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Bäume in Königswinter KLAUSENS STARTSEITE
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Fotos von der
weiteren Zerstörung der Restnatur.
Fotos vom
16.3.2012. (Weiter unten Blog-Einträge zum Thema "abber"
Baum.)
Das war mal der
Park der "Villa Haus Petersthal" bzw. "Haus Peterstal" bzw. "Villa
Sträter".
Der "Strätersche Park".
Hauptstraße
149 Hauptstr. 151 ff. im Ortsteil Niederdollendorf. Daneben die
Baum-Ab-Fläche.
Alle Informationen weiter unten nach den Fotos von Klausens.
Siehe auch: www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm
Das
Grundstück gehörte zu einem Parkgelände.
Ein Teil wurde
abgetrennt und die Bäume nun gefällt.
Alles spricht
für eine Bebauung. Die "Verwilderung" des Geländes war eine
angekündigte Bebauung.
Die Fällung ist die begonnene Umsetzung der Bebauung.
Alles ist die fortschreitende Zersiedelung.
Areal: An der
Weinschule // Hauptstraße (L 193) // Am Dornenkreuz
Ehemaliger Teil
des Parkes von Villa Haus Petersthal (auch: Peterstal)
"Hauptstraße
149: 'Villa Sträter', um 1870. Ehemalige
Villa Peterstal
oder Pilgrim, seit 1888 Sträter,
spätklassizistische
zweigeschossige Villa mit Mezzanin,
Bänderputz,
Eingangsfront in sieben Achsen. Der Villa
vorgelagerte
Remise, Backsteinbau mit Fachwerk im Obergeschoss,
zugehörig
große Parkanlage mit Resten einer
Teicheinfassung
und Grotte."
Zitat aus
"Stadtrundgang Niederdollendorf", Seite 13
in: "Siebengebirge
Augenblicke" Stadtrundgänge (2010)
von: Tourismus
Siebengebirge GmbH
Drachenfels
Tourismus-Bahnhof · Drachenfelsstraße 51
· 53639 Königswinter
Fon:
02223.917711 · Fax: 02223.917720
E-Mail:
info@siebengebirge.com · Internet: www.siebengebirge.com
online via:
www.bonn-region.de/fileadmin/redaktion/Infos/Brosch_ren/broschueren_neu/Stadtrundgaenge_Siebengebirge2010.pdf
ERSCHÜTTERND
IST DER STOLZ, MIT DER DIE RODUNG DIESES ALTEN "STRÄTERSCHEN
PARKS"
IN DER
ÖFFENTLICHKEIT VERKAUFT WIRD. UND DAMIT DIE ENDGÜLTIGE
ZERSTÖRUNG DES HISTORISCHEN PARKS. KÖNIGSWINTER WIRD
ZERSIEDELT UND DURCHGESIEDELT, BIS NICHTS MEHR ÜBRIG BLEIBT. DIESE
STADT IST VERLOREN. DER "STRÄTERSCHE PARK" IST NUR EIN BEISPIEL
VON VIEL ZU VIELEN. (Klausens, im März 2012)
SO SIEHT ES NUN: Klausens-FOTO vom 8.3.2015
Klausens-FOTO
VOM 8.3.2015
NIX PARK MEHR.
KITA NUN.
ZERSIEDELUNG GEGLÜCKT.
KÖNIGSWINTER EROBERT NEUE BAUMASSEN.
NATUR IST BLÖD.
BEBAUUNG IST GUT.
Geschafft !
28.02.2012
Die Rodungsarbeiten sind pünktlich beendet worden !
Ebenfalls der General Anzeiger berichtet in seiner aktuellen
Ausgabe über die Rodung, lesen Sie hier:
GeneralAnzeiger28.02.2012.pdf (144
KB)
QUELLE:
www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/36.html
Grundstücksrodung Fortschritte
21.02.2012
Seit Freitag hat sich viel getan auf dem Grundstück
"Sträterscher Park". Man kann langsam das Baufenster erahnen und
sieht wie groß das Grundstück ist. Die Arbeiten schreiten
zügig voran.
QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/35.html
abgerufen am 18.3.2012
Grundstücksrodung
17.02.2012
Während im Rheinland kräftig Karneval gefeiert wird, tut sich
was auf dem Grundstück "Sträterscher Park". Schneller als
gedacht konnte mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Die von uns
beauftragte Baumdienst-Firma hat am "Wieverfastelovend" mit den
Rodungsarbeiten begonnen.
Aber keine Angst, nicht alle Bäume müssen weichen !
QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/31.html
abgerufen am 18.3.2012
"Sträterscher Park" geht in Eigentum
der Ev. Kindertagesstätte Dollendorf über
25.01.2012
Der "Sträterscher Park" ist nun offiziell in das Eigentum der
Ev. Kindertagesstätte Dollendorf GmbH übergegangen.
Wir hoffen nun, dass wir bald mit dem Bau beginnen können.
Vorher müssen noch einige Behördengänge - wie bei jedem
Neubauvorhaben - erledigt werden. Wir halten Sie weiterhin auf dem
Laufenden und würden uns freuen, wenn Sie regelmäßig
bei uns vorbeischauen !
QUELLE: www.kita-dollendorf.de/home/Aktuelles/29.html
abgerufen am 18.3.2012
Was lange währt, wird endlich gut !
19.12.2011
In der Ratssitzung der Stadt Königswinter vom 12.12.2011 wurde
nunmehr beschlossen, dass die
Ev. Kindertagesstätte Dollendorf GmbH den Zuschlag für das
Grundstück „Sträterscher Park“ erhalten hat. Derzeit werden
alle Formalitäten für den Eigentümerwechsel vorbereitet,
sodass wir Anfang 2012 unsere Planungen zum Neubau endlich in die Tat
umsetzen können.
Änderung des
Bebauungsplanes 20/4 am 17.10.2011
durch den Stadtrat Königswinter:
Es gab nur 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Sitzung im
Arbeitnehmerzentrum Königswinter
Konferenzsaal
AZK
Johannes-Albers-Allee 3
53639
Königswinter
Sitzungsvorlage mit
Beschlussvorschlag 300/2011
Sitzungsvorlage mit Beschlussvorschlag |
300/2011 |
Betreff |
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf
hier: Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des
Flächennutzungsplans |
Federführung |
Stadtplanung |
Beratungsfolge
Termin |
Gremium |
Beschluss |
Abstimmung |
Mi, 21.09.2011 17:15 |
Planungs- und Umweltausschuss |
|
Einstimmig |
Mo, 17.10.2011 17:08 |
Stadtrat |
|
39 Ja-Stimme(n), 2
Gegenstimme(n) - Fraktion FFL -, 1 Stimmenthaltung - Fraktion FWK - |
X öffentl. Teil
Sitzungsvorlage: 300/2011
1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im
Stadtteil Niederdollendorf
hier:
Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des
Flächennutzungsplans
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat
der
Stadt Königswinter berücksichtigt gem. § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch in seiner
Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange insbesondere die
eingegangenen Äußerungen
und
Stellungnahmen, die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung, die
Begründung zum
Bebauungsplan
sowie die im Rahmen des Änderungsverfahrens erarbeiteten
Gutachten, die
der
Sitzungsvorlage Nr. 300/2011 jeweils als Anlagen beigefügt sind.
