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Abgehackte Bäume in Königswinter KLAUSENS STARTSEITE  


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Fotos von der weiteren Zerstörung der Restnatur.
Fotos vom 16.3.2012. (Weiter unten Blog-Einträge zum Thema "abber" Baum.)
Das war mal der Park der "Villa Haus Petersthal" bzw. "Haus Peterstal" bzw. "Villa Sträter".
Der "Strätersche Park".
Hauptstraße 149 Hauptstr. 151 ff. im Ortsteil Niederdollendorf. Daneben die Baum-Ab-Fläche.
Alle Informationen weiter unten nach den Fotos von Klausens.


Siehe auch:
www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm



Das Grundstück gehörte zu einem Parkgelände.

Ein Teil wurde abgetrennt und die Bäume nun gefällt.

Alles spricht für eine Bebauung. Die "Verwilderung" des Geländes war eine angekündigte Bebauung.
Die Fällung ist die begonnene Umsetzung der Bebauung.

Alles ist die fortschreitende Zersiedelung.

Areal: An der Weinschule // Hauptstraße (L 193) // Am Dornenkreuz

Ehemaliger Teil des Parkes von Villa Haus Petersthal (auch: Peterstal)

"Hauptstraße 149: 'Villa Sträter', um 1870. Ehemalige
Villa Peterstal oder Pilgrim, seit 1888 Sträter,
spätklassizistische zweigeschossige Villa mit Mezzanin,
Bänderputz, Eingangsfront in sieben Achsen. Der Villa
vorgelagerte Remise, Backsteinbau mit Fachwerk im Obergeschoss,
zugehörig große Parkanlage mit Resten einer
Teicheinfassung und Grotte."

Zitat aus "Stadtrundgang Niederdollendorf", Seite 13
in: "Siebengebirge Augenblicke" Stadtrundgänge (2010)
von: Tourismus Siebengebirge GmbH
Drachenfels Tourismus-Bahnhof · Drachenfelsstraße 51 · 53639 Königswinter
Fon: 02223.917711 · Fax: 02223.917720
E-Mail: info@siebengebirge.com · Internet: www.siebengebirge.com
online via:
www.bonn-region.de/fileadmin/redaktion/Infos/Brosch_ren/broschueren_neu/Stadtrundgaenge_Siebengebirge2010.pdf




ERSCHÜTTERND IST DER STOLZ, MIT DER DIE RODUNG DIESES ALTEN "STRÄTERSCHEN PARKS"
IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERKAUFT WIRD. UND DAMIT DIE ENDGÜLTIGE ZERSTÖRUNG DES HISTORISCHEN PARKS. KÖNIGSWINTER WIRD ZERSIEDELT UND DURCHGESIEDELT, BIS NICHTS MEHR ÜBRIG BLEIBT. DIESE STADT IST VERLOREN. DER "STRÄTERSCHE PARK" IST NUR EIN BEISPIEL VON VIEL ZU VIELEN. (Klausens, im März 2012)


SO SIEHT ES NUN: Klausens-FOTO vom 8.3.2015

Klausens-FOTO VOM 8.3.2015
NIX PARK MEHR.
KITA NUN.
ZERSIEDELUNG GEGLÜCKT.
KÖNIGSWINTER EROBERT NEUE BAUMASSEN.
NATUR IST BLÖD.
BEBAUUNG IST GUT.





QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/40.html

Geschafft ! 28.02.2012

Die Rodungsarbeiten sind pünktlich beendet worden !

Ebenfalls der General Anzeiger berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über die Rodung, lesen Sie hier:

GeneralAnzeiger28.02.2012.pdf (144 KB)



QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/36.html

Grundstücksrodung Fortschritte 21.02.2012

Seit Freitag hat sich viel getan auf dem Grundstück "Sträterscher Park". Man kann langsam das Baufenster erahnen und sieht wie groß das Grundstück ist. Die Arbeiten schreiten zügig voran.




QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/35.html

abgerufen am 18.3.2012

Grundstücksrodung 

17.02.2012

Während im Rheinland kräftig Karneval gefeiert wird, tut sich was auf dem Grundstück "Sträterscher Park". Schneller als gedacht konnte mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Die von uns beauftragte Baumdienst-Firma hat am "Wieverfastelovend" mit den Rodungsarbeiten begonnen.

Aber keine Angst, nicht alle Bäume müssen weichen !





QUELLE:
www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/31.html

abgerufen am 18.3.2012

"Sträterscher Park" geht in Eigentum

der Ev. Kindertagesstätte Dollendorf über 

25.01.2012

Der "Sträterscher Park" ist nun offiziell in das Eigentum der

Ev. Kindertagesstätte Dollendorf GmbH übergegangen.
Wir hoffen nun, dass wir bald mit dem Bau beginnen können.
Vorher müssen noch einige Behördengänge - wie bei jedem Neubauvorhaben - erledigt werden. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und würden uns freuen, wenn Sie regelmäßig bei uns vorbeischauen !




QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Aktuelles/29.html

abgerufen am 18.3.2012

Was lange währt, wird endlich gut ! 

19.12.2011

In der Ratssitzung der Stadt Königswinter vom 12.12.2011 wurde nunmehr beschlossen, dass die
Ev. Kindertagesstätte Dollendorf GmbH den Zuschlag für das Grundstück „Sträterscher Park“ erhalten hat. Derzeit werden alle Formalitäten für den Eigentümerwechsel vorbereitet, sodass wir Anfang 2012 unsere Planungen zum Neubau endlich in die Tat umsetzen können.




