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Siehe  SCHNELLBUCHROMAN * STUNDENROMAN * HULSK-KURZUMROMAN * EINTAGESROMAN
Der Bonner "EHRENMORD"-Prozess
Klau/s/ens = Klau-s-ens beobachtet die Welt der Justiz, indem er seine gefürchtete LIVE-Dichtung einsetzt, um LIVE - im Moment des Erlebens - das schnell aufzuschreiben und in Gedichte zu kleiden, was ihm in den Sinn des Gefühles kommt, oder in das Gefühl des Sinnes, wenn er im Gerichtssaal sitzt. Klausens ist als Dichter eine 5te (fünfte) Gewalt, denn er ist Künstler und Dichter ... und nähert sich der Welt, nährt sich an der Welt ... ganz anderes als andere. Dafür kennen wir ihn. Die Justiz kann immer andere Farben, Meinungen und Gerüche brauchen, um nicht in der selbstgeschaffenen Welt der Sachdinglichkeit unterzugehen. Der Bonner "Ehrenmord"-Prozess, der sogenannte also, ging/geht um eine junge Frau namens Waffa, die wohl tot ist, wohl ermordet wurde, 1993, aber deren Leiche man nie fand. Jahre nach der Tat kam diese erst an die Öffentlichkeit, weil die Schwester, der man wohl einst die Tote gezeigt hatte, nicht länger schweigen konnte und sich 2004 der Justiz anvertraute. Der Prozess gegen den Vater und einen Cousin (Neffen des Vaters, vom Gericht aus der Untersuchungshaft während des Prozesses entlassen am 19.11.2007) am Bonner Landgericht fand statt: am 29.10.2007, Montag | am 30.10.2007, Dienstag | am 12.11.2007, Montag | am 13.11.2007, Dienstag | am 15.11.2007, Donnerstag | am 19.11.2007, Montag | am 3.12.2007, Montag | am 10.12.2007, Montag | am 13.12.2007, Donnerstag | am 2.1.2008, Mittwoch | am 7.1.2008, Montag | am 15.1.2008, Dienstag | am 29.1.2008, Dienstag | am 7.2.2008, Donnerstag | am 18.2.2008 Montag | am 28.2.2008, Donnerstag | am 3.3.2008, Montag | 18.3.2008, Dienstag | 25.3.2008, Dienstag | 28.3.2008, Freitag | 31.3.2008, Montag = URTEIL: 8 Jahre wegen Totschlags für den angeklagten Vater von Waffa, Freispruch für den angeklagten Cousin von Waffa |
Laut Bericht des Bonner General-Anzeigers (5.4.2008) hat die Staatsanwältin Revision gegen das Urteil eingelegt. SIEHE AUCH:  
[blogg.de wurde 2016 eingestellt. Die LINKS zu den BLOG-EInträgen gibt es nicht mehr]
30.10.2007 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=627
16.11.2007 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=640
20.11.2007 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=643
11.12.2007 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=659
13.12.2007 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=661
07.01.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=684
16.01.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=693
29.01.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=706
18.02.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=721
29.02.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=731
03.03.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=733
18.03.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=747
31.03.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=757
02.04.2008 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=759
13.09.2010 http://klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1529


Am 10.9.2010 berichtet "Der Tagesspiegel" aus Berlin, dass
Nourig, die überlebende Schwester, beschlossen hat, ihre Geschichte zu veröffentlichen, das Buch mit dem Titel „Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester“ wird sie am 16.9.2010 in Berlin vorstellen, unter ihrem vollen und echten Namen: Nourig Apfeld, mit Günter Wallraff, der das Vorwort geschrieben hat. Hardcover, 288 S., 19,95 €, ISBN 978-3-8052-5013-9 (Artikel dazu ganz unten auf dieser Page.)

Hier beginnen die Gedichte, chronologisch abwärts sind sie nun zu lesen. Weiter unten folgen dann Zeitungs- und Medienberichte. Die Zahl der Gedichte liegt bei bei mindestens 83.




EINRICHTUNG DER KURZPROZESSPAUSE

So munter sie jetzt
Plaudern im lichthellen
Saal 0.11 mit blauen
Stühlen liegt über
Allem ein bleischwerer Teppich
Aus dumpf wummernder Angst

C
opyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Ganz kleine Prozess-Pause, das Publikum darf im Saal bleiben. © Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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KULTURSCHOCK
Schau den Angeklagten
Nicht zu lange
In die Augen!

Wer weiß was
Sich aus den
Starren Regeln

Der unergründlichen
Erbarmungslosigkeit
Noch alles ablesen

Lässt man am
Ende auch die
Prozessbesucher

D'ran glauben?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Vernehmung eines Zeugen)

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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SCHLÄFER
Schon leicht wegdösend
schrecke ich auf als sie
sich um den Gehalt
dieses Wortes streiten
worin sich ein möglicher
Bombenleger versteckt
halten könnte jetzt
gleich im Gericht noch
was in die Luft gehen?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Immer noch die Vernehmung des Zeugen)

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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14 MENSCHEN
Im Zuschauerraum richtet
Man das Auge auf alle Menschen
Die syrischen oder kurdischen
Oder arabischen Ursprungs
<
Sein könnten um zu
Ermessen wie groß die
Unterstützung der Beklagten
Oder des Opfers oder der
<
Geheimen Zeugin denn wäre
Sieht man dann nur zwei
Gesichter auf die das
Eventuell zutreffen könnte
<
Überwiegt eine Enttäuschung
Für die man keine echten
Gründe anzuführen weiß
Man neigt zur gefährlichsten
<
Aller Aussagen
<
Was soll es?


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Vernehmung einer Ehefrau eines der Beklagten) + kl. Korrektur am 3.12., Königswinter-Oberdollendorf

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OPFER, TÄTER, ZEUGEN


Es gibt zwar keine Leiche
Aber schon 2 Opfer

Da wäre die Tote selbst
Und ihre Schwester

Die alles einst sah
Was nun den Prozess

Ausmacht unter den
Noch Lebenden den

Weiteren Untaten so
Oder so zugewandt

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE.

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KALT-BOHRENDER VERTEIDIGER
ZEUGIN:
Es ist ja keine angenehme Atmosphäre hier.
ANWALT:
Ich kann es Ihnen nicht schöner machen.
ZEUGIN:
Dann machen Sie schnell, damit ich wieder raus kann.

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Dieses Gedicht entspricht den Prinzipien des Klausensischen DOKU-GEDICHTES, siehe dazu: www.klausens.com/dokugedichte.htm)

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NOURIG


Ihr Name ist in
Aller Munde als
Sei sie beste Freundin

Von ihm und ihr
Von da und dort

Nourig machte mit
Ihren Aussagen den
Prozess erst möglich

Wer sollte sie da
Zärtlich nennen?

Und wieso gerade
Der Anwalt der
Beklagten?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE.

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KURZE PAUSE
ZWEI WELTEN DAS LEBEN


Auf der einen
Seite sitzen die
schmächtigen
Angeklagten die
man vielleicht
nur unterschätzt

Die Tür steht weit auf

Auf der anderen
Seite plaudern die
Gerichtsdiener
laut und rheinisch
über allerlei
Alltäglichkeiten

Wo bleibt die Tat?

Der Mord?

Das Opfer?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 30.10.2007, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE.

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DER ANTRAG ALS RITUS


Der Verteidiger
liest seine Anträge
wie einen Fahrplan
mit der Schnelle
eines Zuges rattert
der Text an den
Ohren vorbei als
gäbe es nichts
was wir wirklich
verstehen müssten
bleibt nur 1 Name
der an Gnurz
erinnert aus dem
Gleißen des Textes
im Hirne stehen

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 12.11.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Der Verteidiger des angeklagten Vaters Ali F. H. liest und liest und liest wohl insgesamt 5 Anträge vor. Das Wort "Gnurz" ist vom Dichter natürlich erfunden. Aber so ein Wort bleibt dann über. Im Kopf. 

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ZEUGNIS-
VERWEIGERUNGSRECHT


Angesichts des Fragerechts
wird es interessant ob
die Zeugin an jenem Tag
im März im sogenannten
Zeugenschutz war oder
nur in der Obhut
des Zeugenschutzes
wodurch der Zeugenschutz
selbst noch nicht gegeben
gewesen wäre woran
auch meine Erörterungen
nichts ändern weshalb
ich sie nun unterlasse

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau\s\ens oder Klau~s~ens, 12.11.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + Es wird immer noch der Leiter der Mordkommission befragt.

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74


Eine der schönsten
Beschäftigungen bei
Gerichtsverhandlungen
Ist das gemeinsame
Blättern in den
Akten und der
Diskurs über die
Frage um welche
Blattseite es sich
Denn handele wo
Dieses oder jenes
Nun geschrieben
Steht - Hier! Hier?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 12.11.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Ergänzung am 22.11.2007 in Königswinter-Oberdollendorf. Es wird immer noch der Leiter der Mordkommission befragt.

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NEUE AUSSICHTEN GLEICHE SICHTWEISEN

Rechts ist Links
Und links wird
Rechts wenn der
Saal ein anderer
Ist sehe ich die
Angeklagten und
Ihre Verteidiger
Von einer ganz
Anderen Seite
Samt des roten
Teppichs der
Den Triumph
Ankündigen
Könnte aber auch
Nur die Relativität
Aller Dingwelt
|
[Wie sah denn die Staatsanwältin aus dieser Perspektive aus?]
|
Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.11.2007, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal W 1.13 (anderer Saal als sonst - im alten Trakt, dunkelroter Teppich, holzdunkelbraune Möbel), LIVE. 

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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SAKRAL

Es gibt Momente
wo ein Gerichtssaal
der Ort tiefsten und
höchsten Besinnens
zu werden vermag

Genau dann wenn
die anwesenden
Menschen unisono
auf den Einzug
des Gerichtes warten

Und schon alles
gesagt ist wessen
man zu sagen
für möglich
gehalten hatte

Wird Schweigen göttlich

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.11.2007, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal W 1.13 (anderer Saal als sonst - im alten Trakt), LIVE. 

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AUS DEN TIEFEN EINER VOLKSHOCHSCHULE

1
Jede Verhandlung
Ist ein Ort des Lernens
Und Sehens
2
Bisweilen finden
Aber auch Exkurse
Statt die gewollt
3
Einen Auftrag zur
Bildung vor Gericht
Uns implizieren
4
Z. B. wenn der Anwalt
Vom Psychologen als
Zeugen wissen will
5
Was es denn sei
Jene Gestalttherapie
Die der erlernt
6
Habe in drei vier
Kurzen Sätzen zum
Gedanklichen Verpacken
7
Oder doch für die Galerie?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.11.2007, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal W 1.13 (anderer Saal als sonst - im alten Trakt), LIVE. Befragung des Zeugen Psychologen durch einen der Anwälte der Beklagten. Er fordert wirklich die kurzen schnellen erklärenden Sätze zum Begriff "Gestalttherapie" - und der Zuschauer fragt sich, ob die Eigenbelehrung (eines vermeintlich Unwissenden) der Zweck war - oder nicht ein ganz anderer.

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DAS GEMEINE VOLK VERTRETEND

Wenn ein Verteidiger
Die geöffneten aber
Schweigenden Lippen
Abliest und zu dem
Schluss kommt: Pöbeln
Sie nicht herum
Herr Staatsanwalt
Worauf dieser nur
Trocken erwidert er
Habe heute noch nichts
Gesagt wird deutlich
Was zwischen stummen
Und gesagten Worten
Für Minenfelder
Liegen könnten
Wir das streichen?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.11.2007, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal W 1.13 (anderer Saal als sonst - im alten Trakt), LIVE. Befragung des Zeugen Psychologen. 

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ÖFFENTLICH- KEITSABLAUF


Da ich gleich
ausgeschlossen
sein werde als
Öffentlichkeit
schreibe ich
schnell noch
Worte wo ein
Anwalt die
Aufzeichnung
der audio-visuellen
Vernehmung
des verdeckten
Ermittlers beantragt
bleibt mir selbst nur
das größte Gehetztsein

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 15.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Korrektur am 18.11.2007 in Königswinter-Oberdollendorf. Ein verdeckter Ermittler namnes Hadschi oder Hatschi oder Hadji wird vernommen. Alles läuft über eine Anlage mit Video, Beamer, Monitoren. Angeblich wird der Ermittler nicht zu sehen sein für Gericht,Verteidigung, Staatsanwaltschaft, etc. - das Publikum muss den Saal verlassen, die Vernehmung ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 

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NUR DAS, NUR DER


Der Saal ist verkabelt
<
Als begänne gleich eine
<
Schwerwiegende Operation
<
Dabei befragen Sie nur den Zeugen!
<
Mehr ist es nicht!
<
Als ein Zeuge der sich
<
Partout nicht zeigen darf
<
Und will

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 15.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Ein verdeckter Ermittler namnes Hadschi oder Hatschi oder Hadji wird vernommen. Alles läuft über eine Anlage mit Video, Beamer, Monitoren. Angeblich wird der Ermittler nicht zu sehen sein für Gericht,Verteidigung, Staatsanwaltschaft, etc. - das Publikum muss den Saal verlassen, die Vernehmung ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. 

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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JUSTIZWORTERFINDUNGSBITTE

Juristisch Geübte kennen wissentlich die
Pflichtverteidigerbeistellung
Beistellungsverteidigungspflicht
Wäre aber eigentlich auch ganz schön

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 19.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Die Staatsanwaltschaft äußert sich zu einem Antrag der Verteidigung vom 12.11.2007 unter Bezug auf ein BGH-Urteil.

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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UNTER VERWANDTSCHAFT

Öffentlichkeit ist
Im Gericht herrlich

Wenn sich 5 Zuschauer
Im Saal befinden

Wovon wiederum 2
Oder 3 von der Presse

Gehören wir alle
Zum Team weil

Die Quadratur
Justiziellen Tuns

Uns familiarisiert


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 19.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Da Gericht, Verteidigung, Anlage und Publikum ein Viereck bilden, scheinen sie EINS zu sein. Das Publikum ist also bei kleiner Besucherzahl (scheinbar=optostäthisch) integriert.  

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DIE STAATSANWÄLTIN IM TAUSCH MIT SICH SELBST

Sie klagt hier mit an und sitzt
Dann plötzlich im eigenen Prozess
Auch auf der Zeugenbank der
Robe entledigt aber keinesfalls
Des Wissens um Recht und
Untaten mit den Angeklagten
Nicht verwandt und nicht
Verschwägert durch den Wechsel
Aller Erkenntnis nun endlich
Relativ nahe gekommen


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 19.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Die Verteidung hatte die Einberufung der Staatsanwältin in den Zeugenstand gefordert, das Gericht ließ diesen Antrag zu. (Vielleicht aus taktischen Gründen, um der Verteidigung auch mal etwas zu "geben"?) 

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LESESTUNDE

Richter A liest die Fragen
Richterin B die Antworten
Als sei es ein Stück Literatur
Was sich als Übersetzung
Einer Vernehmung in der
Türkei erweist und dann
Seltsame Familienbeziehungen
Enthüllt als wäre es am Ende
Doch großes Theater
Dieses Justizielle

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 19.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Die Aussage betrifft den Ex-Ehemann von Waffa und zugleich Vater des gemeinsamen Kindes, welcher in der Türkei lebt. 

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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KLEINDRAMA

Rasant wandeln

Sich die Dinge als
die Freilassung des
einen Angeklagten
im Raum steht

Mangels Beweisen

Woraufhin die stets
verdeckte Zeugin
plötzlich öffentlich
aussagen will
 
Mangels Beweisen

Warten wir auf
neue Wendungen
seitens des Gerichts
welches die U-Haft

Aussetzt ja jetzt !


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 19.11.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE, gegen 11.35 Uhr circa. Der Prozess wird kurz unterbrochen, die Staatsanwaltschaft verlässt eilend den Raum, kommt dann wieder rein. Der Prozesstag wird formal beendet. Der eine der beiden Angeklagten geht von der Anklagebank zum Zuschauerraum. Er ist ab sofort vorläufig auf freiem Fuß.

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 UNFREIWILLIGES FAKTISCHES BÜNDNIS
Es war wohl nie vom Publikum
Intendiert mit den Angeklagten
In einen Topf geworfen zu werden

Aber es geschah auf einmal so als
Die Öffentlichkeit ausgeschlossen
Wurde zusammen mit den beiden

Der Tat Beschuldigten die genauso
Wie diese Silbzeilen von dem Geschehen
Im Gericht eine Zeit lang ab___ge___trennt___zu___sein___schei__nen.


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 3.12.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE + Ergänzung in Königswinter - Die Tochter eines der Angeklagten möchte nur befragt werden, wenn a) die Öffentlichkeit und b) die beiden Angeklagten ausgeschlossen werden. So geschieht es dann auch - gegen den Einspruch der Verteidigung. Eine (in diesem Verfahren) neue Anwältin ist als extra "Zeugenbeistand" erschienen. Die Zeugin hat Angst vor Verfolgung und Gewalt durch Teile der Familie. Und sie möchte auch nicht, dass ihre Adresse bekann wird.    

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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AUSGESCHLOSSENSEIN

Bei manchen Verfahren hat es die
Öffentlichkeit alles andere als leicht

Wer setzt sich schon gern andauernd hin
Um sofort wieder aufstehen und weggehen

Zu müssen wir uns das antun?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 3.12.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE + ERgänzung in Königswinter - Die Tochter eines der Angeklagten möchte nur befragt werden, wenn a) die Öffentlichkeit und b) die beiden Angeklagten ausgeschlossen werden. So geschieht es dann auch - gegen den Einspruch der Verteidigung. Eine (in diesem Verfahren) neue Anwältin ist als extra "Zeugenbeistand" erschienen. Die Zeugin hat Angst vor Verfolgung und Gewalt durch Teile der Familie. Und sie möchte auch nicht, dass ihre Adresse bekannt wird. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kommt in diesem Verfahren mehrfach vor.    

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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IN AUGENSCHEIN NEHMEN

Manchmal beginnen
Regnerische Montage
Im Gericht mit
Ungewohnten Vorführungen
FRONTAL
Bunter Fernsehbeiträge
Die zudem von der
Richterin daselbst
Abgespielt werden
FRONTAL
Wohl kaum um uns
Zu erfreuen wenn die
Angeklagten ebenjene
Dort sehen von der
FRONTAl
Aus alles begann
Dieser Prozess
Bunter Bilder
Die uns schrecken

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 10.12.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Der Beitrag der Sendung "Frontal 21" (ZDF), 20.11.2007, über Nourig wird im Gericht via Beamer und Laptop auf einer Leinwand abgespielt. Die Leinwand steht so schräg im Raum, dass alle sie sehen können (unter der Prämisse, dass der Zuschauerraum eher spärlich gefüllt ist.)     

© Klau|s|ensĦķ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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LAPTOPBEAMGEDANKEN
[Mit uns die neue Welt]


Aus dem Gleichmut
ruhender Säle im
Gericht erheben sich

Wie Zeugen anderer
Zukünfte nun DVDs
und CD-Roms mit

MPEGs oder AVIs
jene Files und künden
vom Leben als Falschem

Das konserviert und
konsternierend in die
Verfahren sich drängt

Als sei Wandel alles
und Erkenntnis auf so
vielen Ebenen das Nichts

Des zu Erfassenden

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 10.12.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Hier geschrieben in der Prozesspause nach 1 abgespielten Fernsehbeitrag und 2 aufgezeichneten Telefonaten.) Der Beitrag der Sendung "Frontal 21" (ZDF), 20.11.2007, über Nourig wird im Gericht via Beamer und Laptop auf einer Leinwand abgespielt. Ebenfalls via Laptop und Beamer werden dann Tonfiles von Telefongesprächen abgespielt.

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DAS TATSÄCHLICHE RADIOHÖRSPIEL

Wie haben Sie sie denn umgebracht
Fragt der Interviewer worauf ein klares
Mit Seil als Antwort kommt etwas gebrochen
Im Deutsch doch klar in der Deutlichkeit doch
Erst als ich das Radio leiserdrehen will muss
Ich feststellen dass hier ein echtes Gespräch
Im echten Gericht von einer echten
Tat stattfindet faktuell aufgezeichnet
Wo alles so seltsam entschwebt zu sein
Scheint spricht einer der es wissen muss

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 10.12.2007, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. In mehreren Sequenzen wird via LAPTOP das Gespräch eines verdeckten Ermittlers mit dem Vater von Waffa abgespielt. Der des Mordes an seiner Tochter Waffa Angeklagte hört sich selbst und die eigenen Antworten, die vieles enthüllen.