Der Stadtrat macht sich in
seiner
Abwägung die Prüfergebnisse der Stadtverwaltung zu eigen.
2. Der Rat
der
Stadt Königswinter beschließt die erste Änderung des
Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher
Park“, die der Sitzungsvorlage Nr. 300/2011 als Anlage beigefügt
ist, gem. § 10
Baugesetzbuch
i.
V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als Satzung.
3. Für
den
Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die bisherigen
Flächennutzungsplandarstellungen
(reines Wohngebiet mit einer ergänzenden Darstellung für
öffentliche
Parkplätze) in die Darstellung eines allgemeinen Wohngebiets (WA)
mit einer
ergänzenden
Darstellung „Kindergarten und Tagesstätte“ berichtigt.
Begründung:
Der
Planungs-
und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter (PUA) hat am
28.
September
2010 das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher
Park“ im Stadtteil Niederdollendorf eingeleitet, um in seinem
Geltungsbereich die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu
schaffen.
Hierzu wird
das
bislang als Park festgesetzte und unter Denkmalschutz stehende
Grundstück als
eine
„Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung
„Kindereinrichtung“ festgesetzt. Im
Rahmen des
Änderungsverfahrens wurden außerdem die textlichen und
zeichnerischen
Festsetzungen
des Bebauungsplans an den baulichen und baurechtlichen Status quo
angepasst
und die
Voraussetzungen für die Nutzung der bestehenden Baurechte
verbessert.
Der PUA hat
zuletzt am 08. Juli 2011 über den Entwurf der
Bebauungsplanänderung beraten. Auf
Beschluss
des
PUA hat die Stadtverwaltung die Beteiligungsverfahren gem. § 3
Abs. 2
Baugesetzbuch
(Offenlage) und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Behördenbeteiligung) durchgeführt. Im
Nachgang
der
politischen Beratung hat eine im Rat der Stadt Königswinter
vertretene Fraktion mit
Schreiben
vom
18. August 2011 weitere Anregungen und Bedenken schriftlich
eingereicht. Die
Stadtverwaltung
gibt dieses Schreiben den Gremien zur Kenntnis (s. Anlage 1, Schreiben
Nr. 20).
Nach
ortsüblicher Bekanntmachung vom 11. Juli 2011 sind der Entwurf der
Bebauungsplanänderung
und seine
Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
mit
dem 19.
Juli
2011 während der Dienstzeiten im Servicebereich Stadtplanung,
Obere Straße 8 in
Königswinter-Thomasberg
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt worden. Die
Öffentlichkeit
hatte bis
zum
19. August 2011 Gelegenheit, zur geplanten Bebauungsplanänderung
Stellung zu
nehmen.
Mit
Schreiben
vom 13. Juli 2011 sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
gem. §
4
Abs. 2 BauGB an der Änderung des Bebauungsplans beteiligt worden.
Sie konnten mit
Frist bis
zum
19. August 2011 zur geplanten Änderung Stellung nehmen.
Alle
während der Beteiligungsverfahren nach § 3 und § 4 BauGB
eingegangenen Äußerungen und
Stellungnahmen
liegen dieser Sitzungsvorlage bei (s. Anlage 1). Die Stadtverwaltung
hat die
vorgetragenen
Äußerungen und Stellungnahmen geprüft (s. Anlage 2).
Nach Einschätzung der
Stadtverwaltung
werden mit den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
im
Wesentlichen
bereits bekannte Sachverhalte vorgetragen, sodass sich ein
Änderungsbedarf nicht
ergibt.
Nach
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange kann der
Stadtrat die Änderung des
Bebauungsplans
„Sträterscher Park“ als Satzung beschließen. Für die
Abwägung müssen die
Ratsmitglieder
vor allem berücksichtigen, dass das Grundstück, auf dem die
Errichtung einer
Kindereinrichtung
geplant wird, mit der nördlich angrenzenden „Villa Sträter“
als Denkmal
geschützt
ist. Nach Ansicht des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland wird
eine Bebauung
dieses
Grundstücks vermutlich nicht denkmalverträglich sein.
Voraussetzung für die Umsetzung
eines
konkreten
Bauvorhabens ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Stadt
Königswinter.
Der
Bebauungsplan liegt dieser Sitzungsvorlage bei (Anlage 3). Eine farbige
Fassung des
Bebauungsplans
kann über das Ratsinformationssystem oder während der
Sitzungen eingesehen
werden. Die
vor
allem in Kapitel 8.1 und um Kapitel 11 ergänzte Begründung der
Bebauungsplanänderung
liegt dieser Sitzungsvorlage bei (Anlage 4), wie auch die Prüfung
der
Artenschutzbelange
(Anlage 5) und die schalltechnische Untersuchung (Anlage 6).
Nach
Abschluss
des Verfahrens muss der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2
Satz 1 Nr. 2
BauGB im
Wege
der Berichtigung angepasst werden. Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans
wird die bisherige Darstellung eines reinen Wohngebiets (WR) mit der
ergänzenden
Darstellung für öffentliche Parkplätze in die
Darstellung eines allgemeinen
Wohngebiets
(WA)
mit der ergänzenden Darstellung „Kindergarten und
Tagesstätte“ berichtigt.
Auswirkungen
auf
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage:
keine
BESCHLUSS
aus der Niederschrift der 17. Sitzung des
Stadtrates vom 17.10.2011.
5.10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher
Park“ im Stadtteil
Niederdollendorf
hier: Abwägung und Satzungsbeschluss, Berichtigung des
Flächennutzungsplans
Ratsmitglied Pauly erklärt für die Fraktion FFL, dass sie
aufgrund der aus ihrer
Sicht nicht angemessen erfolgten
Abwägungen gegen den Beschlussvorschlag
stimmen.
Beschluss 264/11: 39 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n) - Fraktion FFL -
, 1 Stimmenthaltung - Fraktion FWK -
1. Der Rat der Stadt Königswinter berücksichtigt gem. §
1 Abs. 7
Baugesetzbuch in seiner Abwägung der
öffentlichen und privaten
Belange insbesondere die eingegangenen
Äußerungen und
Stellungnahmen, die Prüfergebnisse der
Stadtverwaltung, die
Begründung zum Bebauungsplan sowie die
im Rahmen des
Änderungsverfahrens erarbeiteten
Gutachten, die der Sitzungsvorlage
Nr. 300/2011 jeweils als Anlagen
beigefügt sind. Der Stadtrat macht sich
in seiner Abwägung die
Prüfergebnisse der Stadtverwaltung zu eigen.