Änderung des Bebauungsplanes 20/4 am 17.10.2011
durch den Stadtrat Königswinter:
Es gab nur 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Sitzung im Arbeitnehmerzentrum Königswinter
Konferenzsaal AZK
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Sitzungsvorlage mit Beschlussvorschlag 300/2011

Sitzungsvorlage mit Beschlussvorschlag 300/2011
Betreff 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf
hier: Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplans
Federführung Stadtplanung
Beratungsfolge
Termin Gremium Beschluss Abstimmung
Mi, 21.09.2011 17:15 Planungs- und Umweltausschuss
Einstimmig
Mo, 17.10.2011 17:08 Stadtrat
39 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n) - Fraktion FFL -, 1 Stimmenthaltung - Fraktion FWK -

X öffentl. Teil
Sitzungsvorlage: 300/2011
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf
hier: Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des Flächennutzungsplans

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Königswinter berücksichtigt gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in seiner
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange insbesondere die eingegangenen Äußerungen
und Stellungnahmen, die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung, die Begründung zum
Bebauungsplan sowie die im Rahmen des Änderungsverfahrens erarbeiteten Gutachten, die
der Sitzungsvorlage Nr. 300/2011 jeweils als Anlagen beigefügt sind. Der Stadtrat macht sich in
seiner Abwägung die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung zu eigen.

2. Der Rat der Stadt Königswinter beschließt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher Park“, die der Sitzungsvorlage Nr. 300/2011 als Anlage beigefügt ist, gem. § 10
Baugesetzbuch i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung.

3. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die bisherigen
Flächennutzungsplandarstellungen (reines Wohngebiet mit einer ergänzenden Darstellung für
öffentliche Parkplätze) in die Darstellung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit einer
ergänzenden Darstellung „Kindergarten und Tagesstätte“ berichtigt.

Begründung:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter (PUA) hat am
28. September 2010 das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf eingeleitet, um in seinem Geltungsbereich die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen.
Hierzu wird das bislang als Park festgesetzte und unter Denkmalschutz stehende Grundstück als
eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindereinrichtung“ festgesetzt. Im
Rahmen des Änderungsverfahrens wurden außerdem die textlichen und zeichnerischen
Festsetzungen des Bebauungsplans an den baulichen und baurechtlichen Status quo angepasst
und die Voraussetzungen für die Nutzung der bestehenden Baurechte verbessert.

Der PUA hat zuletzt am 08. Juli 2011 über den Entwurf der Bebauungsplanänderung beraten. Auf
Beschluss des PUA hat die Stadtverwaltung die Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (Offenlage) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Behördenbeteiligung) durchgeführt. Im
Nachgang der politischen Beratung hat eine im Rat der Stadt Königswinter vertretene Fraktion mit
Schreiben vom 18. August 2011 weitere Anregungen und Bedenken schriftlich eingereicht. Die
Stadtverwaltung gibt dieses Schreiben den Gremien zur Kenntnis (s. Anlage 1, Schreiben Nr. 20).

Nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 11. Juli 2011 sind der Entwurf der Bebauungsplanänderung
und seine Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit
dem 19. Juli 2011 während der Dienstzeiten im Servicebereich Stadtplanung, Obere Straße 8 in
Königswinter-Thomasberg gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt worden. Die Öffentlichkeit
hatte bis zum 19. August 2011 Gelegenheit, zur geplanten Bebauungsplanänderung Stellung zu
nehmen.
Mit Schreiben vom 13. Juli 2011 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Änderung des Bebauungsplans beteiligt worden. Sie konnten mit
Frist bis zum 19. August 2011 zur geplanten Änderung Stellung nehmen.

Alle während der Beteiligungsverfahren nach § 3 und § 4 BauGB eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen liegen dieser Sitzungsvorlage bei (s. Anlage 1). Die Stadtverwaltung hat die
vorgetragenen Äußerungen und Stellungnahmen geprüft (s. Anlage 2). Nach Einschätzung der
Stadtverwaltung werden mit den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen im
Wesentlichen bereits bekannte Sachverhalte vorgetragen, sodass sich ein Änderungsbedarf nicht
ergibt.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange kann der Stadtrat die Änderung des
Bebauungsplans „Sträterscher Park“ als Satzung beschließen. Für die Abwägung müssen die
Ratsmitglieder vor allem berücksichtigen, dass das Grundstück, auf dem die Errichtung einer
Kindereinrichtung geplant wird, mit der nördlich angrenzenden „Villa Sträter“ als Denkmal
geschützt ist. Nach Ansicht des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland wird eine Bebauung
dieses Grundstücks vermutlich nicht denkmalverträglich sein. Voraussetzung für die Umsetzung
eines konkreten Bauvorhabens ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Stadt Königswinter.

Der Bebauungsplan liegt dieser Sitzungsvorlage bei (Anlage 3). Eine farbige Fassung des
Bebauungsplans kann über das Ratsinformationssystem oder während der Sitzungen eingesehen
werden. Die vor allem in Kapitel 8.1 und um Kapitel 11 ergänzte Begründung der
Bebauungsplanänderung liegt dieser Sitzungsvorlage bei (Anlage 4), wie auch die Prüfung der
Artenschutzbelange (Anlage 5) und die schalltechnische Untersuchung (Anlage 6).

Nach Abschluss des Verfahrens muss der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird die bisherige Darstellung eines reinen Wohngebiets (WR) mit der
ergänzenden Darstellung für öffentliche Parkplätze in die Darstellung eines allgemeinen
Wohngebiets (WA) mit der ergänzenden Darstellung „Kindergarten und Tagesstätte“ berichtigt.

Auswirkungen auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage:
keine

BESCHLUSS
aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Stadtrates vom 17.10.2011.