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ALLGEGENWART

Das Fernsehen ist
Wieder da im Saal
Als Voyeur allen Seins
Wird das Ankleiden
Der Anwälte samt
Der Staatsanwältin
In ihre Roben
Teil der Inszenierung
Eines Prozesses als
Mode beiläufiger
Sichtweisen vom
Verstehen der Welt

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (Kurz vor dem offiziellen Beginn dieses Prozesstages).

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DIE MASKE DES TEXTES

Nur wir wissen
Wer uns schaut
Aber Anschauung
Als solche
Sagt noch nichts
Über den Zutritt
Des Erkennens in
Den Vorgang des
Aug' in Aug'
Zu Wissenden
Was uns ja nicht
Alltäglich anschaut

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Der Richter liest die Erklärung eines Maskenbildners vor, welche wiederum der Anwalt der Nebenklage, also der Anwalt von Nourig, eingebracht hat.

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FATALE GELTUNGSSUCHT

Wer so die Öffentlichkeit
Sucht kann keine Bedingungen
Mehr stellen beklagt der Anwalt
Der nun selbst im Rampenlicht
Steht im Leuchten meiner Worte
[Aber woran erinnert mich jetzt "Rampe"?]

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Änderung in Königswinter-Oberdollendorf - Der Anwalt der Verteidigung (hier des beklagten Cousins der vermutlich toten Waffa) beschwert sich über das Verhalten der (noch nicht erschienenen) Zeugin bezüglich ihrer möglichen, baldigen Aussage vor Gericht und verweist zugleich auf ihre Auftritte bzw. angekündigten Auftritte in der Öffentlichkeit.

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LEBENSANGST

Kommt sie oder doch
Nicht denn fast alles
Dreht sich um die eine

Zeugin die etwas sah
Von der Tat und
Unverdeckt maskiert

Geschützt per Video
oder sonstwie aussagen
Soll mit oder ohne

Öffentlichkeit mit
Oder ohne beklagte
Reden alle um diesen

Zentralen Punkt
Herum und heraus
Oh wenn es nur endlich

Vorbei wäre das
Beklemmende Unwohlsein
Aller Beteiligten

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Änderung in Königswinter-Oberdollendorf - Es redet nun der Anwalt von Nourig. Kommt sie jetzt? Oder nicht? Der Anwalt der Zeugin, die auch Nebenklägerin ist, stellt Bedingungen für ihr Erscheinen. 

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SCHLICHTES QUELLENSTUDIUM

Was aber sei
So fragt der Dichter
Zu halten von einem
Anwalt der auf
Seiner Homepage
fast ausschließlich
Jene Artikel stellte
Die Boulevardeskes
Erscheinen zu dem
Ursprunge nur haben

Was aber sei
So fragt die Öffentlichkeit
Zu halten von einem
Dichter der auf
Seiner Homepage
[Das
Gedicht bricht hier völlig unvermittelt ab.
Der Nachlassverwalter.]

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Es redet nun der Anwalt von Nourig. Kommt sie jetzt? oder nicht? Der Anwalt stellt Bedingungen für ihr Erscheinen. Der Anwalt geht auch auf seinen Kollegn von der gegenüberliegenden Seite ein, der ja auch einen besonderen Bezug zur Öffentlichkeit habe, wie man u.a. von seiner Homepage herleiten könne.

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INTIME DETAILS 
Der Verteidiger
Spricht Sachen aus
Die Erregung bei
Der Staatsanwältin
Verursachen welche
Aber von den Lesern
Doppeldeutiger Gedichte
Ganz falsch verstanden wird

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 13.12.2007, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Der Anwalt des Angeklagten (hier: des angeklagten Vaters) spricht Dinge aus, die er aus den 12 Aktenordnern zur TÜ (Telefonüberwachung) hat, die hatte einsehen dürfen. Nach Ansicht der Staatsanwältin sind diese Dinge nicht wichtig für das Verfahren und sollen zum Schutz der Zeugin auch nicht im Gericht öffentlich gemacht werden. Der Einwurf der Staatsanwältin wünscht vom Gericht, es möge unterbinden, dass hier von der Verteidigung (ohne direkten Bezug für den Prozess) intime Details aus der TÜ vorgetragen werden.

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TECHNISCHER PROZESS VOM KEITEN 

Heute ist Technik
Angesagt für die
Kamera die über
Eine schwarze Box
Den weißgrauen Beamer
Und die hohe Leinwand
Streifen als gäbe es
Menschen nur in
Solcherlei Abhängig
Keiten

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau/s/ens oder Klau_s_ens oder Klau*s*ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. Wir sind kurz vor Beginn des Prozesses. Zwei Kameraleute filmen die (bescheiden wirkende) Technik für die Fernvernehmung der Zeugin Nourig in allen Details als wäre es die Musik-Anlage der Rolling Stones. "Keiten" ist hiermit ein neues Kunstwort, das aus dem Gedicht heraus entteht, wenn man es versteht.

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EIN ANGEKLAGTER 

Er tut so als stellte er sich
Schlafend legt den Kopf
Auf die dumpfe Platte das
Gesicht so minutenlang
Vor dem langen Angriff
Der zwei beiden Kameras
Schützend weil das reale
Leben wie ein Tatort wäre


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (+ kl. Korrektur in Könisgwinter-Oberdollendorf) - Wir sind kurz vor Beginn des Prozesses. Zwei Kameraleute filmten zuerst lange die (bescheiden wirkende) Technik für die Fernvernehmung der Zeugin Nourig. Als dann der Angeklagte, der in Untersuchungshaft ist, im Saale sitzt, wird endlich dieser befilmt. Er stellt sich nicht schlafend, sondern er tut so, als ob er sich schlafend stellt. Es geht ja nur um die Abwehr der Kameraaufnahmen.  

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ZURÜCKWEISUNG DES ANTRAGS AUF LÖSCHUNG 

Was ich schreibe
enthält zu vieles
von dem was ich
erleide an der Welt
des Vergessens so
dass die Vernichtung
dieser Worte dem
Ende des Wissens
gleichkäme weshalb
kein Radiergummi
hier vermag jemals
etwas zu lösc::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Der Anwalt des des Mordes angeklagten Vaters fordert in einer langen Stellungnahme die Ablehnung des Antrages der Staatsanwaltschaft auf Löschung der privaten Gespräche von Nourig (der Hauptzeugin) aus der Telefonüberwachung. Denn darin sei teilweise auch Prozessrelevantes. So könne man z.B. aus dem Inhalt eines Gesprächs die Falschaussage eines Zeugen vor Gericht nachweisen. (Er liest Auszüge aus diesem Telefongespräch beispielhaft vor, offenbar geführt zwischen Nourig und ihrem Ehemann.)

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DIE VERBINDUNG  
wird
her
ge
stellt


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Es ist zehn Uhr, die Befragung (Fernvernehmung) von Nourig soll nun beginnen. Dazu muss eine Verbindung zu dem Ort hergestellt werden, wo sie sich aufhält. Für diesen Zweck sind extra zwei Männer im Saal, diese für diese Technik der Fernverbindung hier verantwortlich sind. Der Anruf wird auf einem klassischen Telefon erfolgen, welches weißliche Farbe hat. Auf diesen Anruf hin wird die Leitung geschaltet: Ton soll es geben, und Bild. Den Richter vor Ort konnten wir zuvor schon sehen, als kleines Viereck, oben rechts, auf der Leinwand.

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ZEUGENBELEHRUNG AUF DER LEINWAND  

Der Richter
Ganz klein
Oben rechts
Sie ruckelt
Ganz groß

Die Zeugin

Der Richter
Spricht zu ihr
Von dem was
Verschwommen
Ist Ist Ist Ist Ist


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Es ist zehn Uhr, die Befragung von Nourig soll nun beginnen. Dazu muss eine Verbindung zu dem Ort hergestellt werden, wo sie sich aufhält. Für diesen Zweck sind extra zwei Männer im Saal, diese für diese Technik der Fernverbindung hier verantwortlich sind. Die Leitung ist geschaltet. Auf der Leinwand sehen wir groß die Zeugin, und oben rechts gibt es ein kleines Viereck als Einblendung, welches den Richter zeigt, den wir zugleich ja auch LIVE und LEIBHAFTIG sehen können. Der Richter beginnt mit der Zeugenbelehrung. Das zitierte Wort "verschwommen" des Richters bezog sich eigentlich auf Sachverhalte in diesem Prozess, und eigene Aussagen der Zeugin bei früheren Vernehmungen. Also nicht auf das Bild. Aber das Wort "verschwommen" passt auch zudem etwas unscharfen und etwas ruckelnden Bild. Es hat wohl mit Absicht keine Fernsehqualität, um das Erkennen der Gesichtszüge der sowieso maskenbildnerisch veränderten Frau zu erschweren. 

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SCHATTEN  

Die Bilder sind
Verschwommen
Das Gesicht liegt
Im Halbdunkel
So dass jedweder
Mensch da sitzen
Könnte wäre es
Nicht eine so
Besondere Tat


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Die Fernvernehmung beginnt. Wir können kaum ihr Gesicht asumachen, was vom Licht nicht erhellt wird. Bewusst. Es könnte da also im Prinzip auch ein Schauspieler sitzen. Aber wir vertrauen auf die Rechtmäßigkeit und Kraft unserer Justiz. Es muss Nourig sein. Nur sie. Angesichts dieses Verbrechens bzw. dieses Verbrechensvorwurfs und der langen wechselhaften Vorgeschichte bis hin zur schlussendlichen Zeugenaussage kann es nur Nourig sein. Und dann haben wir ja noch Stimme von ihr. Diese klare Stimme. Dennoch ist sie selbst wie ein Schatten, wei ein schattenhaftes Wesen, das es gibt, aber für uns dann doch nicht gibt. Weil sie so fremd und kaum als Individuum erkennbar aus der Ferne auf der Leinwand zu uns spricht.

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DAS ENDE VOM SEIL  

Die eigene Schwester
Leblos und tot
Nur noch lauwarm
Das Sisal um
Den Hals aber
Sie soll auch
Noch mal dran
Ziehen zu unser
Aller Abschreckung
Als ob nichts
Los ... gewesen wäre


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Nourig wird nun vom Vorsitzenden (Richter) der Kammer  befragt und berichtet. - Das Wort "los" verweist natürlich auch - neben dem leblos - auf das Lose-Sein eines Seiles bzw. das Fest-Gezogen-Sein.

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HINGERISSEN  

Sie berichtet was wir
Schon wussten aber das
Schreckliche nun hören
Wir es LIVE aus reinster
Stimme klarsten süßen
Klanges wenn nicht das
Grundrauschen des Lebens
Über die Tonanlage
Vermittelt worden wäre

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Nourig wird nun befragt und berichtet. Ihre Stimme hat einen hellen leichten und einnehmenden Klang. Sie spricht ohne Akzent, als wäre sie ohne jeden kurdisch-syrischen Migrations-Hintergrund. Die technische Anlage bricht diese Reinheit der Stimme der Zeugin durch ein von der Anlage produziertes leichtes Grundrauschen. Dieses Grundrauschen ist symbolisch das Verbrechen, welches ja dazu führt, dass wir Nourig hören. Ihre Stimme darf uns nicht über den Anlass hinwegtäuschen. Sie darf uns nicht "einnehmen", denn wir sollen (möglichst) vorurteilsfrei (negativ wie positiv) die Dinge bewerten. Insofern ist das Rauschen hilfreich. 

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EIN ANDERER MENSCH  

Temperamentvoll
Impulsiv
Unbedarft

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Nourig wird nun befragt und berichtet. Sie berichtet von ihrer Schwester, die vom Temperament/Typus ein ganz anderer Mensch als sie selbst (Nourig) gewesen sei. Diese drei Worte aus dem Gedicht benutzt sie als Kennzeichnung, damit wir eine Idee von ihrer Schwester bekommen. Der Leser kann und mag selber überprüfen, was schon 3 Worte hervorrufen können, an Bildern. (Hoffentlich habe ich - Kl. - alle 3 auch richtig verstanden!)

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WAS AUFFÄLLT  

Viel sehen wir nicht
im Halbdunkel der
Projektion doch ihre
Hände schieben sich
immer gegenseitig in
die weißen Manschetten
als fänden sie dort
die einzige Geborgenheit

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Die Zeugin wird weiterhin befragt und berichtet. 

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GUTE UND SCHLECHTE SEITEN  

Mein Vater hatte
Auch seine guten
Seiten

Betont die Hauptzeugin

Der Dichter fragt

Wie dick
Ist denn
Das Buch?
 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Die Zeugin wird weiterhin befragt und berichtet. Sie versucht, ihren Vater ausdrücklich auch mit seinen liebenswerten Seiten darzustellen. Trotz der Tat war er wohl auch liebevoll und hilfsbereit. In dem Bericht der Zeugin ist der Hauptanstifter der Tat ihr Cousin, der in seinem Fundamentaldogmatismus eine Bedrohung für die Familie war und den Vater bedrängt hat.  

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ÜBERZOGENE MORAL  

Der Vater hat so oft
von der richtigen und
anständigen Lebensweise
gepredigt bis er selber
nicht mehr wusste was
das für die Behandlung
eines Seiles bedeutet
 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Die Zeugin wird weiterhin befragt und berichtet. Sie berichtet von den Regeln, denen man in der Familie folgte, den moralischen Ansichten, dem verlangten "anständigen Verhalten", und dass ihre Mutter die schlimmer kontrollierende von den beiden Elternteilen war.  

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VON PULLOVERN UND JACKEN  

Jedes Wort mehr
zeigt uns die
Ab



   
   Gründe
   einer in sich
   selbst und der
   Kultur verstrickten Familie
 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Die Zeugin wird weiterhin befragt und berichtet. Sie berichtet von den Regeln, denen man in der Familie folgte, den moralischen Ansichten, dem verlangten "anständigen Verhalten", den Kontrollen. Dass sie früher praktisch nie allein das Haus verlassen durfte. Sie berichtet von den Depressionen der Mutter, und dass der Vater schon damals innerlich gebrochen war, und anderes Traurige mehr.    

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ZURÜCK ZUR LEITSEITE DOPPELNATUR

Der Mann den
die Tochter schon
für 1993 als
gebrochen beschreibt
sitzt heute da
wie ein Häuflein Elend

Es fehlen Holzwürmer
und Ameisen
in diesem Stilleben
eines Prozesses
der andauernden
Vergänglichkeiten

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau&s&ens oder Klau(s)ens oder Klau?s?ens, 7.1.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Die Zeugin beendet die Befragung relativ abrupt, als der Anwalt von einem der Beklagten beginnen will. Sie beruft sich nun auf das Zeugnisverweigerungsrecht.
   

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KREISLAUF
DER KOPFWIRTSCHAFT

 

Wäre ich kein Dichter
Sondern ein Fabrikant
Würde ich alle Worte
Gleich produzieren die
Tausendfach entstehen
Bei meinen eher vielen
Unnützen Gedanken über
Die Ökonomie des Geistes
 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau~s~ens oder Klau/s/ens oder Klau=s=ens, 15.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, draußen vor Saal 0.11 und 0.14, noch vor Beginn dieses Prozesstages. 

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DER ÜBERSETZUNGSSACHVERSTÄNDIGE
 

Ganz frisch wird er
Das Original und die
Übersetzung hören und
Oder lesen Arabisch
Deutsch um dann zu sagen
Was stimmt und
Was nicht stimmt
Denn alles gar wohl
Von nichts weiß er
Du wann Sprache kommt
Herum was verstanden
Manch' ?????????????

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau~s~ens oder Klau/s/ens oder Klau=s=ens, 15.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der (für den Prozess neue) Sachverständige als Dolmetscher und Übersetzer soll überprüfen, ob die aufgezeichneten (arabisch bzw. kurdischen bzw. arabisch-kurdischen Gespräche) richtig übersetzt bzw. sinngemäß zusammengefasst wurden. Diese Gespräche sollen dann als Beweismittel in den Prozess eingebracht werden.  

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SITZENDE VERRÜCKUNG
 

Die Schöffen rücken auf
So dass der Sachverständige
Auch noch Platz vorne findet
Seiner Funktion des
Übersetzens sprachlich dabei
Nicht so ganz entsprechend

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau~s~ens oder Klau/s/ens oder Klau=s=ens, 15.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der (für den Prozess neue) Sachverständige als Dolmetscher und Übersetzer soll überprüfen, ob die aufgezeichneten (arabisch bzw. kurdischen bzw. arabisch-kurdischen Gespräche) richtig übersetzt bzw. sinngemäß zusammengefasst wurden. Diese Gespräche sollen dann als Beweismittel in den Prozess eingebracht werden. Wir sehen also den LAPTOP, auf dem diese abgehörten Gespräche abgespielt werden. Der Gutachter setzt sich aus Praktikabilitätsgründen mit vorne ans Richterpult, wo der LAPTOP steht - und dann soll der GUTACHTER LIVE und direkt bei jedem Gespräch, das abgespielt wird (es ist nur ein Teil es Materials), sagen, ob alles auf Deutsch so auch stimmt. Die Verteidigung fordert Übersetzung "Wort für Wort" - und nicht sinngemäß. Das Gedicht spielt mit der doppelten Bedeutung des Wortes "Übersetzen", die wiederum im Deutschen von der Betonung abhängig ist: Ü-bersetzen oder über-SET-zen: zwei Betonungen = zwei unterschiedliche Bedeutungen. "Übersetzen" ist aber wiederum hier auch wörtlich zu nehmen, weil er, der Gutachter, sich von der Vernehmungsbank ('r)übergesetzt hat, zum Gericht.    

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APO AMO UND DIE TANTE ODER FRAU VOM ONKEL
 

Sie verlangen die
Wortwörtliche statt
Der sinngemäßen
Übersetzung ohne
Zu begreifen dass
Arabisch und Deutsch
Sich nicht wortwörtlich
Übersetzen lassen da
Sprachen nie kongruent
Sein werden schon im
Klaffen der Wunden
Schreien die Gegen
Sätze aller verein
Fachenden Weltsicht

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau~s~ens oder Klau/s/ens oder Klau=s=ens, 15.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Korrektur am 15.1.2008 in Königswinter-Oberdollendorf -  Der (für den Prozess neue) Sachverständige als Dolmetscher und Übersetzer soll überprüfen, ob die aufgezeichneten (arabisch bzw. kurdischen bzw. arabisch-kurdisch-Mix-Gespräche) richtig übersetzt bzw. sinngemäß zusammengefasst wurden. Diese Gespräche sollen dann als Beweismittel in den Prozess eingebracht werden. Wir sehen also den LAPTOP, auf dem diese abgehörten Gespräche abgespielt werden. Der Gutachter setzt sich aus Praktikabilitätsgründen mit vorne ans Richterpult, wo der LAPTOP steht - und dann soll der GUTACHTER LIVE und direkt bei jedem Gespräch, das abgespielt wird (es ist nur ein Teil des Materials) sagen, ob alles auf Deutsch so auch stimmt. Die Verteidigung fordert Übersetzung "Wort für Wort" - und nicht sinngemäß. Wie aber soll man Arabisch wörtlich ins Deutsche übersetzen? Das macht oft auf Deutsch gar keinen Sinn. Eine gute Übersetzung überträgt immer auch die kulturellen Konnotationen, damit das Übersetzen auch wirklich etwas Sinnvolles wiedergeben kann.      