2. Der Rat der Stadt Königswinter beschließt die erste
Änderung des
Bebauungsplans Nr. 20/4 „Sträterscher
Park“, die der Sitzungsvorlage
Nr. 300/2011 als Anlage beigefügt ist,
gem. § 10 Baugesetzbuch i. V. m.
§ 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen als Satzung.
3. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die bisherigen
Flächennutzungsplandarstellungen
(reines Wohngebiet mit einer
ergänzenden Darstellung für
öffentliche Parkplätze) in die Darstellung
eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit
einer ergänzenden Darstellung
„Kindergarten und Tagesstätte“
berichtigt.
PLANZEICHNUNG BEBAUUNGSPLAN 20/4 Königswinter
STAND 7.2.1981, Abschrift 01/2011
lässt sich abrufen unter:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_Planzeichnung_Abschrift.pdf
Amtlicher Lageplan des Grundstückes: 6.1.2012, erstellt von
Dip.-Ing. D. Amberge
http://www.kita-dollendorf.de/media/news/31/Lageplan.pdf
QUELLE: http://www.koenigswinter.de/_bekanntmachungstext.php?nummer=437&seite=_bekanntmachungstext.php?nummer=437&anzeige=Amtl.%20Bekanntmachungen
abgerufen am 17.3.2012, farblich markiert
von Klausens
BEKANNTMACHUNG
(1)
Für die Bebauungspläne
·
Nr.
10/34 „Zwischen südlicher Grabenstraße und
Hauptstraße“ für Königswinter-Altstadt,
·
Nr.
10/36 „Östliche Drachenfelsstraße/ Winzerstraße“
für Königswinter-Altstadt,
·
Nr. 20/4, 1.
Änderung „Sträterscher Park“ für
Königswinter-Niederdollendorf,
·
Nr.
30/14, 1. Änderung „Im Mühlenbruch“ für
Königswinter-Oberdollendorf und
·
Nr.
60/52 „Zwischen Dollendorfer Straße, Theodor-Storm-Straße
und Im Dicht“ für Königswinter-Oberpleis
erfolgt
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche
Auslegung.
Die
Auslegungsbeschlüsse wurden vom Planungs- und Umweltausschuss
(PUA) des Rates der Stadt Königswinter am 06. Juli 2011, am
17.05.2011 für den Bebauungsplan Nr. 10/34 bzw. für den
Bebauungsplan Nr. 30/14, 1. Änderung am 23. März 2011
gefasst. Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt bzw. geändert. Die
Gebietsabgrenzungen ergeben sich aus den beigefügten
Übersichtsplänen.
Die
öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.07.2011
bis zum 19.08.2011 während der nachstehend aufgeführten
Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude Thomasberg in 53639
Königswinter, Obere Str. 8, Servicebereich Stadtplanung, im Flur
vor Zimmer 028.
montags
bis mittwochs
|
von
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
|
donnerstags
|
von
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
von
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
|
freitags
|
von
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
|
Gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB können Planentwurf, Begründung sowie
die dazugehörigen Gutachten und wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen von jedermann eingesehen werden. Zusätzlich
können die Unterlagen unter www.koenigswinter.de, Rubrik
Stadtplanung, Unterrubrik Aktuelle Planverfahren eingesehen werden.
Während
der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Werden Einwendungen im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht, obwohl sie hätten geltend gemacht werden
können, ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag)
unzulässig, soweit mit ihm diese Einwendungen nachträglich
geltend gemacht werden.
(2)
Für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50/3
„Im Stieldorfer Feld“ für Königswinter-Stieldorf hat der
PUA am 06. Juli 2011 die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen. Bereits am 23.03.2011 wurde der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom PUA gefasst.
Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten
Übersichtsplan. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer
Bürgeranhörung am
Donnerstag,
den 21. Juli 2011
um
18.00 Uhr im Forum der Grundschule Am Lauterbach
(Oelinghovener
Str. 6-8, 53639 Königswinter)
statt.
Hierzu ist jedermann eingeladen. In der Bürgeranhörung werden
die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung erläutert; die Öffentlichkeit erhält
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Äußerungen zu den Planungen können außerdem bis
zum 05.08.2011 bei der Stadtverwaltung Königswinter,
Servicebereich Stadtplanung (Obere Straße 8, 53637
Königswinter) eingereicht werden. Zusätzlich können die
Unterlagen unter www.koenigswinter.de, Rubrik Stadtplanung, Unterrubrik
Aktuelle Planverfahren eingesehen werden.
Königswinter,
den 07. Juli 2011
In
Vertretung
gez.
Hubert Kofferath
Technischer
Beigeordneter
QUELLE:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_1_Erl%C3%A4uterung.pdf
abgerufen am 17.3.2012
Erläuterung
zum
Vorentwurf
der beabsichtigten 1. Änderung
des
Bebauungsplans Nr. 20/4 »Sträterscher Park«
im
Stadtteil
Niederdollendorf
Stand:
03. Februar 2011
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter
(PUA) hat am
28.
September
2010 das Verfahren zur ersten Änderung des seit 1981
rechtskräftigen
Bebauungsplans
Nr. 20/4 „Sträterscher Park“ im Stadtteil Niederdollendorf
eingeleitet, um
in seinem
Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung
einer
Kindertagesstätte zu schaffen. Im Rahmen des
Änderungsverfahrens sollen die
textlichen
und
zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans außerdem an den
baulichen
und
baurechtlichen Status quo angepasst werden.
Der
Stammplan und die vorgeschlagene erste Bebauungsplanänderung
können auf der
Homepage
der
Stadt Königswinter, Rubrik Stadtplanung, Unterrubrik Aktuelle
Planverfahren,
Punkt
„Bebauungplan Nr. 20/4 Sträterscher Park, 1. Änderung“
eingesehen werden.
Ausdrücklich
wird auf folgende Änderungen der zeichnerischen Festsetzungen
hingewiesen:
- Auf
einer bislang als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Parkanlage“ festgesetzten
(aber nie
als
Park hergestellten) Fläche soll mit der ersten Änderung ein
allgemeines
Wohngebiet festgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, auf diesem
Grundstück
eine Kindertagesstätte zu errichten. Die überbaubaren
Flächen sollen
mit
Beteiligung
der Öffentlichkeit entwickelt werden.
- Die
bislang festgesetzten reinen Wohngebiete sollen mit dieser ersten
Änderung
stattdessen
als
allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Angesichts der Lage
des
Plangebiets
zwischen Eisenbahntrasse und Hauptstraße kann das mit einem
reinen
Wohngebiet regelmäßig verfolgte Ziel ruhigen,
ungestörten Wohnens
nicht
erreicht
werden. Vor diesem Hintergrund sollen mit der Festsetzung allgemeiner
Wohngebiete
die
Möglichkeiten der zulässigen baulichen Nutzung der
Grundstücke
angemessen erweitert werden.