5.10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im Stadtteil

Niederdollendorf

hier: Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des

Flächennutzungsplans

Ratsmitglied Pauly erklärt für die Fraktion FFL, dass sie aufgrund der aus ihrer

Sicht nicht angemessen erfolgten Abwägungen gegen den Beschlussvorschlag
stimmen.

Beschluss 264/11: 39 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n) - Fraktion FFL -

, 1 Stimmenthaltung - Fraktion FWK -

1. Der Rat der Stadt Königswinter berücksichtigt gem. § 1 Abs. 7

Baugesetzbuch in seiner Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange insbesondere die eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen, die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung, die
Begründung zum Bebauungsplan sowie die im Rahmen des
Änderungsverfahrens erarbeiteten Gutachten, die der Sitzungsvorlage
Nr. 300/2011 jeweils als Anlagen beigefügt sind. Der Stadtrat macht sich
in seiner Abwägung die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung zu eigen.

2. Der Rat der Stadt Königswinter beschließt die erste Änderung des

Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“, die der Sitzungsvorlage
Nr. 300/2011 als Anlage beigefügt ist, gem. § 10 Baugesetzbuch i. V. m.
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung.

3. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die bisherigen

Flächennutzungsplandarstellungen (reines Wohngebiet mit einer
ergänzenden Darstellung für öffentliche Parkplätze) in die Darstellung
eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit einer ergänzenden Darstellung
„Kindergarten und Tagesstätte“ berichtigt.




PLANZEICHNUNG BEBAUUNGSPLAN 20/4 Königswinter
STAND 7.2.1981, Abschrift 01/2011
lässt sich abrufen unter:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_Planzeichnung_Abschrift.pdf

Amtlicher Lageplan des Grundstückes: 6.1.2012, erstellt von Dip.-Ing. D. Amberge
http://www.kita-dollendorf.de/media/news/31/Lageplan.pdf



QUELLE: http://www.koenigswinter.de/_bekanntmachungstext.php?nummer=437&seite=_bekanntmachungstext.php?nummer=437&anzeige=Amtl.%20Bekanntmachungen


abgerufen am 17.3.2012, farblich markiert von Klausens


BEKANNTMACHUNG

 (1)     Für die Bebauungspläne

·       Nr. 10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und Hauptstraße“ für Königswinter-Altstadt,

·       Nr. 10/36 „Östliche Drachenfelsstraße/ Winzerstraße“ für Königswinter-Altstadt,

·       Nr. 20/4, 1. Änderung „Sträterscher Park“ für Königswinter-Niederdollendorf,

·       Nr. 30/14, 1. Änderung „Im Mühlenbruch“ für Königswinter-Oberdollendorf und

·       Nr. 60/52 „Zwischen Dollendorfer Straße, Theodor-Storm-Straße und Im Dicht“ für Königswinter-Oberpleis

erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung. Die Auslegungsbeschlüsse wurden vom Planungs- und Umweltausschuss (PUA) des Rates der Stadt Königswinter am 06. Juli 2011, am 17.05.2011 für den Bebauungsplan Nr. 10/34 bzw. für den Bebauungsplan Nr. 30/14, 1. Änderung am 23. März 2011 gefasst. Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt bzw. geändert. Die Gebietsabgrenzungen ergeben sich aus den beigefügten Übersichtsplänen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.07.2011 bis zum 19.08.2011 während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Thomasberg in 53639 Königswinter, Obere Str. 8, Servicebereich Stadtplanung, im Flur vor Zimmer 028.

 

montags bis mittwochs

von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags

von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Planentwurf, Begründung sowie die dazugehörigen Gutachten  und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von jedermann eingesehen werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter www.koenigswinter.de, Rubrik Stadtplanung, Unterrubrik Aktuelle Planverfahren eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Werden Einwendungen im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht, obwohl sie hätten geltend gemacht werden können, ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig, soweit mit ihm diese Einwendungen nachträglich geltend gemacht werden.

 

(2)     Für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50/3 „Im Stieldorfer Feld“ für Königswinter-Stieldorf hat der PUA am 06. Juli 2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Bereits am 23.03.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom PUA gefasst. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Bürgeranhörung am

 

Donnerstag, den 21. Juli 2011

um 18.00 Uhr im Forum der Grundschule Am Lauterbach

 (Oelinghovener Str. 6-8, 53639 Königswinter)

 

statt. Hierzu ist jedermann eingeladen. In der Bürgeranhörung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erläutert; die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen zu den Planungen können außerdem bis zum 05.08.2011 bei der Stadtverwaltung Königswinter, Servicebereich Stadtplanung (Obere Straße 8, 53637 Königswinter) eingereicht werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter www.koenigswinter.de, Rubrik Stadtplanung, Unterrubrik Aktuelle Planverfahren eingesehen werden.

 

Königswinter, den 07. Juli 2011

In Vertretung

gez. Hubert Kofferath

Technischer Beigeordneter

 




QUELLE:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_1_Erl%C3%A4uterung.pdf
abgerufen am 17.3.2012

Erläuterung
zum Vorentwurf der beabsichtigten 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 20/4 »Sträterscher Park«
im Stadtteil Niederdollendorf

Stand: 03. Februar 2011

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter (PUA) hat am
28. September 2010 das Verfahren zur ersten Änderung des seit 1981 rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf eingeleitet, um
in seinem Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Kindertagesstätte zu schaffen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen die
textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans außerdem an den
baulichen und baurechtlichen Status quo angepasst werden.

Der Stammplan und die vorgeschlagene erste Bebauungsplanänderung können auf der
Homepage der Stadt Königswinter, Rubrik Stadtplanung, Unterrubrik Aktuelle Planverfahren,
Punkt „Bebauungplan Nr. 20/4 Sträterscher Park, 1. Änderung“ eingesehen werden.