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DAS UNMITTELBARKEITSPRINZIP
 

Das Unmittelbarkeitsprinzip
zwingt mich dazu
unmittelbar zu schreiben
dass das Unmittelbarkeitsprinzip
nicht unbedingt unmittelbar
garantiert dass alles unmittelbar
in den Prozess eingeführt wird
sieht man mal von diesem
Gedicht unmittelbar ab

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau~s~ens oder Klau/s/ens oder Klau=s=ens, 15.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. + kl. Korrektur am 15.1.2008 in Königswinter-Oberdollendorf -  Der (für den Prozess neue) Sachverständige als Dolmetscher und Übersetzer soll überprüfen, ob die aufgezeichneten (arabisch bzw. kurdischen bzw. arabisch-kurdischen Gespräche) richtig übersetzt bzw. sinngemäß zusammengefasst wurden. Da die gewählte Methode die Probleme mit dem deutschen vorliegenden Text nicht unmittelbar löst, weil es Widersprüche über die erzielte Übersetzung gibt, bzw. Uneindeutigkeiten (schließlich ist immer noch der Dolmetscher der beiden Angeklagten als zweiter Übersetzer sowieso im Gericht, auch er ein Kenner der arabischen und kurdsichen Sprache) ... und weil der Sachverständigen-Übersetzer wegen der Qualität der Mitschnitte (Hintergrundgeräusche, manches ist unverständlich) Probleme hat alles "Wort für Wort" zu übersetzen, wird vom Anwalt des beklagten Neffen eine Änderung des Prozederes gewünscht. Auch der Anwalt der Nebenklage stimmt Änderungen bei, dabei das Wort "Unmittelbarkeitsprinzip" einbringend. Das Gericht vertagt sich schließlich auf den 29.1., damit der Sachverständige in Ruhe die Gespräche und die vorliegenden Übersetzungen auf ihre Stimmigkeit hin überprüfen kann. ---- Das Unmittelbarkeitsprinzip besagt als Prozessmaxime, dass das entscheidende Gericht auch selbst mit der Sammlung der Tatsachen (mit der Aufklärung des Sachverhalts) befasst ist. Im Strafverfahren müssen alle an der Entscheidung beteiligten Richter an der ganzen Hauptverhandlung teilnehmen. Anderenfalls (z.B. bei längerfristiger Erkrankung eines Richters) muss die Hauptverhandlung ganz neu begonnen werden.  - siehe dazu auch die §§ 250 ff. der StPO: z.B. § 250 Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden. § 251 (1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten kann durch die Verlesung einer Niederschrift über eine Vernehmung oder einer Urkunde, die eine von ihm stammende schriftliche Erklärung enthält, ersetzt werden, 1. wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat und der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Angeklagte damit einverstanden sind; 2. wenn der Zeuge, Sachverständige oder Mitbeschuldigte verstorben ist oder aus einem anderen Grunde in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann; 3. soweit die Niederschrift oder Urkunde das Vorliegen oder die Höhe eines Vermögensschadens betrifft. (2) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten darf durch die Verlesung der Niederschrift über seine frühere richterliche Vernehmung auch ersetzt werden, wenn 1. dem Erscheinen des Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten in der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krankheit, Gebrechlichkeit oder andere nicht zu beseitigende Hindernisse entgegenstehen; 2. dem Zeugen oder Sachverständigen das Erscheinen in der Hauptverhandlung wegen großer Entfernung unter Berücksichtigung der Bedeutung seiner Aussage nicht zugemutet werden kann; 3. der Staatsanwalt, der Verteidiger und der Angeklagte mit der Verlesung einverstanden sind. (3) Soll die Verlesung anderen Zwecken als unmittelbar der Urteilsfindung, insbesondere zur Vorbereitung der Entscheidung darüber dienen, ob die Ladung und Vernehmung einer Person erfolgen sollen, so dürfen Vernehmungsniederschriften, Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke auch sonst verlesen werden. (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 beschließt das Gericht, ob die Verlesung angeordnet wird. Der Grund der Verlesung wird bekanntgegeben. Wird die Niederschrift über eine richterliche Vernehmung verlesen, so wird festgestellt, ob der Vernommene vereidigt worden ist. Die Vereidigung wird nachgeholt, wenn sie dem Gericht notwendig erscheint und noch ausführbar ist. (Hier wird das Zitieren aus der StPO aus Platzgründen beendet)

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ABRUNDUNG

Der Vorsitzende spricht
Davon dass man das
Beweisverfahren nun
Noch abrunden wolle
Als könne man bei
Diesem Verfahren
Jemals sagen dass es
Damals eine richtig
Runde Sache gewesen sei

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 29.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Richter gibt am Anfang des Prozesstages für die Prozessbeteiligten eine Art "Zwischenbericht", wie die Kammer derzeit den Stand des Verfahrens sieht, und was fürderhin zu erwarten sei. Er geht auch auf den in der Luft liegenden Wunsch nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten Ramadan ein, der ja schon vor einiger Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, was natürlich als Fingerzeig bezogen auf den Stand der Beweismittel gegen diesen zu gelten hat.  © Klau|s|ensĦķΩ 7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens ZURÜCK ZUR LEITSEITE


DICHTERISCHE ABRUNDUNG

Gefragt
ob ein deutliches
AAA oder OOO ein besserer
sprachlicher Ausdruck für Abrundung sei
verwies der Dichter auf die Form
der Buchstaben was ihm ein deutliches
ACH SOOOOOOOOOOOOOOOOO
einbrachte

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 29.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE.  © Klau|s|ensĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens




MÖGLICHKEITEN DER ABTRENNUNG EINES
VERFAHRENS
Man kann ein Verfahren

durch Gerichtsbeschluss
von einem anderen abtrennen
also letztendlich auch
den einen von dem anderen
Angeklagten aber solange
dazu kein Messer benutzt
wird wäre das völlig/
                             /rechtens

 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 29.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (+ kleine Korrektur am 27.2.2008 in Königswinter) - Der Richter kommentiert den Stand des Verfahrens und die Tatsache, dass der eine Angeklagte, Ramadan, vom Gericht bereits aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (was am 19.11.2007 der Fall war)

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TEXTSOLLBRUCHSTELLEN
  

Es gibt viele Stellen
Wo man wirklich
Nichts verstehen kann
Betont der Dolmetscher
Der Abhördokumente
Erneut zu kontrollieren
Hatte man das geahnt?
 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 29.1.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Gerade wird das überwachte und aufgezeichnete Gespräch eines Festnetzanschlusses abgespielt. Das Prozedere: Abspielen des Tondokuments, Vorlesen der ursprünglichen Übersetzung (einst durch den/die Polizeidolmetscher/-in erbracht), Kommentar des neuen, ins Gericht bestellten Zweitdolmetschers bzw. -übersetzers, dahingehend, ob das auch dereinst so richtig übersetzt worden ist. - Das Gedicht trägt in sich "Sollbruchstellen", wo der Sinn wegbricht und neu und anders wieder zurückkommt. Sprache ist kurios, durchaus auch bisweilen gefährlich und sher oft auch wundersam.

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EIN WELCHER
GRUSS
 

Der Mann im Saal
Es kommt die Hand
Und dann der Blick
Wohin? Zurück?

Und keiner ahnt
Was in den Gedanken
Des Anwalts schwant
Als sich der Arm

Mit samt des
Angeklagten Hand
Zu ihm den Weg
Sich bahnt

 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 18.2.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Unmittelbar vor Prozessbeginn, als der eine der beiden Angeklagten (welcher - im Gegensatz zum zweiten - in Untersuchunghaft sitzt), von den Justizwachbeamten in den Saal geführt wird. - (RECHTSCHREIBEHINWEIS: Es heißt tatsächlich "mir schwant" ohne h ... und nicht "mir schwahnt" mit h)

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ÖDNIS  

Gelangweilt zieh'n
Wir uns're Kreise
Und schauen sehnsuchtsvoll

In den kaltblauen Himmel
Dieweil wir den Alltag des
Verfahrens bestreiten wo 

Doch am heutigen Prozesstag
Kaum was bestritten werden
Wird außer das weitere Abhören

Von Tonaufzeichnungen
Und eventuell
Der Inhalt derselben

 

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 18.2.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. - Die großen Scheiben geben heute den Blick auf den einen herrlich blauen Winterhimmel frei ... und "bestreiten" hat zwei Konnotationen.   

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WORTWÖRTLICHE VERWIRRUNG
[Seite 57, Zeile 4 von unten]

Statt "Explosion"
Würde der zweitbestellte
Dolmetscher lieber
"Überraschung" sagen
Oder "was unerwartet kommt"
Wodurch mir schlagartig

Jedes Gefühl für
Sprache abhanden kam
Also verworren ging
Verkorkst geschien
Verwüsternt anbloob
Veerlaahtke okaniep


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 18.2.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. (+ kleine Korrektur am 18.2.2008 in Königswinter) - Der Zweitübersetzer korrigiert im Gericht sehr gravierend bzw. weitreichend hier eine dereinst erfolgte Übersetzung (auf Blattseite 57) des Polizeidolmetschers/-dolmetscherin. © Klau|s|ensĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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EINLASSUNG

Eine Einlassung zur
Person und zur Sache

Kommt heute von
einem der Angeklagten

Gilt denn die Tote als
Person oder Sache?


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Prozesstag beginnt mit einer "Einlassung" des einen Angeklagten, des Vaters, die allerdings von seinem Anwalt verlesen wird und auch, wie es in der Einlassung heißt, unter Mithilfe seiner Anwälte entstanden ist.

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FETTE EXISTENZ

Ihm ist damals die
Familie entglitten
Sagt er vermittels
Seines Rechtsanwaltes
Als sei alles im Leben
Viel zu schlüpfrig

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE + Korrektur am 28.2.2008 in Königswinter - Der Prozesstag beginnt mit einer "Einlassung" des Angeklagten, die allerdings vom Anwalt verlesen wird, wonach Waffa tot ist, erwürgt/ermordet wurde, aber der Angeklagte die Tat ganz allein aus dem Affekt heraus begangen habe, und die beiden Neffen von ihm erst NACH der Tat zum Geschehen hinzugekommen sind. Einseits wird das Verbrechen nun "amtlich", und andererseits gibt es aus nun - gemäßß dieser Sichtweise - nur noch einen des Mordes (oder nun Totschlages?) Anzuklagenden ... und zudem keinerlei "Ehrenmord" als Hintergrund der Tat.

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WELCHE
ERREGUNG?!


Der schnöde Satz
Ich ficke mit
Wem ich will
Löste den Reiz
Aus zu würgen 
Der im Mord
Endete da die
Sexualität so viele
Spielarten kennt

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  + kl. Korrektur hernach in Königswinter. Der Prozesstag beginnt mit einer "Einlassung" des Angeklagten, die allerdings vom Anwalt verlesen wird, wonach Waffa tot ist, erwürgt/ermordet wurde, aber der Angeklagte die Tat ganz allein aus dem Affekt heraus begangen habe. Die Tochter soll sich gegenüber den Vorhaltungen des Vaters so direktsprachlich, wie im Gedicht 2 Zeilen besagen, geäußert haben, was dann den Vater wiederum in Rage und Wut versetzt habe.

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FEDERFÜHRUNG


Das was ich sage
Und zu sagen habe
Sagen die Anwälte
Und was ich schreibe
Schreiben sie
Auch
Wenn es am Ende
Vielleicht diesem
Schriftsteller da
Zugeschrieben wird


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Nach der "Einlassung" die Pause. Nun wieder im Gerichtssaal, aber die Richter haben den Saal noch nicht wieder betreten.

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ÜBERFORDERUNGSSYNDROM

Was immer ich  --------tat
Schwoll an
Zu einer --------------Tatenlosigkeit
Wodurch ein Mehr an
Buchstaben ein Weniger
An Handlung bedeuten
Könne wenn da nicht
Etwas bliebe:
Die Tat!


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der psychiatrische Gutachter beschreibt aus seiner ärztlichen Erfahrung heraus die Persönlichkeit des angeklagten Vaters, der ja soeben - auch für den Gutachter überraschend - ein Tat-Geständnis vorlegte . Das Wort "Überforderungssyndrom" wurde von dem Gutachter zur Beschreibung der Persönlichkeit des Vaters gebraucht.

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SCHLICHTES WESEN

Wer einen Würgevorgang
Nur in zwei kurzen
Sätzen beschreibt und
Nicht mehr zu sagen

Weiß ist von seiner
Ganzen Art ein mehr
Als schlichter Denker

Aber der Dichter macht
Aus dem Mord ein paar
Zeilen mehr weiß er
Auch nicht vom Tod




Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 28.2.2008, Donnerstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der psychologische Gutachter beschreibt das einfache Denken des angeklagten Mannes (Vaters von Waffa), der einst aus Syrien (Region Aleppo) nach Deutschland kam, geboren und aufgewachsen als siebtes und jüngstes Kind eines armen kurdischen Mannes, der wiederum dort einst einfache Arbeiten ausübte, einem "Knecht" vergleichbar. Der Angeklagte kennt auch sein Geburtsdatum nicht und weiß sich nicht in "diffferenzierten" Sätzen zu der Tat zu äußern - und dieses wohl auch nicht in seiner Muttersprache, wenn man den Ausführungen des Gutachters folgt. 

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FALK(EN)PLAN

Manchmal müssen
Routenplaner beweisen
Was früher die Landkarte
Vollbracht hat

Entfernungen

Was aber bestimmt
Den Routenplaner
Welcher Firma
Man einzusetzen

Gedenke des Weges!



Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 3.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE + kl. Korrektur in Könisgwinter -  An diesem Prozesstag, der kürzer als 30 Minuten sein wird, hören wir von der Länge der Fahr-Strecke Bad Godesberg nach St. Katharinen (anhand Berechnungen des FALK-Routenplaners) und über Erkenntnisse der Ausländerpolizei und über mögliche technische Aufbereitungen von bilang eher unverständlichen Abhör-Tondokumenten und von einem Beweiseintrag der Verteidigung für den neuen Zeugen, der "gegen freies Geleit" aus Syrien kommen soll.  

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KLEINE JUSTIZIRRTÜMER DER WAHRNEHMUNG

Wir hören wieder
Diese aufgezeichneten
Gespräche heute aus
Einem VW Golf

Warum kann man
Aufzeichnungen
Nur hören schrieben

Die meinigen
Worte die wir
Jetzt als Kondensat
Davon nur seh'n



Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Wir hören Tondokumente aus der Abhöraktion der Polizei, hier aus dem Golf des angeklagten Neffen

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LOKALES WELTHÖREN

Minutenlang vielleicht
Eine Mixtur kurdisch
Arabischer Gespräche
Dazu auch noch Kinder
Von alledem ich nichts
Entschlüsseln kann
Außer den Geräuschen
Des Hintergrundes die ab-
Und anschwellend uns
Das Gericht zu einer
Exkursion des globalen
Ohres machen
Wir selbst
den Globetrottern
Erfahrungen streitig




Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Wir hören eine Familie in einem VW Golf, welcher fährt und manchmal hält. Immer noch Tondokumente der Abhöraktion der Polizei. 

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DAS AUGE DES GESETZES
[Anmerkung 1]

Man sehe die
Stets gleichen
Gesichter und
Die ewig langen
Texte aus den
Akten und sei
Dann erfreut
Über neue
Gesetzestexte
Der Ermüdung
Vorbeugend durch
Umstellung
Einiger der
Buchstaben
In der Fassung
Vom 18.3.2008
Fehlt Anmerkung 1


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Wir hören weiterhin eine kurdisch-arabische Familie, abgelauscht in einem Auto. Das geht viele Minuten so.  

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DIE LANGEWEILE DER NEUGIER VOR GERICHT

Ich schreibe um
Mich beschäftigt
Zu wissen Sie
Etwas darüber?


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Weiterhin Abhören der für diesen Prozess letzten Tondokumente. 

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GUCKENDE BESTANDSAUFNAHME


Nach unten
Nach vorn
Nach halb unten (Bildschirm)
Nach unten
Nach unten
Nach unten
Nach vorn
Nach unten
Nach seitlich vorn
Nach seitlich vorn
Nach halb unten (Bildschirm)
Nach unten
Nach unten
nach unten
Nach vorn
Nach seitlich vorn
Nach unten




Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Das gedicht erfasst zu einem beliebigen Zeitpunkt gegen circa 11.00 Uhr, wie die Personen im abgetrennen Areal des Gerichts (also ohne das Publikum) gukcen oder schauen oder blicken. Immer noch hören wir die Tondokumenten im arabisch-kurdischen Mix als Original. 

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TODESSTRAFENPROBLEMATIK

Wo Köpfe rollen
Ist die Produktion
Von Reifen wohl
Weniger notwendig



Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Begriff "Todesstrafenproblematik" bezieht sich auf die Lage in Syrien. Der Richter verliest Rechtsauskünfte/Dokumente (z.B. Justizministerium, BKA) zu der Frage, ob der flüchtige zweite Neffe Ali (gesucht mit internationalem Haftbefehl) evtl. als Zeuge vorgeladen werden könnte, sofrn man eine ladefähige Adresse herausfinden kann, in Syrien, im Großraum Aleppo, wo er sich aufhält. Die Verteidigung will ihn laden. Allerdings seit heute nurmehr als Hilfsbeweisantrag, für den Fall, dass der Angeklagte Vater NICHT wegen Totschlags bestraft werden würde, sondern wegen Mordes. Das Gericht zieht offenbar eine Verurteilung wegen Todschlags in Erwägung. In diesem Falle würde die Verteidigung auf eine Ladung des gesuchten Ali in Syrien verzichten. Eine Ladung hätte aber sowieso wenig Aussicht auf Erfolg und würde sich auf circa 1 Jahr hinziehen, falls sie Erfolg haben würde. 

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ÄUSSERST KOMPLIZIERT


In Verkennung des
Bekannten liegt
Das Anerkannte
Als zu Erkennendes




Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau"s"ens oder Klau!s!ens oder Klau(s)ens, 18.3.2008, Dienstag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Die Staatsanwältin hat mit ihrem Plädoyer begonnen. Sie betont zu Anfang, dass der Fall äußerst kompliziert sei.  

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PROZESSION

Wir wandern
Mit den Kameras
Ins Reich der
Verkündeten
Wahrheit


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau§s$ens oder Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Das Publikum geht wie im Schlepptau hinterher, weil es bislang auch noch nicht den Saal betreten durfte.

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AKTENKOFFERDRAMATURGIE

Ein langsames
Öffnen des Deckels
Entspricht dem
Wollenden Filmen
Der Bildergesellschaft


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau§s$ens oder Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Der Angeklagte, der nicht in Untersuchungshaft ist, Ramadan, ist da, der andere (der Vater der getöteten Waffa, der in Untersuchungshaft ist) noch nicht. Der Verteidiger des angeklagten Vaters öffnet aber demonstrativ langsam für die Kameras seinen Koffer. Es ist ein Spiel mit den Medien. Und die Anwälte wissen, was die Medien wollen. Und sie selber wollen in die Medien, weil es u.a. Werbung ist. Kostenlose Werbung.

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GESICHTSMUSKELZITTERN

Welches Gesicht
Habe man zu tragen
Wenn man nicht
Sicher weiß ob
Man von der
Anklagebank
Hinweg vielleicht
Wieder verhaftet
Werden könne
Und was wird
Das Fernsehen
Daraus machen?

Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau§s$ens oder Klau?s?ens oder Klau_s_ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -  Der Gerichtssaal wird um kurz vor 14.00 Uhr von den Medienvertretern samt Kameras und Fotoapparaten betreten. Der Angeklagte, der nicht in Untersuchungshaft ist, Ramadan, ist da, der andere (Ali, der Vater der getöteten Waffa) noch nicht. Auch das ist ein Spiel mit den Medien, allerdings kaum für den Angeklagten, der ja noch nicht sicher weiß, ob er freigesprochen wird. (Auch wenn der Prozessverlauf dafür spricht. Die Beweise reichen für eine Verurteilung nicht.) - Die Angst des Angeklagten angesichts der drohenden Kameras (Foto + Fernsehen) bleibt. Denn zwischen Freispruch und 9 Jahren Haft (wie von der Staatsanwaltschaft und Nebenklage für Ramadan gefordert) liegen 9 Jahre.

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GERICHTSSYMPHONIE

Da Fotoapparate
Jeweils anders
Klingen birgt
Jedes Surren einen
Anderen Ton der
Auf nichts weiteres
Verweist als
Auf eine Tat
Die nicht wirklich
Aufgeklärt wurde


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Tag der Urteilsverkündung, schon im Gerichtssaal. Aber der zweite Angeklagte ist noch nicht da. Die Kameras knipsen dafür den einen.