- An der
Hauptstraße setzt der Bebauungsplan bislang für eine
Gaststätte mit angeschlossenen
Bundeskegelbahnen
und ein Mehrfamilienhaus ein Mischgebiet
fest. Mit
der
ersten Änderung des Bebauungsplans soll hier – dem baulichen Umfeld
entsprechend
–
ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Kegelbahnen
können
seit
der Baunutzungsverordnung von 1990 in einem allgemeinen
Wohngebiet
zugelassen werden.
- Die
Straße Am Dornkreuz ist – abweichend von den Festsetzungen des
Bebauungsplans
– mit einer
Wendeanlage hergestellt worden. Diese Wendeanlage soll
mit der
ersten
Änderung des Bebauungsplans als öffentliche
Verkehrsfläche
festgesetzt
werden. Die Beibehaltung der Wendeanlage erscheint sinnvoll, um
die
verträgliche Abwicklung des durch die Kindertagesstätte
induzierten Verkehrs
zu sichern
(mögliche Zufahrt zur KiTa über die Straße Am
Dornkreuz).
- Bislang
setzt der Bebauungsplan eine Verbreiterung der
bahnbegleitenden Verkehrsfläche
fest. Schon
der
unmittelbar südlich angrenzende Bebauungsplan
sieht diese
Verkehrsflächenverbreiterung nicht mehr vor. Mit der ersten
Änderung
des
Bebauungsplans soll diese Verbreiterung auch für den
Geltungsbereich des
Bebauungsplans
„Sträterscher Park“ aufgegeben werden.
- Bislang
setzt der Bebauungsplan Teile des vorhandenen Baumbestands
als zu
erhaltend
fest.
Diese Erhaltungsbindung liegt als überlagernde Festsetzung sowohl
in der
festgesetzten Parkanlage als auch in den Baugebieten und betrifft
39
Einzelbäume und Baumgruppen. Seit Rechtskraft des Bebauungsplans
sind
bereits 16
Einzelbäume und Baumgruppen gefällt worden, zwei weitere
Bäume
sind
offenkundig
stark geschädigt. Die Durchsetzung der Erhaltungsfestsetzung
gestaltet
sich
schwierig, zumal der ursprüngliche Parkcharakter des
Sträterschen
Parks nicht
mehr
ablesbar ist. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen nun
nur noch
Bäume auf dem Grundstück der denkmalgeschützten Villa
Sträter (auch
Villa
Peterstal
oder Pilgrim genannt), die Teil des denkmalgeschützten Parks
sind, und
eine
gebietsprägende Amerikanische Eiche mit Erhaltungsbindungen
versehen
werden.
Im Zuge der
Bebauungsplanänderung sollen die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplans
an den
Regelungsgehalt des § 9 BauGB und an die aktuelle Fassung der
Baunutzungsverordnung,
die als zeitgemäße Ausfüllung bodenrechtlicher Inhalte
angesehen
wird,
angepasst
werden. Der empfohlene Änderungsumfang und seine Begründung
sind
nachfolgend
wiedergegeben.
ES FOLGT
DANN EINE TABELLE, DIE DIE ÄNDERUNGEN IM STAMMPLAN
VERGLEICHEND ERFASST.
QUELLE:
http://www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/aenderung/20_4_1_Erl%C3%A4uterung.pdf
abgerufen am 17.3.2012
QUELLE: http://www.al-architekten.de/
abgerufen am 17.3.2012
KITA "Sträterscher Park“ Königswinter
"Bei dem
Baugrundstück für den KITA Neubau Hauptstraße in
Königswinter Dollendorf handelt es sich um einen Teil des Parks
'Villa Sträter'.
Der Neubau
KITA wird an den Ost- Südbereich des Grundstückes
platziert um Platz zu schaffen für eine weitgehend
zusammenhängende Freifläche. Der Baukörper liegt in
einer Geländemulde, ein Gründach bedeckt den eingeschossigen
Teil. Die Topographie des Geländes wird somit aufgenommen und
stärker herausgearbeitet. Die Villa Sträter erhält den
großzügigen Freiraum zurück, sie steht wieder im
Mittelpunkt einer Grünachse. Einen Abschluss findet diese Achse in
der segmentierten Mauer. Die Wiederherstellung der als Park gestalteten
Außenanlagen ist wichtiger Bestandteil des Entwurfs. Park, Villa
Sträter und Neubau KITA bilden eine städtebauliche Einheit.
Nach dem
Vorentwurf sollen weitere Leistungen beauftragt werden."
Siehe auch: www.kita-dollendorf.de/home/Bautagebuch/33.html
Dort weitere
Pläne
Stadt Königswinter
Der Bürgermeister
Geschäftsbereich Planen und Bauen
Servicebereich Stadtplanung
Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
»Sträterscher Park«
Begründung gem. § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (Entwurf zur
Offenlage)
abzurufen unter:
www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/2041begr%C3%BCndung.pdf
HIER NUR DAS INHALTSVERZEICHNIS:
Bebauungsplan Nr. 20/4, 1. Änderung – Begründung
Seite 2 von 33
Inhalt
1 Planungsanlass, Erforderlichkeit, Ziele
........................................................................
3
2 Standortalternativen
......................................................................................................
3
3 Geltungsbereich
............................................................................................................
3
4 Räumliche Situation
......................................................................................................
4
5 Baurechtliche Situation
.................................................................................................
5
5.1 Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung
.......................................... 5
5.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
....................................................... 5
5.3 Satzungen nach dem Baugesetzbuch
................................................................ 5
5.3.1 Bebauungspläne
....................................................................................
5
5.3.2 Fluchtlinienpläne
....................................................................................
6
5.4 Satzungen nach Bauordnung Nordrhein-Westfalen
........................................... 6
5.4.1 Örtliche Bauvorschriften
.........................................................................
6
5.4.2 Stellplatzablösesatzung
.........................................................................
7
5.5 Fachplanungsvorbehalt
.......................................................................................
7
5.6 Denkmalpflege
....................................................................................................
7
6 Inhalte der Bebauungsplanänderung
...........................................................................
7
6.1 Änderung der zeichnerischen Festsetzungen
.................................................... 8
6.1.1 Fläche für den Gemeinbedarf
................................................................ 8
6.1.2 Wohngebiete
..........................................................................................
9
6.1.3 Mischgebiet
..........................................................................................
10
6.1.4 Verkehrsflächen
...................................................................................
10
6.1.5 Flächen für Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte........................................ 12
6.1.6 Bindungen für Bepflanzungen
............................................................. 12
6.1.7 Lärmpegelbereiche
..............................................................................