Ausdrücklich wird auf folgende Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen hingewiesen:

- Auf einer bislang als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzten
(aber nie als Park hergestellten) Fläche soll mit der ersten Änderung ein
allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, auf diesem
Grundstück eine Kindertagesstätte zu errichten. Die überbaubaren Flächen sollen
mit Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt werden.

- Die bislang festgesetzten reinen Wohngebiete sollen mit dieser ersten Änderung
stattdessen als allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Angesichts der Lage
des Plangebiets zwischen Eisenbahntrasse und Hauptstraße kann das mit einem
reinen Wohngebiet regelmäßig verfolgte Ziel ruhigen, ungestörten Wohnens
nicht erreicht werden. Vor diesem Hintergrund sollen mit der Festsetzung allgemeiner
Wohngebiete die Möglichkeiten der zulässigen baulichen Nutzung der
Grundstücke angemessen erweitert werden.

- An der Hauptstraße setzt der Bebauungsplan bislang für eine Gaststätte mit angeschlossenen
Bundeskegelbahnen und ein Mehrfamilienhaus ein Mischgebiet
fest. Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans soll hier – dem baulichen Umfeld
entsprechend – ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Kegelbahnen
können seit der Baunutzungsverordnung von 1990 in einem allgemeinen
Wohngebiet zugelassen werden.

- Die Straße Am Dornkreuz ist – abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans
– mit einer Wendeanlage hergestellt worden. Diese Wendeanlage soll
mit der ersten Änderung des Bebauungsplans als öffentliche Verkehrsfläche
festgesetzt werden. Die Beibehaltung der Wendeanlage erscheint sinnvoll, um
die verträgliche Abwicklung des durch die Kindertagesstätte induzierten Verkehrs
zu sichern (mögliche Zufahrt zur KiTa über die Straße Am Dornkreuz).

- Bislang setzt der Bebauungsplan eine Verbreiterung der bahnbegleitenden Verkehrsfläche
fest. Schon der unmittelbar südlich angrenzende Bebauungsplan
sieht diese Verkehrsflächenverbreiterung nicht mehr vor. Mit der ersten Änderung
des Bebauungsplans soll diese Verbreiterung auch für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Sträterscher Park“ aufgegeben werden.

- Bislang setzt der Bebauungsplan Teile des vorhandenen Baumbestands als zu
erhaltend fest. Diese Erhaltungsbindung liegt als überlagernde Festsetzung sowohl
in der festgesetzten Parkanlage als auch in den Baugebieten und betrifft
39 Einzelbäume und Baumgruppen. Seit Rechtskraft des Bebauungsplans sind
bereits 16 Einzelbäume und Baumgruppen gefällt worden, zwei weitere Bäume
sind offenkundig stark geschädigt. Die Durchsetzung der Erhaltungsfestsetzung
gestaltet sich schwierig, zumal der ursprüngliche Parkcharakter des Sträterschen
Parks nicht mehr ablesbar ist. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen nun
nur noch Bäume auf dem Grundstück der denkmalgeschützten Villa Sträter (auch
Villa Peterstal oder Pilgrim genannt), die Teil des denkmalgeschützten Parks
sind, und eine gebietsprägende Amerikanische Eiche mit Erhaltungsbindungen
versehen werden.

Im Zuge der Bebauungsplanänderung sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
an den Regelungsgehalt des § 9 BauGB und an die aktuelle Fassung der
Baunutzungsverordnung, die als zeitgemäße Ausfüllung bodenrechtlicher Inhalte angesehen
wird, angepasst werden. Der empfohlene Änderungsumfang und seine Begründung
sind nachfolgend wiedergegeben.

ES FOLGT DANN EINE TABELLE, DIE DIE ÄNDERUNGEN IM STAMMPLAN VERGLEICHEND ERFASST.

QUELLE:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_1_Erl%C3%A4uterung.pdf
abgerufen am 17.3.2012


QUELLE: http://www.al-architekten.de/
abgerufen am 17.3.2012

KITA "Sträterscher Park“ Königswinter


"Bei dem Baugrundstück für den KITA Neubau Hauptstraße in Königswinter Dollendorf handelt es sich um einen Teil des Parks 'Villa Sträter'. 

Der Neubau KITA  wird an den Ost- Südbereich des Grundstückes platziert um Platz zu schaffen für eine weitgehend zusammenhängende Freifläche. Der Baukörper liegt in einer Geländemulde, ein Gründach bedeckt den eingeschossigen Teil. Die Topographie des Geländes wird somit aufgenommen und stärker herausgearbeitet. Die Villa Sträter erhält den großzügigen Freiraum zurück, sie steht wieder im Mittelpunkt einer Grünachse. Einen Abschluss findet diese Achse in der segmentierten Mauer. Die Wiederherstellung der als Park gestalteten Außenanlagen ist wichtiger Bestandteil des Entwurfs. Park, Villa Sträter und Neubau KITA bilden eine städtebauliche Einheit.

Nach dem Vorentwurf sollen weitere Leistungen beauftragt werden."