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens

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ZÄHLUNG

2 Fernsehkameras
5 Fotoapparate
Je mehr desto
Blutrünstiger
Giert diese stets
Instrumentalisierte
Öffentlichkeit nach
Der Lust des
Skandalon


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Tag der Urteilsverkündung, schon im Gerichtssaal. Nun ist auch der zweite Angeklagte da, welcher in Untersuchungshaft ist. Die Kameras von Fernsehen und Foto legen sich richtig ins Zeug.

© Klau|s|ensĦķ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens



WAHRHEITSFINDUNG

Nichts ist leicht
in dieser Welt
des schwer Seienden
ist jede Tat
ein Angriff
auf das Reelle
unseres Lebens
egal wie sie
auch urteilen


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Tag der Urteilsverkündung, schon im Gerichtssaal. Nun ist auch der zweite Angeklagte da, welcher in Untersuchungshaft ist. Aber der Prozess hat noch nicht begonnen, denn das Gericht ist noch nicht da.

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GEWINNERBLICKE

Die Verteidigung
Freut sich des ihr
Eigenen Triumphes
Da das Strafmaß
Des Gerichtes
Dem Gewollten
Entspricht

Es ist eine rein
Berufliche Freude
Des Gewinnens die
Man mit einem
Sportlichen Wettkampf
Vergleichen können
Könnte jemand denn
Die Wahrheit
Erklären?


Copyright Klau|s|ens in allen Schreibwaisen und -weisen, u.a. als Klau%s%ens oder Klau?s?ens oder Klau=s=ens, 31.3.2008, Montag, Bonner Landgericht, Saal 0.11, LIVE. -   Tag der Urteilsverkündung. das urteil wird verlesen. Zu beginn. 8 Jahre Haft wegen Totschlags für den angeklagten Vater - und Freispruch für den angeklagten Cousin von Waffa.

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TOTGESCHWIEGEN

Die Tat von 1993

Wurde totgeschwiegen

Von der Familie

Ganz anders als 

Das Opfer

Es war tot und hat 

Deshalb geschwiegen


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LOGIK VON STRENGGLÄUBIGKEIT

Was immer zu
Glauben sei
Liegt verborgen
In den Schlägen
Mit denen der
Glaube zeigt
Was denn zu
Glauben sei
Weil es am
Ende dann
Auch stimmt



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DIE CRUX VOM HÖRENSAGEN

Man sagte mir
Sie wüßten das
Man tat was so
Geschrieben steht
Wie ich es immer
Wieder lese bis
Der Glaube da
Ist dass meine
Erinnerung nichts
Als die Wahrheit
[ist?]



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www.klausens.com/justizgedichte.htm

siehe auch andere LIVE-Justizgedichte von Klausens = Klau§s§ens




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www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.

www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm

www.klausens.com/michaela-g.htm


QUELLEN ZUM "EHRENMORD"-PROZESS BONN
 
1) Fernsehen
2) Presse



1. FERNSEHEN

- Beiträge noch abrufbar im Internet:

http://daskleinefernsehspiel.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html

ZDF Frontal 21 FERNSEHBEITRAG ZUM Bonner "EHRENMORD"-PROZESS vom 20.11.2007, 7:50 min.
Der Name der untergetauchten Zeugin wurde in Tamina geändert.

hier klicken, um zum Video zu gelangen: 
Video Ausgelieferte Zeugin
Download vom Manuskript des Beitrags

+ hier noch der TEXT auf der Homepage des ZDF:

Staatlicher Schutz mangelhaft


von Christian Esser

Sendung vom 20.11.2007 [Archiv]

Seitdem sie ihren Vater sowie einen Cousin des Mords bezichtigte, ist Tamina auf der Flucht vor ihrer Familie. Erst drängte sie die Polizei zur Aussage - dann wurde sie entgegen erster Versprechen nicht ins staatliche Zeugenschutz-programm aufgenommen.

Tamina (Name geändert) wohnt versteckt irgendwo im Süddeutschen. Sie lebt aus dem Koffer, zieht von einer heimlichen Bleibe zur nächsten. Sie hat keinen Beruf und kann ihr Studium nicht beenden. "Ich existiere nicht mehr", sagt die 35-Jährige. Früher studierte Tamina Medizin, verdiente nebenbei als Event-Managerin gutes Geld. Dann beschuldigt sie ihren Vater und zwei Cousins des Mordes an ihrer Schwester - im Gegenzug versprechen die Ermittler, sie in ein staatliches Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Doch daraus wird langfristig nichts. Dabei sind zwei Cousins, die sie belastet, auf freiem Fuß. Tamina fürchtet nun, dass ihre Familie sich an ihr rächt.

Rückblick: Bonn, 1993. Tamina steht kurz vor dem Abitur. Eines frühen Morgens weckt ihr Vater sie. Im Wohnzimmer liegt ihre Schwester leblos auf dem Sofa, um den Hals ein Seil gebunden. Die zwei Cousins zwingen Tamina, die Schlinge zuzuziehen - so erinnert sich Tamina an den Tod der Schwester: "Es wurde mir gesagt, wenn du nicht nach den islamischen Spielregeln oder auch nach unseren Spielregeln spielst, dann geschieht dir das gleiche." Mord für die Ehre

Taminas Schwester hatte sich mit ihrer Familie überworfen. Sie war im Alter von 15 Jahren in die Türkei geschickt worden, um sie von westlichen Einflüssen fernzuhalten. Dort wurde sie schwanger und gegen ihren Willen verheiratet. 1992 kehrte sie nach Deutschland zurück. Der Streit in der Familie eskaliert, als die Schwester weiterhin nicht nach den Regeln des Islams leben will. Die Cousins und der Vater beschließen, die Schwester zu töten, um die Ehre wieder herzustellen - das gesteht der Vater später den Ermittlern.

Knapp zwölf Jahre lang trägt Tamina das düstere Familiengeheimnis mit sich herum und schweigt - aus Angst vor ihren Cousins hat sie eine Zeugenaussage in Briefform bei Freunden deponiert. Eines Tages geht sie dann doch zur Polizei. Dort will sie aussagen, jedoch nur, wenn sie Zeugenschutz bekommt - sonst droht ihr die Rache der Familie. Doch die Polizei will ihr den Schutz nicht garantieren. Daraufhin macht sie keine gerichtsfeste Aussage.

Zeugenschutz gegen Aussage

Die Polizei ermittelt trotzdem - und bringt sie damit in Gefahr. Am 2. März 2007 stoppen SEK-Beamte ihren Wagen: "Polizei Köln - Sie sind in Gefahr", hätten diese gerufen, erinnert sich Tamina. Die Beamten reden auf sie ein. Wenn sie aussage, käme sie in den Zeugenschutz. Tamina weigert sich. Doch in den nächsten Tagen fühlt sie sich zunehmend bedrängt. Bei einem kurzfristig anberaumten Richtertermin um acht Uhr morgens - Tamina kann ihre Anwältin vorher nicht erreichen - macht sie schließlich eine Aussage, die ihren Vater und beide Cousins schwer belastet. Sie sagt nur aus, weil man ihr ein neues Leben versprochen hat: neuen Namen, Studienplatz, neuen Lebenslauf, eine sichere Wohnung.

Wenig später werden ihr Vater und einer der Cousins verhaftet. Taminas Familie droht ihr mit dem Tod. Sie wird kurzfristig nach Augsburg umgesiedelt. Sie hat Angst - an der Tür steht ihr richtiger Name. Sie drängt auf eine neue Identität, will finanzielle Entschädigung - schließlich hat sie ihren Job und ihr Studium aufgegeben. Doch Tamina wird kurzerhand aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen. Sie sei nicht mehr gefährdet, lässt man sie wissen - und das, obwohl es Todesdrohungen von der Familie gibt und ein Täter flüchtig ist.

Experten fordern Schutz

Experten von Organisationen wie Terre des Femmes und Hatun & Can e.V. - ein Verein, der nach dem so genannten Ehrenmord an Hatun Sürücü zum Schutz weiterer Opfer gegründet wurde - sind einhellig der Auffassung, dass Tamina sofort ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden muss. Andreas Becker von Hatun & Can e.V: "Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Frau in so einer Gefährdungslage aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen wird."

Das Polizeipräsidium Bonn möchte sich zu dem Fall nicht äußern. Der zuständige Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel von der Staatsanwaltschaft Bonn zeigt sich im Interview mit Frontal21 überrascht - auf die Frage, warum Tamina nicht mehr im Zeugenschutzprogramm sei, antwortet er: "Wer sagt Ihnen, dass sie da nicht mehr drin ist?" Weiter möchte er sich zu dem Fall nicht äußern.

Zeugin wider Willen

Vor dem Bonner Landgericht wird zur Zeit der Prozess gegen Taminas Vater verhandelt. Der heute 65-jährige schweigt zu den Vorwürfen. Allein Taminas Aussagen machten den Prozess überhaupt möglich. Doch die Zeugin wider Willen bereut mittlerweile, sich überhaupt auf das Zeugenschutzprogramm eingelassen zu haben. Sie verlangt von der Polizei Schadensersatz für ihre Verdienstausfälle und Schutz. Tamina: "Ich habe noch viel größere Angst als vorher" - ganz besonders, seitdem am 19. November dieses Jahres das Gericht den einen Cousin wegen Mangel an Beweisen vorläufig auf freien Fuß setzte.

Ein neuer Name, neue Papiere, neuer Job und neue Wohnung, gelegentlich auch kosmetische Eingriffe - die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm ist mit weit reichenden Einschnitten verbunden. Kontakte zu Familie und alten Freunden sind den meisten fortan verboten - nur Ehepartner und Kinder können mit in den Zeugenschutz. Der Staat schützt Zeugen, wenn der Verdacht besteht, dass sie auf Grund ihrer Aussagen vor Gericht in Gefahr geraten.

Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz harmonisierte die Schutzmaßnahmen 2001. Aktuelle Zahlen werden nicht veröffentlicht. 2004 nahmen 339 Zeugen an solchen Programmen teil - die überwiegende Mehrheit, nämlich 252 Zeugen, belasteten Beschuldigte aus der Organisierten Kriminalität. Strittig ist in vielen Einzelfällen, wie lange der Staat den Zeugen finanzielle Unterstützung zahlen soll.

Knapp zwölf Jahre lang trägt Tamina das düstere Familiengeheimnis mit sich herum und schweigt - aus Angst vor ihren Cousins hat sie eine Zeugenaussage in Briefform bei Freunden deponiert. Eines Tages geht sie dann doch zur Polizei. Dort will sie aussagen, jedoch nur, wenn sie Zeugenschutz bekommt - sonst droht ihr die Rache der Familie. Doch die Polizei will ihr den Schutz nicht garantieren. Daraufhin macht sie keine gerichtsfeste Aussage.

Die Polizei ermittelt trotzdem - und bringt sie damit in Gefahr. Am 2. März 2007 stoppen SEK-Beamte ihren Wagen: "Polizei Köln - Sie sind in Gefahr", hätten diese gerufen, erinnert sich Tamina. Die Beamten reden auf sie ein. Wenn sie aussage, käme sie in den Zeugenschutz. Tamina weigert sich. Doch in den nächsten Tagen fühlt sie sich zunehmend bedrängt. Bei einem kurzfristig anberaumten Richtertermin um acht Uhr morgens - Tamina kann ihre Anwältin vorher nicht erreichen - macht sie schließlich eine Aussage, die ihren Vater und beide Cousins schwer belastet. Sie sagt nur aus, weil man ihr ein neues Leben versprochen hat: neuen Namen, Studienplatz, neuen Lebenslauf, eine sichere Wohnung.

Wenig später werden ihr Vater und einer der Cousins verhaftet. Taminas Familie droht ihr mit dem Tod. Sie wird kurzfristig nach Augsburg umgesiedelt. Sie hat Angst - an der Tür steht ihr richtiger Name. Sie drängt auf eine neue Identität, will finanzielle Entschädigung - schließlich hat sie ihren Job und ihr Studium aufgegeben. Doch Tamina wird kurzerhand aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen. Sie sei nicht mehr gefährdet, lässt man sie wissen - und das, obwohl es Todesdrohungen von der Familie gibt und ein Täter flüchtig ist.



Video Ausgelieferte Zeugin - Download vom Manuskript des Beitrags




WDR FERNSEHBEITRAG ZUM
"EHRENMORD"-PROZESS vom 19.11.2007, 2:25 min.
www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/19/lokbn_01.xml




2. ZEITUNG

www.ksta.de/html/artikel/1212172861704.shtml

„Nie wieder zur Polizei“

VON DETLEF SCHMALENBERG, 08.06.08, 21:34h, AKTUALISIERT 08.06.08, 21:45h

Nourig A. hat als Kronzeugin vor Gericht gegen eigene Verwandte ausgesagt, die ihre Schwester der Familienehre wegen getötet haben sollen. Doch nun muss sie um den ihr versprochenen Schutz bangen. Die Behörden bestreiten jegliche Schuld.

 "Ich will mein Recht, sonst nichts“, sagt die junge Frau und atmet tief durch. Nourig A. sitzt in einem Büro in der Kölner Innenstadt und erzählt die Geschichte ihres zerstörten Lebens. Unten vor dem Haus stehen zwei Polizisten in Uniform. Die hatten „die Lage sondiert“, bevor die 35-Jährige gekommen war. Zum Treffen wurde die kleine dunkelhaarige Frau von vier Zivilbeamten gebracht. Von Leibwächtern der polizeilichen Zeugenschutzstelle, die jetzt am Straßenrand in zwei gepanzerten Limousinen warten.

„Mir wurde angekündigt, die sollen demnächst abgezogen werden. Dann bin ich Freiwild für meine Angehörigen“, sagt Nourig. Sie spricht atemlos, getrieben. „Nie wieder“, sagt sie, würde sie bei der deutschen Polizei aussagen. Sie verfluche den Tag, an dem sie einem Ermittler davon erzählte, wie ihre Schwester wegen der Familienehre getötet wurde. „Ich stehe vor dem Nichts, weil die Behörden ihre Versprechungen nicht einhalten.“

Totschlag für die Familienehre

Die abenteuerliche Geschichte begann vor 15 Jahren. Es war der 16. August 1993, als Nourig frühmorgens vom Vater geweckt wurde. Er führte sie ins Wohnzimmer. Auf dem Sofa lag Waffa, ihre Schwester: leblos, die Arme weit von sich gestreckt. Am Hals der 17-Jährigen baumelte ein geflochtenes Hanfseil. Neben dem Sofa hätten ihre zwei Cousins gestanden, berichtet Nourig später. Die Männer hätten an den Seilenden gezerrt und gezeigt, wie Waffa stranguliert wurde. Auch Nourig sei gezwungen worden, am Seil zu ziehen. „Wir haben sie umgebracht, weil sie die Familienehre beschmutzt hat“, habe der Vater gesagt. „Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, passiert dir das Gleiche.“

Vor Schreck und Entsetzen hat Nourig damals nicht einmal geweint. Die 21-Jährige, die in wenigen Wochen Abitur machen sollte, ging am selben Tag sogar zur Schule. Sie bewegte sich wie in Trance, funktionierte wie ferngesteuert. „Mein Vater hat etwas getan, wobei er nicht Herr seiner Sinne war, dachte ich. Und ich glaubte, ich müsste ihm helfen, damit er wieder zu sich selbst findet“, erzählt Nourig.

Schon als kleines Kind hatte sie eine Menge Verantwortung übernehmen müssen. Als die kurdische Familie 1978 als politische Flüchtlinge von Syrien nach Deutschland kam, sprachen die Eltern kaum deutsch. Nourig, die in Kindergarten und Grundschule gut vorankam, übernahm den Papierkram und vermittelte bei Behörden. Der Vater sei streng gewesen, aber kein Tyrann. Nourig brauchte kein Kopftuch zu tragen, sie durfte ins Freizeitcenter und hatte auch deutsche Freundinnen. „Papa hat uns Mädchen geliebt, auf seine Art“, sagt sie. Doch wenn der Vater nicht aus seiner Haut konnte, misslang der Spagat zwischen den Kulturen. Dann wurde geprügelt, wenn die Jungfräulichkeit wegen eines knappen T-Shirts angeblich auf dem Spiel stand.

Vor allem Waffa war es, die die Eltern zur Weißglut brachte. Das Mädchen wollte ein Leben führen wie ihre deutschen Freundinnen. Unter dem Vorwand, Urlaub machen zu wollen, nahm der Vater die 14-Jährige mit in die Türkei. Dort angekommen, wurde Waffa der Pass abgenommen. Sie sollte bei Verwandten aufwachsen und auf eine islamische Schule gehen. Der Versuch der Umerziehung misslang.

Schändlicher Lebenswandel

Im Juni 1992 stand Waffa vor der Tür ihrer Eltern. Sie war schwanger. Ihren Sohn, den sie im August zur Welt brachte, gab sie zur Adoption frei. Sie zog von zu Hause aus, kam nur noch selten zu Besuch. Eines Tages vertraute sie dem Vater an, dass sie unter Drogen gesetzt und drei Tage zur Prostitution gezwungen worden sei. Dies war wohl der Moment, in dem sie ihr eigenes Todesurteil sprach, glaubt Nourig.

Schon seit Monaten hatte der Cousin auf den Vater eingeredet. Er dürfe den Töchtern nicht so viel erlauben, müsse die Ehre der Familie bewahren. Als die Mutter der Mädchen an einem Hirntumor starb, habe der überforderte Vater Waffas angeblich „schändlichen Lebenswandel“ wohl nicht mehr ertragen. „Sie musste einfach verschwinden“, sagt Nourig. Die Grube im Wald, in der die Leiche später verscharrt wurde, sei schon Tage vor dem Verbrechen mit Hilfe der Cousins ausgehoben worden, habe der Vater am Tattag gestanden.

Nourig versprach zu schweigen. Sie heiratete, zog von zu Hause aus. Doch die abscheulichen Geschehnisse zermürbten sie innerlich. Sie wurde depressiv, litt unter Schlafstörungen. Erst zehn Jahre nach dem Verbrechen vertraute sie sich einem Psychologen an, der Polizei erzählte sie am 2. Juli 2004 von Waffas Tod.

„Das war der Fehler meines Lebens“, sagt sie heute. Die Staatsanwaltschaft drängte zum erneuten Verhör. Sie komme ins Zeugenschutzprogramm, erhalte eine neue Identität und werde umgesiedelt, hätten die Ermittler der verängstigten Kronzeugin versprochen. „Wir kümmern uns um alles.“

Nachdem Nourig in allen Einzelheiten vom Tod ihrer Schwester erzählt hatte, sei eine „Umsiedlung“ in ein Land ihrer Wahl vereinbart worden. Doch schon bald kamen die ersten Zweifel. „Eine neue Identität mit erfundener Legende sollte ich plötzlich nicht mehr erhalten“, sagt Nourig. Lediglich ein Tarnname sei ihr angeboten worden, ohne dass dieser beispielsweise auf Zeugnisse oder ihre Geburtsurkunde übertragen werden sollte. Auch über das Land oder die Stadt, wohin sie umgesiedelt werden sollte, habe man sich nicht einigen können. „Entgegen den Zusagen sollte ich mich zudem dann auch noch selbst um eine neue Wohnung, einen Studienplatz und alles andere kümmern“, sagt Nourig.

Aus Angst, dass die Täter aufgrund eines milden Urteils schon bald wieder in Freiheit sein könnten, und weil sie das Vertrauen in den Zeugenschutz verloren hatte, verweigerte Nourig eine richterliche Vernehmung. „Ich wusste, dann gibt es kein Zurück mehr“, sagt sie. Denn die Aussage vor einem Richter hätte in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen.

Hollywood-reife Aktion

Als weitere Versuche scheiterten, die Zeugin umzustimmen, meldeten sich die Ermittler monatelang nicht mehr. Am 2. März 2007 kam es dann zu einem Hollywood-reifen Einsatz. Auf dem Weg zur Arbeit hätten zwei Zivilbeamte das Auto gestoppt, in dem sie gesessen habe, erzählt Nourig. „Sie sind in Gefahr, wir müssen sie mitnehmen“, hätten die Beamten gerufen, die aus einem Busch sprangen, und die junge Frau aus dem Wagen gezerrt. Anschließend habe es stundenlange Gespräche gegeben, zeitweise mit zu sechs Beamten gleichzeitig.