13
6.1.1 Stellplätze und Garagen, Flächen für
Stellplätze ................................ 15
6.2 Textliche Änderungen
.......................................................................................
15
7 Planungsalternativen
..................................................................................................
24
8 Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans
...................................................... 28
8.1 Vereinbarkeit mit artenschutzrechtlichen Bestimmungen
................................. 28
8.2 Keine Auswirkungen auf übrige Schutzgüter
.................................................... 30
9 Planungsschäden, Entschädigungen, Kosten
............................................................ 30
10 Verfahren der Bebauungsplanänderung
.................................................................... 31
10.1 Wahl des Verfahrens
........................................................................................
31
10.2 Verfahrensverlauf
..............................................................................................
32
10.3 Berichtigung des Flächennutzungsplans
.......................................................... 32
11 Angeführte Rechtsgrundlagen
....................................................................................
33
Bebauungsplan Nr.
20/4, 1. Änderung – Begründung
Seite 3 von 33
1 Planungsanlass, Erforderlichkeit, Ziele
Um dem
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nachzukommen, müssen in der
Stadt
Königswinter
zusätzliche Einrichtungen der Kinderbetreuung errichtet werden. Um
dies
zügig zu
erreichen greift die Stadt Königswinter auf Grundstücke
zurück, die bereits in
ihrem Eigentum
stehen. Im Stadtteil Niederdollendorf soll eine Kindertagesstätte
auf einer
städtischen
Liegenschaft im Park der Villa Sträter errichtet werden.
Das
betreffende Grundstück ist seit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.
20/4 „Sträterscher
Park“ als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt.
Tatsächlich
ist der Park der
Öffentlichkeit nie zugänglich gemacht worden; das
Parkgrundstück ist
in den letzten 30
Jahren zunehmend verwildert. Um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
in
Königswinter erfüllen zu können und im Park der Villa
Sträter eine Kindertagesstätte
errichten zu
können, ist es erforderlich, zuvor den seit 1981
rechtskräftigen
Bebauungsplan
„Sträterscher Park“ zu ändern.
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter
(PUA) hat am
28. September
2010 das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 20/4
„Sträterscher
Park“ im Stadtteil Niederdollendorf eingeleitet, um in seinem
Geltungsbereich
die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Kindertagesstätte
zu schaffen.
Hierzu wird das bislang als Park festgesetzte Grundstück als eine
„Fläche
für den
Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindereinrichtung“ festgesetzt.
Im
Rahmen des
Änderungsverfahrens wurden außerdem die textlichen und
zeichnerischen
Festsetzungen des
Bebauungsplans an den baulichen und baurechtlichen Status quo
angepasst und die
Voraussetzungen für die Nutzung der bestehenden Baurechte
verbessert.
Somit werden mit
der Bebauungsplanänderung insbesondere Ziele der Innenentwicklung
umgesetzt.
SIEHE DIE WEITEREN SEITEN DES TEXTES UNTER:
www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/2041begr%C3%BCndung.pdf
Bürgeranhörung zur Änderung des
Bebauungsplans „Sträterscher
Park“ in Niederdollendorf
Die geplante
Änderung des Bebauungsplans „Sträterscher
Park“ im
Königswinterer Stadtteil Niederdollendorf wird am
Mittwoch, den
16. Februar 2011 um 18.00 in der Aula der Drachenfelsschule
öffentlich
vorgestellt.
In der Veranstaltung werden
die allgemeinen
Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen
Auswirkungen der
beabsichtigten Bebauungsplanänderung
erläutert.
Die Inhalte der Bebauungsplanänderung sollen
mit der
Öffentlichkeit diskutiert werden.
Auf dem Grundstück des ehemaligen Parks der Villa Sträter an
der
Hauptstraße könnte eine Kindertagesstätte gebaut werden.
Hierzu muss
zunächst der seit 1981 wirksame Bebauungsplan
geändert
werden.
Im gleichen Zuge möchte die Stadt Königswinter
weitere Inhalte
des Bebauungsplans überarbeiten. An
der
Änderung des Plans kann sich jeder beteiligen.
Die Drachenfelsschule befindet sich in der Friedensstraße 22 in
Niederdollendorf.
Der Zugang zur Aula der Drachenfelsschule
ist barrierefrei.
Dienstag, 8. Februar 2011
Weitere Informationen:
Stadt Königswinter,
Pressestelle, Frau Ulmen/Frau Röttgen
Tel.: 02244/889-322 oder 321, Fax: 02244/889-334
E-Mail: anja.roettgen[ÄTT]koenigswinter.de
ARTENSCHUTZGUTACHTEN
ZU DEM PARK VILLA STRÄTER SIEHE HIER:
www.koenigswinter.de/pdf/stadtplanung/artenschutz_vp_staeterscherpark16032011.pdf
QUELLE: http://www.koenigswinter-direkt.de/2010/12/19/probsthof-erhalt-den-zuschlag/
abgerufen am 17.3.2012
Probsthof erhält den Zuschlag
19. Dezember 2010
Kindergarten-Trägerschaft:
Stadtrat kippt Beschluss
- In
geheimer Abstimmung hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung des
Jahres 2010 die Trägerschaft für den geplanten viergruppigen
Kindergarten in Niederdollendorf dem Fördverein des Kinder- und
Jugendheimes Probsthof vergeben. Damit wurde der Beschluss des
Jugendhilfeausschusses gekippt, der die Einrichtung im
Sträter’schen Park der Elterninitiative Mikado übertragen
wollte.
Sieben
Stimmen von SPD, KöWI und Vertretern der freien Träger hatten
im Jugendhilfeausschuss für Mikado votiert, da sie das Konzept der
Elterninitiative überzeugt hatte. Lediglich CDU und FDP hatten
für den Probsthof gestimmt. Da diese beiden Fraktionen die
Mehrheit im Stadtrat haben, war bereits darüber spektuliert
worden, ob der Beschluss des Fachausschusses gekippt werden würde.
Und so
kam es dann auch. Allerdings erhielten die Mehrheitsfraktionen eine
Stimme aus den Reihen der Opposition. Denn CDU und FDP kamen an diesem
Abend auf 23 Stimmen. Und nachdem es bei 20 Ja- und 20-Neinstimmen
keine Mehrheit für Mikado gegeben hatte, erhielt der
Probsthof-Förderverein 24 Ja-Stimmen (bei 17 Nein-Stimmen und
einer Enthaltung).
Der
Probsthof möchte das Grundstück von der Stadt
Königswinter kaufen und den Kindergarten selbst bauen. Die
Einrichtung soll 2012/2013 eröffnet werden, vorübergehend
kann schon früher im Kinder-und Jugendheim ein provisorischer
Betrieb starten.