Siehe auch: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/33.html

Dort weitere Pläne



Stadt Königswinter
Der Bürgermeister
Geschäftsbereich Planen und Bauen
Servicebereich Stadtplanung

Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 »Sträterscher Park«

Begründung gem. § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (Entwurf zur Offenlage)

abzurufen unter:

www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/2041begr%C3%BCndung.pdf


HIER NUR DAS INHALTSVERZEICHNIS:

Bebauungsplan Nr. 20/4, 1. Änderung – Begründung
Seite 2 von 33
Inhalt
1 Planungsanlass, Erforderlichkeit, Ziele ........................................................................ 3
2 Standortalternativen ...................................................................................................... 3
3 Geltungsbereich ............................................................................................................ 3
4 Räumliche Situation ...................................................................................................... 4
5 Baurechtliche Situation ................................................................................................. 5
5.1 Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung .......................................... 5
5.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ....................................................... 5
5.3 Satzungen nach dem Baugesetzbuch ................................................................ 5
5.3.1 Bebauungspläne .................................................................................... 5
5.3.2 Fluchtlinienpläne .................................................................................... 6
5.4 Satzungen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen ........................................... 6
5.4.1 Örtliche Bauvorschriften ......................................................................... 6
5.4.2 Stellplatzablösesatzung ......................................................................... 7
5.5 Fachplanungsvorbehalt ....................................................................................... 7
5.6 Denkmalpflege .................................................................................................... 7
6 Inhalte der Bebauungsplanänderung ........................................................................... 7
6.1 Änderung der zeichnerischen Festsetzungen .................................................... 8
6.1.1 Fläche für den Gemeinbedarf ................................................................ 8
6.1.2 Wohngebiete .......................................................................................... 9
6.1.3 Mischgebiet .......................................................................................... 10
6.1.4 Verkehrsflächen ................................................................................... 10
6.1.5 Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte........................................ 12
6.1.6 Bindungen für Bepflanzungen ............................................................. 12
6.1.7 Lärmpegelbereiche .............................................................................. 13
6.1.1 Stellplätze und Garagen, Flächen für Stellplätze ................................ 15
6.2 Textliche Änderungen ....................................................................................... 15
7 Planungsalternativen .................................................................................................. 24
8 Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans ...................................................... 28
8.1 Vereinbarkeit mit artenschutzrechtlichen Bestimmungen ................................. 28
8.2 Keine Auswirkungen auf übrige Schutzgüter .................................................... 30
9 Planungsschäden, Entschädigungen, Kosten ............................................................ 30
10 Verfahren der Bebauungsplanänderung .................................................................... 31
10.1 Wahl des Verfahrens ........................................................................................ 31
10.2 Verfahrensverlauf .............................................................................................. 32
10.3 Berichtigung des Flächennutzungsplans .......................................................... 32
11 Angeführte Rechtsgrundlagen .................................................................................... 33

Bebauungsplan Nr. 20/4, 1. Änderung – Begründung

Seite 3 von 33


1 Planungsanlass, Erforderlichkeit, Ziele

Um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nachzukommen, müssen in der Stadt
Königswinter zusätzliche Einrichtungen der Kinderbetreuung errichtet werden. Um dies
zügig zu erreichen greift die Stadt Königswinter auf Grundstücke zurück, die bereits in
ihrem Eigentum stehen. Im Stadtteil Niederdollendorf soll eine Kindertagesstätte auf einer
städtischen Liegenschaft im Park der Villa Sträter errichtet werden.

Das betreffende Grundstück ist seit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher
Park“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Tatsächlich
ist der Park der Öffentlichkeit nie zugänglich gemacht worden; das Parkgrundstück ist
in den letzten 30 Jahren zunehmend verwildert. Um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
in Königswinter erfüllen zu können und im Park der Villa Sträter eine Kindertagesstätte
errichten zu können, ist es erforderlich, zuvor den seit 1981 rechtskräftigen
Bebauungsplan „Sträterscher Park“ zu ändern.

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter (PUA) hat am
28. September 2010 das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf eingeleitet, um in seinem Geltungsbereich
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte
zu schaffen. Hierzu wird das bislang als Park festgesetzte Grundstück als eine „Fläche
für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindereinrichtung“ festgesetzt. Im
Rahmen des Änderungsverfahrens wurden außerdem die textlichen und zeichnerischen
Festsetzungen des Bebauungsplans an den baulichen und baurechtlichen Status quo
angepasst und die Voraussetzungen für die Nutzung der bestehenden Baurechte verbessert.
Somit werden mit der Bebauungsplanänderung insbesondere Ziele der Innenentwicklung
umgesetzt.

SIEHE DIE WEITEREN SEITEN DES TEXTES UNTER:
www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/2041begr%C3%BCndung.pdf



Bürgeranhörung zur Änderung des Bebauungsplans „Sträterscher
Park“ in Niederdollendorf


Die geplante Änderung des Bebauungsplans „Sträterscher
Park“ im Königswinterer Stadtteil Niederdollendorf wird am
Mittwoch, den 16. Februar 2011 um 18.00 in der Aula der Drachenfelsschule
öffentlich vorgestellt.

In der Veranstaltung werden

die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen
Auswirkungen der beabsichtigten Bebauungsplanänderung
erläutert.

Die Inhalte der Bebauungsplanänderung sollen

mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Auf dem Grundstück des ehemaligen Parks der Villa Sträter an

der Hauptstraße könnte eine Kindertagesstätte gebaut werden.
Hierzu muss zunächst der seit 1981 wirksame Bebauungsplan
geändert werden.

Im gleichen Zuge möchte die Stadt Königswinter

weitere Inhalte des Bebauungsplans überarbeiten. An
der Änderung des Plans kann sich jeder beteiligen.

Die Drachenfelsschule befindet sich in der Friedensstraße 22 in

Niederdollendorf. Der Zugang zur Aula der Drachenfelsschule
ist barrierefrei.