Ein Unbekannter, der Wind von Waffas Tötung bekommen habe, erpresse den Vater, hieß es. Jetzt werde es brenzlig für Nourig. Die könne zurück ins Zeugenschutzprogramm, wenn sie aussage. „Sie haben doch gar keine andere Wahl“, habe es geheißen. Dass sie die Gefahr durch ihre Arbeit mitverursacht hatten, hätten die Ermittler nicht gesagt. Gleich zwei V-Leute hatten sie auf Nourigs Vater angesetzt. Einen Mann, der zum arabisch geschriebenen Erpresserbrief gleich noch einen blutigen Strick legte, und einen Beamten, der sich als Verlobter von Nourig ausgab. Der behauptete, die Polizei habe sich „wegen der Sache mit Waffa“ bei seiner zukünftigen Frau gemeldet und er wolle jetzt beratschlagen, was zu tun sei.

Der Vater fiel auf den Trick herein und gab zu, dass er seine Tochter getötet hatte. Um vor Gericht gut dazustehen, brauchten die Fahnder jetzt noch Nourigs richterliche Vernehmung. „Ich war mit den Nerven am Ende“, sagt sie. Auf der einen Seite der Vater, den sie immer noch liebte und den sie jetzt endgültig „ans Messer liefern sollte“. Auf der anderen Seite die Polizei, der sie schon lange nichts mehr glaubte. Zudem die Gewissheit, dass sie Freundeskreis, Job, ihr vertrautes Leben nun endgültig aufgeben musste.

„Ich dachte an Selbstmord“, sagt sie. Zermürbt vom ständigen Drängen der Polizei habe sie der erneuten Vernehmung schließlich zugestimmt. Als sie anschließend eine schriftliche Bestätigung für die versprochenen Hilfen verlangte, sei ihr diese verweigert worden. Da habe sie damit gedroht, ihre Aussage im demnächst anstehenden Gerichtsverfahren nicht zu wiederholen. Dies jedoch sei Bedingung für den Zeugenschutz, entgegneten die Beamten. „Zudem wäre ich erst in einer Prüfphase, noch lange nicht im Schutzprogramm aufgenommen“, sei ihr dann eröffnet worden. „Da bin ich aus allen Wolken gefallen, habe das Vertrauen endgültig verloren“, sagt sie.

Im Prozess vor dem Landgericht Bonn hat Nourig im Januar 2008 schließlich doch ausgesagt. Ihr Vater wurde wegen Totschlages zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwältin, die lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte, hat Revision eingelegt. Sein Geständnis hatte der Vater zu Prozessbeginn zurückgezogen. In einer Erklärung behauptete er später, Waffa alleine und im Affekt nach einem Streit getötet zu haben. Der mitangeklagte Cousin, der jede Beteiligung bestreitet, wurde freigesprochen. „Besser einer verbrennt, als alle zehn“, hat der Vater einem verdeckten Ermittler anvertraut. „Dass Papa alle Schuld auf sich nimmt, war doch klar“, meint Nourig.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln streitet sie jetzt über die Höhe der Entschädigung für die Zeit, in der sie wegen der Ermittlungen nicht studieren und arbeiten konnte. Und solange der Zustand sich nicht ändert, verlangt sie einen monatlichen Unterhalt von 1500 Euro. „Es ist außerordentlich unfair, meine Mandantin zunächst als Zeugin zu benutzen, um sie anschließend fallen zu lassen wie eine heiße Kartoffel“, sagt ihr Anwalt Reinhard Birkenstock.

Cholerische Kronzeugin?

Das Polizeipräsidium Bonn wollte sich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zu „Art und Umfang der Schutzmaßnahmen“ nicht äußern. Es hat jedoch beantragt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht abzuweisen. Die bisweilen „cholerische“ Kronzeugin, die im Jahr 2005 zwischenzeitlich im Schutzprogramm war, sei bei der neuerlichen Prüfung im April 2007 als nicht „geeignet“ eingestuft worden, heißt es in dem Schriftsatz. Sie habe, etwa bei der Gestaltung ihres zukünftigen Lebens, „von Anfang an ein unkooperatives Verhalten“ gezeigt und auch mit ihrer Weigerung, vor Gericht auszusagen, gegen die Regeln des Zeugenschutzes verstoßen.

„Ich habe nur um meine Existenz gekämpft“, meint Nourig, die alle paar Wochen ihre Unterkunft wechselt. Ohne eine neue Identität werde sie „nie wieder in Würde leben können“: „Ich habe ein Recht auf eine Zukunft ohne Angst“, sagt die enttäuschte Zeugin. In einer neuen „Sicherheitsanalyse“ will die Polizei jetzt „prüfen“, ob überhaupt noch eine Gefährdung vorliege.




QUELLE: 31.3.2008

Acht Jahre Haft für Tötung im Affekt

VON BENJAMIN JESCHOR, 31.03.08, 20:46h, AKTUALISIERT 31.03.08, 21:29h

Bonn - Wegen Totschlags ist der 66 Jahre alte Ali H. gestern vom Bonner Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging nach 21 Verhandlungstagen davon aus, dass der Angeklagte seine 17-jährige Tochter Waffa im August 1993 nach einem Streit im Affekt erdrosselte. Dem psychiatrischen Gutachter folgend, ging das Gericht von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestrafung des aus Syrien stammenden Mannes wegen eines Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gefordert. Der mitangeklagte 39 Jahre alte Neffe von Ali H., der zuletzt geschwiegen hatte, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen.


Nach Auffassung des Gerichts gab es in den frühen Morgenstunden des 30. August 1993 einen Streit, weil die Tochter alkoholisiert bei ihrem Vater in Bad Godesberg auftauchte. Zuvor hatte es wegen der Lebensweise der 17-Jährigen schon mehrfach Auseinandersetzungen gegeben. Der Vater sah, so der Vorsitzende Richter, die Familienehre verletzt, weil die Tochter als Prostituierte arbeitete. Als Waffa ihm in jener Nacht sagte, dass sie freiwillig in dem Club tätig sei und nicht vorhabe, das zu ändern, geriet Ali H. in „Wut und Zorn“ und erdrosselte Waffa mit einem Seil.

Nach der Tat kamen auch zwei Neffen des 66-Jährigen in die Wohnung. Gemeinsam zeigten die drei Männer der älteren Schwester der Getöteten, Nourig A., die auf dem Sofa sitzende Leiche. Die heute 35-Jährige musste an dem Seil um Waffas Hals ziehen. Ihr wurde gedroht, dass es ihr ähnlich ergehe, wenn sie sich nicht an die Spielregeln halte. Danach, so der Kammervorsitzende, haben die drei Männer die Leiche in einem Erdloch in der Nähe von Asbach vergraben.

Dass der Tod der jungen Frau, der bundesweit auch als „Ehrenmord“ bezeichnet wurde, überhaupt vor Gericht kam, ist der Tatsache zu verdanken, dass die Schwester Nourig A. im Jahr 2004 mit viel Verzögerung Anzeige erstattete. Die Polizei versuchte daraufhin, durch verdeckte Ermittlungen und Telefonüberwachungen Beweise für ihre Aussage zu erhalten. Im Gespräch mit einem verdeckten Ermittler, in einer polizeilichen Vernehmung und in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung in der Hauptverhandlung gab Ali H. zu, seine Tochter umgebracht zu haben. Die Schuld nahm er alleine auf sich. Zudem machte er Angaben, wo Waffas Leiche vergraben sei. Trotz intensiver Suche wurde die Leiche aber bis heute nicht gefunden.

Nach langem Zögern hatte Nourig A. im Prozess eine Zeugen-Aussage per Video abgelegt. An dem von ihr geschilderten „Kerngeschehen“ hatte die Kammer keine Zweifel. Mit einigen Behauptungen zu Äußerungen der Angeklagten nach der Tat habe sie sich jedoch „zu weit aus dem Fenster gelehnt“. Dass Ali H. und seine beiden Neffen den Mord gemeinsam planten und bereits Wochen vor der Tat ein Erdloch aushoben, konnte nach Meinung des Gerichts nicht bewiesen werden.

Staatsanwaltschaft wie auch der Nebenkläger wollen prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen.

Tötung der Tochter nicht als Mord gewertet

Im so genannten Ehrenmord-Prozess verurteilt Schwurgericht den Vater wegen Totschlags zu acht Jahren Haft - Freispruch für Neffen - Schwester des Opfers zeigte Tat nach 12 Jahren an und versteckt sich seitdem in Todesangst

Von Rita Klein

Bonn. Es ist fast 15 Jahre her, dass die 17-jährige Waffa H. aus Bad Godesberg spurlos verschwand. Einige Monate später übertrug ihr Vater das Sorgerecht für seine Tochter auf das Jugendamt, da er angeblich keinen Einfluss mehr auf sie habe.

Doch zwölf Jahre später meldete Waffas ältere Schwester Nourig der Polizei: Der Vater habe Waffa zusammen mit zwei Neffen im August 1993 getötet, weil sie die Familienehre verletzt habe. Ihr hätten die drei mit dem Tode gedroht, falls sie nicht schweige.

Wegen Mordes wurden der Vater und einer der Neffen angeklagt, und am Montag verkündete das Schwurgericht sein Urteil: Der 66-jährige gebürtige Syrer Ali H. wird wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Sein Neffe wird freigesprochen und erhält Haftentschädigung. Vor ihm hat Nourig A., wie sie sagte, die größte Angst.

Was Staatsanwältin Karen Essig von dem Urteil hält, ist ihr deutlich anzusehen. Sie hatte für den Vater lebenslänglich wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert und für den Neffen neun Jahre Haft wegen Beihilfe. Sie hat keinen Zweifel daran, dass die Tötung des Mädchens geplant und die Grube bei Asbach zuvor gegraben worden war, so wie Waffas Schwester Nourig geschildert hatte.

Die heute 35-Jährige lebt seit ihrer Anzeige aus Angst um ihr Leben - in Anonymität und an geheimem Ort. Ihrer Aussage zufolge wurde sie in der Tatnacht vom Vater geweckt und ins Wohnzimmer geführt, wo die Cousins waren - und ihre Schwester Waffa tot mit einem Seil um den Hals auf dem Sofa lag.

Sie musste an einem Seilende ziehen und wurde mit den Worten bedroht: Dir geht es genauso, wenn du nicht schweigst und nach unseren Regeln lebst. Später habe der Vater ihr Einzelheiten des Mordes geschildert und gesagt, ohne die Neffen hätte er das nie geschafft. Wegen der Gefährdungslage setzte die Polizei einen verdeckten Ermittler ein, und dem gestand der Vater die Tat schließlich im Rahmen einer fingierten Erpressung, nahm jedoch alle Schuld auf sich.

Im Prozess schwieg der 66-Jährige zunächst und gestand am Ende jedoch nur einen Totschlag im Affekt: Als Waffa in jener Nacht heim gekommen und auf seine Vorhaltungen gesagt habe, sie schlafe, mit wem sie wolle, habe er sie völlig außer sich mit seinen bloßen Händen erwürgt.

Dann habe er seine Neffen angerufen, damit sie ihm bei der Beseitigung der Leiche helfen.

Diese Geschichte bezeichnet Schwurgerichtsvorsitzender Udo Buhren nun als unwiderlegbar, da man Nourig A. nur glaube, was sie in der Nacht selbst erlebt habe, auch die Tötung mit dem Seil, die der Vater ja wiederum bestreitet, da er im Affekt gehandelt haben will.

Nicht glaubhaft sind für das Gericht hingegen die Einzelheiten, die Nourig nach der Tat erfahren haben will. Ihr Anwalt Reinhold Birkenstock erklärt nach dem Urteil, seine Mandantin denke heute vor allem an ihre Schwester. Sie sei froh, dass der Vater die Tötung gestanden und die Justiz den Fall aufgearbeitet habe. Sie bedauere jedoch, dass ihr Vater sich die ganze Zeit hinter den Verteidigern versteckt habe. Über eine Revision denke man erst einmal nach. Das tut nun auch Staatsanwältin Essig.

 Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Ein Urteil, viele Fragen"

(01.04.2008)


www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=430870&katid=1

Ein Urteil, viele Fragen

Kommentar

Von Rita Klein

Ein junges Mädchen wird vom eigenen Vater ermordet, die ältere Schwester wird bedroht, lebt seit Jahren in Todesangst - und die Männer, vor denen sie sich dem Gericht zufolge in Angst um ihr Leben versteckt, kommen nun nach 21 Tagen Prozess auf eine solche Weise davon. Dieses Urteil kann niemanden außer die Angeklagten zufrieden stellen.

Zwar hat Richter Udo Buhren Recht, wenn er sagt: Dieser Prozess hat gezeigt, wie schwer es ist, eine Tat nach so vielen Jahren aufzuklären. Vor allem, da die Leiche trotz intensiver Suche nicht gefunden wurde.

Und auch die Schwester des Opfers, die nach Jahren ihr Schweigen brach, ist nicht unbedingt eine Zeugin, von der ein Gericht träumt. Dafür ist ihr Leben durch diese Familie und ihre Angst zu kompliziert, sie selbst zu traumatisiert - und in ihren Reaktionen für den deutschen Durchschnittsbürger auch zu unverständlich.

Aber ist sie deshalb auch tatsächlich in so vielen Punkten so unglaubwürdig, wie das Gericht nun im Urteil festgestellt hat? Und warum glaubt es ihr dann, dass der Vater trotz seines angeblichen Affekts ein Seil benutzte?

Es ist ein Urteil, das mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.



QUELLE: 31.3.2008
www.rundschau-online.de/html/artikel/1206941989678.shtml
Gericht: Mordplan ist nicht nachweisbar 

ERSTELLT 31.03.08, 15:18h, AKTUALISIERT 31.03.08, 22:05h

Bonn - Immer wieder sorgte der so genannte Bonner „Ehrenmord"-Prozess in den vergangenen fünf Monaten für Schlagzeilen, auch am Tag des Urteils war der spektakuläre Justizfall nicht frei von Überraschungen: Nach 21 Verhandlungstagen hat das Schwurgericht gestern den 66-jährigen Familienvater, Oberhaupt einer syrischstämmigen Familie, nicht - wie angeklagt - wegen Mordes an seiner 17-jährigen Tochter, sondern wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Der mitangeklagte Neffe (39) wurde freigesprochen.

Die Begründung der Kammer: „Es gibt letztlich keine objektiven Beweise, dass die Tötung der jungen Frau geplant war.“ Davon aber war zumindest die Staatsanwältin bis zum Schluss ausgegangen und hatte für den Vater eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert; der Neffe, den die Anklägerin „als geistigen Brandstifter" bezeichnet hatte, sollte wegen Beihilfe zum Mord neun Jahre in Haft.

Die Richter formulierten die Schwierigkeiten gleich zu Urteilsbeginn: Es sei problematisch, eine Tat, die fast 15 Jahre zurückliegt, in allen Einzelheiten aufzuklären.

Nach 14 Jahren brach Tochter ihr Schweigen

Der 66-Jährige hatte im Prozess erklärt, dass er seine Tochter im Zorn getötet habe. Ausgelöst durch ihre Bemerkung, dass sie „keiner anständigen Arbeit“ nachgehen, sondern mit Prostitution „viel Geld verdienen" wolle.

Die älteste Tochter des Angeklagten hatte das Verfahren ins Rollen gebracht, als sie 14 Jahre nach der Tat das Schweigen über das Familiengeheimnis brach. Sie habe ihre Schwester in der Nacht zum 30. August 1993 tot auf dem Sofa gesehen, sagte sie vor Gericht. Ihr Vater habe ihr gedroht: „Wenn du dich nicht an unsere Regeln hältst, passiert dir dasselbe": Ein halbes Jahr später tauchte die damals 20-Jährige aus Angst vor der eigenen Familie unter, seitdem lebt sie in der Anonymität.

Bis heute wurde die Leiche der 17-Jährigen nicht gefunden. Und das, obwohl der Vater die Ermittler zu dem vermeintlichen Leichenversteck in einem Waldstück im Westerwald geführt hatte.

Verwertet wurden von der Aussage der Schwester der Toten nur die Ausführungen zum eigentlichen Tatgeschehen. Dass der Vater aber, wie sie aussagte, die Tat geplant habe, konnte vom Gericht nicht objektiv nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, in Revision zu gehen. Das will auch der Nebenklage-Vertreter, der die Schwester vertrat.

  

QUELLE: 25.3.2008
www.rundschau-online.de/html/artikel/1205081002474.shtml

„Tod der Tochter war eine Affekt-Tat“

VON ULRIKE SCHÖDEL, 25.03.08, 20:30h

BONN. Das entschiedene „Lebenslänglich" im Plädoyer der Staatsanwältin in der vergangenen Woche hing noch in der Luft, als die Verteidigung gestern im so genannten Bonner „Ehrenmord-Prozess“ das Wort ergriff: Der 66-jährige, syrischstämmige Angeklagte habe den Tod seiner 17-jährigen Tochter vor 15 Jahren keinesfalls geplant. Das furchtbare Geschehen in der Tatnacht Ende August 1993 sei vielmehr eine „Familientragödie, wie es auch in einer deutschen Familie vorfallen könne.“

Eine Stunde lang plädierte Rechtsanwalt Benedikt Pauka vor dem Schwurgericht, und versuchte nachzuweisen, dass der Vater von sechs Kindern kein Mörder ist, sondern seine Tochter „in einer affektiven Aufgeladenheit" erwürgt habe. Am Ende forderte er für seinen Mandanten wegen Totschlags fünfeinhalb Jahre Haft. Zuvor hatte er versucht, den Vorwurf der Heimtücke wie auch den eines niedrigen Beweggrundes zu widerlegen - laut Anklage die beiden entscheidenden Mordmerkmale.

Denn mit „Verletzung der Familienehre" habe die Tötung der 17-Jährigen nichts zu tun, argumentierte Pauka. Die Mitglieder der kurdischen Familie, die in den 80er Jahren nach Deutschland ins Exil gegangen war und in 90ern eingebürgert wurde, seien keine religiösen Fundamentalisten. Die Kinder seien wie deutsche Kinder aufgewachsen, mussten kein Kopftuch tragen und hätten auch keine Moschee besucht.

In der Tatnacht, so das Geständnis des Vaters im Prozess, sei seine Tochter betrunken oder unter Drogen nachts nach Hause gekommen und habe sich auf das Sofa gelegt. In einem Streit soll sie dem ahnungslosen Vater eröffnet haben, dass sie freiwillig der Prostitution nachgehe und dass sie damit viel Geld verdienen wolle. Im übrigen -- so die vom Vater mitgeteilte angebliche Provokation der Tochter - schlafe sie mit wem sie wolle. Über diese „Ungeheuerlichkeit" sei der Vater ausgerastet und habe seine Tochter mit den bloßen Händen erwürgt. Mit einem Seil habe er noch versuchen wollen, einen Selbstmord des Mädchens vorzutäuschen, es dann aber gelassen. Dann habe er seine zwei Neffen gerufen, die ihm helfen sollten, die Leiche aus dem Haus zu transportieren und im Westerwald zu vergraben.

Die Geständnisse, die der 66-Jährige sowohl bei einem verdeckten Ermittler der Kripo wie später auch bei der Polizei gemacht hat, dürften vom Gericht nicht verwertet werden, so der Verteidiger in seinem Plädoyer. Denn diese Einlassungen seien nur unter großem psychischen Druck entstanden. Unter anderem soll der Angeklagte wiederholt inszenierte Erpresseranrufe bekommen haben. Eine Erpressernachricht lag mit einem Seil im Briefkasten, mit den Worten: „Gott hat gegeben, Gott hat genommen."

Einem verdeckten Ermittler, der sich als Ehemann seiner untergetauchten Tochter Lailah H. (Name geändert) ausgegeben hatte und unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden war, erzählte der 66-Jährige, was sich in der Tatnacht zugetragen hatte. Auch dass der Tod geplant war und dass er gemeinsam mit den beiden Neffen in der Nähe von Asbach ein Grab ausgehoben hatte. Lailah H., die das Bild der getöteten Schwester nicht vergessen konnte, war nach knapp 14 Jahren mit dem Geheimnis zur Polizei gegangen: Die 35-Jährige lebt bis heute in Todesangst vor der eigenen Familie und hat im Prozess nur mit einer Maske und vor einer Videokamera gegen ihren Vater und den mitangeklagten 30-jährigen Cousin ausgesagt.