Das KONZEPT DES PROBSTHOF-VEREINS,
STAND 25.11.2010, lässt sich hier abrufen:
www.probsthofverein.de/konzept_kita.pdf
Viele Bilder der Hauptstraße in Niederdollendorf,
vor allem alte Fotos, finden sich hier:
www.niederdollendorf.de/html/hauptstrasse.html
von
Kreis der Heimatfreunde Niederdollendorf e. V. (KDHN)
Friedenstr. 22
53639 Königswinter-Niederdollendorf
E-Mail: :
kdhn.info AETT googlemail.com
Internet:: www.niederdollendorf.de
Anhand
der
Fotos kann man sich einen guten Eindruck von der
andauernden
Zerstörung des Ortes von Menschenhand machen.
Die Verantwortlichen dieser Zerstörung und die Menschen, die das
zulassen,
werden sich eines Tages vor dem Herrgott verantworten müssen,
sollte es ihn geben.
Gäbe es ihn, hätte er diesen Menschen schon jetzt 1000e
Blitze geschickt.
Die Villa
Sträter = Villa Haus Petersthal = Haus Peterstal
fand ich am
17.3.2012 auf dieser wichtigen Seite allerdings nicht.
Den
"Sträterschen Park" auch nicht. Eben dieser ist ja durch die
Fällung und
Abteilung des Grundstückes für immer
zerstört worden.
Siehe auch: www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm
klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1940
ABER BLOGG.DE wurde stillgelegt.
Samstag, 17.03.2012
klau|s|ens sieht wieder abgehackte, abgesägte
bäume in königswinter - www.klausens.com
klau|s|ens, da
war es wieder.
ja,
uns kommen die tränen. zweitklausens, wie soll man das ertragen?
hack, hack,
hack. säg, säg, säg.
hauptstraße,
königswinter, ortsteil: niederdollendorf.
https://www.klausens.com/abgehackte-baeume-in-koenigswinter.htm
das war diese
fläche mit den alten bäumen, die etwas verwildert war.
nix
verwildert: die wollte man ja wohl bebauen. die
herrliche verwilderung war die knallharte vorplanung des
bebauen-wollens. wenn es wo wild ist, was wir schön finden, wollen
andere nur geld für den gärtner einsparen, weil ja doch alles
abgehackt wird, wenn dann gebaut wird.
jetzt haben sie
massig bäume abgehackt.
und
jetzt wird wohl endlich und endgültig und unfassbar gebaut.
es war ein teil
eines parkes, verwunschen, alt, verwachsen. ein teil des parkes der
"villa haus petersthal" bzw. "haus peterstal" bzw. "villa straeter".
kulturgut. naturgut. von menschen geschaffen, aber auch wiederum
schützenswert. hauptstraße 149.
alles
abgehackt: hack, hack, hack. säg, säg, säg.
mit den neuen
häusern kann man geld verdienen.
die
natur und die restnatur (park ist ja schon restnatur) wird von den
menschen weiter zerstört und abgehackt und umgepflügt, um
geld zu machen.
alles wird
bebaut.
überall
fließt geld.
die bäume
weinen.
die
menschen weinen um die bäume.
königswinter
weint um königswinter.
niederdollendorf
um niederdollendorf.
aber es wird
weiter gehackt.
flächen
werden zerteilt und unterteilt und dann dichtgebaut.
alte herrliche
parks werden zerstückelt.
ab,
ab. alles muss ab! ... und dann wird alles mit häusern beflastert.
überall
lacht das geld.
überall
weint der mensch. (einige
immerhin. einige.)
es gibt
menschen, die nicht weinen, weil sie an der zerstörung der
restnatur verdienen.
es
lacht der profit.
und die indianer
können wieder ihre alten sprüche rausholen, die immer noch
nicht verstanden werden.
vielleicht
bauen sie noch den rhein zu. sie haben ja in idar-oberstein den fluss
komplett zugebaut. vor jahren schon. vor jahrzehnten. aber die menschen
werden nicht klug.
die menschen
lieben es, wenn beton wächst ...
...
und wenn bäume fallen.
wann fallen die
menschen?
klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1929
Aber BLOGG.DE wurde stillgelegt
Samstag, 03.03.2012
klau|s|ens weint immer noch über die abbe eiche
von königswinter - www.klausens.com
klau|s|ens, du
weinst ja immer noch!
ich
kann nicht genug bekommen. man ärgert sich andauernd. was tun die
menschen? warum eine alte eiche von über 200 jahren? wieso?
so sind die
menschen. sie töten sich selbst, sie töten bäume, sie
töten tiere. sie machen alles klein. es ist das wesen des
menschen, alles kleinzumachen.
das
wusste ich gar nicht.
nein? ich
dachte, du bist schriftsteller!!!
vielleicht
bin ich es gar nicht. vielleicht bin ich nur ein naiver und
sentimentaler hund.
wie ging nochmal
unsere deklination?
ach,
du meinst von "ab" = "abbe"?
wir hatten das
doch zu einem adjektiv erhoben.
ja,
ja:
SINGULAR
PLURAL
der
abbe baum die abben
bäume NOMINATIV
des
abben baum(e)s der abben
bäume GENITIV
dem
abben baum den abben
bäumen DATIV
den
abben baum die abben
bäume AKKUSATIV
ich
verstehe nicht, wie man angesichts eines solchen abben baumes an die
grammatik denken kann, zweitklausens?!
aber diese
spezielle "abbe"-grammatik ist doch auch teil unserer protestkunst
gegen das böse im menschen. und das böse der menschen, die
dicke und alte bäume abhacken und absägen.
ach
so: wir machen kunst. wenigstens etwas, worüber man sich freuen
kann.
die natur ist
endlich. unsere kunst nicht.
ich weiß: man kann das internet nicht absägen.
klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1927 ABER BLOGG.DE WURDE STILLGELEGT
Freitag, 02.03.2012
klau|s|ens erschüttert sich über die
eichenfällung in königswinter-ägidienberg -
www.klausens.com
klau|s|ens,
"sich erschüttern"?
so
steht es in der blog(g)-überschrift.
gibt es das denn
überhaupt?
man
muss die sprache neu bilden, wenn verbrechen an der natur begangen
werden.
welche denn?
ich
lese, sie haben diese eiche gefällt.
welche denn?
ägidienberg,
ittenbach, landestraße 83, ringstraße, stockhausenwiese ...
mal als stichworte.
in
königswinter also?
alles
gehört zum stadtgebiet von königswinter. aber auch wenn es
grafensommer wäre: die herrliche eiche ist weg.
wie alt war sie
denn?