Dienstag, 8. Februar 2011

Weitere Informationen:
Stadt Königswinter,
Pressestelle, Frau Ulmen/Frau Röttgen
Tel.: 02244/889-322 oder 321, Fax: 02244/889-334
E-Mail: anja.roettgen[ÄTT]koenigswinter.de



ARTENSCHUTZGUTACHTEN ZU DEM PARK VILLA STRÄTER SIEHE HIER:


www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/artenschutz_vp_staeterscherpark16032011.pdf



QUELLE: http://www.koenigswinter-direkt.de/2010/12/19/probsthof-erhalt-den-zuschlag/
abgerufen am 17.3.2012

Probsthof erhält den Zuschlag

19. Dezember 2010

Kindergarten-Trägerschaft: Stadtrat kippt Beschluss

- In geheimer Abstimmung hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2010 die Trägerschaft für den geplanten viergruppigen Kindergarten in Niederdollendorf dem Fördverein des Kinder- und Jugendheimes Probsthof vergeben. Damit wurde der Beschluss des Jugendhilfeausschusses gekippt, der die Einrichtung im Sträter’schen Park der Elterninitiative Mikado übertragen wollte.

Sieben Stimmen von SPD, KöWI und Vertretern der freien Träger hatten im Jugendhilfeausschuss für Mikado votiert, da sie das Konzept der Elterninitiative überzeugt hatte. Lediglich CDU und FDP hatten für den Probsthof gestimmt. Da diese beiden Fraktionen die Mehrheit im Stadtrat haben, war bereits darüber spektuliert worden, ob der Beschluss des Fachausschusses gekippt werden würde.

Und so kam es dann auch. Allerdings erhielten die Mehrheitsfraktionen eine Stimme aus den Reihen der Opposition. Denn CDU und FDP kamen an diesem Abend auf 23 Stimmen. Und nachdem es bei 20 Ja- und 20-Neinstimmen keine Mehrheit für Mikado gegeben hatte, erhielt der Probsthof-Förderverein 24 Ja-Stimmen (bei 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung).

Der Probsthof möchte das Grundstück von der Stadt Königswinter kaufen und den Kindergarten selbst bauen. Die Einrichtung soll 2012/2013 eröffnet werden, vorübergehend kann schon früher im Kinder-und Jugendheim ein provisorischer Betrieb starten.


Das KONZEPT DES PROBSTHOF-VEREINS, STAND 25.11.2010, lässt sich hier abrufen:

www.probsthofverein.de/konzept_kita.pdf




Viele Bilder der Hauptstraße in Niederdollendorf, vor allem alte Fotos, finden sich hier:

www.niederdollendorf.de/html/hauptstrasse.html

von

Kreis der Heimatfreunde Niederdollendorf e. V. (KDHN)
Friedenstr. 22
53639 Königswinter-Niederdollendorf

E-Mail: :       kdhn.info AETT googlemail.com
Internet::      www.niederdollendorf.de

 Anhand der Fotos kann man sich einen guten Eindruck von der
andauernden Zerstörung des Ortes von Menschenhand machen.

Die Verantwortlichen dieser Zerstörung und die Menschen, die das zulassen,
werden sich eines Tages vor dem Herrgott verantworten müssen, sollte es ihn geben.

Gäbe es ihn, hätte er diesen Menschen schon jetzt 1000e Blitze geschickt.

Die Villa Sträter = Villa Haus Petersthal = Haus Peterstal
fand ich am 17.3.2012 auf dieser wichtigen Seite allerdings nicht.

Den "Sträterschen Park" auch nicht. Eben dieser ist ja durch die
Fällung und Abteilung des Grundstückes für immer zerstört worden.

Siehe auch: www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm



klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1940 ABER BLOGG.DE wurde stillgelegt.

Samstag, 17.03.2012

klau|s|ens sieht wieder abgehackte, abgesägte bäume in königswinter - www.klausens.com




klau|s|ens, da war es wieder.

ja, uns kommen die tränen. zweitklausens, wie soll man das ertragen?

hack, hack, hack. säg, säg, säg.

hauptstraße, königswinter, ortsteil: niederdollendorf.
https://www.klausens.com/abgehackte-baeume-in-koenigswinter.htm

das war diese fläche mit den alten bäumen, die etwas verwildert war.

nix verwildert: die wollte man ja wohl bebauen. die herrliche verwilderung war die knallharte vorplanung des bebauen-wollens. wenn es wo wild ist, was wir schön finden, wollen andere nur geld für den gärtner einsparen, weil ja doch alles abgehackt wird, wenn dann gebaut wird.

jetzt haben sie massig bäume abgehackt.

und jetzt wird wohl endlich und endgültig und unfassbar gebaut.

es war ein teil eines parkes, verwunschen, alt, verwachsen. ein teil des parkes der "villa haus petersthal" bzw. "haus peterstal" bzw. "villa straeter". kulturgut. naturgut. von menschen geschaffen, aber auch wiederum schützenswert. hauptstraße 149.

alles abgehackt: hack, hack, hack. säg, säg, säg.

mit den neuen häusern kann man geld verdienen.

die natur und die restnatur (park ist ja schon restnatur) wird von den menschen weiter zerstört und abgehackt und umgepflügt, um geld zu machen.

alles wird bebaut.

überall fließt geld.

die bäume weinen.

die menschen weinen um die bäume.

königswinter weint um königswinter.

niederdollendorf um niederdollendorf.

aber es wird weiter gehackt.

flächen werden zerteilt und unterteilt und dann dichtgebaut.

alte herrliche parks werden zerstückelt.

ab, ab. alles muss ab! ... und dann wird alles mit häusern beflastert.

überall lacht das geld.

überall weint der mensch. (einige immerhin. einige.)

es gibt menschen, die nicht weinen, weil sie an der zerstörung der restnatur verdienen.

es lacht der profit.

und die indianer können wieder ihre alten sprüche rausholen, die immer noch nicht verstanden werden.

vielleicht bauen sie noch den rhein zu. sie haben ja in idar-oberstein den fluss komplett zugebaut. vor jahren schon. vor jahrzehnten. aber die menschen werden nicht klug.

die menschen lieben es, wenn beton wächst ...