„Die Inszenierung einer Erpressung spricht gegen die Menschenwürde", so der Vorwurf der Verteidigung. Am „Seelenzustand meines Mandanten ist manipuliert" worden, er sei regelrecht zum „Spielball der Ermittlungsbehörden" geworden: Das Ergebnis könne nicht die Ermittlungsmethoden rechtfertigen.

Am Freitag gibt ein zweites Plädoyer der Verteidigung des Neffen; das Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.





QUELLE:  18.3. + 20.3.2008
www.rundschau-online.de/html/artikel/1205816757265.shtml

Lebenslang für „Ehrenmord“ in Bonn gefordert

VON URLIKE SCHÖDEL, 18.03.08, 21:51h, AKTUALISIERT 20.03.08, 09:37h

BONN. Mehr als fünf Monate hat es gedauert, bis die Beweisaufnahme in diesem so genannten „Ehrenmord"-Prozess gestern geschlossen werden konnte: Eine „Kronzeugin", die - aus Todesangst vor der eigenen Familie - nur per Video im Gerichtssaal vernommen werden konnte, zahlreiche arabischsprachige Dokumente aus der polizeilichen Telefonüberwachung, die mühsam übersetzt werden mussten - all das waren Hindernisse in diesem Verfahren, bei dem es um ein Verbrechen geht, das mittlerweile fast 15 Jahre zurückliegt.

Die Wahrheit in diesem Fall zu finden, hielt auch die Staatsanwältin für „äußerst kompliziert". Nicht zuletzt, weil das Verbrechen „in einem fremden Kulturkreis" spielt, deren soziale oder religiöse Regeln nur schwer zu bewerten seien. Nach einstündigem Plädoyer aber war die Anklägerin gestern sehr sicher: Der 65-jährige, syrischstämmige Angeklagte hat die Tötung seiner 17-jährigen Tochter gemeinsam mit zwei Neffen geplant und das Mädchen im August 1993 mit einem Seil erdrosselt. Wegen heimtückischen Mordes forderte die Staatsanwältin eine lebenslange Haftstrafe für das Familienoberhaupt; für den mitangeklagten Neffen - der zweite lebt wieder in Syrien - plädierte sie wegen Beihilfe zum Mord auf neun Jahre Haft.

Der Hintergrund für die Tat, laut Anklägerin: Die 17-Jährige habe sich nicht den Wertevorstellungen der Familie beugen wollen; sie habe wie deutsche Mädchen leben wollen. Nach einer gescheiterten Zwangs-Ehe in der Türkei und einer ungewollten Schwangerschaft rutschte sie ab in eine Halbwelt mit Drogen und Prostitution: „Meine Tochter hat Schande über die Familie gebracht", hatte der Vater in den Ermittlungen erklärt, deswegen habe sie sterben müssen. Im Prozess hatte er jedoch die Version zu seinen Gunsten abgeändert: Er habe die 17-Jährige im Affekt getötet, nachdem sie ihn im Streit beleidigt und provoziert habe.

Im völligen Widerspruch dazu steht die Aussage der älteren Schwester der Getöteten, der das Geschehen über 14 Jahre keine Ruhe gelassen hat und die sich 2004 mit dem Familiengeheimnis an die Polizei gewandt hatte. Nach Aussage der heute 35-Jährigen war der Tod der Schwester geplant gewesen: Ihr Vater wie auch zwei Neffen hätten nach ihrer Arbeit im Westerwald gemeinsam eine Grube ausgehoben und mit Ästen bedeckt, um später die Leiche verschwinden lassen zu können. So zumindest habe es ihr der Vater damals erzählt. Die 35-Jährige war in der Tatnacht aus dem Schlaf geweckt worden und musste nach eigener Aussage an dem Seil ziehen, das noch um den Hals ihrer toten Schwester lag. Dabei sei ihr gedroht worden: „Wenn du dich nicht nach unseren Regeln verhältst, passiert dir dasselbe." Dann sollen der Vater und die beiden Neffen ihre tote Schwester in einer Kiste aus dem Haus getragen und in den Westerwald gefahren haben. Später hieß es, die Tochter sei weggelaufen. Keiner hatte sie vermisst.

Die Staatsanwältin hat bei der Zeugin „keinerlei Zweifel am Wahrheitsgehalt" ihrer Aussage: Allein schon die jahrelange Todesangst vor der eigenen Familie mache ihre Aussage glaubwürdig. Der Angeklagte habe nicht nur eine Tochter getötet, sondern auch das Leben der zweiten Tochter zerstört. Weil er sie in das Horrorszenario hineinzog, habe er ihr Leben zur Hölle gemacht.

Die Verteidigung soll nach Ostern plädieren.



QUELLE: 18.3.2008 www.ksta.de/html/artikel/1203599440370.shtml

Tochter vom eigenen Vater ermordet ?

VON BENJAMIN JESCHOR, 18.03.08, 18:53h

Bonn - Weil die Familienehre wieder hergestellt werden sollte, wurde die 17 Jahre alte Waffa im August 1993 von ihrem Vater getötet. Diese Auffassung vertritt Staatsanwältin Karen Essig und deshalb forderte sie gestern in ihrem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer, den 65 Jahre alten Syrer wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Der Hauptangeklagte wurde 2004 von seiner Tochter Nourig A. bei der Polizei angezeigt. Er soll im August 1993 die 17 Jahre alte Schwester der einzigen Zeugin ermordet haben, da sie angeblich durch ihren Lebenswandel die Familienehre beschmutzte. Bei der Planung der Tat und beim Beseitigen der Leiche waren in den Augen der Anklägerin zwei Neffen beteiligt, von denen sich einer auf der Flucht befindet. Der 39 Jahre alte Mitangeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwältin wegen Beihilfe zum Mord für neun Jahre ins Gefängnis.

Für Essig bestehen „keinerlei Zweifel“ an der Aussage der 35 Jahre alten Zeugin. Nourig A. habe in den vielen Vernehmungen stets konstant und detailreich von dem Morgen berichtet, an dem sie nach eigenen Angaben ihre tote Schwester auf dem Sofa im Wohnzimmer lagen sah. Ihre Vater soll sie zuvor geweckt haben und dann sei sie dazu gezwungen worden, an dem Seil um Waffas Hals zu ziehen. Anschließend habe man ihr gedroht: „Dir passiert das Gleiche, wenn du dich so benimmst wie Waffa.“

Dass die drei Männer die Zeugin darüber in Kenntnis setzten, was wirklich passiert ist, hält die Staatsanwältin für sehr wahrscheinlich: „Es ist nicht ersichtlich, warum sie ihr Unrichtiges erzählen sollten.“ Demnach wurde Waffa im Schlaf von ihrem Vater mit einem Seil erdrosselt. Bereits einige Zeit vor der Tat sollen die Männer gemeinsam eine Grube bei Asbach ausgehoben haben, in der sie die Leiche verschwinden lassen wollten. Von dem 65-Jährigen und seinen beiden Neffen sei die bis heute nicht gefundene Ermordete dann auch in einem großen Karton dorthin gebracht und vergraben worden. 

Die im Prozess abgegebene Einlassung des Vaters, er habe die Tat alleine begangen, ist nach Meinung der Anklägerin eine „Schutzbehauptung“, die „extreme Bestrebungen“ zeigt, den Neffen aus der Sache herauszuhalten. Gegenüber einem verdeckten Ermittler soll der Familienvater geäußert haben: „Es ist besser, wenn einer verbrennt als zehn.“

Für den Nebenkläger, der Nourig A. vertritt, kommt bei dem Neffen nicht nur eine Beihilfe, sondern sogar eine Mittäterschaft in Frage. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Nebenkläger betonten, dass neben der getöteten Waffa auch deren ältere Schwester ein Opfer dieser Tat wurde. Sie lebe bis heute in Todesangst und es sei fraglich, ob sie je wieder ein normales Leben führen könne. In der kommenden Woche soll der Prozess mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt werden.




28.2.2008: QUELLE: www.rundschau-online.de/html/artikel/1203606110616.shtml

Vater gesteht Tötung seiner Tochter

VON CHRISTOPH PIERSCHKE, 28.02.08, 20:08h


BONN. Überraschende Wende im so genannten Bonner Ehrenmord-Prozess: Der Vater hat gestern gestanden, seine Tochter getötet zu haben.

„Ich wurde wütend und zornig und begann die vor mir stehende Waffa zu würgen“, räumt der angeklagte 65-jährige Syrer in dem vor vier Monaten eröffneten Prozess ein. Allerdings kommt dieses Geständnis nicht aus dem Mund des Angeklagten, sondern sein Anwalt verliest eine schriftliche Erklärung seines Mandanten. „Nach kurzer Zeit fiel sie hin“, heißt es weiter darin, „ich beugte mich über sie und würgte einige Minuten weiter, bis kein Leben mehr in ihr war.“

Während der Verteidiger die zehnseitige Erklärung verliest, hält der Vater immer wieder seine Hände vors Gesicht oder versucht mit einem Taschentuch seine Tränen zu trocknen. Laut seiner Darstellung soll es in jener Augustnacht 1994 zu einem Streit zwischen ihm und seiner damals 17-jährigen Tochter gekommen sein. Einige Tage zuvor will er sie in einem Bonner Bordell gefunden und sie gebeten haben, nach Hause zu kommen, damit er ihr helfen könne, so der Angeklagte. Einige Tage später sei sie dann um vier Uhr morgens in der Wohnung erschienen. „Waffa war alkoholisiert oder stand unter Drogen.“ Bis zu dieser Nacht habe er immer geglaubt, seine Tochter werde zur Prostitution gezwungen. „Unfassbar“ sei es für ihn gewesen, als Waffa ihm wörtlich eröffnet habe: „Wenn mir einer Geld dafür zahlt, ist das doch super.“ Daraufhin sei er „wie von Sinnen“ gewesen.

Damit widersprach der Vater der Zeugenaussage von Waffas Schwester Lailah, die Tat sei von ihrem Vater und zwei seiner Neffen vorher geplant worden. Die Schwester hatte sich 13 Jahre nach der Tat der Kripo offenbart. Seitdem ist sie im Zeugenschutzprogramm. Glaubt das Gericht der Aussage des Vaters, würde es sich nicht wie angeklagt um Mord, sondern um Totschlag handeln, da der Vater spontan und Affekt gehandelt hätte. „Ich war völlig fertig mit den Nerven“, heißt es dementsprechend in der Erklärung, „vor mir lag meine eigene Tochter, die ich umgebracht hatte.“

Erst in diesem Moment will er seinen ebenfalls angeklagten Neffen angerufen haben, der mit seinem Bruder vorbeigekommen sei. Vorher versuchte der Vater nach eigenem Geständnis noch, die Tat als Selbstmord zu tarnen. Doch Waffa sei zu schwer gewesen, um sie im Bad aufzuhängen. Also legte er sie aufs Sofa und band ihr einen Schafstrick um den Hals. Doch weder seine Neffen, noch seine Ehefrau, die plötzlich das Wohnzimmer betrat, wollten ihm glauben. Also will er ihnen erzählt haben, was geschehen sei.

Gemeinsam mit einem bis heute flüchtigen Neffen will der 65-Jährige die Leiche Waffas in Müllsäcke und in einen Karton gepackt haben. Mit dem Auto fuhren sie in den Westerwald, wo die Leiche vergraben sei. Das hatte der Vater gegenüber den Ermittlern bereits erklärt, doch er konnte sie nicht zum Ort der Leiche führen. Dem anderen Neffen dagegen „wurde die Situation zu viel und er verschwand völlig aufgelöst“, entlastete der 65-Jährige seinen Mitangeklagten. Trotzdem habe er später mit beiden Neffen besprochen, „wie wir mein großes Geheimnis verbergen könnten“. Zwar empfinde er seit der Tat „tiefe Reue“, erklärte der Vater zuletzt, aber auf Vergebung hoffe er nicht.

Der Prozess wird fortgesetzt.





28.2.2008: QUELLE: www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Ehrenmord;art1117,2485457

Ehrenmord-Prozess

Vater gesteht Mord an Tochter

Im Bonner Ehrenmord-Prozess hat der angeklagte Vater überraschend gestanden, vor 14 Jahren seine damals 17-jährige Tochter getötet zu haben. Die ältere Schwester des Opfers hatte den Vater angezeigt.

BONN - Er habe den Mord an seiner 17-jährigen Tochter im Affekt begangen, erklärte der Vater vor dem Gericht in Bonn.

Laut Anklage war der Tod als gemeinschaftlicher Mord geplant gewesen. Das Geständnis des aus Syrien stammenden 65-jährigen Angeklagten erfolgte nach vier Prozessmonaten und 19 Verhandlungstagen. Die ältere Schwester der Getöteten hatte 14 Jahre nach dem Verbrechen das Schweigen gebrochen und den Vater angezeigt.

Nach den Schilderungen des Mannes ist seine Tochter, die immer schon ein Problemkind gewesen sei, in der Tatnacht - Ende August 1993 - gegen 4 Uhr betrunken nach Hause gekommen. Als er ihr die "unehrenhafte Lebensweise" vorgehalten habe, habe seine Tochter ihm provokant erwidert, dass ihn das nichts anginge. Sie gehe auch freiwillig der Prostitution nach und wenn jemand viel Geld zahle, sei "das doch super". Durch diese Äußerung sei er wütend geworden und habe angefangen, seine Tochter zu würgen bis "kein Leben mehr in ihr war". Anschließend habe er gemeinsam mit zwei Neffen die Leiche in den Westerwald gefahren und sie dort vergraben.

Die heute 35-jährige Zeugin hatte ihre tote Schwester noch gesehen. Der Vater habe ihr damals gedroht, dass ihr dasselbe passiere, wenn sie etwas nach außen verrate. Seit über zehn Jahren lebt die Zeugin auf der Flucht aus Todesangst vor der eigenen Familie. Ihre Zeugenaussage im Bonner Prozess hatte sie über eine Videoschaltkonferenz gemacht. Die Anklage wirft dem Vater und einem der beiden Neffen gemeinschaftlichen Mord vor. (küs/dpa)



7.1.2008: QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=398672

Ehrenmord-Prozess: Gefährdete Zeugin belastet Vater und Cousin

Aussage per Videoschaltung - "Es ist für mich ein sehr schwerer Tag"

Von Rita Klein

Bonn. "Es ist für mich ein sehr schwerer Tag, denn es ist mein Vater, und ich habe ihn geliebt", sagt die Frau auf der Leinwand über den 65-jährigen Mann auf der Anklagebank, den sie jedoch nicht sehen kann.

Alle Blicke im Gerichtssaal sind an diesem Tag auf die 35-jährige Zeugin gerichtet, die nicht persönlich im Zeugenstand erscheinen muss, sondern aus Sicherheitsgründen von einem geheimen Ort aus per Videoschaltung vom Bonner Schwurgericht vernommen wird.

Denn die Frau, die nun von einem Maskenbildner verändert und mit Sonnenbrille unkenntlich gemacht über die Ermordung ihrer jüngeren Schwester Waffa im Jahr 1993 durch ihren Vater und zwei Cousins spricht, fürchtet um ihr Leben und ist untergetaucht. Und ganz besondere Angst hat sie, wie deutlich wird, vor ihrem Cousin auf der Anklagebank - für sie die treibende Kraft hinter allem.

Sie hat Angst seit dem Morgen, an dem der Vater sie, wie sie schildert, weckte und ihr die tot mit einem Seil um den Hals auf dem Sofa liegende 17-jährige Schwester zeigte und ihr drohte, ihr gehe es genauso, wenn sie sich nicht an die Regeln des Islam halte und nicht schweige. Ihr Vetter, der nun mit ihrem Vater wegen Mordes vor Gericht sitzt, habe diese Drohung bekräftigt.

Der 40-Jährige habe beide Enden des Seils in der Hand gehabt und sie aufgefordert, an einem Ende zu ziehen. Dann sei sie ins Nebenzimmer zur erst drei Wochen zuvor illegal aus Syrien geholten Stiefmutter geschickt worden, um diese zu trösten.

Die erst 20-jährige Frau sei völlig fertig gewesen. Sie habe sie so gut sie konnte beruhigt, dabei habe sie selbst unter Schock gestanden. Später habe der Vater ihr gesagt, er und die beiden Cousins hätten Waffas Leiche bei Asbach vergraben in einem Erdloch, das sie zu dritt Wochen zuvor gegraben hätten.

Der Vater habe sehr gelitten unter allem und gesagt: "Ich hatte keine Chance, ich musste es tun, du kennst doch unsere Familie." Und noch einmal erklärt die 35-Jährige, wie der 40-jährige Cousin die Familie mit seinen fundamentalistischen Werten und seiner Aggressivität immer mehr bestimmt habe.

Die Zeugin verließ ihre Familie im Februar 1994, zog zu ihrem Freund, machte Abitur - und glaubte, wie sie schildert, sie könne trotzdem ihr Leben leben. Wie traumatisiert sie war, habe sie erst bemerkt, als sie sich nicht mehr konzentrieren konnte, Schlaflosigkeit, Unruhe und Angst sie beherrschten.

2002 sprach sie mit einem Therapeuten über den Mord, 2004 ging sie zur Polizei - und hat seitdem Todesangst. Dass ihr Vater sein eigenes Kind tötete, kann sie einfach nicht begreifen. Waffa sei der Liebling ihres Vaters gewesen, sagt sie, sehr temperamentvoll, und habe rebelliert, wo sie selbst sich mit Vernunft durchgesetzt habe.

Schließlich sei Waffa vom Vater nach Syrien zu Verwandten gebracht worden, doch als die Männer in der Familie die in ihren Augen ehrlose Waffa zu vergewaltigen versucht hätten, sei sie in die Türkei geflohen, schwanger geworden und zurück gekommen. Das Kind habe Waffa ins Heim gegeben, weil sie nicht gewollt habe, dass es in dieser Familie aufwächst. Sie sie völlig aus dem Tritt geraten.

Eines Tages sei sie heimgekommen und habe den Vater um Hilfe gebeten, weil sie unter Drogen gesetzt und tagelang zur Prostitution gezwungen worden sei. Der Vater habe versichert, er kümmere sich um das Problem. Was er damit meinte, hätten sie beide nicht begriffen.



7.1.2008: QUELLE: 
www.ksta.de/html/artikel/1199686089982.shtml

Ehrenmord: Schwester belastet Vater

Bonn - Im Bonner Ehrenmord-Prozess hat am Montag die Hauptbelastungszeugin in einer Video-Konferenzschaltung ausgesagt. Ein Maskenbildner hatte das Gesicht der 35-jährigen Schwester des Opfers verfremdet. Sie trug eine Sonnenbrille und eine langhaarige Perücke. Die Frau belastete in ihrer zweistündigen Aussage ihren 65-jährigen Vater und einen ihrer beiden mitangeklagten Cousins, ihre Schwester getötet zu haben. Der Vater hatte die Tat in Vernehmungen gestanden. 14 Jahre nach dem gewaltsamen Tod ihrer damals 17-jährigen Schwester in Bonn hatte die Frau im März 2007 vor einem Ermittlungsrichter ausgesagt. Seitdem hat sie Angst vor Rache und lebt auf der Flucht vor ihrer eigenen Familie.

Im Prozess schilderte sie, wie sie damals früh morgens von ihrem Vater geweckt und ins Wohnzimmer geführt worden war. Dort habe ihre Schwester mit einem Seil um den Hals bereits tot gelegen. Ihr Cousin habe sie damals aufgefordert, an dem Seilende zu ziehen, um die Schwester symbolisch zu strangulieren. Sie habe dann gesehen, wie die Tote zunächst in einen Müllsack und dann in eine Kiste gesteckt und anschließend mit dem Auto des Vaters abtransportiert worden sei. Ihr Vater habe gedroht, mit ihr werde das Gleiche geschehen, wenn sie etwas verrate.

