPF | SERIELLO Second Life | Kunstvideos | Klausens BUCH "Hall und Schall" Dichterlösung | Klau*s*ens und Josef Adolf Schmoll genannt "EISENWERTH" | FAHNDUNG | Favicon | MACH MAL 'NEN PUNKT | Auf den Punkt kommen | Klau|s|ens und Markus Lüpertz | Klau,s,ens ehrt Markus Lüpertz | SERIELLO Smerling Lüpertz Klau.s.ens und die Zeit | DOKU-GEDICHT Fürbittbuch | DOKU-GEDICHT Die Linke | Klausens Texte zum Tod | DOKU-GEDICHT Big Brother | Klausens und Manuel A. Cholango | Seriello Immendorff 1 (zum Tod von Jörg Immendorff 28.5.2007 Vermächtnis-Kunstwerk Klau;s;ens) | Seriello Immendorff 2 ("Abschied von Jörg Immendorff" - Nicola Graef) | Klau+s+ens und Adolf Muschg | WEISS UND LEER | Wieder eine Veröffentlichung | Kurzprosa: Im Dunkeln | Klausens Stammkneipe | ANAGRAMMGEDICHT Klausens | Klausens hilft Münster allein durch seine Kunst | Rolltreppenhandlaufvideos | Flaggenflattervideos | Klausens begründet neue Weltprotestkunst "Exceln" | Protestkunst EXCELN zwei | Klausens K-Werk documenta 2007 | KUNSTVIDEOS 2 | KLAU,S,ENS und seine RELIQUIENKUNST | Die allweltberühmte "KLAUSENS TRASSE" | KLAUSENS BLOGG ARCHIV : Klausens Blog Archiv | KLAUSENS beim SIEGBURGER FOLTERMORDPROZESS, auch WEGHÄNGPROZESS zu nennen | Wildes schönes Leben | SERIELLO Am Kabinettstisch | Klau€s€ns und Gerhard Richter | SERIELLO Gerhard Richter | SERIELLO Gerhard Richter (ZWEI) | KLAU.S.ENS SELTSAME MINIATUREN | Den unschuldigen Opfern zum Gedenken | 99 KUNSTWERKE als SLIDESHOW "Den unschuldigen Opfern zum Gedenken" | DOKU-GEDICHT Marianne und Michael | SERIELLO lighthoven | 99 KUNSTWERKE als VIDEO von der SLIDESHOW von dem BILD "Den unschuldigen Opfern zum Gedenken" | HERBSTGEDICHT | SERIELLO Täterpresskonferenz | SERIELLO Hannah - vom Video 99 KUNSTWERKE (als VIDEO) von der SLIDESHOW von dem UR-KUNSTWERK "Den unschuldigen Opfern zum Gedenken" | KUNSTPOSTKARTEN Künstlerpostkarten | Slideshow SERIELLO Kuba MEER| KLAUSENS SPRICHT GEDICHT bzw. Gedichte | LIEBESGEDICHT bzw. Liebesgedichte | KLAUSENS TRIFFT (AUF) LITERATEN und INNEN und PUBLIZISTEN und INNEN | Klausens Fall ESRA (nach Maxim Biller) | DOKU-GEDICHT Schmidt UND Pocher | Klausens LAUFBAND Laufbänder | Fingerabdruck| Was man über KLAUSENS (nicht) wissen muss | SERIELLO Martin Walser | KLAU:S:ENS und MARTIN WALSER | REALGEDICHTE | Zitatgedichte| HARTZ-IV-Gedicht | Klau!s!ens und Ralph Giordano und Gottfried Wagner | Der Bonner "EHRENMORD"-Prozess | Klau#s#ens K-Werk "GELBARPNEUERSTEHUNG" | Hannah-Mord-Prozess | Klausens LIVE-Dichten-Theorie | KLAU"S"ENS und CEES NOOTEBOOM | Blauer Punkt | UNENDLICHES GEDICHT DER GEDICHTE ALS ZWEIFELNDES GEDICHT | DOKU-Gedicht radioTATORT | Klausens Zitate | Internetbetrugsgedicht, SMS-Betrugsgedicht | Klausens Offener Brief an JÜRGEN MILSKI |Berlinale BÄRLINALE | Herzenssachen | ONLINE-Durchsuchung | Klau,s,ens und Eric-Emmanuel Schmitt | SERIELLO Eric-Emmanuel Schmitt | SERIELLO Margarete Mitscherlich | KLAUSENS trifft (auf) MUSIKER und MUSIKERINNEN | SERIELLO Kurt Beck UND Peer Steinbrueck | Shoutboxgedichte| KLAUSENS erfindet "LIVE-Kunst des LIVE-Streaming" | Klausens erfindet "LIVE-VIDEO-KUNST"| KLAUSENS ist zu gut für uns | Klau/s/ens erlebt MARIENWUNDER| KLAU-S-ENS RÖMISCHE GEDICHTELEIEN | Klau-s-ens Künstlermail FREE TIBET | SERIELLO Kurt Masur EROICA| DAS KLAUSENSISCHE | Tankvideos| SERIELLO "Ich im am Kunstmuseum" | DIE SINNESWALD-LESUNG | Frühlingsgedicht | Klau(s)ens und Philipp Freiherr von Boeselager |REALGEDICHT Myanmar Birma Burma | SERIELLO Sanfte Frau | FUSSBALLGEDICHT Fußball |SCHNELLBUCHROMAN | Züricher Gedichteleien | KLAUSENS trifft (auf) MICHAEL KUMPFMÜLLER und EVA MENASSE | 1. Internationaler Eifel-Literatur-Preis | KLAUSENS und ULRICH PELTZER und HUBERT WINKELS | KLAUSENS VIDEOS bei CLIPFISH | KLAUSENS und CHRISTINE WESTERMANN und HANNS-JOSEF ORTHEIL und TANJA LANGER und BETTINA HESSE | KLAUSENS und ELKE HEIDENREICH und LESEN! und GÖTZ ALSMANN | Namen von Klau/s/ens | RADGEDICHT und RADFAHRERGEDICHT | Betonleitplankenvideos | WAS DER WELT FEHLT | Klausens tanzt | UNTIER MENSCH ANHAND VON KARADZIC | Seriello GÜNTER KUNERT | SERIELLO Albert Ostermaier | Sportgedichte Dopinggedichte | EINTAGESROMAN [8.8.8] | Buchgedicht und Verlegergedicht | Collage Fenstertechnik | NIE WIEDER! Kurzgeschichte | SERIELLO Hans-Ulrich Treichel | Brunnenvideos| GEDICHTE vom SYMPOSIUM Posthume Güsse | SERIELLO Johannes Brus EINWEIHUNG Skulptur "Treidelpfad" in Remagen-Kripp| Klau*s*ens und Max Goldt | Tiergedichte | KLAUSENS und JACQUES BERNDORF und RALF KRAMP | SERIELLO Jutta Ditfurth | Schachgedichte | Popup-Fenster | KLAU?S?ENS trifft (auf) KÜNSTLER und KÜNSTLERINNEN | Kurzgeschichte DAS ROSENGESCHENK | NEUE-MOSCHEE-GEDICHTE Marxloh | SERIELLO Bill Clinton | SERIELLO Paul Potts | AWD Erfolgskongress LIVE Dichtung | SERIELLO Katharina Sieverding ohne Sieverding | KLAUSENS trifft auf Katharina Sieverding | SERIELLO Katharina Sieverding mit Sieverding | Symposium Bonner Kunstverein 28.11.2008 | SERIELLO Nora Gomringer | KLAU°S°ENS und NORA GOMRINGER | KLAU#S#ENS und KATHARINA HACKER | SERIELLO Jan Wagner | KLAU+S+ENS und JAN WAGNER | SERIELLO Gruppenfotomachung | Klausens DÜRENER GEDICHT-ZYKLETTE | Klausens bei LAST FM | DOKU-GEDICHT Abschied Manfred Breuckmann | Therapeuten-Schmankerl | Weihnachtsgedicht und Weihnachtsgeschicht' | NUR GUTE TIPPS | REPARATURTEXT | Experimenteller Sprachsoftwaretext| Kurprosa als Kurzprosa DIE E-MAIL WIRD ZUM ZITAT | Klausens trifft auf Politiker und Politikerinnen | SERIELLO Amtseinführung Amtseid Barack Obama | Barack-Obama-Gedichte| Meine Städte-Flüsse-Systematik | KLAUSENS bei STATUS QUO VADIS?