... und wenn bäume fallen.

wann fallen die menschen?




klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1929 Aber BLOGG.DE wurde stillgelegt


Samstag, 03.03.2012

klau|s|ens weint immer noch über die abbe eiche von königswinter - www.klausens.com




klau|s|ens, du weinst ja immer noch!

ich kann nicht genug bekommen. man ärgert sich andauernd. was tun die menschen? warum eine alte eiche von über 200 jahren? wieso?

so sind die menschen. sie töten sich selbst, sie töten bäume, sie töten tiere. sie machen alles klein. es ist das wesen des menschen, alles kleinzumachen.

das wusste ich gar nicht.

nein? ich dachte, du bist schriftsteller!!!

vielleicht bin ich es gar nicht. vielleicht bin ich nur ein naiver und sentimentaler hund.

wie ging nochmal unsere deklination?

ach, du meinst von "ab" = "abbe"?

wir hatten das doch zu einem adjektiv erhoben.

ja, ja:

SINGULAR                   PLURAL

der abbe baum     die abben bäume    NOMINATIV
des abben baum(e)s     der abben bäume    GENITIV
dem abben baum     den abben bäumen    DATIV
den abben baum     die abben bäume    AKKUSATIV

ich verstehe nicht, wie man angesichts eines solchen abben baumes an die grammatik denken kann, zweitklausens?!

aber diese spezielle "abbe"-grammatik ist doch auch teil unserer protestkunst gegen das böse im menschen. und das böse der menschen, die dicke und alte bäume abhacken und absägen.

ach so: wir machen kunst. wenigstens etwas, worüber man sich freuen kann.

die natur ist endlich. unsere kunst nicht.

ich weiß: man kann das internet nicht absägen.



klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1927 ABER BLOGG.DE WURDE STILLGELEGT


Freitag, 02.03.2012

klau|s|ens erschüttert sich über die eichenfällung in königswinter-ägidienberg - www.klausens.com




klau|s|ens, "sich erschüttern"?

so steht es in der blog(g)-überschrift.

gibt es das denn überhaupt?

man muss die sprache neu bilden, wenn verbrechen an der natur begangen werden.

welche denn?

ich lese, sie haben diese eiche gefällt.

welche denn?

ägidienberg, ittenbach, landestraße 83, ringstraße, stockhausenwiese ... mal als stichworte.

in königswinter also?

alles gehört zum stadtgebiet von königswinter. aber auch wenn es grafensommer wäre: die herrliche eiche ist weg.

wie alt war sie denn?

über 200 jahre. und so dick und so verknorrt. und so schön.

die eiche ist weg? diese eiche?

ja, die menschen sind im kern böse und schlecht. es wird ein einkaufszentrum gebaut.

noch eins?

im siebengebirge wird viel gebaut. alles wird zersiedelt.

die menschen machen die landschaft weiter kaputt?

die menschen wollen, dass da siebengebirge wie eine stadtlandschaft wird. deshalb bauen sie alles weiter voll. auch diese gräßlichen einfamilienhäuser ohne gesicht. diese katalogdinger pflanzen sie überallhin. sie "erschließen" alles.

sie wollen keine natur mehr?

die menschen hassen die natur, aber sie lieben die einkaufszentren. auch parkplätze. straßen. alles das.

und dann?

dann freut sich ein investor, weil er bauen darf.

im siebengebirge?

das gebirge hat noch zu viel grün. sie müssen bauen, bauen, bauen.

im siebengebirge.

ja, sie wollen auf lange sicht alles plattmachen.

und die eiche?

die störte. und es gab bürger, die sie behalten wollten. es begann der protest sich zu regen. einkaufszentrum? und die eiche soll weg? so dachten die klugen menschen.

und dann?

dann kam die nacht-und-nebel-aktion, vielleicht auch am tage. die baumfällsaison geht ende februar zuende ... und der protest drohte. da machte man säg, säg, säg. man schaffte vollendete tatsachen.

das ist doch ein verbrechen!

rein rechtlich wäre das zu klären, aber ethisch ist der vorgang unhaltbar.

sie machen alles kaputt.

baunternehmer und planer und investoren wollen diese welt weiter und weiter mit beton übergießen, mit steinen, mit gebäuden, mit straßen, mit asphalt.

nur so machen sie geld.

sie wollen geld fressen, aber keine bäume sehen. das siebengebirge und köln sollen exakt gleich sein. alles sei stadt. alles zugebaut.

sie haben wahrscheinlich bäume in ihrem privathaus im garten, diese investoren.

es gibt solche und solche. es gibt auch welche, die können einen baum gar nicht mehr erkennen.

aber wieso wird so etwas zugelassen? wieso?

weil der profit unser götze ist. nicht der baum, der profit. geld, geld, geld.

wie grausam ist der mensch.

ich lese, dass es in königswinter keine baumschutzsatzung gibt.

wieso? – das ist doch ein skandal für sich!

ach, sie denken sich wohl: "wir haben doch genug bäume. wir haben doch das siebengebirge. da brauchen wir keinen schutz. wir haben bäume im überfluss. da kann genug weg."

ich verstehe: sie wollen bauen, bauen, bauen.

ja, da in der stadt sitzen auch kumpanen derer von baumaterial. alle arbeiten hand in hand. und so wird das siebengebirge planiert und zersägt und zersiedelt. alles für den gewinn. profit riecht wie geld und geld riecht nach gewinn.

mir wird ganz angst und bange.

deshalb ja: "ich erschüttere mich." (ich kann diesen vorgang um den baum gar nicht anders in worte fassen.)