Ihr Vater habe ihr gesagt, er und zwei ihrer Cousins hätten im Westerwald bei Asbach, wo sie auf dem Bau arbeiteten, in den vorangegangenen Wochen eine große Grube gegraben, in die die Tote gebracht werden solle. Er habe ihr damals gesagt, er habe die Tochter töten müssen, weil sie die Ehre der Familie verletzt habe. Er habe keine andere Wahl gehabt. Die Zeugin beschrieb den Vater als einen eigentlich friedfertigen Menschen. Als aber ein Jahr vor dem Geschehen ihre Mutter gestorben sei, sei er zunehmend unter den Einfluss des fundamentalistischen Neffen geraten. "Mein Vater wurde mehr und mehr entmündigt", sagte die 35-Jährige aus. Der Neffe habe dem Vater vorgeworfen, bei der Erziehung der Töchter kläglich versagt zu haben. Die verstorbene Mutter habe immer vor dem Neffen gewarnt.

2004 wandte sich die Zeugin erstmals an die Polizei. Aus Furcht um ihr eigenes Leben und das ihres damaligen Mannes rang sie sich erst im März 2007 zu einer Aussage vor einem Ermittlungsrichter durch. Der Vater hatte bei den Vernehmungen der Ermittler gestanden. Er habe seine Tochter, die bereits in der Pubertät den muslimischen Glauben missachtet und sich von der Familie entfernt habe, töten müssen, sagte er. Durch ihren Lebenswandel habe sie seine Ehre und die Ehre der Familie verletzt. (dpa)

 
14.12.2007: QUELLE: 
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=391233

Zeugin wird in Mordprozess maskiert per Video vernommen

Schwester des Opfers wird als gefährdet eingestuft und geschützt

Von Rita Klein

Bonn. Wie gefährdet ist die Frau, die nach Jahren des Schweigens ihren Vater und ihre Cousins des Mordes an ihrer jüngeren Schwester Waffa beschuldigt und seitdem vor der Familie untergetaucht ist?

Die 35-Jährige ist die Hauptzeugin im Prozess gegen ihren 65-jährigen Vater und einen der beiden Cousins vor dem Bonner Schwurgericht und hat es bisher aus Angst nicht gewagt, in den Zeugenstand zu treten. Dass ihre Angst berechtigt ist, haben ihr nun die Sicherheitsexperten von Landeskriminalamt und Bonner Polizei bescheinigt, sie als gefährdet eingestuft und ihr Personen- und Objektschutz gewährt.

Und auch ein Islamwissenschaftler teilte dem Gericht nun in einem Schreiben mit, dass in der islamistisch geprägten und frauenfeindlichen Männerwelt, aus der die syrische Familie stammt, das Leben einer Tochter nichts zählt, wenn es die Freiheit des Vaters gefährdet.

So beschloss das Gericht am Donnerstag: Die 35-Jährige soll am 7. Januar per Videoübertragung maskiert und von einem unbekannten Ort aus ihre Aussage im Prozess machen, da durch einen persönlichen Auftritt im Gerichtssaal ihr Leben gefährdet würde. Die 35-Jährige hat bei Polizei und Haftrichter ausgesagt, ihre Schwester sei "Opfer eines Ehrenmordes" geworden.

Ihr Vater habe mit Hilfe der beiden Cousins in der Nacht des 16. August 1993 die damals 17-jährige Waffa im Schlaf erdrosselt, ihr anschließend die tot auf dem Sofa sitzende Schwester gezeigt und auch ihr mit dem Tode gedroht.

Dem Beschluss des Gerichts, dem Wunsch der Zeugin nach einer solchen Vernehmung zu entsprechen, war ein heftiger Schlagabtausch zwischen der Verteidigung und dem Anwalt der Zeugin vorausgegangen: Die Verteidiger lehnten eine Video-Vernehmung ab, da die Zeugin sich bereits in einem Fernsehauftritt gezeigt habe, in dem sie den mangelnden Zeugenschutz angeprangert habe.

Doch ein Maskenbildner versicherte nun dem Gericht, die 35-Jährige sei vor der Kamera so verfremdet, dass sie nicht zu erkennen war. In dieser Maske soll sie nun auch ihre Aussage machen.

(14.12.2007)  


11.12.2007: QUELLE:
 

www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=389923

Ehrenmordprozess: Schwester will unerkannt bleiben

Schwurgericht aber weist Antrag der Nebenklage zurück

Von Benjamin Jeschor

Bonn. Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Frage, ob Nourig A., die 35 Jahre alte Hauptbelastungszeugin im derzeit vor dem Landgericht laufenden, sogenannten Ehrenmordprozess, in den Zeugenstand treten wird oder eben doch nicht, beschäftigte auch am Montag einmal mehr die Verfahrensbeteiligten.

Auf der Anklagebank sitzen der 65 Jahre alte Vater und ein Cousin der Zeugin. Sie sollen im August 1993 die damals 17-jährige Waffa, die jüngere Schwester von Nourig A., umgebracht haben.

Während die Zeugin zu Beginn der Verhandlung ausrichten ließ, sie werde nicht vor Gericht aussagen, kündigte der Anwalt der Nebenklage Ende November an, die 35-Jährige werde unter bestimmten Bedingungen doch als Zeugin zur Verfügung stehen.

Am Montag beantragte der Nebenkläger, dass seine Mandantin am kommenden Verhandlungstag sicher ins Gericht und wieder hinaus gebracht werden müsste. Zudem solle ihre Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der beiden Angeklagten erfolgen.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme wolle die Frau maskiert erscheinen. Am liebsten wäre dem Nebenkläger, wenn seine Mandantin von einem sicheren Ort aus per Videoübertragung vernommen würde.

Diese Möglichkeit einer eingeschränkten Vernehmung scheint jedoch seit einem Auftritt von Nourig A. in einer Fernsehsendung vom Tisch zu sein. Gleich zu Beginn des Verhandlungstages wurde der vor drei Wochen gesendete Beitrag auf einer Leinwand vorgespielt.

Darin beschwert sich die von einem Maskenbildner unkenntlich gemachte Zeugin darüber, dass sie nicht ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurde, sondern lediglich in einem Prüfverfahren gewesen und dann fallen gelassen worden sei.

Für die Kammer bedeutet dieser Fernsehauftritt, dass die 35- Jährige "selbst in die Öffentlichkeit getreten" ist, so der Vorsitzende Richter. Von einer "erheblichen Gefährdung" der Zeugin könne nicht mehr ausgegangen werden, denn: "Wer sich selbst gefährdet fühlt, würde sich nicht so in der Öffentlichkeit präsentieren."

Nourig A. habe sich in der Sendung zwar "verändert, aber nicht unerkennbar" präsentiert. Zwar könne das Gericht dafür sorgen, dass die Zeugin über nicht öffentliche Wege in den Gerichtssaal gebracht werde, ein Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte die Kammer aber ab.

Jetzt wird mit Spannung erwartet, ob die Frau am nächsten Prozesstag, Donnerstag, erscheint.

(11.12.2007)

11.12.2007: QUELLE: 
www.express.de/servlet/Satellite?pagename=express/index&pageid=1006361736814&rubrikid=268&ressortid=100&articleid=1195300895235
Bonn- „Frontal 21“
Fernseh-Stunde im Mordprozess
 Von DIETMAR BICKMANN

Fernseh-Stunde im Ehrenmord-Prozess: Das Gericht zeigte am Montag einen Mitschnitt des ZDF-Magazins „Frontal 21“.

Dort gab die Hauptzeugin Nourig (35) ein Interview, wovon sich das Schwurgericht nicht begeistert zeigte. Denn im Gericht ist Nourig trotz Ladung bislang nicht erschienen.

Kommt sie oder kommt sie nicht? Mit Nourigs Aussage steht und fällt der Prozess gegen ihren Vater Ali H. (65) und Cousin Ramdadan H. (39).

Nach zehn Jahren hatte Nourig ihr Schweigen gebrochen und der Polizei eine furchtbare Geschichte erzählt: Ihre Schwester Waffa sei 1993 vom eigenen Vater und vom Cousin mit einem Seil erdrosselt worden. Das Motiv: Der Lebenswandel der damals 17-jährigen jungen Mutter, der angeblich islamischen Regeln widersprach.

Nachdem das Gericht vergeblich auf die wichtige Zeugin gewartet hatte, überraschte Nourig mit einem TV-Auftritt. Im ZDF-Magazin „Frontal 21“ beschwerte sie sich über die Polizei. Versprechungen hinsichtlich des Zeugenschutzprogramms seien nicht eingehalten worden.

Das Entscheidende:: Bislang hatte Nourig ihr Fernbleiben stets mit Todesangst begründet. Die Familie suche sie. Doch in der TV-Reportage war sowohl ihr Gesicht als auch ihre Statur deutlich zu erkennen. Das Schwurgericht hat sich beim ZDF einen Mitschnitt besorgt, ihn am Montag auf einer Videoleinwand vorgeführt.

Vorsitzender Richter Udo Buhren: „Nourig ist zwar verändert, aber nicht unerkennbar.“ Daraus zog das Gericht seine Schlüsse. Buhren: „Wir gehen nicht mehr von einer Gefährdung für Leib und Leben aus. Wenn sie sich gefährdet fühlen würde, würde sie sich nicht so in der Öffentlichkeit präsentieren.“

Donnerstag soll Nourig im Gericht erscheinen. Das Gericht will ihr sicheres Geleit gewähren. Doch der Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Videovernehmung kommen nicht mehr in Frage.

Verteidiger Benedikt Pauka: „Eine Zeugin, die das Gericht zum Narren hält, kann nicht erwarten, dass ihre Wünsche erfüllt werden.“ Verteidiger Carsten Rubarth: „Ob die Zeugin kommt oder nicht, ist inzwischen egal.“ Rubarths Mandanten Ramadan H. hat das Gericht bereits auf freien Fuß gesetzt.



21.11.2007: QUELLE:www.rundschau-online.de/html/artikel/1195404377163.shtml

Harter Vorwurf: Zeugenschutz mangelhaft?

VON CHRISTOPH PIERSCHKE, 21.11.07, 19:42h, AKTUALISIERT 21.11.07, 19:45h
BONN. Große Aufregung herrschte gestern am Bonner Landgericht wegen des so genannten „Ehrenmord“-Prozesses, obwohl gar nicht verhandelt wurde. Die Hauptbelastungszeugin und Schwester der vor 14 Jahren angeblich von ihrem Vater Ali H. (65) und ihrem Cousin Ramadan H. (39) ermordeten 17-jährigen Lailah (Name geändert) hatte in einem Fernsehbeitrag der ZDF-Sendung „Frontal 21“ am Dienstagabend schwere Vorwürfe gegen das Zeugenschutzprogramm der Polizei erhoben. Dort habe man ihr anfangs ein „maßgeschneidertes Programm“ angeboten, sich aber später nicht mehr richtig um sie gekümmert.

Die 32-Jährige hatte sich aus Angst vor Rache durch ihre Familie, die sie jahrelang nicht gesehen hat, seit Prozessbeginn geweigert, vor Gericht auszusagen. Jahrelang schwieg die 32-Jährige, weil Vater und Cousin drohten, sie ebenfalls zu ermorden. Als sie sich doch an die Polizei wandte, wollte man ihr angeblich keinen Zeugenschutz garantieren. Erst im März soll ihr dieser zugesagt worden sein, und die 32-Jährige machte ihre belastende Aussage gegen Vater und Cousin.

Seitdem ist die 32-Jährige allerdings auf der Flucht. Zwar brachten die Behörden sie zunächst in einem Appartement in Augsburg unter, aber an der Tür habe ihr richtiger Name gestanden, berichtete sie in dem Fernsehbeitrag. Da sich die Polizei geweigert haben soll, ihr einen neuen Namen und neue Papiere zu verschaffen, wandte sich die Frau an einen Anwalt. Seitdem sei sie aus dem Zeugenschutzprogramm entlassen.

Ihr Anwalt Reinhard Birkenstock erhob gestern schwere Vorwürfe gegenüber den Behörden. „Der Zeugenschutz hat katastrophal versagt“, sagte er auf Anfrage der Rundschau. Grund dafür sei aber auch das so genannte Zeugenschutzharmonisierungsgesetz. Das gebe den Zeugen nicht einmal das Recht auf einen eigenen Anwalt, der die Vereinbarungen mit den Behörden treffen könnte. „Solange das Recht auf einen eigenen Anwalt, der vom Staat bezahlt wird, nicht eingeräumt wird, liefert dieses Gesetz den Zeugen schutzlos dem Ermessen und gegebenenfalls auch der Willkür der Behörden aus“, so Birkenstock.

Seine Mandantin sei auch „nie wirklich“ im Zeugenschutzprogramm gewesen, sondern nur in einem „Prüfverfahren“. „Zeitgleich mit meiner Meldung als Anwalt wurde sie fallen gelassen“, sagte Birkenstock. Eine Begründung dafür habe er nie erfahren. „Man hat mir nur gesagt, sie sei nicht geeignet.“

Harry Kolbe, Sprecher der Bonner Polizei, die für den Zeugenschutz der 32-Jährigen zuständig ist, wollte die Vorwürfe nicht kommentieren: „Da der Schutz der Zeugin höchste Priorität hat, machen wir keine Aussage zu Sendebeiträgen und sich daraus ergebenden Fragestellungen.“ Ob die 32-Jährige in einem Zeugenschutzprogramm war oder ist, wollte Kolbe genauso wenig beantworten wie die Frage, ob es möglicherweise eklatante Meinungsverschiedenheiten zwischen Zeugin und Behörde gab oder gibt.
Laut Birkenstock soll die 32-Jährige jetzt an einem der nächsten Verhandlungstermine zu einer Aussage vor Gericht bereit sein. Allerdings unter den gleichen Sicherheitsbedingungen wie ein bereits vernommener verdeckter Ermittler: per Videoübertragung, ohne dass die Person zu sehen ist, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie der Angeklagten.

Nach Rundschau-Informationen sollte der Fernsehbeitrag ursprünglich erst nach ihrer Aussage gesendet werden. Doch die 32-Jährige soll von der Freilassung ihres Cousins, der am Montag haftverschont wurde, so geschockt gewesen sein, dass sie der früheren Ausstrahlung zustimmte. Zu erkennen war sie hinter ihrer Maske nicht. Die sei mit „kineastischer Perfektion“ hergestellt worden, so Birkenstock.

21.11.2007: QUELLE: 
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=381538

Zeugin will trotz Todesangst aussagen

Im Prozess um Tochtermord lässt Gericht Neffen frei

Von Rita Klein

Bonn. "Meine Schwester Waffa wurde Opfer eines Ehrenmordes. Ich habe dieses Schreiben verfasst für den Fall, dass mir etwas zustoßen sollte. Dies ist meine Lebensversicherung", heißt es in dem Brief, den das Bonner Schwurgericht verliest.

Geschrieben hat ihn die heute 35-jährige Nourig A., die in Todesangst untergetaucht ist, nachdem sie 2004 ihren Vater und zwei Vettern anzeigte, im August 1993 ihre jüngere Schwester Waffa ermordet zu haben. Nun sitzen ihr Vater und einer der Vettern vor Gericht, und Nourig A. hat es bisher aus Angst nicht gewagt, selbst in den Zeugenstand zu treten.

Doch genau das wolle sie nun wagen, teilt ihr Anwalt an diesem Prozesstag plötzlich zur allgemeinen Überraschung mit. Ob die 35-Jährige den Mut allerdings noch aufbringt nach der Wende, die der Prozess wenig später nimmt?

Gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft verschont das Schwurgericht am Mittag den mitangeklagten Cousin von der U-Haft und setzt ihn auf freien Fuß mit der Auflage: Er darf sich weder seiner Cousine Nourig nähern noch den Menschen, die bisher als Zeugen zu erkennen gaben, dass sie in Kontakt mit ihr stehen.

Der Grund für diese Entscheidung: Die Beweislage gegen den Cousin sei mehr als dürftig, weil Nourig ihn nicht bei der Tat selbst sah und ihr Vater bei der Polizei die alleinige Schuld auf sich nahm. Etwas, was die 35-Jährige hatte kommen sehen und als üblich in diesem Kulturkreis bezeichnet hatte.

Nach Verkündung der Haftverschonung bitten Staatsanwältin Karen Essig und ihr Kollege Robin Faßbender um eine Unterbrechung und eilen mit besorgten Gesichtern aus dem Saal. Sie informieren die Polizei über die Freilassung, damit Maßnahmen zur Sicherung der Hauptbelastungszeugin getroffen werden können.

Die 35-Jährige hat, will man ihr glauben, gute Gründe für ihre Angst. Und die hat sie in ihrem Schreiben, das sie ihrem Mann und ihrem Therapeuten übergab, dargelegt: An jenem 18. August 1993 sei sie nachts geweckt und vom Vater ins Wohnzimmer geholt worden, wo die beiden Vettern waren. Und die kleine Schwester Waffa.

Die 17-Jährige habe erdrosselt auf dem Sofa gehangen, den Strick aus Sisal noch um den Hals. Sie selbst sei gezwungen worden, an dem Seil zu ziehen, und man habe ihr gedroht: Ihr gehe es genauso, wenn sie wie Waffa gegen die Regeln verstoße. "Ich konnte nichts mehr für meine Schwester tun", schreibt Nourig in dem Brief. Und: "Die Tat war von langer Hand geplant."

Als Waffa, die völlig aus dem Tritt geraten war, ihren Vater um Hilfe gegen zwei Zuhälter gebeten habe, sei ihr Schicksal besiegelt gewesen: "Da musste der Schandfleck der Familie entsorgt werden." Über die Existenz dieses Briefes als ihre Lebensversicherung habe sie ihren Vater informiert, heißt es weiter in dem Schreiben.

Als das Gericht die Verhandlung an diesem Tag beendet, fallen sich Nourigs Cousin und dessen Frau weinend in die Arme. Dann darf er mit ihr nach Hause gehen.

(20.11.2007)


14.11.2007: QUELLE: www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=379404

Zeugin taucht aus Sorge um ihre Sicherheit unter

Ehrenmord-Prozess: Psychotherapeut sagt aus

Von Benjamin Jeschor

Bonn. Für einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen müssen sich derzeit ein 65 Jahre alter Syrer und sein 39 Jahre alter Neffe vor dem Landgericht verantworten. Weil sie die Ehre der streng muslimischen Familie verletzt habe, soll die 17-jährige Waffa im August 1993 umgebracht worden sein.

Aus Angst vor der Rache der Familie will die ältere Tochter des 65-Jährigen, welche sich 2004 mit Informationen über die Tat an die Polizei wandte, nicht vor Gericht erscheinen. Deshalb musste das Schwurgericht nun auch ihren Psychotherapeuten im Zeugenstand befragen.

Seit März 2003 war die 33-Jährige laut dem Psychologen bei ihm in Behandlung. "Erschüttert" sei die Patientin über den damaligen Vorfall gewesen: Ihr soll die tote Schwester im Wohnzimmer gezeigt worden sein. Dann sei ihr mit den Tod gedroht worden, wenn sie nicht schweige. Nach Ansicht des Therapeuten leidet die Frau unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Auch von einer "Krise", in der sie aufgrund der Ermittlungen gegen die eigenen Familienangehörigen stecke, habe die 33-Jährige berichtet.

Von seiner Patientin erhielt der Psychologe einen Brief, den er dem Gericht übergab. Dieses Schreiben fertigte die 33-Jährige offenbar für den Fall an, dass ihr etwas zustoße. Es soll Details der Tat enthalten und an mehrere Personen verteilt worden sein. Am Montag traf sich der Therapeut nach eigenen Angaben zuletzt mit der Zeugin.

Die Frage eines Verteidigers nach der Adresse der 33-Jährigen musste der Psychologe auf Anweisung des Gerichts, das von einer "erheblichen Gefährdung" für die persönliche Sicherheit der Zeugin ausgeht, nicht beantworten. Der Prozess wird fortgesetzt.

(14.11.2007)  


30.10.2007: QUELLE:


www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=373781


Zeugin lebt in Todesangst vor ihrer Familie

Vor 14 Jahren soll ihr Vater mit zwei Cousins ihre Schwester zur Rettung der Familienehre ermordet haben - Seit ihrer Anzeige ist 33-Jährige im Zeugenschutzprogramm - Aus Angst nicht in Zeugenstand

Der schmächtige, alte Mann, der in Handschellen in den Saal gebracht wird, zittert, weint und verkriecht sich unter dem Tisch. Doch der Syrer, der nun so armselig wirkt, soll vor 14 Jahren in Bad Godesberg nicht nur zusammen mit zwei Neffen seine 17-jährige Tochter Waffa zur Rettung der Familienehre im Schlaf erdrosselt haben, sondern auch deren ältere Schwester als Tatzeugin mit dem Tode bedroht haben.