| SERIELLO Olaf Metzel | SERIELLO Gesine Schwan Andrea Nahles| KLAUSENS und UWE TIMM | SERIELLO Uwe Timm | GLORIELL Spoken Music | SERIELLO Pressekonferenz AMOK Winnenden | KLAUSENS und der KÖLNER STADTRAT - Einsturz Historisches Archiv | SERIELLO Claus Peymann | KLAUSENS und CLAUS PEYMANN | AKTIONÄRSGEDICHTE Arcandor | SERIELLO Aufsichtsratvorsitzender | Konkrete Poesie | Die äußerst ärgerliche E-Mail an Lyrikmail | Kunstgedichte über Kunst als Kunst | Religionsgedichte | Klausens TWITTER | Rhein-Schiff-Videos | Gedichte über Orte, Plätze, Städte, usw. | Klausens Architektenkunst PLANIERUNGEN | SERIELLO Gottfried Böhm | Architekturgedichte und Gedichte über Architekten (u.a. Gottfried Böhm, Köln) | SERIELLO Peter Sloterdijk | KLAU:S:ENS und PETER SLOTERDIJK | SERIELLO Jonathan Meese | KLAU!S!ENS und JONATHAN MEESE | Jonathan Meese VIDEOS | KLAU!S!ENS 1-WEG-Kunst-Begreiflichungs-Aktion | SERIELLO Wolf Biermann | KLAU?S?ENS und WOLF BIERMANN | KLAUSENS und das Kolloquium Künstlernachlässe | PARK-EGOISTEN | SERIELLO Kölner Philharmonie | AKTIONÄRSGEDICHTE COMMERZBANK | SERIELLO Commerzbank | KLAUSENS und KURT BECK | SERIELLO Frank H. Asbeck | AKTIONÄRSGEDICHTE SOLARWORLD | SERIELLO Umgehung Kanzlerbungalow | SERIELLO Kurt Beck| Rheingedichte | KUNSTAKTION Klausens kratzt am Kanzlerbungalow |Private-Equity-Gedichte |KUNSTAKTION "Klausens rettet KARSTADT" | SERIELLO Barack Obama in Buchenwald | Himmelsvideos | LIVE-Gedichte zur Kunstaktion Ausrufezeichen | SERIELLO KUNSTAKTION AUSRUFEZEICHEN 1 | KLAUSENS und GOTTFRIED HONNEFELDER | KLAUSENS und WOLFGANG SCHÄUBLE | Meine Medikamente | Meine TWITTER-Gedichte | Meine FACEBOOK-Gedichte | KLAUSENS und KLAUS WOWEREIT | SERIELLO Klaus Wowereit | KLAUSENS trifft (auf) Prominente, Schauspieler und Sonstige | KLAU{S}ENS trifft (auf) PROFESSOREN und PROFESSORINNEN | KLAUSENS trifft (auf) SPORTLER und SPORTLERINNEN | SERIELLO Dalai Lama | KLAUSENS und der DALAI LAMA | KLAU°S°ENS und PAUL RIEGEL | KLAU~S~ENS und das Rheinschwimmen Erpel Unkel | KLAU/S/ENS und IREEN SHEER | STUNDENROMAN | HULSK Kurzumroman | Symposium BEETHOVENFEST Die Zukunft des Konzerts | TREPPENVIDEOS | Klau's'ens und HALLO Ü-WAGEN (Ein Ort zum Sterben) | Klau*s*ens und INFINITE JEST = Unendlicher Spaß von DAVID FOSTER WALLACE | Klau_s_ens und GÜNTER WALLRAFF | SERIELLO Margaret Atwood| SERIELLO Claudio Magris | KLAU?S?ENS und URSULA PRIESS | Klau!s!ens und Reinhard Jirgl | Hilfe für die Verlagsankündigungen | Die Klausensische SYMPHONELLA | SERIELLO Kurt Masur 2 | KLAUSENS und KURT MASUR | Laufvideos | SERIELLO Herr Mayer | KLAUSENS und der LANDESCHORWETTBEWERB | KLAUSENS und JÜRGEN BECKER | KLAUSENS bei der KULTURPOLITISCHEN GESELLSCHAFT | KLAUSENS und die BLÄCK FÖÖSS | Klau&s&ens und Friedrich Nowottny | ANTHOLOGIE: Liebe ... und Liebe lassen | Klau!s!ens und Paul McCartney | SERIELLO Oskar Lafontaine und Gregor Gysi | Klau/s/ens beim Boere-NS-Kriegsverbrecherprozess in Aachen | Zukunftspreis | Kulturausschuss | Sprachgedichte | Schneeschneivideos | Waschmaschinenvideos | Wintersprüche | KLAU*S*ENS bei Landtagssitzung NRW | SO UND SO - Wie die Menschen sind | SERIELLO Lena-Meyer-Landrut | WÄSCHETROCKNERVIDEOS | TELENOVELA Awida und der Zorn des Zaren der Halbschwester der Rosenfabrik vom Spreu des Weizens | KLAUSENS trifft auf HANNELORE KRAFT | KULTURAUSSCHUSS BONN | KLAU$S$ENS UND JOSCHKA FISCHER | SERIELLO Joschka Fischer | Aktionärsgedichte TELEKOM | KLAUSENS und RENÉ OBERMANN | KLAUSENS und GREGOR GYSI und OSKAR LAFONTAINE und DIE LINKE | KLAUSENS KUNSTWERK: German Flag for Jasper Johns | HANDBALLGEDICHTE | Klausens und Ulrich Berges | Klausens und Beate und Serge Klarsfeld | SERIELLO Beate und Serge Klarsfeld | SERIELLO Kunst Enthüllung Tuch Klarsfeld | Klau=S=ens und Dieter Wellershoff | SERIELLO Dieter Wellershoff | Aktionärsgedichte DEUTSCHE BANK | SERIELLO Dr. Josef Ackermann | Klau(s)ens und Christo | SERIELLO Christo | SERIELLO Christo und Wolfgang Volz | Erbsenzähler-Symphonie | DER WESTEN LEUCHTET | SERIELLO Jürgen Nimptsch | SERIELLO Stephan Berg | AKTIONÄRSGEDICHTE Deutsche Bank | SERIELLO Feridun Zaimoglu | SERIELLO Pressekonferenz LOVEPARADE | SERIELLO Hannelore Kraft | Belauschte Gedichte | KLAUSENS und FERIDUN ZAIMOGLU | SERIELLO Daniel Spoerri | Gedichte aus Maria Laach | SERIELLO Öl fließt ins Desaster | SERIELLO Abgang Roland Koch | SERIELLO Jahrestagung Kultur- und Kreativwirtschaft | Gedichte in und um Nizza | Walther von der Klausens 124 LIVE-Gedichte | KLAUSENS und Franz Müntefering | KLAUSENS und WOLF HAAS | SERIELLO Rüdiger Safranski | JETZTROMAN von Jean-Luc Klausens | Klausens und Ulrich Wickert | Klausens und der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels | SERIELLO Tony Cragg | Klausens und Tony Cragg | SERIELLO Stefan Gronert | SERIELLO Schlichtung Stuttgart 21 erster Tag | SERIELLO Die Sonne von Bad Kreuznach | KLAUSENS und Urs Widmer | Klausens