man sollte den investoren ewiges betretungsverbot für alle baum- und waldgebiete der welt erteilen. wehe, einer von denen meint, er müsste in seiner privatheit irgendwo auf der welt noch mal "natur" für sich haben. "zur erholung" – nein, so leute mag ich nicht.

man sollte eher die menschen statt die bäume zersägen.



klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1445 ABER BLOGG.DE WURDE STILLGELEGT


Mittwoch, 26.05.2010

klau|s|ens schreibt wieder über königswinter und die zerbauung davon - www.klausens.com




klau|s|ens, das ist heute dein vierter beitrag zur zerstörung in königswinter in einer reihe. (zerbauung als erbauung!)

ich weiß: und ich schreibe nur über die rheinallee. allein damit könnte man sich wochen beschäftigen.

und alles andere lässt du aus. alle diese baugebiete, diese gewerbegebiete, immer diese fläche, die bebaut wird?

königswinter wird eine einzige betonplatte werden. so wünschen es sich böse bauhaie. es werden auch noch leute vorschlagen, alle hügel des siebengebirges zu schleifen. und dann bebauen! alles wird eine welt aus stein und beton und asphalt. dazwischen drei bäume, einfach so. für das gute gewissen! aber in der masse: bauen, bauen, bauen.

bauen heizt die wirtschaft an.

siehst du: wie du schon selber diesen undurchdachten quatsch nachplapperst: alles heizt die wirtschaft an, übrigens auch kunst. du musst nur schaffen, dass es gekauft wird.

man kann auch luft verkaufen!

es gibt tatsächlich "berliner luft" in dosen. diesen gag haben dir schon andere weggenommen.

aber was ist denn nun an der rheinallee?

das ist noch ein haus geschliffen worden, ecke rheinallee, dechant-ibach-straße.

ach ja?

und ich fürchte, da kommt nun auch ein klötzchen hin, mit mehr wohnungen und mehr fläche und mehr menschen und mehr autos.

du meinst wie im lemmerzpark, wo sie aus einer villa nun 4 klötzchen mit 64 wohnungen machen?

ich weiß es ja nicht. aber man muss es doch vermuten. das haus war schön und nett und freizügig und hell. und zwei junge und eher zarte boxer bellten immer so süß.

und das haus ist schon platt?

ja, ich habe nur noch die leere fotografieren können. am 16.5.2010. und von google earth holte ich mir am 20.5.2010 das (alte) aussehen aus der luft.

dann ist an der rheinallee aber verdammt viel los!

sicher: die rheinallee in königswinter wird verbaut und zugebaut und umgebaut und dichtgebaut.

hauptsache: bebaut.

ja, und ich habe es bemerkt und aufgeschrieben. aber keine partei und kein heimatverein tut/tun irgendetwas.

das kommt, weil königswinter allüberall gleichzeitig zubetoniert wird.

wahrscheinlich. man wird müde. man stumpft ab.

so wie roland koch: man wird müde und man stumpft ab.

das wäre ein extra thema: warum geht dieser fiese mensch, der sich nicht für rassismus und ausländerhetze zu schade war, und nicht für geldtrickslügen aller art? und für absprachen in hinter- und vorderzimmern ...? da gibt es handfeste gründe, die wir nicht kennen. taktische viellleicht. vielleicht gibt es auch neue dokumente zu seinen (un)taten, die ihn eh' hätten stürzen lassen. und er wollte dem zuvorkommen.

lassen wir koch ... und ärgern wir uns lieber über königswinter.

ärgern ist das schönste am leben. einfach nur volles und frisches ärgern!

das ist noch schöner als alles zuzubauen!

SIEHE AUCH: 3 andere königswinter-beiträge von KLAUSENS aus den letzten 3 tagen:

klau|s|ens schreibt unermüdlich über die "verdichtung" von königswinter - www.klausens.com
klau|s|ens, du schreibst schon wieder über die verdichtung und zersiedelung und zubebauung von königswinter? gestern und vorgestern doch auch: klau|s|ens schreibt weiter zum bauen im lemmerz-park oder lemmerzpark in königswinter - www.klausens.com...ne lemmerz-villa. dazu hattest du gestern geschrieben: klau|s|ens beklagt die zersiedelung am rhein in königswinter z.B. wie im lemmerzpark -...
25.05.2010

klau|s|ens schreibt weiter zum bauen im lemmerz-park oder lemmerzpark in königswinter - www.klausens.com...ne lemmerz-villa.dazu hattest du gestern geschrieben:klau|s|ens beklagt die zersiedelung am rhein in königswinter z.B. wie im lemmerzpark - www.klausens.com
klau|s|ens, die abrissbagger sind da oder waren schon da. und dann wird neu gebaut. aber dichter. (also dichter im sinne von enge, nicht dichter im sinne von poet.) und zudem zersiedelter. das passiert jetzt in königswinter. es pass...
24.05.2010

klau|s|ens beklagt die zersiedelung am rhein in königswinter z.B. wie im lemmerzpark - www.klausens.com...ter im sinne von enge, nicht dichter im sinne von poet.)und zudem zersiedelter.das passiert jetzt in königswinter.es passiert am rhein (rheinallee) auf dem gelände des lemmerzparkes.aber man liest nichts davon.es geht um geld. dazu haben sie die ältere villa, die dort stand, zertrümmert.und dann?dann werden viele wohnungen statt der einen villa entstehen. und das bringt geld.so tickt die...
23.05.2010



 
Siehe auch: www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm
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10.10.2020: COVID-19-ROMAN [10.10.20], erschienen im Oktober 2020 = dreizehnter Datumsroman = 13. Tagesroman
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