Die Schwester floh vor der Familie - und schwieg viele Jahre. Dann brach sie ihr Schweigen, ist nun im Zeugenschutzprogramm, hat eine neue Identität - und solche Angst, dass sie nicht in den Zeugenstand treten will.

Nach der Anzeige der heute 33-Jährigen suchte die Polizei intensiv nach Waffas Leiche - und fand sie bis heute nicht. Dennoch sitzt Waffas Vater nun zusammen mit einem der beiden Neffen - der andere ist unauffindbar - vor dem Schwurgericht, und das hat einen mühsamen Weg der Wahrheitsfindung vor sich.

Denn die Anwälte des 65-Jährigen, der bei der Polizei den Mord gestand und die alleinige Schuld auf sich nahm, versuchen nun alles, um ihren Mandanten vor einer Verurteilung zu retten: Der 65-Jährige sei zu krank für einen Prozess. Doch eine eilends herbeigerufene Ärztin bescheinigt dem 65-Jährigen Verhandlungsfähigkeit. Fortan sitzt er aufrecht und aufmerksam neben seinen Anwälten.

Die beantragen nun, Staatsanwältin Karen Essig aus dem Prozess zu nehmen. Grund: Das Geständnis sei durch erpresserische Methoden eines verdeckten Ermittlers rechtswidrig zustande gekommen und dürfe nicht verwertet werden. Doch auch dieser Antrag kann nicht verhindern, dass die Staatsanwältin die Anklage verliest und den Männern Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vorwirft: Weil die 17-jährige Waffa nicht nach den Regeln des Islam lebte, hätten sie beschlossen, sie zu töten.

Zu diesem Zweck hätten sie in Asbach ein Erdloch gegraben, die 17-Jährige in der Nacht des 16. August 1993 im Schlaf erdrosselt, in einem Umzugskarton nach Asbach geschafft und dort vergraben. Beide Männer schweigen zu den Vorwürfen.

Tatsächlich meldete der 65-Jährige seine Tochter Waffa im Oktober 1993 beim Jugendamt als Herumtreiberin; seitdem führte die Stadt das Mädchen als "unbekannt verzogen". Und niemand ahnte, mit welcher Angst die ältere Schwester Nourig seitdem lebt. Deren Angst ist vor dem Prozess noch größer geworden, als sie erfuhr, dass die Familie von ihrem Ex-Mann ein aktuelles Foto von ihr habe wollte.

Grund genug für sie, um ihr Leben zu fürchten. Und nun durch ihren Anwalt das Gericht zu bitten, nicht als Zeugin aussagen zu müssen, sondern sich mit ihren schriftlichen Aussagen zu begnügen. Dem entspricht das Gericht. Und so stellen die Verteidiger einen neuen Antrag: Die Aussagen dieser Belastungszeugin seien nicht zu verwerten, da die 33-Jährige psychisch so krank sei, dass man ihr nicht glauben könne.

Nourigs Anwalt kontert: Seine Mandantin sei nicht psychisch krank, sondern habe Todesangst. Die hat auch der nächste Zeuge: Nourigs Ex-Mann. Deshalb beantragt sein Anwalt, nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Angeklagten bei der Vernehmung auszuschließen. Das Gericht kommt dem Antrag nach. Am späten Nachmittag wird die Vernehmung dieses Zeugen abgebrochen, er muss an einem späteren Prozesstag wiederkommen. Am Dienstag werden weitere Zeugen gehört, darunter Frauen, denen sich Nourig anvertraut haben soll.

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www.tagesspiegel.de/weltspiegel/zeugin-des-ehrenmords-an-der-schwester/1929826.html
QUELLE: DER TAGESSPIEGEL
10.09.2010 15:19 Uhr
Von Veronica Frenzel

Ein Leben in Angst Zeugin des Ehrenmords an der Schwester


Der Vater war kreidebleich, er hatte Waffa erwürgt. "Wenn du nicht schweigst, passiert dir dasselbe", drohte die Familie. Und sie hielt sich daran. Bis Nourig Apfeld nicht mehr konnte.

Der Vater sagt, „steh auf“, und weiter, „ich brauche deine Hilfe“. Nourig Apfeld ist die älteste Tochter, er bittet sie oft, ihm zu helfen. Doch jetzt ist es halb sechs Uhr morgens, und der Vater ist kreidebleich. Sie bekommt Angst. Langsam folgt sie ihm ins Wohnzimmer. Dort liegt auf dem braunen Sofa ihre Schwester Waffa. Sie ist tot. Die Zunge quillt ihr aus dem Mund, um den Hals ist ein Seil gezurrt, die Enden hält einer ihrer Cousins in der Hand. Niemand braucht sie hier. Der Cousin sagt mit leiser Stimme, „wenn du nicht schweigst, wird dir dasselbe passieren“. Dann schickt der Vater die damals 21-Jährige ins Schlafzimmer. Sie sieht noch, wie die Männer den Körper ihrer drei Jahre jüngeren Schwester in das Auto des Vaters packen, losfahren.

Am nächsten Morgen geht Nourig Apfeld in die Schule, als wäre nichts passiert. An das, was sie in der Nacht zuvor gesehen hat, versucht sie nicht mehr zu denken. Doch jedes Detail hat sich ihr ins Gedächtnis gegraben.

Der Mord an der Syrerin Waffa ereignete sich am 29. August 1993 in einer Mietwohnung in Bonn. Sie wurde getötet, weil der Vater und die Cousins fanden, sie hätte Schande über die Familie gebracht. Lange blieb der Fall ungeklärt. Erst 15 Jahre später kamen die Täter vor Gericht, die Leiche von Waffa wurde nie gefunden.

Nach Angaben der Vereinten Nationen werden jährlich 5000 Frauen getötet, weil sie gegen eine Familienregel verstoßen haben, Täter sind Vater, Bruder, Onkel, Cousin, Ehemann oder Exmann. Ehrenmorde sind ein Phänomen islamischer Gesellschaften, doch auch in Deutschland finden sie statt. Offizielle Zahlen gibt es nicht, allein vergangenes Jahr wurde in den Medien über 25 Frauen berichtet, die getötet wurden, um die vermeintliche Familienehre zu retten. Besonderes Aufsehen erregte der Mord an der Türkin Hatun Sürücü. Sie wurde 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof von ihrem Bruder erschossen, nachdem sie ihren Mann verlassen hatte, um ein eigenständiges Leben zu führen. Die meisten Ehrenmorde werden niemals bekannt, weil sie als Unfall oder Selbstmord getarnt werden. Manchmal wird eine Frau einfach als vermisst gemeldet, und der Rest der Familie bleibt stumm.

Auch Nourig Apfeld schwieg viele Jahre. Der Trick des Vaters hatte funktioniert: Er hatte sie zur Mitwisserin gemacht, sie fühlte sich mitschuldig, schon deshalb sagte sie nichts.

Doch jetzt will sie reden. Sie hat beschlossen, ihre Geschichte zu veröffentlichen, das Buch mit dem Titel „Ich bin Zeugin des Ehrenmords an meiner Schwester“ wird sie am kommenden Donnerstag in Berlin vorstellen, mit Günter Wallraff, der das Vorwort geschrieben hat. „Heute habe ich Frieden geschlossen mit mir und meiner Geschichte“, sagt sie. Sie sitzt in einem Café, wo, soll nicht genannt sein, ganz aufrecht sitzt sie da, redet mit fester Stimme. Sie sagt, sie habe keine Angst mehr vor der Rache ihres Klans.

Nourig Apfeld hatte fast ihr ganzes Leben lang Angst. Sie war sieben Jahre alt, als sie mit ihrer Mutter und der dreijährigen Schwester Waffa aus Syrien nach Bonn kam, wo der Vater schon seit einem Jahr lebte. Weil er als kurdischer Syrer das Regime der sozialistischen Baath-Partei öffentlich kritisiert hatte, musste er fliehen. In Deutschland gewährte man ihm Asyl, er holte seine Familie nach. Die Eltern lernten kaum Deutsch, mit jedem weiteren Jahr in Bonn hielten sie stärker an den syrischen Traditionen fest. Sie fürchteten, ihre Kultur zu verlieren in Deutschland, wo Frauen alleine lebten und wechselnde Freunde hatten. Mit Schlägen und Drohungen versuchten die Eltern, die Töchter zu einem muslimischen Leben zu zwingen. „Wenn du nicht gehorchst, bring ich dich um“, sagten beide oft.

Damals träumte Nourig Apfeld davon, frei zu sein, wie eine Deutsche zu leben. In der Wirklichkeit ordnete sie sich unter. Ihre Schwester Waffa aber war nicht bereit dazu. Sie wollte in Freiheit leben.

Weil sie die Gewalt zu Hause nicht länger ertrug, ging sie mit 13 Jahren zum Jugendamt und sagte, sie wolle in ein Kinderheim. Der Vater musste daraufhin einer Mitarbeiterin erklären, was zu Hause los war. Nourig Apfeld begleitete ihn, war sein Sprachrohr. „Wir schlagen unsere Kinder nicht“, übersetzte sie, obwohl sie wusste, dass er log. Die Mitarbeiterin des Jugendamts glaubte dem Vater, Waffa musste in der Familie bleiben.

Das Zusammenleben wurde immer schwieriger. Waffa blieb häufig über Nacht weg, stritt sich fast täglich mit den Eltern und mit den anderen Geschwistern, von denen die jüngeren in Deutschland geboren waren. Zwei Jahre später beschloss der Vater, seine Tochter in die Türkei zu Verwandten zu bringen. Zu Waffa sagte er, er wolle zwei Wochen lang mit ihr in die Türkei fahren. Er wolle Urlaub machen, über alles reden, was passiert war.

„Ich war unfähig, meine Schwester zu warnen“, sagt Nourig Apfeld heute, sie will sich immer noch rechtfertigen. „Mit ihren Drohungen und Schlägen hatten sie mich damals im Griff.“

Zwei Jahre später stand ihre Schwester Waffa plötzlich vor der Tür der elterlichen Bonner Wohnung, hochschwanger. Sie war gekommen, um das Kind zur Welt zu bringen. Doch mit den Eltern begannen die Probleme von vorne. Als die Mutter kurz darauf an einem Gehirntumor starb, wurde es für kurze Zeit besser. Doch schon bald nach der Geburt ihres Sohnes lief Waffa davon, ging in ein Frauenhaus, gab den Sohn in ein Kinderheim, begann mit verschiedenen Männern auszugehen, Drogen zu nehmen. Ein Jahr später war sie tot. Damit war diese Geschichte begraben in irgendeinem Loch, das die Männer vorher ausgehoben hatten.

Und für Nourig begann etwas Neues. Kurz nach dem Mord an ihrer Schwester lernte sie Felix Apfeld kennen, einen jungen Deutschen. Ihm erzählte sie von dem strengen Elternhaus. Sie sagte, ihr Vater würde niemals akzeptieren, dass sie mit einem Deutschen zusammen sei. Von dem Mord erzählte sie auch Felix nichts. Er bot ihr an, zu ihm zu ziehen. Wenige Tage später packte sie ihre Sachen. Der Vater versuchte nur kurz, sie von ihrem Vorhaben abzuhalten. Schließlich ließ er seine Tochter ziehen, bat nur, dass sie sich mit Felix verlobte.

„Der Tod meiner Mutter und der Mord an meiner Schwester hatten ihn gebrochen“, sagt Nourig Apfeld. „Er war nicht zufrieden mit meinem Weg, aber er hatte keine Kraft mehr, sich dagegen zu stellen.“

Nachdem sie ihre Familie verlassen hatte, baute sie sich mit Felix ein deutsches Leben auf. Sie heiratete, wurde Nourig Apfeld, studierte Medizin, ging ins Theater und in die Oper, arbeitete am Wochenende als Altenpflegerin und am Abend in einem Theater an der Garderobe. Für Freunde oder Bekannte aus der arabischen Welt war kein Platz in diesem Leben, ihre Muttersprachen Arabisch und Kurdisch wollte sie nicht mehr sprechen, zu den Ihren brach sie den Kontakt fast vollständig ab. An ihr früheres Leben erinnerte sie sich nur, wenn sie, meist zufällig, einen Verwandten traf. Danach ging es ihr tagelang schlecht.

Der Mord lag schon etwa acht Jahre zurück, da entglitt Nourig Apfeld allmählich das deutsche Leben. Sie wurde depressiv, ängstlich, ging nicht mehr zu den Prüfungen im Studium, ihre Ehe geriet in eine Krise. Zuerst wusste sie nicht wieso. Sie begann eine Psychotherapie, und plötzlich war er wieder da, in ihrem Bewusstsein, der 29. August 1993.

„Wenn jemand einen Ehrenmord miterlebt, ist das eine traumatische Erfahrung“, sagt Sybille Schreiber von der Beratungsstelle Terre des Femmes, bei der Frauen Hilfe finden, die Opfer eines Gewaltverbrechens werden könnten. „Wer das Trauma verarbeitet hat, will meist nicht darüber sprechen. Wenige Frauen wollen an die Öffentlichkeit gehen, weil sie das Gefühl haben, beschützt zu sein, wenn viele Menschen von ihrem Schicksal wissen.“ Schreiber sagt auch, dass es Frauen gibt, die ein solches Erlebnis ihr Leben lang nicht verarbeiteten.

Nourig Apfeld wollte erst weiter so tun, als hätte der Mord mit ihrem Leben nichts zu schaffen. Dann traf sie zufällig ihren Vater in einem Park in Bonn. Sie wollte sich gerade wieder von ihm verabschieden, da erzählte er, er wolle die jüngste Tochter Nadia nach Syrien schicken, denn sie würde bald Schande über die Familie bringen. Entsetzen packte sie, die Geschichte von Waffa könnte sich wiederholen.

Sie rief anonym bei der Polizei an und erkundigte sich, was passieren würde, wenn man einen Ehrenmord anzeige. Dann verließ sie der Mut wieder. Doch die Beamten der Mordkommission fanden heraus, wer sie war, kontaktierten sie, drängten sie zu einer Aussage. Im Gegenzug boten sie ihr die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm an. Personenschützer würden sie begleiten, wohin sie ging, sie sollte eine neue Identität bekommen. Doch Nourig Apfeld weigerte sich.

„Ich wollte nicht, dass der Ehrenmord mein ganzes Leben verändert“, sagt sie heute. Sie ist eine kleine, burschikose Frau mit großen, dunklen Augen. Wenn sie über Damals spricht, ist sie immer noch wütend. Sie wollte nicht das Leben verlieren, das sie sich in so vielen Jahren mühsam aufgebaut hatte, nicht durch eine so scheußliche, hinterhältige Tat. Sie wollte, dass alles wieder so war wie früher, als sie mit Felix zusammenlebte.

Doch auch ohne die Aussage war damals schon nichts mehr wie früher. Sie fand nicht in ihr altes Leben zurück, gab ihre Wohnung auf, zog bei Freunden ein, brach das Studium ab.

Schließlich schaffte es die Polizei, sie zur Aussage zu überreden. Nourig Apfeld war zermürbt vom Nomadenleben, von der Angst, von der Ungewissheit. Im Januar 2008 erzählte sie vor Gericht, was sie an jenem verhängnisvollen Morgen vor 15 Jahren gesehen hatte. Im März fiel das Urteil. Der Vater nahm die ganze Schuld auf sich und wurde wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Den Cousins konnte keine Mitschuld nachgewiesen werden, sie sind heute auf freiem Fuß.

Wenn sie jetzt über den Mord und über ihr Leben danach spricht, sagt sie auch: „Ich will zeigen, wie man mit dieser Zerrissenheit zwischen zwei Kulturen umgehen kann, ohne sich selbst zu zerstören.“ Nach dem Prozess lebte Nourig Apfeld weiter in Angst, ging nicht aus dem Haus, wollte niemanden sehen. Erst, als sie alles aufschrieb, wurde es besser. Heute sagt sie, „es ist nicht gut, wenn man mit dieser Schuld alleine ist“. Sie will stark sein.



Siehe auch andere LIVE-Justizgedichte von Klausens = Klau§s§ens

www.klausens.com/siegburger_foltermordprozess.htm

www.klausens.com/klausens-beim-boere-ns-kriegsverbrecherprozess-in-aachen.htm

www.klausens.com/der_bonner_ehrenmord_prozess.htm

www.klausens.com/michaela-g.htm

 
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Klausens-BÜCHER  Siehe u.a. auch die Reihe der DatumsromaneSTUNDENROMAN [9.9.9.] * NUNROMAN [11.11.11] * HULSK-KURZUMROMAN * EINTAGESROMAN [8.8.8] * JETZTROMAN [10.10.10] * BALDROMAN [12.12.12] * SCHONROMAN [3.3.13] * HEUTROMAN [4.4.14] * DIENSTAGSROMAN [5.5.15] * DOCHROMAN [6.6.16] * ÜBERBLICK DATUMSROMANE *
********* Was man über Klausens (nicht) wissen muss *********
Einige von Klausens live bedichtete Personen


DIE TAGESROMANE (oder auch DATUMSROMANE) von Klausens sind von folgenden Tagen
-- und auch an eben diesen geschrieben worden !!! --
6.6.2016: DOCHROMAN [6.6.16], erschienen im Juni 2016 = neunter Datumsroman
5.5.2015: DIENSTAGSROMAN [5.5.15], erschienen im Mai 2015 = achter Datumsroman
4.4.2014: HEUTROMAN [4.4.14], erschienen im April 2014 = siebter Datumsroman
3.3.2013: SCHONROMAN [3.3.13], erschienen im März 2013 = sechster Datumsroman
12.12.2012: BALDROMAN [12.12.12], erschienen im Dezember 2012 = fünfter Datumsroman
11.11.2011: NUNROMAN [11.11.11], erschienen im November 2011 = vierter Datumsroman
10.10.2010: JETZTROMAN [10.10.10], erschienen im Oktober 2010 = dritter Datumsroman
9.9.2009: STUNDENROMAN [9.9.9], erschienen im September 2009 = zweiter Datumsroman
8.8.2008: EINTAGESROMAN [8.8.8], erschienen August 2008 = erster Datumsroman


WEBLOG von Klau|s|ens Klau|s|ens ist Klausens ist Klau(s)ens ist Klau's'ens ist Klau/s/ens ist Klau<s>ens ist Klau[s]ens ist Klau*s*ens ist Klau-s-ens ist Klau#s#ens ist Klau³s³ens ist Klau²s²ens ist Klau§s§ens ist Klau:s:ens ist Klau_s_ens ist Klau=s=ens ist Klau?s?ens ist Klau+s+ens ist Klau~s~ens ist Klau@s@ens ist Klau!s!ens ist Klau°s°ens ist Klau€s€ens ist Klau§s§ens ist Klau$s$ens ist Klau!s!ens ist Klau?s?ens ist Klau"s"ens ist Klau\s\ens ist Klau&s&ens ist Klau1s1ens ist Klau.s.ens ist Klau,s,ens ist  Klau1s1ens ist Ist-Klausens ist Zweitklausens ist Drittklausens ist Viertklausens ist Fünftklausens ist Sechstklausens ist Siebtklausens ist Achtklausens ist Neuntklausens ist ... Klaus Ist-Klausens ... K. Klausens ... Klaus K. Klausens ... Klaus Klausens-Achtlinger ... Klaus Klausens ... Klaus-Werner Klausens ... Karl van Klausens ... Horst-Hugo Klausens ... Worldklausens ... KlauPFERDsPFERDens ... KlauRHEINsRHEINens ... Klau1s1ens ist Klau2s2ens ist Klau3s3ens ist Klau4s4ens ist Klau5s5ens ist Klau6s6ens ist Klau7s7ens ist Klau8s8ens ist Klau9s9ens ... ist Klau©s©ens ist Klau®s®ens ist Klau¿s¿ens ist Klau¥s¥ens ... und seit dem 4.2.2008 auch Weltkulturerbe.


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