LIVE-Zeichnungen | Klausens und Josef Wilfling | Klausens und Jürgen Domian | Nur die Links | SERIELLO Alida Kurras | SERIELLO Name June Paik "Mercury"| Neues Rheinland | SERIELLO Markus Heinzelmann| Irene Ludwig |SERIELLO Stefanie Kreuzer | Nam June Paik And My Fotografic Darkness In The Laser Cone | KLAUSENS Jahresgabe BONNER KUNSTVEREIN 2010| SERIELLO Schlichterspruch Heiner Geißler Stuttgart, letzter Tag | SERIELLO Stephan Speicher Pavel Kohout | KLAU~S~ENS UND JOSEF HASLINGER | KLAUSENS und das ganze Bonner Theater einer Oper zum Gedicht | SERIELLO MITTERNACHTSMESSE (Christmette) ROM WEIHNACHTEN Vatikan Petersdom Papst et al. | SERIELLO Stephan Speicher Pavel Kohout | SERIELLO LEBKUCHENHAUS WEIHNACHTSMARKT | Autogedichte | SERIELLO Ulrich Khuon | Peo | SERIELLO Stephan Speicher Pavel Kohout | Taschenrechner Online | Christmette KÖLNER DOM | SERIELLO Guido Westerwelle | SERIELLO Mirga Grazinyte | SERIELLO Fischgrätkunstprofil | KLAU&S&ENS und Dirk Luckow | EI | HEILIG - 10 Jahre WIKIPEDIA | SERIELLO Beuys: Das unbestimmte Etwas als Unsbestimmtes | SERIELLO Beuys und das Foyer der Kunstsammlung NRW | KLAU:S:ENS und Anke Engelke | SERIELLO Ingrid Scheller und Martin Schumacher | DENKQUIEM FÜR DEN DIKTATOR BEN ALI VON TUNESIEN | KLAUSENS und GEDOK und BIRTHE BLAUTH | KLAUSENS und die MUSIKFABRIK | HOME |
SCHNELLBUCHROMAN * STUNDENROMAN * HULSK-KURZUMROMAN * EINTAGESROMAN * JETZTROMAN




KLAUSENS bei TWITTER Weblog von KLAUSENS Klausens trifft auf Literaten
START | GEDICHTE | VERÖFFENTLICHUNGEN | KUNST | SERIELLOS | AKTIONEN | AUDIO-CDs | STARTSEITE | WEBLOG | SUCHE | KLAUSENS bei FACEBOOK | PROSA | VIDEOS | SONSTIGES | BÜCHER | ALPHABETISCH A-Z | DICHTBLOGGER | HOME | LIVE-Gedichte | Nur die Links |
KONTAKT: info [ÄTT] klausens.com | Alle meine Twitter-Gedichte, gesammelt


Siehe SCHNELLBUCHROMAN* STUNDENROMAN* HULSK-KURZUMROMAN * EINTAGESROMAN * JETZTROMAN
Was man über Klausens (nicht) wissen muss


Hier links mit dem weißen Feld ausschließlich die gesamte Homepage / Website von Klausens durchsuchen! Umlaute für ältere Sites mit anderem Zeichensatz auch als ae und ue und oe schreiben! Und dann "ß" auch als "ss" schreiben!
---------------------------------------------------------------------------------------------
Siehe auch: KLAUSENS TRIFFT AUF KÜNSTLER* KLAUSENS TRIFFT AUF LITERATEN * KLAUSENS TRIFFT AUF POLITIKER * KLAUSENS TRIFFT AUF PROFESSOREN * KLAUSENS TRIFFT AUF PROMINENTE SCHAUSPIELER SONSTIGE * KLAUSENS TRIFFT AUF SPORTLER * KLAUSENS TRIFFT AUF MUSIKER
Alle Links komplett sind weiter unten auf dieser Page. Oder unter NUR DIE LINKS. Oder unter Alphabetisch