über
200 jahre. und so dick und so verknorrt. und so schön.
die eiche ist
weg? diese eiche?
ja,
die menschen sind im kern böse und schlecht. es wird ein
einkaufszentrum gebaut.
noch eins?
im
siebengebirge wird viel gebaut. alles wird zersiedelt.
die menschen
machen die landschaft weiter kaputt?
die
menschen wollen, dass da siebengebirge wie eine stadtlandschaft wird.
deshalb bauen sie alles weiter voll. auch
diese gräßlichen einfamilienhäuser ohne gesicht. diese
katalogdinger pflanzen sie überallhin. sie "erschließen"
alles.
sie wollen keine
natur mehr?
die
menschen hassen die natur, aber sie lieben die einkaufszentren. auch
parkplätze. straßen. alles das.
und dann?
dann
freut sich ein investor, weil er bauen darf.
im siebengebirge?
das
gebirge hat noch zu viel grün. sie müssen bauen, bauen, bauen.
im siebengebirge.
ja,
sie wollen auf lange sicht alles plattmachen.
und die eiche?
die
störte. und es gab bürger, die sie behalten wollten. es
begann der protest sich zu regen. einkaufszentrum? und die eiche soll
weg? so dachten die klugen menschen.
und dann?
dann
kam die nacht-und-nebel-aktion, vielleicht auch am tage. die
baumfällsaison geht ende februar zuende ... und der protest
drohte. da machte man säg, säg, säg. man
schaffte vollendete tatsachen.
das ist doch ein
verbrechen!
rein
rechtlich wäre das zu klären, aber ethisch ist der vorgang
unhaltbar.
sie machen alles
kaputt.
baunternehmer
und planer und investoren wollen diese welt weiter und weiter mit beton
übergießen, mit steinen, mit gebäuden, mit
straßen, mit asphalt.
nur so machen
sie geld.
sie
wollen geld fressen, aber keine bäume sehen. das
siebengebirge und köln sollen exakt gleich sein. alles sei stadt.
alles zugebaut.
sie haben
wahrscheinlich bäume in ihrem privathaus im garten, diese
investoren.
es
gibt solche und solche. es gibt auch welche, die können einen baum
gar nicht mehr erkennen.
aber wieso wird
so etwas zugelassen? wieso?
weil
der profit unser götze ist. nicht der baum, der profit. geld,
geld, geld.
wie grausam ist
der mensch.
ich
lese, dass es in königswinter keine baumschutzsatzung gibt.
wieso? – das ist
doch ein skandal für sich!
ach,
sie denken sich wohl: "wir haben doch genug bäume. wir haben doch
das siebengebirge. da brauchen wir keinen schutz. wir haben bäume
im überfluss. da kann genug weg."
ich verstehe:
sie wollen bauen, bauen, bauen.
ja,
da in der stadt sitzen auch kumpanen derer von baumaterial. alle
arbeiten hand in hand. und so wird das siebengebirge planiert und
zersägt und zersiedelt. alles
für den gewinn. profit
riecht wie geld und geld riecht nach gewinn.
mir wird ganz
angst und bange.
deshalb
ja: "ich erschüttere mich." (ich kann diesen vorgang um den baum
gar nicht anders in worte fassen.)
man sollte den
investoren ewiges betretungsverbot für alle baum- und waldgebiete
der welt erteilen. wehe, einer von denen meint, er müsste in
seiner privatheit irgendwo auf der welt noch mal "natur" für sich
haben. "zur erholung" – nein, so leute mag ich nicht.
man
sollte eher die menschen statt die bäume zersägen.
klausens.blogg.de/eintrag.php?id=1445 ABER BLOGG.DE WURDE STILLGELEGT
Mittwoch, 26.05.2010
klau|s|ens schreibt wieder über
königswinter und die zerbauung davon - www.klausens.com
klau|s|ens, das
ist heute dein vierter beitrag zur zerstörung in königswinter
in einer reihe. (zerbauung als erbauung!)
ich
weiß: und ich schreibe nur über die rheinallee. allein damit
könnte man sich wochen beschäftigen.
und alles andere
lässt du aus. alle diese baugebiete, diese gewerbegebiete, immer
diese fläche, die bebaut wird?
königswinter
wird eine einzige betonplatte werden. so wünschen es sich
böse bauhaie. es werden auch noch leute vorschlagen, alle
hügel des siebengebirges zu schleifen. und dann bebauen! alles
wird eine welt aus stein und beton und asphalt. dazwischen drei
bäume, einfach so. für das gute gewissen! aber in der masse:
bauen, bauen, bauen.
bauen heizt die
wirtschaft an.
siehst
du: wie du schon selber diesen undurchdachten quatsch nachplapperst:
alles heizt die wirtschaft an, übrigens auch kunst. du musst nur
schaffen, dass es gekauft wird.
man kann auch
luft verkaufen!
es
gibt tatsächlich "berliner luft" in dosen. diesen gag haben dir
schon andere weggenommen.
aber was ist
denn nun an der rheinallee?
das
ist noch ein haus geschliffen worden, ecke rheinallee,
dechant-ibach-straße.
ach ja?
und
ich fürchte, da kommt nun auch ein klötzchen hin, mit mehr
wohnungen und mehr fläche und mehr menschen und mehr autos.
du meinst wie im
lemmerzpark, wo sie aus einer villa nun 4 klötzchen mit 64
wohnungen machen?
ich
weiß es ja nicht. aber man muss es doch vermuten. das haus war
schön und nett und freizügig und hell. und zwei junge und
eher zarte boxer bellten immer so süß.
und das haus ist
schon platt?
ja,
ich habe nur noch die leere fotografieren können. am 16.5.2010.
und von google earth holte ich mir am 20.5.2010 das (alte) aussehen aus
der luft.
dann ist an der
rheinallee aber verdammt viel los!
sicher:
die rheinallee in königswinter wird verbaut und zugebaut und
umgebaut und dichtgebaut.
hauptsache:
bebaut.
ja,
und ich habe es bemerkt und aufgeschrieben. aber keine partei und kein
heimatverein tut/tun irgendetwas.
das kommt, weil
königswinter allüberall gleichzeitig zubetoniert wird.
wahrscheinlich.
man wird müde. man stumpft ab.
so wie roland
koch: man wird müde und man stumpft ab.
das
wäre ein extra thema: warum geht dieser fiese mensch, der sich
nicht für rassismus und ausländerhetze zu schade war, und
nicht für geldtrickslügen aller art? und für absprachen
in hinter- und vorderzimmern ...? da gibt es handfeste gründe, die
wir nicht kennen. taktische viellleicht. vielleicht gibt es auch neue
dokumente zu seinen (un)taten, die ihn eh' hätten stürzen
lassen. und er wollte dem zuvorkommen.
lassen wir koch
... und ärgern wir uns lieber über königswinter.
ärgern
ist das schönste am leben. einfach nur volles und frisches
ärgern!
das ist
noch schöner als alles zuzubauen!
SIEHE
AUCH: 3 andere königswinter-beiträge von KLAUSENS aus den
letzten 3 tagen:
klau|s|ens
schreibt unermüdlich über die "verdichtung" von
königswinter - www.klausens.com
klau|s|ens, du
schreibst schon wieder über die verdichtung und zersiedelung und
zubebauung von königswinter? gestern und
vorgestern doch auch: klau|s|ens schreibt weiter zum bauen im
lemmerz-park oder lemmerzpark in königswinter -
www.klausens.com...ne lemmerz-villa. dazu hattest du gestern
geschrieben: klau|s|ens beklagt die zersiedelung am rhein in
königswinter z.B. wie im lemmerzpark -...
25.05.2010
klau|s|ens
schreibt weiter zum bauen im lemmerz-park oder lemmerzpark in
königswinter - www.klausens.com...ne
lemmerz-villa.dazu hattest du gestern geschrieben:klau|s|ens beklagt
die zersiedelung am rhein in königswinter z.B. wie im
lemmerzpark - www.klausens.com
klau|s|ens, die
abrissbagger sind da oder waren schon da. und dann wird neu gebaut.
aber dichter. (also dichter im sinne von enge, nicht dichter im sinne
von poet.) und zudem zersiedelter. das passiert jetzt in
königswinter. es pass...
24.05.2010
klau|s|ens
beklagt die zersiedelung am rhein in königswinter z.B. wie im
lemmerzpark - www.klausens.com...ter im sinne von
enge, nicht dichter im sinne von poet.)und zudem zersiedelter.das
passiert jetzt in königswinter.es passiert am rhein
(rheinallee) auf dem gelände des lemmerzparkes.aber man liest
nichts davon.es geht um geld. dazu haben sie die ältere villa, die
dort stand, zertrümmert.und dann?dann werden viele wohnungen statt
der einen villa entstehen. und das bringt geld.so tickt die...
23.05.2010
Siehe auch: www.klausens.com/sumpfweg-gedichte.htm
©
Klau|s|ensĦķΩ7Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
Klau|s|ens
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Klausens-BÜCHER
Siehe
u.a. auch die Reihe der Datumsromane: STUNDENROMAN
[9.9.9.]
* NUNROMAN
[11.11.11] *
HULSK-KURZUMROMAN
* EINTAGESROMAN
[8.8.8]
* JETZTROMAN
[10.10.10]
* BALDROMAN [12.12.12]
* SCHONROMAN [3.3.13]
* HEUTROMAN [4.4.14]
* DIENSTAGSROMAN
[5.5.15]
* DOCHROMAN
[6.6.16]
* FREITAGSROMAN
[7.7.17]
* HITZEROMAN
[8.8.18]
* TAGESROMAN
[9.9.19]
* COVID-19-ROMAN
[10.10.20]
* DONNERSTAGSROMAN
[11.11.21]
* MONTAGSROMAN
[12.12.22]
* DASEINSROMAN
[3.3.23]
* SONNTAGSROMAN
[14.4.24]
* ÜBERBLICK
DATUMSROMANE
*
********* Was
man über
Klausens (nicht) wissen muss
*********
Einige
von Klausens live
bedichtete Personen | Nur die
Links = Alle Links |
|
Veröffentlichungen
|
DIE TAGESROMANE (oder auch DATUMSROMANE) von Klausens sind von
folgenden Tagen
-- und auch an eben diesen geschrieben worden !!! --
14.4.2024: SONNTAGSROMAN [14.4.24], erschienen im April 2024 =
siebzehnter Datumsroman =
17. Tagesroman
3.3.2023: DASEINSROMAN [3.3.23], erschienen im März 2023 =
sechzehnter Datumsroman =
16. Tagesroman
12.12.2022: MONTAGSROMAN [12.12.22], erschienen im Dezember 2022 =
fünfzehnter Datumsroman =
15. Tagesroman
11.11.2021:
DONNERSTAGSROMAN [11.11.21], erschienen im November 2021 =
vierzehnter Datumsroman =
14. Tagesroman
10.10.2020: COVID-19-ROMAN [10.10.20], erschienen im Oktober 2020 =
dreizehnter
Datumsroman
= 13. Tagesroman
9.9.2019: TAGESROMAN [9.9.19], erschienen im September 2019 =
zwölfter
Datumsroman
= 12. Tagesroman
8.8.2018: HITZEROMAN [8.8.18], erschienen im August 2018 = elfter
Datumsroman
= 11. Tagesroman
7.7.2017: FREITAGSROMAN [7.7.17], erschienen im Juli 2017 = zehnter
Datumsroman
= 10. Tagesroman
6.6.2016: DOCHROMAN [6.6.16], erschienen im Juni 2016 = neunter
Datumsroman
= 9. Tagesroman
5.5.2015: DIENSTAGSROMAN [5.5.15], erschienen im Mai 2015 = achter
Datumsroman
= 8. Tagesroman
4.4.2014: HEUTROMAN [4.4.14], erschienen im April 2014 = siebter
Datumsroman
= 7. Tagesroman
3.3.2013: SCHONROMAN [3.3.13], erschienen im März 2013 = sechster
Datumsroman
= 6. Tagesroman
12.12.2012: BALDROMAN [12.12.12], erschienen im Dezember 2012 =
fünfter Datumsroman
= 5. Tagesroman
11.11.2011: NUNROMAN [11.11.11], erschienen im November 2011 = vierter
Datumsroman
= 4. Tagesroman
10.10.2010: JETZTROMAN [10.10.10], erschienen im Oktober 2010 = dritter
Datumsroman
= 3. Tagesroman
9.9.2009: STUNDENROMAN [9.9.9], erschienen im September 2009 = zweiter
Datumsroman
= 2. Tagesroman
8.8.2008: EINTAGESROMAN [8.8.8], erschienen August 2008 = erster
Datumsroman
= 1. Tagesroman
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Klau|s|ens ist Klausens ist Klau(s)ens ist Klau's'ens ist
Klau/s/ens ist Klau1s1ens ist Klau[s]ens ist Klau*s*ens ist Klau-s-ens
ist Klau#s#ens ist Klau³s³ens ist Klau²s²ens ist
Klau§s§ens ist Klau:s:ens ist Klau_s_ens ist Klau=s=ens ist
Klau?s?ens ist Klau+s+ens ist Klau~s~ens ist Klau@s@ens ist Klau!s!ens
ist Klau°s°ens ist Klau"s"ens ist Klau§s§ens ist
Klau$s$ens ist Klau!s!ens ist Klau?s?ens ist Klau"s"ens ist Klau\s\ens
ist Klau&s&ens ist Klau1s1ens ist Klau.s.ens ist Klau,s,ens ist
Klau2s2ens ist Ist-Klausens ist Zweitklausens ist Drittklausens ist
Viertklausens ist Fünftklausens ist Sechstklausens ist
Siebtklausens ist Achtklausens ist Neuntklausens ist ... Klaus
Ist-Klausens ... Klaus K. Klausens ... Klaus Klausens-Achtlinger ...
und seit dem 4.2.2008 auch Weltkulturerbe.
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